Schaffhauser AZ https://www.shaz.ch/ Die lokale Wochenzeitung Thu, 15 Oct 2026 08:01:23 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.7 https://www.shaz.ch/wp-content/uploads/2018/11/cropped-AZ_logo_kompakt.icon_-1-32x32.jpg Schaffhauser AZ https://www.shaz.ch/ 32 32 Faire Löhne, leere Bühnen https://www.shaz.ch/2026/10/15/faire-loehne-leere-buehnen/ Thu, 15 Oct 2026 08:01:22 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11480 Der grösste Berufsverband für Musikschaffende hat Richtlinien für Gagen publiziert. Stadt und Kanton Schaffhausen machen diese nun verbindlich – und bringen damit die Veranstalter in die Bredouille. Sonja Wanner ist diese Tage nicht in Hallau und auch nicht im Studio, sondern in Wien, ihrer Heimatstadt. Als die AZ sie anruft, redet sie fast eine Dreiviertelstunde […]

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Der grösste Berufsverband für Musikschaffende hat Richtlinien für Gagen publiziert. Stadt und Kanton Schaffhausen machen diese nun verbindlich – und bringen damit die Veranstalter in die Bredouille.

Sonja Wanner ist diese Tage nicht in Hallau und auch nicht im Studio, sondern in Wien, ihrer Heimatstadt. Als die AZ sie anruft, redet sie fast eine Dreiviertelstunde ins Telefon. Es geht um Geld und Kunst, darüber rede sie gerne, «das muss ich.»

Sonja Wanner macht seit mehr als 30 Jahren unter dem Namen Sonix Musik. Davon leben kann sie nicht – darum arbeitet sie Teilzeit als Geschäftsführerin der Haberhaus-Bühne. In der Region leben nur die allerwenigsten Musiker:innen von der Kunst allein; die meisten unterrichten daneben oder leben von Brotjobs.

Kultur braucht Geld und Infrastruktur, sie ist «kein Zauber, sondern Maloche», schrieb die Publizistin Carolin Emcke einmal. Die Honorare sprechen aber eine andere Sprache, sagt Sonja Wanner. «Es kommt immer noch vor», sagt Sonja Wanner, «dass wir mit einem Hunderter, einer Kollekte und einem Gratisessen abgespiesen werden. Das ist gemessen am Aufwand für ein Konzert nichts. Aber uns fehlt ein Mindestarbeitsvertrag, auf den wir uns beziehen könnten.»

Auf diese Lücke hat der Schweizer Berufsverband für Musikschaffende, Sonart, reagiert. Vergangenes Jahr hat er zum ersten Mal Honorarempfehlungen für selbständige professionelle Musiker:innen herausgegeben: pro Person und Abend mindestens 600, idealerweise aber 800 Franken – Berufsverbände anderer Kulturbereiche sind ihm vorangegangen. Der Sonart-Ansatz drückt aus, wie viel ein Konzertauftritt mit fairen Arbeitsbedingungen kosten würde: mit einem achtstündigen Arbeitstag, Beiträgen in die Altersvorsorge, vier Wochen Ferien pro Jahr und weiterem.

Mit den neuen Empfehlungen habe sich etwas getan, darüber sind sich die Musiker:innen einig. «Die Sonart-Richtlinien machen deutlich, dass Honorare keine willkürlichen Zahlen sind, sondern dass ein durchdachtes System einer ganzen Branche dahintersteht», sagt etwa Joscha Schraff, seines Zeichens Jazzmusiker. «Das verstehen dann die meisten.» Die Gagen bleiben zwar weiterhin auf Verhandlungsbasis: Schraff sagt, ein öffentliches Konzert spiele ihm meistens zwischen 150 und 450 Franken ein, ob in Zürich oder Schaffhausen mache dabei keinen Unterschied. Bei privaten Anlässen sei das Verständnis für ein angemessenes Honorar gemäss Richtlinien eher gross. «Die Verbandsempfehlungen geben dem ganzen eine gewisse Verbindlichkeit.»

Auch Stadt und Kanton finden, Musiker:innen haben bessere Löhne verdient. Darum macht Schaffhausen die Branchenempfehlungen jetzt verbindlich: In allen neuen Leistungsvereinbarungen mit Veranstaltern, die per 2026 oder 2027 in Kraft treten, ist ein Passus enthalten, der die Veranstalter dazu verpflichtet, die Richtlinien der Branchenverbände einzuhalten. Darunter fallen das Jazzfestival, das TapTab, die Haberhaus-Bühne, das Stars in Town, die Kulturtage und diverse Theater. Das bestätigt Noura Simoni-Abla, Projektleiterin Kulturförderung und Mitglied der Kulturkommission, auf Nachfrage der AZ. «Uns ist wichtig, ein Zeichen zu setzen und zu sagen: Faire Entlöhnung ist uns wichtig. Die Pandemie hat die prekären Arbeitsverhältnisse in der Kultur deutlich gemacht – jetzt geht es darum, sie Schritt für Schritt abzubauen.»

Nur: Mit der Lohnerhöhung bringt die öffentliche Hand ausgerechnet die Veranstalter in die Bredouille.

Weniger Konzerte sind die Folge

Gabi Gmür, zuständig für die Finanzen im TapTab, wird deutlich, als ihn die AZ auf die Sonart-Richtlinien anspricht: «Solche Ansätze zu zahlen, ist für uns schlicht und ergreifend unmöglich. Derzeit, sagt Gmür, zahle das TapTab durchschnittlich 300 Franken Gage pro Künstler:in und Abend. Natürlich wolle man Musiker:innen angemessen entschädigen. Aber: Eine konsequente Umsetzung der Verbandsempfehlungen ergäbe pro Saison Mehrkosten von rund 100 000 Franken, «also mehr, als was wir insgesamt an Fördergeldern erhalten.» Erst vergangenes Jahr haben Stadt und Kanton die Leistungsvereinbarung mit dem TapTab erneuert und den Unterstützungsbeitrag verdoppelt: Er liegt bei jährlich 90 000 Franken.

Die Folge wäre nicht nur, dass nur noch ein Teil der Veranstaltungen finanzierbar wäre. Das TapTap müsste sich auch fragen, welche Musiker:innen es überhaupt noch buchen könnte: «Eine vierköpfige Band würde gemäss den neuen Richtlinien 3000 Franken kosten», rechnet Gmür vor, «das ist ein Betrag, den nur wenige vierköpfige Bands über Ticketeinnahmen auch wieder einspielen.»

Für kleinere Clubs wie das TapTab, die ohnehin nicht auf Rosen gebettet sind, ist die Änderung weitaus dramatischer. Das sagt auch Raphael Schemel, Programmverantwortlicher bei der benachbarten Kammgarn. «Aber auch bei uns gilt: Je mehr Köpfe auf der Bühne, desto schwieriger wird die Finanzierung.» Gegenwärtig erfülle man zwar schon grösstenteils das Minimum von 600 Franken pro Person. Aber Grossprojekte wie etwa der Tribut an Endo Anaconda mit 20 Profimusiker:innen auf der Bühne: Das wäre Geschichte. «Sicher ist auch, dass wir künftig noch weniger Experimente wagen würden, als wir es aufgrund des wirtschaftlichen Drucks ohnehin schon tun. Darunter leidet die Vielfalt auf der Bühne.»

Auch Ronny Bien, seit bald zehn Jahren Vereinspräsident der Band-Union, sagt: «Wir müssen mehr Gelder haben, um die Vorgaben umzusetzen, oder wir bieten weniger Gefässe an.» An den jährlichen Street Music Nights erhalten Singer-Songwriter neben einer Kollekte 300, Duos 400 und Bands 500 Franken pro Auftritt. Insgesamt komme so ein fünfstelliger Betrag allein für die Gagen zusammen, der Löwenanteil auf der Ausgabenseite. «Mit den jetzigen Empfehlungen können wir nicht mithalten», sagt Bien, der selber ehrenamtlich arbeitet. Auch die Band-Union erhält Subventionen von Stadt und Kanton: Seit 2025 sind es 30 000 Franken pro Jahr.

Die Honorarrichtlinien und der Entscheid der Stadt, sie für verbindlich zu erklären, eröffnen derzeit mehr Fragen als Antworten: Würden für ausländische Bands dieselben Ansätze gelten als für lokale? Was geschieht, wenn ein Veranstalter tiefere Gagen zahlt? Erhalten Newcomer denselben Betrag wie gestandene Profis? Und woran erkennt und bemisst man überhaupt, dass man zu den Letzteren gehört?

Das Beispiel Jazzfestival

«Die Diskussion, was ein Profimusiker, eine Profimusikerin ist und wo das anfängt, müssen wir irgendwann führen», sagt Joscha Schraff. Als Geschäftsführer des Jazzfestivals sitzt er derzeit am Budget für die Festivalausgabe 2027. Er weiss: Nirgends sonst lässt sich so einfach Geld sparen wie bei den Gagen. Das merke er auch mit den neuen Richtlinien. «Bei uns fliesst das meiste Geld direkt zu den Kulturschaffenden, nicht in die Werbung oder die eigene Infrastruktur. Wenn ich bei anderen Kostenpunkten bereits über dem Budget bin, buche ich jetzt lieber eine Band weniger – oder ein Duo statt eines Quintetts.»

Die Politik müsse mehr Geld in die Hand nehmen, um die Kultur nachhaltiger zu gestalten, sagt Schraff. «Bei uns haben sie das auch getan.» Das Jazzfestival hat ein grosses Standing in Schaffhausen und damit die entsprechenden Fördermittel – womit es sich bereits Gagen nach Sonart-Empfehlung leisten kann: Auf der Hauptbühne liegt das Honorar sogar schon länger bei 800 Franken pro Person – egal, ob es sich um eine bekannte Band oder um Newcomer handelt. Für Clubkonzerte und kleinere Bühnen liegt der Ansatz bei 600 Franken (mit einem Deckel ab einer bestimmten Gruppengrösse), für wiederkehrende Konzerte und solche mit wenig Vorbereitungsarbeit 400 Franken. «Zudem übernehmen wir Spesen und achten darauf, dass die Musiker:innen in Schaffhausen übernachten können», sagt Schraff. Eine Realität, die er als Musiker selber im Übrigen kaum kenne.

Die Veranstalter, mit denen die AZ gesprochen hat, sagen unisono, dass das Problem prekärer Arbeitsbedingungen in der Kunst nicht allein auf die Clubs abgewälzt werden könne – und dass sie mehr Mittel benötigen würden, um nicht nur faire Gagen zahlen zu können, sondern auch den eigenen Betrieb zu professionalisieren.

Nur: Jetzt, da Stadt und Kanton Schaffhausen ihre Budgets fürs Jahr 2027 präsentiert haben, steht Schwarz auf Weiss, dass dies nicht überall geplant ist. Die Kammgarn erhält voraussichtlich eine schrittweise Erhöhung der Fördermittel von Kanton und Stadt, das TapTab, das Haberhaus und die Band-Union nicht.

Die Sachzwänge und die Politik

Für den Kanton sei es nicht ohne Weiteres möglich, die Fördergelder anzupassen. Das sagt Serge Honegger, Leiter der Kantonalen Kulturfachstelle. Der eine Grund ist technischer Natur: Der Kanton gibt Ausschüttungen aus dem Lotteriegewinnfonds weiter, die Stadt dagegen setzt Steuergelder ein. «Der Kanton fördert das Kulturleben in den Gemeinden nachgelagert, und es hat sich auf der Basis eines partnerschaftlichen Prinzips etabliert, dass Stadt und Kanton ungefähr paritätisch in der Finanzierung dabei sind. Wenn nun der Kanton vorpreschen und plötzlich mehr Lotteriegewinnfondsgelder sprechen würde, müsste also die Stadt mit Steuergeld nachziehen», so Honegger. Und das ist der zweite Grund: Dieses Vorgehen wäre schwer umsetzbar. «In breiten Kreisen der Bevölkerung ist das Bewusstsein dafür, wie prekär die Lage im Pop-Rock-Bereich wirklich ist, noch nicht so ausgeprägt. Da ist ein Ruck nötig.»

Man sei mit den Veranstaltern seit Längerem im Gespräch, sagt Noura Simoni-Abla von der Kulturförderung. «Dass es schwierig werden wird, ist kein Geheimnis – und auch nicht nur in Schaffhausen ein Problem.» Was genau die Konsequenz für ein Veranstalter ist, der künftig tiefere Gagen zahlt, ist noch nicht klar. Insgesamt rechnet aber auch Noura Simoni-Abla damit, dass es künftig weniger Konzerte in Schaffhausen geben könnte. «Bei gleichbleibenden Mitteln mehr Leistung zu verlangen, ist unrealistisch. Wenn weniger Veranstaltungen die Konsequenz sind, dann wird vielleicht die Aufmerksamkeit geweckt, dass professionelles Kulturschaffen einen Preis hat.»

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Destination Rendite https://www.shaz.ch/2026/10/15/destination-rendite/ Thu, 15 Oct 2026 07:44:04 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11478 Was uns das Schaffhauser Game «Transport Fever 3» über den Zustand der menschlichen Existenz lehrt. Und wieso das so viel Spass macht. Lukas Tobler* Auch Schaffhauser:innen sollten vom Hörensagen wissen, wie gut sich das anfühlt: Wenn ein Zug pünktlich eintrifft. So gut, dass es das Entwicklerstudio Urban Games geschafft hat, auf diesem Gefühl aufbauend eine […]

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Was uns das Schaffhauser Game «Transport Fever 3» über den Zustand der menschlichen Existenz lehrt. Und wieso das so viel Spass macht.

Lukas Tobler*

Auch Schaffhauser:innen sollten vom Hörensagen wissen, wie gut sich das anfühlt: Wenn ein Zug pünktlich eintrifft.

So gut, dass es das Entwicklerstudio Urban Games geschafft hat, auf diesem Gefühl aufbauend eine ganze Spielereihe zu produzieren. Den Auftakt dazu machte 2014 «Train Fever». Kürzlich ist nun der jüngste Titel des Schaffhauser Studios erschienen: «Transport Fever 3».

Das Spiel dürfte eines der umsatzstärksten Schweizer Kulturerzeugnisse des Jahres werden. Mindestens 40 000 Spieler:innen, die es für 50 Franken oder mehr gekauft haben, spielen es derzeit pro Tag. Rund zwanzig Millionen Franken hat Urban Games in die Entwicklung investiert. In den Fachmagazinen erhält das Game fast durchs Band gute bis sehr gute Bewertungen. «Transport Fever» ist ein Ereignis.

Und es nur auf die Gestaltung funktionierender Zuglinien zu reduzieren, wäre arg verkürzt. Eher ist «Transport Fever» eine umfassende und überraschend tiefe Wirtschaftssimulation, die die Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts entlang logistischer Herausforderungen erzählt.

Die Welt der Computerspiele wird von den Feuilletons und ihren Redaktor:innen, von Wissenschaft und Vertreter:innen des guten Geschmacks üblicherweise ignoriert – im besten Fall. Wenn sie Erwähnung findet, dann meist argwöhnisch, etwa wenn gerade ein neuer Ableger der brutalen Spielereihe «Grand Theft Auto» sämtliche Verkaufsrekorde bricht und ein Aufschrei über die vermeintliche Verrohung der einfach gestrickten Unterschicht das Bildungsbürgertum erfasst.

Das führte in den letzten Jahren dazu, dass das Feld der Videogames der Reaktion überlassen wurde, die sich in Livechats, Videostreams und Internetforen ungehindert Bahn bricht und das überwiegend junge, männliche Publikum, bekanntlich ohnehin schon das politische Sorgenkind, um den Finger wickelt.

Die Videospielindustrie ist grösser als der internationale Buchmarkt, deutlich grösser als Musik- und Filmindustrie zusammen. So rechnet es Kulturwissenschaftlerin Marjam Did in ihrem Buch «Everything to Play For» vor, einer Art Manifest gegen die Ignoranz gegenüber der Spielewelt: Rund drei Milliarden aktive Gamer:innen gibt es auf der Welt. Und jedes Jahr wächst der globale Markt um fast zehn Prozent weiter. «Gaming», schreibt Marjam Did, «liegt nicht in der Peripherie der Gegenwartskultur, und es stimmt nicht, dass Gaming es nicht wert ist, politisch gedeutet und verstanden zu werden.»

Fortschritt ex machina

In «Transport Fever» schlüpfen die Spieler:innen in die Rolle von Verkehrsunternehmer:innen. Den Fokus legt das Game auf das offene Spiel in einer zufällig generierten Spielwelt, einer Art Sandkasten. Mehrere Städtchen, Dörfer, Fischereibetriebe, Bauernhöfe und Minen befinden sich in dieser Welt. Es ist das Jahr 1900. Die Aufgabe ist nun, diese Punkte auf der Karte über Verkehrswege miteinander zu verbinden. Eine Stadt braucht Fisch, ein Mastbetrieb Weizen, ein Dorf Fleisch – und die Bewohner:innen wollen kreuz und quer über die Karte reisen. Der Strassenbau fällt ebenso in die Verantwortung der Spieler:innen wie die Anschaffung von Pferdekutschen, die Festlegung von Transportlinien, die Errichtung von Lagerstätten.

Die Spielewelt unseres Autors auf seinem (alten) Laptop. Screenshot: Lukas Tobler
Die Spielewelt unseres Autors auf seinem (alten) Laptop. Screenshot: Lukas Tobler

Die Bewohner:innen der Landschaft mögen es nicht gern lärmig, schätzen den Komfort neuer Fahrzeuge und fordern die Lieferung der gewünschten Güter ein. Sind sie zufrieden, wachsen die Städte und Dörfer zu immer grösseren Siedlungen heran. Die dann wiederum anspruchsvollere Versorgungswünsche haben, die nur komplexere Produktionsketten befriedigen können. Die Nachfrage nach einer Konserve zum Beispiel verlangt schon bald unübersichtliche Lieferwege durch mehrere Produktionsbetriebe hindurch.

Die Anforderungen werden also immer komplexer. Aber zur Freude der überforderten Spieler:innen tragen immer wieder technologische Fortschrittssprünge ex machina zur effizienteren Gestaltung der Lieferketten bei. Das Auto – schon eine gute Sache. Schnellere Züge sowieso. Diese Freude beim Bau der ersten Autobahn: unbezahlbar. Und so gehen wir, öfter die Strasse als den Zug wechselnd, durch die Jahrzehnte – während wir immer reicher werden.

Rache und Zufriedenheit

«Transport Fever» hat einen erstaunlichen Suchtfaktor und funktioniert im Grunde ähnlich wie die meisten Computerspiele, ja vielleicht wie die meisten Spiele überhaupt. Es stellt Herausforderungen, deren Bewältigung ein Belohnungsgefühl auslösen. Es verlangt volle Aufmerksamkeit – und zerstreut damit die Last des Alltags. Und es befriedigt ein Bedürfnis nach Macht, ein zentrales Element der meisten modernen Games.

Erfolgsgeschichte
Urban Games ist die Firma der Schaffhauser Basil und Urban Weber. Die beiden Brüder bastelten ab 2005 an einem eigenen Computergame und gründeten 2013 Urban Games, um im folgenden Jahr nach einem erfolgreichen Crowd­funding ihr erstes Spiel «Train Fever» zu veröffentlichen. Heute beschäftigt das Unternehmen gut zwei Dutzend Angestellte.


Das Computerspiel, so argumentiert etwa der Theoretiker Jon Bailes, ist wie gemacht für die effektive Zerstreuung der vom Neoliberalismus gebeutelten Individuen. Sie lassen es zu, von der Opferrolle im Arbeitsalltag in jene des Täters zu wechseln, Grenzen auszuloten und zu überschreiten, Kontrolle auszuüben. Und ihnen ist die scheinbare Wahl- und Handlungsfreiheit innerhalb eines unverrückbaren ökonomischen und politischen Rahmens quasi in den Code eingeschrieben. Wir können nur frei Zug- und Buslinien in unserem digitalen Sandkasten verlegen, solange wir nicht bankrott gehen. Auch «Transport Fever 3» legt mit seinen Spielmechaniken den Weg zum Erfolg fest – Profit, Wachstum, zufriedene Kund:innen. Oder anders gesagt: There is no alternative.

Nur sind wir in dieser Version unserer Realität als Tycoons für einmal ganz oben, wenigstens im Feierabend erfüllt von einem Gefühl der Wirksamkeit. Ganz egal, wie stressig das bisweilen ist. Geniessen ist schliesslich leiden.

«Transport Fever 3» ist aber auch deshalb so gelungen, weil es mit seiner Simulation dieser deprimierenden Realität ebendiese immer wieder bis zur Kenntlichkeit entstellt. Den grössten Profit macht der private Verkehrstycoon immer mit staatlichen Subventionen. Die nervigste Herausforderung liegt in der unpraktischen Verteilung der Fabriken auf der Karte – einem Spielelement, das sich dem Einfluss der zentralen Planung entzieht. Scheiss auf den Markt, denkt man sich da, wenn wieder einmal eine Textilfabrik mit grösstmöglicher Distanz zur Baumwollfarm eröffnet.

Aber Hadern lohnt sich nicht, und Krisen sind bekanntlich nur dornige Chancen. Wenn dann nach einigen Spielstunden endlich die ersten Hemden in der Hauptstadt eintreffen, ein Fenster im Spiel grün aufleuchtet, das Volk sich über die neuen Konsummöglichkeiten freut, die Wirtschaft wächst, dann kann man gar nicht anders als festzustellen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Sich dem Sog dieses Spiels entziehen zu wollen, ist jedenfalls ein zweckloses Unterfangen. Und wieso würde man das auch wollen?

*Lukas Tobler ist Redaktor im Gesellschafts-Ressort der WOZ.

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Kaleidoskop https://www.shaz.ch/2026/10/15/kaleidoskop/ Thu, 15 Oct 2026 07:32:11 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11474 Ein Kolibri, der nicht fliegen, aber zeichnen kann, und ein Leben voller Neuanfänge: Die Vita des Altenburger Künstlers Werner Blattmann ist so bunt wie seine Bilder. Farbig angemalte Pflastersteine weisen den Weg durch den Vorgarten zum alten Haus am Ende der Dorfstrasse. Eine verwitterte Che-Guevara-Fahne hängt in der Garage. Am Hauseingang wacht Jesus am Kreuz […]

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Ein Kolibri, der nicht fliegen, aber zeichnen kann, und ein Leben voller Neuanfänge: Die Vita des Altenburger Künstlers Werner Blattmann ist so bunt wie seine Bilder.

Farbig angemalte Pflastersteine weisen den Weg durch den Vorgarten zum alten Haus am Ende der Dorfstrasse. Eine verwitterte Che-Guevara-Fahne hängt in der Garage. Am Hauseingang wacht Jesus am Kreuz zusammen mit einer buddhistischen Figur und einem Yin-und-Yang-Symbol. Die Tür steht weit offen. Kolibri und seine Partnerin Renate Friz bitten ins Atelier. Der 75-jährige, feingliedrige Künstler scheint mit seinem Norwegerpulli und der von Pinselstrichen gesprenkelten Arbeitshose mit dem Raum zu verschmelzen. Vom Atelierfenster öffnet sich ein spektakulärer Blick auf die Rheinauer Rheinschleife. Für Kolibri ist es die Aussicht seiner Kindheit – sein Elternhaus steht nur ein paar Schritte weiter die Strasse hinauf. Als er in den Neunzigern nach langen Jahren im quirligen Berliner Grossstadttrubel ins Dorf zurückkehrte, empfand er die Landschaft hier als Wüste: absolut nichts los.

Seit 30 Jahren lebt und arbeitet der Künstler wieder in der Region und stellt gerade in Ramsen aus. Doch einst war Kolibri von hier geflohen.

Immer dem Daumen nach

Die Geschichte beginnt 1971. Kolibri, damals noch Werner Blattmann, war keine 20 Jahre alt und frisch ausgebildeter Postbeamter. Nicht sein Traumberuf, das wusste er schon damals, aber bei der Berufswahl hatten die Eltern das letzte Wort. Mit dem Lehrabschluss flatterte auch der Rekrutierungsbefehl der Schweizer Armee ins Haus des Altenburgers mit Schweizer Pass: «Nach der Musterung war klar: Da gehe ich bestimmt nicht mehr hin.» Verweigerer landeten damals im Gefängnis. Auch das kam für den jungen Idealisten nicht infrage. Also gab es nur eines: abhauen. Fast aber hätte das wegen eines Lausbubenstreichs nicht geklappt.

Kolibri erinnert sich: «Kurz bevor ich weggegangen bin, haben wir noch die Stadt verschönert. Mit Spraydosen.» Er grinst. Ein Blick ins Zeitungsarchiv stützt die Geschichte: In einer Juninacht wurden sechs Burschen in flagranti dabei erwischt, wie sie in Schaffhausen Plakate klebten, darunter «ein Postbeamter, Jahrgang 51». Sie wehrten sich gegen bürgerliche Zwänge. Fotos zeigen Sprüche in krakeliger Schrift: «Nieder mit der Scheindemokratie (Scheisse)» im Kreuzgang und «Alle Macht dem Volke» am Stadthaus. Bei der Nacht-und-Nebel-Aktion wurde Kolibris Gruppe verhaftet, kurz darauf aber wieder laufen gelassen. «Es war meine letzte Nacht in Schaffhausen. Mein Rucksack stand schon gepackt im Flur. Am nächsten Morgen stieg ich in den Zug und war weg.»

Sein Ziel: Schweden. Dorthin zog es damals viele junge Schweizer. Kolibri hatte gehört, dass das Land Kriegsdienstverweigerern Asyl bot. Und merkte bald: Das galt wohl für Amerikaner, die sich dem Einsatz in Vietnam entzogen, nicht aber für pazifistisch gesinnte Schweizer. Also trampte er durch den Norden, dann nach Holland und England. Als der Sommer vorüber und die Taschen leer waren, zog er weiter, über den Balkan und Griechenland nach Israel. In einem Kibbuz fand er Arbeit in Orangenplantagen und auf Baumwollfeldern, ein «Knochenjob» sei das gewesen. Er lernte Leute kennen, die ähnlich tickten wie er. «Es herrschte Aufbruchstimmung. Wir träumten davon, etwas Neues anschieben zu können.» Ob es hinhauen würde, war eine andere Frage. Trotzdem: Weitermachen wie bisher war keine Option.

Woher kam diese Einstellung? Kolibri, der seine langen Haare zu einem Zopf gebunden hat, ist ein typischer Alt-Achtundsechziger: «Ich wollte dem gewohnten Trott nicht folgen. Und ich wollte Neues entdecken. Da war die Idee von Love und Peace.» Schon in der Lehre hatte er Gleichgesinnte getroffen, zusammen die «neue Musik» gehört: Led Zeppelin, Black Sabbath, Bob Dylan. Seine Haare trug er damals noch kurz – bei der Post musste man kultiviert aussehen. Aber nur äusserlich: Die Schaffhauser Post schickte Lernende, die ihr nicht in den Kram passten, nach Zürich. Sollten sie sich doch dort die Hörner abstossen. Kolibri gefiel das natürlich. In Zürich erlebte er die geschichtsträchtige Besetzung eines Bunkers unter dem Lindenhof. «Da war die Hölle los», sagt er.

Ein halber Tag hinter Gittern

Nach einem halben Jahr im Kibbuz wollte Blattmann weiter nach Indien, wie viele «Hippies» seiner Generation. Aber als er sah, in welchem Zustand die Leute zurückkamen, habe er es sich anders überlegt. Mit Drogen wollte er nichts zu tun haben. Also reiste Kolibri zurück in die Heimat und wurde an der Grenze prompt verhaftet: «Ich musste einen halben Tag ins Gefängnis und bekam sogar ein neues Dienstbüchlein.» Immerhin: Damit war das Thema Militärdienst erledigt.

Dafür begann ein neues Kapitel: das Zeichnen. Kolibri ging erst nach München und dann nach Stuttgart, wo er Grafikdesign und Illustration studierte. Dort lernte er auch seine Partnerin Renate Friz kennen. Seit 50 Jahren sind die beiden unzertrennlich.

Stuttgart 1979: Die frisch gegründete Tageszeitung (taz) suchte bundesweit nach neuen Talenten, und Blattmann bewarb sich. Eine lockere Zusage reichte ihm: Er packte seine Koffer und zog nach Berlin. Vielleicht hatte er nur auf die nächste Gelegenheit gewartet, wieder auszubrechen, vielleicht hatte er einfach Lust auf ein neues Abenteuer – Kolibri wirkt jedenfalls wie einer, der darauf vertraut, dass es schon gut kommt. Zwei Wochen später hatte er den Job auf sicher.

Fünf Jahre lang arbeitete er als Grafiker und Zeichner bei der taz, bis es ihm irgendwann zu viel wurde, sich von morgens bis abends mit Politik zu beschäftigen. Ausserdem zogen die ersten Computer ins taz-Büro ein. Aber da machte er nicht mit. Kolibri, der Militärdienstverweigerer, ist keiner, der sich gesellschaftlichen Zwängen beugt – bis heute nicht. Die Computerarbeit übernimmt Frau Kolibri, erzählt sie schmunzelnd: Sie organisiert Ausstellungen, betreut die Website, versendet Anfragen und speichert Fotos von Kolibris Werken im digitalen Archiv.

Nach der Episode bei der taz musste also etwas Neues her. Kolibri arbeitete als freier Zeichner, Karikaturist und Grafiker. «Berlin war zu DDR-Zeiten eine schöne Insel, ein kreatives Chaos.» Nach der Wende wurde es schwieriger. Viele seien nach Westberlin getrudelt, ihr Glück zu suchen: «Es war total überlaufen.» Das Paar verliess die Grossstadt und kehrte 1996 nach Altenburg zurück – mitsamt seiner Katze, die zum ersten Mal auf einer Tuschzeichnung aus Berlin auftaucht und später in vielen weiteren Bilder verewigt werden sollte.

Zurück in der Heimat erfand Kolibri sich neu. Er suchte seinen Stil zwischen Zeichnung und Malerei, zwischen Pinselstrichen und feinsten Federschraffuren. Mit dem Velo sei er durch die ganze Gegend gefahren, habe Galerien und Ausstellungsräume abgeklopft, konnte so seine Bilder bekanntmachen, gewann zwei Förderpreise. Die Ausstellungen realisierte er zusammen mit seiner Partnerin. «Künstler zu sein, ist ein steiniger Weg, man lebt praktisch von Ausstellung zu Ausstellung und hofft, Bilder verkaufen zu können.» Er hatte zwar nebenbei immer auch andere Aufträge, aber das Einkommen durch seine Bilder sei wichtig gewesen, um das Leben zu finanzieren. An die 500 habe er verkaufen können in den letzten 30 Jahren. Malerei als Beruf und nicht als Hobby. «Nein, ein Hobby war das definitiv nie», sagt auch Renate Friz.

Über dem Türrahmen seines Ateliers hängt ein filigraner Kolibri. Warum er den bunten Vogel als Künstlernamen gewählt hat, weiss er nicht mehr so genau. Vielleicht war es eine Art Vorsehung. Farben zogen nämlich erst viel später in seine Kunst ein. Lange bestanden Kolibris Arbeiten aus schwarzer Tusche und Federstrichen.

Seine Bilder wirken durch ihre Farbigkeit leicht und fröhlich und sind gleichzeitig von beeindruckender Genauigkeit und Präzision. Seine Motive zeigen eine kindliche Leichtigkeit, die er sich bewahren will, sind aber auch überraschend pointiert. Er denke eben immer noch vom Strich her, sagt der Künstler. In seinem Atelier hängt neben feinen Pinseln und Zeichenfedern eine ganze Reihe von Linealen. Kolibris Mission ist einfach: «Wenn die Leute ein Bild von mir kaufen, sollen sie etwas Schönes haben.» Er sagt dies ohne Naivität. Er ignoriere nicht, dass die Welt nicht immer schön sei. Aber er wolle das Positive zeigen, gerne auch mit einer Prise Satire: «Ich versuche, zart zu sticheln.» Das Spiel mit Mustern, Farben und Formen wirkt ornamental, manchmal fernöstlich. Tatsächlich werde er oft gefragt, ob er in Tibet oder Indien gewesen sei – aber nein. Vielleicht sollte er das noch nachholen.

Kolibri ist ein halbes Leben lang herumgetingelt, als suche er etwas. Hat er es gefunden? Er überlegt einen Moment und sagt dann, er sei froh, dass er als junger Mann den Schritt gewagt und aus seinem Dorf in die Welt gezogen sei. «Sonst wäre ich vielleicht ein Leben lang auf der Post geblieben.» Frau Kolibri lacht: «Unvorstellbar!»

Die Ausstellung «Kolibris bunte Welt» in der Galerie zum Kranz in Ramsen ist an diesem Samstag (18.10.) von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Sonntag (19.10.) findet ab 13 Uhr die Finissage statt.

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Das Kantonsgedächtnis https://www.shaz.ch/2026/10/10/das-kantonsgedaechtnis/ Sat, 10 Oct 2026 07:00:00 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11457 Niemand kennt Schaffhausen so gut wie Bruno Sternegg. Jetzt hat der Sammler Auswanderpläne – und gibt sein Vermächtnis ins Archiv.

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Niemand kennt Schaffhausen so gut wie Bruno Sternegg. Jetzt hat der Sammler Auswanderpläne – und gibt sein Vermächtnis ins Archiv.

Der Weg zu Bruno Sterneggs Arbeitszimmer führt durch ein halbes dutzend Türen. Dazwischen liegen niedrige Räume mit allerlei fantastischen Dingen, die sonst nur hinter Glaskästen zu sehen sind: Riesige, kalkverkrustete römische Amphoren, eine grünseidene Herrenjacke aus dem vorletzten Jahrhundert, ein Empirekleid aus Musselin. In der Wohnzimmerecke steht neben einer Zimmerpflanze eine komplette Ritterrüstung.

Der Weg durch die ganzen Türen dauert eine Weile. Das liegt daran, dass unter Bruno Sterneggs abgetragener Schirmmütze eine Art Schaltzentrale sitzt, mit tausend Knöpfchen, die alle miteinander verbunden sind. Fragt man ihn nach einem Objekt, feuert eins dieser Knöpfchen Signale an die andern ab, und sofort sprudeln die Anekdoten. Ein wandelndes Kompendium für Alltagsgeschichte.

Hinter der letzten Türe liegt schliesslich eine Kammer voller Bilder. Sie hängen an den Wänden, stapeln sich auf dem Boden und auf einem grossen Tisch, auf dem Bruno Sterneggs Laptop steht. Tausende Fotoabzüge, Glasplatten und Negative hat er über die Jahre gesammelt. Es sind Aufnahmen aus Schaffhausens Örtchen und Dörfern, sie zeigen vermeintlich Nebensächliches. Aber in der Masse bieten sie einen Einblick in den Alltag vergangener Zeiten, der auch für Akademiker:innen wertvoll ist. Das Stadt- und das Staatsarchiv hatten deshalb schon länger auf diese Schatz gespienzelt. Jetzt ist Bruno Sternegg dabei, ihn zu übergeben. Der Sammler hat Auswanderungspläne.

Dafür bringt er Ordnung in die Dinge. Dabei entspricht das eigentlich überhaupt nicht seiner Art.

Saurierknochen abschlecken

Lange interessierte sich Bruno Sternegg gar nicht für Fotografien. Sie waren ihm zu wenig alt. Seit er einmal als Primarschüler bei Iuliomagus einen alten Ziegel ausgrub, wollte er Archäologe werden. Da habe es ihn gepackt, sagt er. Der kleine Bruno fing an, in den Schleitheimer Äckern zu graben. Dabei fand er die schönste Fibula, die ins Museum zu Allerheiligen kam. Das sagt der erwachsene Bruno ein paar Mal, mit verschmitztem Stolz: die schönste Fibula!, und grinst.

Zum Archäologen hat es Bruno Sternegg nie gebracht. Wegen dem Latein spickte es ihn aus der Kanti. Stattdessen wurde er Hochbauzeichner, dann Galvanisierer, später Antiquitätenhändler. Und wie manches, was er im Leben schon gemacht hat, fing das Sammeln mit einem Zufall an. Eines Tages stiess er im Dachstock eines Hauses, das er als Hochbauzeichner-Stift ausmessen musste, in einem Holzstoss auf eine jahrhundertealte Bibel. Der Hausbesitzer schenkte sie ihm, er hätte sie sonst verbrannt. Diese Bibel habe ihn so fasziniert, sagt Bruno Sternegg, und es ging ähnlich vonstatten wie beim Ziegel, paff, neue Leidenschaft.

Bruno Sternegg in seinem Garten. Fotos: Robin Kohler

Auch die historische Fotosammlung, die Sternegg gerade den Archiven übergibt, nahm ihren Anfang in einem Zufall. Beziehungsweise in einem Müllsack. Damals, um das Jahr 2010, so genau weiss Sternegg das nicht mehr, reiste der Antiquitätenhändler für die Räumung des Tonwerks nach Lohn. Ihm fiel der Müllsack ins Auge, darin fand er Barocktruhen. Die Besitzer hätten alles wegschmeissen und das Haus abreissen wollen, erinnert er sich, und dafür hatte er wenig Verständnis. Um sie davon abzubringen, erstellte er die Website schaffhausen-nostalgie-foto.ch und dokumentierte darauf anhand historischer Aufnahmen die Geschichte des Tonwerks und der Besitzerfamilie. Das habe geklappt, sagt er, zumindest halb: Das Haus sei zwar ausgehöhlt worden, aber es stehe noch. Dafür wurde seine Website immer grösser. Wie schon beim Ziegel und der Bibel geriet er in einen Hyperfokus, nur packte ihn diesmal die Bilderwut. Vergnügt erzählt er heute von den Rivalitäten mit andern Sammlern, in Schaffhausen war es eine gute Handvoll, einer sei ein Reicher gewesen, ein Richter, «de hät für e Postcharte chöne tusig Stei zahle». In den Auktionen auf Ebay oder Ricardo hatte man keine Chance gegen den, aber Sternegg bot trotzdem mit, um den Preis hochzudrücken. Er lacht vergnügt.

Inzwischen sind die meisten andern Sammler verstorben. Und Bruno Sternegg ist unterdessen versehentlich zum inoffiziellen Gedächtnis des Kantons geworden. Als eines Tages auch sein Laptop ablebte und er nicht mehr auf seine Website zugreifen konnte, setzte er eine neue auf. Wie Sterneggs Fundus ist auch schaffhausen-foto-archiv.ch organisch gewachsen, sie ist die Bit-gewordene Version seines Arbeitszimmers mit seinen tausend Kistchen, Säcken und Stapeln mit Zeugs. Dass die Website nur unwesentlich jünger aussieht als die historischen Fotos, die Sternegg darauf zeigt, trägt zu ihrem Charme bei.

Heute stellt Sternegg seine Fotos in die Facebook-Gruppe Schaffhausen Nostalgie, die er vor einigen Jahren gegründet hat. Inzwischen hat sie eine Reichweite, von der manche Lokalredaktion nur träumen könnte.

Plötzlich erwähnt er fast beiläufig, dass hier irgendwo noch ein Saurierknochen liege, bahnt sich zielstrebig einen Weg in eine Ecke und fängt an, in einem der Stapel zu wühlen. Es ist ein grosser Stapel. «Scheisse», sagt Bruno Sternegg vergnügt, gräbt und wühlt, ruft schliesslich: «gsesch, ich bi sauguet!» und hievt einen kopfgrossen Knochen hoch. Wahrscheinlich ein Schulterblattfragment vom Gresslyosaurus, oder Gresslyo, wie Sternegg ihn nennt. Würde man den abschlecken, bliebe man mit der Zunge dran kleben, erklärt er. Daran erkenne man, dass es ein Saurierknochen sei. Mit der Fingerbeere geht es auch.

Würde man mit weissen Handschuhen in Bruno Sterneggs Reich auftauchen, würde er wahrscheinlich mit derselben freundlich-nachlässigen Art abwinken wie er es tut, wenn man versehentlich gegen eins seiner Objekte stösst: Ach was, passiert schon nichts. Redet er vom Gresslyo oder von den Fotografen, deren Bilder er gerade für die Archive inventarisiert, klingt es, als spräche er über alte Bekannte. (Über manche weiss er Zweifelhaftes zu berichten, und obwohl Bruno Sternegg keineswegs auf den Mund gefallen ist und in den Kommentarspalten durchaus auch mal austeilen kann, hält er sich bei seinen längst verstorbenen Kollegen zurück; «da muesch jez nid schriibe», findet er.)

Museen investieren Geld und Arbeit, um Geschichte erlebbar zu machen. Bruno Sternegg hingegen wollte gar nie etwas anderes, als Geschichte für den Otto Normalverbraucher zu machen.

Der Menschenfresser

Der Historiker Marc Bloch beschrieb seine Berufskolleg:innen einst als Menschenfresser; Historiker:innen hätten in der Vergangenheit nicht nach abstrakten Daten oder Zahlen zu suchen, sondern nach Menschen aus Fleisch und Blut. So ein Menschenfresser ist auch Bruno Sternegg, wenn auch kein studierter. Die Fotografien faszinieren ihn, weil sie einen direkten Zugang zu den Leuten und ihrem Alltag bieten – im Gegensatz zu Lithografien zum Beispiel, die ihn nicht interessieren. Er nimmt eine Aufnahme in die Hand: Eine Dorfstrasse, die Sonne scheint, ein Baum ist zu sehen und ein Zaun mit paar Personen davor. Die Vorstellung, wie da vor hundert Jahren einer hinter der Kamera stand, nur ein paar Meter von diesen Leuten entfernt – «da isch doch geil!», freut sich Bruno Sternegg.

Guerilla-Archivar sucht Saurierknochen. Foto: Robin Kohler.

«Ich rede auch relativ gern mit Leuten», sagt Bruno Sternegg, der seit bald drei Stunden fast ohne Punkt und Komma erzählt und der vom Reden langsam heiser ist. Manchmal geht er mit seinen Fotografien in die Dörfer und spricht mit den Älteren darüber, die sich an manches noch erinnern. Die Adressen findet er in alten Telefonbüchern. Er greift fast blind in einen Stapel und kramt eines hervor.

Inzwischen kennt Bruno Sternegg Schaffhausen so gut wie sonst wohl niemand. Auch über das Fotografieren – seine grösste Leidenschaft – hat er jeden Winkel des Kantons kennengelernt. Obwohl er seit dreissig Jahren in Opfertshofen lebt, sieht er sich immer noch als Breitianer. Und lange hatte er absolut kein Bedürfnis, je aus Schaffhausen wegzugehen. Bis er sich vor ein paar Jahren verliebte. Nun plant er nach Thailand auszuwandern, wo seine Frau herkommt. Die Winter sind dort wärmer, es gibt die Schaffhauser Sturheit nicht. Alles sei besser in Thailand, nur der Käse nicht, sagt Bruno Sternegg und lacht.

Seit er weiss, dass er nicht für immer hier sein wird, arbeitet Bruno Sternegg an seinem Vermächtnis. Die Fotos, die er selbst schiesst, speichert er auf Festplatten ab, die er in zwei Häufchen sortiert hat. Mit Filzstift hat er das eine mit «ZERSTÖREN» angeschrieben, das andere mit «Best of Bruno». Eine Massnahme für den Fall, dass einmal plötzlich fertig sein sollte. Wenn zum Beispiel das Flugzeug nach Thailand abstürzt, sagt er vergnügt. Deshalb hat er sich auch entschieden, seine historische Bildersammlung dem Archiv zu übergeben. Wenn nämlich nach seinem Ableben irgendein Trottel das Haus räumen und alles wegschmeissen sollte, scheisse, dann wär alles weg.

Bruno Sternegg, das spürt man, sieht sich selbst als Original. Und ein bisschen stimmt das ja auch: Man müsste statt seiner Sammlung eigentlich ihn archivieren, als lebendiges Kantonsgedächtnis.

Stattdessen steckt er sein ganzes, aus tausend Anekdoten zusammengelismetes Wissen fein säuberlich in kleine Umschläge aus Fotopergamin, die ihm das Archiv gegeben hat. Für jedes historische Bild ein Umschlag, auf den er mit Bleistift eine Zahl notiert, die er dann in eine Excel-Tabelle schreibt und mit Eckdaten versieht: Entstehungszeitpunkt, Ort, Fotograf. Manchmal weiss er alle Angaben sofort, manchmal muss er sie aufwändig rekonstruieren. Dabei könne man schon Zeit verlochen.

Seine Website, sein digitalisiertes Gedächtnis, wird er löschen, wenn – voraussichtlich in zwei Jahren – die Übergabe abgeschlossen ist. Es wird dann den Historiker:innen überlassen sein, die Sammlung Sternegg aus den Rollregalen und Archivschachteln zu holen und daraus neue Geschichten zu spinnen.

Beim Tor vor Bruno Sterneggs Haus stehen ein Sandsack und ein Keramikschwein. An der Hauswand daneben hängt eine grosse Grabplatte, eine von diesen verwitterten alten, die man sonst nur in Museen oder Kreuzgängen sieht. Ach, winkt Bruno Sternegg ab, das ist halt so eine Platte, «aber da hinten» – er geht ein paar Schritte und deutet hoch – «hängt die alte Fahne vom Schloss Herblingen.»

Nachdenklich betrachtet er die metallene Fahne, die zwischen Efeuranken und einem Leuchtschriftzug ANTIQUITÄTEN an der Hauswand hängt. «Es hät scho lässigs Züg», sagt er.

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Die Polizei reist mit https://www.shaz.ch/2026/10/08/die-polizei-reist-mit/ Thu, 08 Oct 2026 09:07:17 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11448 Die ­Schaffhauser Polizei sammelt seit mehreren Jahren die persönlichen Daten aller Hotelgäste im Kanton. Ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ohne ausreichende ­gesetzliche Grundlage, ­kritisiert der Datenschützer.

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Die ­Schaffhauser Polizei sammelt seit mehreren Jahren die persönlichen Daten aller Hotelgäste im Kanton. Ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ohne ausreichende ­gesetzliche Grundlage, ­kritisiert der Datenschützer.

In einem Rechtsstaat erlässt das Parlament ein Gesetz und erlaubt der Verwaltung so, etwas zu tun. Aber manchmal geht es dem Staat zu langsam. Dann zäumt er das gesetzgeberische Pferd auch schon mal von hinten auf: Er handelt und fragt erst später nach, ob er das darf. So beantragt der Regierungsrat aktuell beim Kantonsrat in zwei Vorlagen eine Änderung des Gastgewerbegesetzes. Damit soll die Schaffhauser Polizei mehr Überwachungsmöglichkeiten erhalten: Neu soll sie automatisch die Daten aller Hotelgäste im Kanton elektronisch abrufen und systematisch mit ihren Datenbanken abgleichen können.

Was bisher öffentlich nicht bekannt ist: Die Schaffhauser Polizei tut das bereits seit rund drei Jahren. Öffentlich erwähnte die Regierung das bisher mit keinem Wort – auch nicht gegenüber dem Kantonsrat. Die AZ hat Dokumente eingesehen, die sie gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip angefordert hat. Sie beinhalten die Kommunikation zwischen dem für die Polizei zuständigen Finanzdepartement von Cornelia Stamm Hurter (SVP) und dem kantonalen Datenschutzbeauftragten Christoph Storrer.

Demnach klopfte Polizeikommandant Philipp Maier im Frühling 2023 beim Finanzdepartement an und stellte den Antrag, das Programm «U-Stay Polizei» einführen zu können. Bereits damals ging es darum, dass die Schaffhauser Polizei automatisch und systematisch die Daten aller Hotelgäste im Kanton erfassen und mit ihren Datenbanken abgleichen wollte. Der Datenschützer kritisierte das Vorhaben der Schaffhauser Polizei in der Folge als «erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte» und monierte, dass die Gesetzesgrundlage nicht genüge. Ohne Erfolg: Im Sommer 2023 bewilligte die Regierung «U-Stay Polizei». Seither darf die Schaffhauser Polizei im grossen Stil Daten von Hotelgästen sammeln. Bisher mit fragwürdigem Erfolg.

Name, Alter, Zimmernummer

Jeden Tag checken durchschnittlich 235 Personen in ein Schaffhauser Hotel ein. Sie freuen sich auf Entspannung in den Blauburgunderreben im Chläggi oder sind geschäftlich in die Stadt gereist. Lange mussten sie beim Check-in einen Zettel ausfüllen, auf dem sie etwa ihren Namen, ihr Geburtsdatum, ihr Geschlecht und ihre Nationalität eintrugen. Diese Angaben interessieren die Schaffhauser Polizei: Das Gastgewerbegesetz erlaubt ihr seit jeher, dass sie jederzeit Einsicht in die Gästebücher der Schaffhauser Hoteliers nehmen und täglich Bericht über Ankunft und Aufenthalt verlangen kann. Die Betonung liegt auf dem Wort können: Die Polizei konnte die Informationen bei den Hotels einholen, zum Beispiel, wenn sie einen Verdacht hatte, dass dort eine zur Fahndung ausgeschriebene Person logierte.

Mit der Bewilligung von «U-Stay Polizei» wurde der Prozess automatisiert und ausgeweitet: Seither fliessen die Daten aller Hotelgäste im Kanton automatisch zur Schaffhauser Polizei und werden mit ihren Datenbanken abgeglichen. Dafür stellte der Kanton auf Anfang 2024 eigens auf ein Onlineportal um. Hotels müssen seither nicht mehr die physischen Meldescheine aufbewahren, sondern können die Daten ihrer Hotelgäste bequem online übermitteln. In einem Dokument, das die Hoteliers über die Umstellung informiert, wird klar, was die Schaffhauser Polizei alles über einen Hotelgast wissen möchte: Name, Alter, Herkunftsland und Adresse, auch, in welchem Zimmer dieser übernachtet und welches Autokennzeichen sein Fahrzeug hat.

Bildmontage: Robin Kohler

Die Regierung argumentiert, dass dadurch die Identifikation von Personen «im Hinblick auf noch nicht vollstreckte Strafurteile» ermöglicht und die Gefahrenabwehr «ganz allgemein» verbessert werde. Die Kehrseite: Um die Nadel im Strohhaufen zu finden, durchkämmt sie die Daten aller 86 000 Hotelgäste, die jährlich in Schaffhausen nächtigen.

Ursprünglich bewilligte der Regierungsrat «U-Stay Polizei» bis Herbst 2026. Bis dahin hätte eigentlich die gesetzliche Grundlage für das Programm «verstärkt werden» sollen, so der Polizeikommandant in einem Schreiben an das Finanzdepartement. Doch weil der Kantonsrat die Änderung im Gewerbegesetz noch nicht behandelt hatte, beantragte der Polizeikommandant eine Verlängerung von «U-Stay Polizei» bis Ende Dezember 2027. Das brachte den kantonalen Datenschutzbeauftragten Christoph Storrer wieder aufs Tapet.

Storrer kritisierte, dass weiterhin eine genügende gesetzliche Grundlage für die «U-Stay Polizei» fehle. Eine solche neue Überwachungstätigkeit müsse «demokratisch legitimiert sein», hatte er bereits 2023 bemerkt. Nun, im Frühling 2026, ging der Datenschützer einen Schritt weiter: Er forderte eine Liste aller Fälle, in denen «U-Stay Polizei» seit 2023 zu einem Fahndungserfolg geführt hatte. Die Liste ist nicht in den Unterlagen erhalten, welche die AZ erhalten hat, und das Finanzdepartement hat ein entsprechendes Einsichtsgesucht der AZ innert Frist nicht beantwortet.

Liest man aber die Stellungnahme des Datenschützers, zeigt sich dieser nicht beeindruckt vom Fahndungserfolg. Ende Juni teilte er dem Finanzdepartement mit, es falle auf, «dass aus der zahlenmässig umfangreichen polizeilichen Gästekontrolle nur eine verhältnismässig kleine Trefferzahl resultiert.» Diese Treffer stünden überwiegend im Zusammenhang mit Übertretungen, also geringfügigen Verfehlungen, die mit einer Busse bestraft werden.

Wie das im konkreten Fall aussehen kann, zeigt ein Fall aus dem Kanton Zug, den die NZZ am Sonntag im Sommer 2013 publik machte: Ein Mann aus Deutschland wurde von zwei Polizisten um halb zwei Uhr in der Früh in seinem Hotelbett geweckt, weil sie ihm eine Parkbusse zustellen wollten. Die Zuger Polizei wusste, wo sich der Mann befindet, weil sie – wie jetzt die Schaffhauser Polizei – die Daten aller Hotelgäste automatisch erhält und mit Datenbanken abgleicht (eine Übersicht über die Situation in anderen Kantonen sehen Sie unten).

Es stelle sich die Frage, so der Datenschützer weiter, ob der doch erhebliche Eingriff in die Privatsphäre der in hoher Zahl im Kanton Schaffhausen logierenden Gäste ohne genügende gesetzliche Grundlage weiterhin als verhältnismässig betrachtet werden könne. Ähnlich kritisch hatte sich auch der renommierte Staatsrechtler Andreas Glaser zum automatisierten Datensammeln bei Hotelgästen geäussert. Die SN hatten ihn 2025 zur vorgeschlagenen Gesetzesgrundlage für «U-Stay Polizei» im Justizgesetz befragt. «Ist es wirklich erforderlich und zumutbar, bei jeder Beherbergung im Hinblick auf jedes Delikt einen systematischen und automatisierten Abgleich durchzuführen?»

Zu diesem Zeitpunkt lief «U-Stay Polizei» bereits mehr als eineinhalb Jahre.

«Öffentliches Interesse»

Das Finanzdepartement hielt trotz dieser Bedenken an seiner Linie fest: Es bewilligte der Schaffhauser Polizei «U-Stay Polizei» vergangenen Juli bis Ende Dezember 2027. Die Datenabfrage zwischen Juli 2025 und April 2026 hat 50 Treffer ergeben, woraus für die Schaffhauser Polizei immerhin 28 Verhaftungen resultierten. Dies bestätige die «Wirksamkeit und Erforderlichkeit der Hotelkontrolle». Ob es sich bei den 50 Treffern grösstenteils um geringfügige Übertretungen handelte, wie der Datenschützer kritisiert hatte, darauf ging das Finanzdepartement nicht ein. Man müsse zudem berücksichtigen, dass «U-Stay Polizei» in anderen Kantonen, «namentlich im Kanton Zürich, schon seit geraumer Zeit anstandslos in Betrieb ist.»

So kam das Finanzdepartement zum Schluss, das öffentliche Interesse an einer wirksamen Polizeiarbeit sei höher zu gewichten als die «wohl von den wenigsten Beherbergungsgästen überhaupt realisierte Tangierung ihrer Grundrechte».

Funkstille beim Finanzdepartement

Das alles gab bisher politisch kaum zu reden. Das ist auch nicht verwunderlich: Der Regierungsrat kommuniziert irreführend. So schreibt er in seinem Bericht an den Kantonsrat, das Gastgewerbegesetz solle abgeändert werden, «so dass die Schaffhauser Polizei nicht nur wie bisher berechtigt ist, Einsicht in die Gästekontrolle der Beherberungsstätten zu nehmen, sondern die Informationen über die beherbergten Gäste auch mit den Angaben der polizeilichen Systeme automatisiert abzugleichen.» Mit keinem Wort erwähnt die Regierung, dass die Schaffhauser Polizei das schon längst tut.

Nur einmal drohte der Regierung, dass «U-Stay Polizei» doch zum politischen Thema werden könnte. Am Schluss der ersten Lesung des Justizgesetzes Ende vergangenen Augusts trat Kantonsrat Matthias Freivogel (SP) ans Rednerpult. Der SP-Jurist hatte von «U-Stay Polizei» und dem Clinch zwischen dem Finanzdepartement und dem kantonalen Datenschützer erfahren und warnte seine Ratskolleg:innen davor, dass die Schaffhauser Polizei dieses «ohne formelle gesetzliche Grundlage» betreibe. Doch seine Warnung verpuffte im Saal und sein Antrag, dem Datenhunger der Schaffhauser Polizei klarere Grenzen zu setzen, scheiterte deutlich.

Die AZ hat dem Finanzdepartement letzten Donnerstag Fragen zu «U-Stay Polizei» und zur Kritik des kantonalen Datenschutzbeauftragten gestellt. Bis Redaktionsschluss gestern Mittwochabend hat das Departement von Cornelia Stamm Hurter nicht darauf geantwortet.

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«Wie ein Vogel im Käfig» https://www.shaz.ch/2026/10/06/wie-ein-vogel-im-kaefig/ Tue, 06 Oct 2026 18:08:39 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11438 Frauen und Mädchen werden in Afghanistan systematisch unterdrückt und erhalten in der Schweiz deshalb grundsätzlich Asyl. Der Nationalrat will das ändern. Ein Gespräch mit zwei Migrantinnen.  Seit die Taliban am 15. August 2021 erneut die Macht ergriffen haben, sind Frauen und Mädchen in Afghanistan starken Repressionen ausgesetzt – weil sie Frauen sind. Das genügt als […]

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Frauen und Mädchen werden in Afghanistan systematisch unterdrückt und erhalten in der Schweiz deshalb grundsätzlich Asyl. Der Nationalrat will das ändern. Ein Gespräch mit zwei Migrantinnen. 

Seit die Taliban am 15. August 2021 erneut die Macht ergriffen haben, sind Frauen und Mädchen in Afghanistan starken Repressionen ausgesetzt – weil sie Frauen sind. Das genügt als Grund, um Asyl zu erhalten. So entschied es der Gerichtshof der Europäischen Union vor zwei Jahren, dem das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) in seiner Praxis folgt. Das Schweizer Parlament sieht das anders. Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz kritisiert die Asylpraxis des SEM in einer Motion, die er im Juni eingereicht hat; es würde die Afghaninnen ohne Einzelfallabklärung pauschal durchwinken. Er fordert eine Beurteilung der Fälle nach Herkunftsland (dem Land, aus dem die Frauen angereist sind, was auch ein Drittland sein kann) und nicht nach Nationalität. Dasselbe forderte Rutz schon vor zwei Jahren. Der Bundesrat verteidigte die Asylpraxis damals mit dem Hinweis, dass Geschlecht und Staatsangehörigkeit ausreichen, um Frauen aus Afghanistan als Flüchtlinge anzuerkennen. Eine Einzelfallabklärung finde ausserdem in jedem Fall trotzdem statt.

Wo der Vorstoss vor zwei Jahren noch scheiterte, konnten die Bürgerlichen ihre Kolleg:innen diesmal bis weit in die Mitte überzeugen, die Motion wurde vor zwei Wochen mit 101 zu 84 Stimmen angenommen. Was bedeutet dieser Entscheid für afghanische Mädchen und Frauen, die in der Schweiz Schutz suchen? Das SEM sagte gegenüber der WOZ, dass eine solche Restriktion «weder mit dem geltenden Asylgesetz noch mit völkerrechtlichen Verpflichtungen» vereinbar wäre. Trotzdem: Der Ton in Asylfragen hat sich augenscheinlich verschärft. Was würden afghanische Migrantinnen den Schweizer Politiker:innen entgegnen, die ihnen diesen Schutz absprechen wollen? Wir haben mit Zahra* (28) und Dewa* (19) gesprochen, zwei Afghaninnen, die in Schaffhausen den Juma-Intensivkurs für junge Migrant:innen des SAH besuchen. Begleitet wurden sie von ihrer Lehrerin Linda Gabrieli, das Gespräch wurde auf Deutsch geführt.

AZ: Das Schweizer Parlament will die Asylpraxis für afghanische Frauen verschärfen. Was löst dieser Entscheid in Ihnen aus?

Zahra: Diese Entscheidung macht mir Sorgen. Die Situation der Mädchen und Frauen in Afghanistan macht mich sehr traurig. Sie können nicht entscheiden, wie sie leben wollen. 

Dewa: Als Kind lebte ich in Kabul. Ich kann mich erinnern, dass ich viel Angst hatte, wenn ich mit meinem Vater in die Stadt gegangen bin. Ich hatte eigentlich immer Angst. Das war sehr schwierig. Und jetzt ist es in Afghanistan noch schlimmer als früher. Als Kind kann man nicht frei auf der Strasse spielen oder in den Park gehen, als Mädchen schon gar nicht. 

Haben Sie das Gefühl, dass die Leute hier gar nicht verstehen, was in Ihrem Land los ist?

Dewa: Ja, manchmal. In anderen Ländern hörte ich das oft: «Warum seid ihr weggegangen? Anderswo gibt es Krieg, bei euch nicht. Warum bleibst du nicht in deinem Land?» In der Schweiz gibt es viele Leute, die die Situation in Afghanistan verstehen. Aber einige denken auch, wir seien wegen wirtschaftlicher Probleme hier. Sie wissen nicht, was die Menschen in Afghanistan erleben. 

Was hören Sie von Ihren Verwandten, die noch in Afghanistan leben? 

Dewa: Meine Tante und mein Onkel zum Beispiel haben drei Töchter, und diese dürfen nicht arbeiten. Eine meiner Cousinen ist ausgebildete Krankenschwester. Sie ist nun einfach zuhause. Eine 13-jährige Cousine darf nicht mehr in die Schule gehen, sie ist sehr traurig darüber. Sie hat keine gute Zukunft – wie ein Vogel im Käfig. 

Zahra: Meine Eltern und meine Schwester lebten in Afghanistan unter dem ersten Talibanregime, bevor sie in den Iran geflohen sind. Ich bin im Iran geboren und aufgewachsen. Meine Schwester lebt heute in Deutschland. Sie erinnert sich, wie es damals war. Mädchen und Frauen durften keine Schulen oder Universitäten besuchen. Die Taliban haben das wieder verboten, als sie vor fünf Jahren erneut die Macht ergriffen. In den Strassen haben sie alle Bilder von Frauen entfernt, zum Beispiel auf Plakaten. Frauen dürfen nicht arbeiten, sich nicht schminken, keine Musik hören. Ich habe gehört, dass draussen sprechen und lachen nun auch verboten ist. 

Was sagen die Taliban konkret darüber, was die Aufgabe der Frau ist? 

Dewa: Die Taliban sehen die Frauen als Sklavinnen: Kochen, putzen, Kinder bekommen. Sie sagen auch, dass Mädchen nicht so klug sind wie Jungen – das ist ihr Argument. Frauen können nicht so viel wie Männer, sagen sie, also müssen sie zuhause bleiben. 

Zahra: Früher gab es vielleicht weniger Sicherheit in Afghanistan, aber wenigstens durften Frauen studieren oder arbeiten. 

Gibt es überhaupt noch etwas, was Frauen tun dürfen?

Zahra: Nein, sie dürfen gar nichts mehr. Sie dürfen keine Smartphones benutzen, nicht öffentlich singen, nicht lachen. 

Dewa: Wenn eine Frau das Haus verlässt, muss sie ein Dokument bei sich haben, das beweist, dass ihr Begleiter ein Verwandter ist, der Ehemann, ihr Vater oder Bruder. Wenn sie das nicht beweisen kann, hat das schlimme Konsequenzen für sie, aber auch für den Mann. Allein dürfen Frauen sowieso nicht auf die Strasse. 

Zahra: Es gibt in Afghanistan Gruppen von Männern, die auf der Strasse nach Frauen Ausschau halten, bei denen man vielleicht Haare sieht oder die sonst etwas «falsch» machen. Diese Frauen werden dann geschlagen oder mitgenommen und ins Gefängnis gesteckt.

Dewa: Aber das ist nur die Meinung der Taliban, die sie nun mit Gewalt allen aufzwingen. Sie kommen aus den Bergen, haben nicht studiert, waren nie in der Schule. Nun kommen sie einfach in die Städte und entscheiden über die Frauen. 

Zahra: Die Taliban haben grosse Angst vor Frauen und versuchen sie deshalb klein zu halten. 

Gibt es Unterschiede zwischen dem Leben in den Städten und auf dem Land?

Dewa: Ja, die gibt es. In Kabul zum Beispiel haben viele Männer eine andere Meinung. Nicht alle, aber viele. Sie haben die Schule besucht oder studiert und sind etwas mehr «open minded». In den Dörfern herrscht oft die «alte Meinung»: Ein Mädchen soll heiraten und braucht nicht in die Schule zu gehen. 

Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Armut in Afghanistan verschärft. Man hört von Familien, die deswegen ihre Töchter weggeben, also verheiraten müssen. 

Dewa: Es ist die einzige Möglichkeit. Junge Mädchen haben nur eine Aufgabe: heiraten. Egal wie alt sie sind. Ich habe ein Video gesehen, da musste ein 18-jähriges Mädchen einen 70-jährigen Mann heiraten. Das ist unglaublich. 

Zahra: Wenn ein Mann der Taliban Gefallen an einem Mädchen oder an einer Frau findet, darf er sie heiraten, egal wie alt das Mädchen oder die Frau ist. Auch wenn sie eine gute Ausbildung hat, darf sie danach nicht mehr arbeiten. Die Entscheidung liegt in allen Fragen beim Mann. Ein Mann darf zudem so viele Frauen heiraten, wie er möchte.

Dewa: Die Situation ist auch für manche Jungen sehr schwierig. Wenn zum Beispiel der Vater stirbt, ist der Sohn verantwortlich für die Familie, egal, wie alt er ist. Er muss arbeiten und Geld verdienen. Das heisst, er darf nicht mehr in die Schule gehen. So wird auch kleinen Jungen die Kindheit oder eine gute Zukunft verbaut. 

War die Sorge um Ihre Zukunft der Grund für Ihre Eltern, Afghanistan zu verlassen? 

Dewa: Mein Vater hat als Lehrer gearbeitet, meine Mutter als Pflegefachfrau. Als Lehrperson zu arbeiten, kann sehr gefährlich sein. Die Taliban haben eine klare Vorstellung, was unterrichtet werden darf und was nicht. Ich habe gehört, dass viele Lehrpersonen durch die Taliban umgebracht wurden. Für meine Mutter war vor allem der Weg zur Arbeit und zurück gefährlich, wenn sie alleine auf der Strasse war. Nebst der Gefahr für meine Eltern war vor allem der Wunsch nach einer sicheren Zukunft für mich und meine drei Geschwister der Grund, weshalb meine Familie Afghanistan verlassen hat.

Wie verlief Ihre Reise in die Schweiz?

Dewa: Ich ging mit meiner Familie zuerst in den Iran und reiste danach über die Türkei und über Griechenland in die Schweiz. Das war eine sehr lange und sehr schwierige Reise. Wir kamen im Frühling vor zwei Jahren in der Schweiz an und ich hatte noch lange danach schlechte Träume. Es fällt mir schwer, das zu erzählen. Wissen Sie, Träume vom Wasser und von diesem kleinen Boot. Das ist sehr schwierig. 

Zahra: Ich bin vor eineinhalb Jahren in die Schweiz gekommen. Mein Mann war vorausgereist, über die Türkei und Griechenland. Es war sehr schwierig und gefährlich für ihn. Weil er sich nicht verständigen konnte, konnte er zum Beispiel nicht einmal nach Wasser fragen, wenn er durstig war.

Wie sind Sie gestartet? Haben Sie Pläne für die Zukunft?

Dewa: Ich bin hier sehr glücklich, weil mein Traum nicht nur ein Traum bleiben wird: Ich hoffe, hier eine Ausbildung zur Hebamme machen zu können. Diesen Wunsch hatte ich schon in Afghanistan. Als ich klein war, habe ich gesehen, wie Frauen ihre Babys zuhause bekommen haben. Diesen Frauen möchte ich helfen. Es fehlen in Afghanistan aktuell über 4000 Ärztinnen und Hebammen. In Afghanistan ist die Situation so, dass eine Frau nur zu einer Ärztin und nicht zu einem Arzt gehen darf. Da es Mädchen nun verboten ist, ab einem gewissen Alter in die Schule zu gehen, geschweige denn zu studieren, wird es in Zukunft keine Ärztinnen und Hebammen mehr geben. (Auch die Ausbildung zur Hebamme ist von den Taliban Ende 2024 verboten worden, Anm. d. Red.) Diese Situation ist unglaublich schlimm und wird nur noch schlimmer. Das ist unter anderem ein Grund, weshalb ich Pflegefachfrau und Hebamme werden möchte. 

zVg / Adrian Ackermann
Gebärraum in Paktia, fotografiert bei einem Besuch der Afghanistanhilfe im letzten Jahr. Ende 2024 haben die Taliban auch die Ausbildung zur Hebamme verboten (zVg / Adrian Ackermann).

Zahra: Auch ich bin glücklich. Ich bin frei hier und kann frei denken. Hier in der Schweiz habe ich eine Zukunft. Im Iran konnte ich keine Ausbildung machen, da ich den afghanischen Pass habe und es Afghan:innen dort nicht erlaubt ist, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren. Es gab viel Rassismus. Ich habe zwölf Jahre lang die Schule besucht. Dafür musste ich aber viel bezahlen. Danach war ich eine Zeit lang einfach nur zuhause. Bevor ich in die Schweiz gekommen bin, habe ich als Schneiderin gearbeitet. Dies aber ohne eine Ausbildung.

Gibt es etwas, das Sie in der Schweiz überrascht oder besonders erstaunt hat? 

Zahra: Ich war sehr überrascht, als ich das erste Mal «liebe Damen und Herren» gelesen habe. Ich war erstaunt, dass die Frau zuerst erwähnt wird. Ich war es gewohnt, dass Frauen, wenn überhaupt, immer erst am Schluss genannt werden. Zudem bin ich überrascht von den vielseitigen Berufswegen.

Dewa: Ich bin eine Hijabi, das heisst, ich trage einen Hijab. In der Türkei und in Griechenland habe ich deshalb sehr viel offenen und direkten Rassismus erlebt. Man hat mir auf der Strasse, im Bus, im Park gesagt, ich solle zurück in mein Land gehen, und hat mich offen angefeindet. In der Schweiz erlebe ich diesen offenen Rassismus nicht. Ich werde oft freundlich begrüsst und die Leute sind hilfsbereit und nett zu mir. Das hat mich sehr positiv überrascht. 

Haben Sie Hoffnung, dass sich die Situation in Afghanistan wieder ändert?

Dewa: Ich hoffe, dass die Frauen sehr bald wieder frei leben, lernen und arbeiten können. Die Situation ist wirklich sehr schwierig. Nichts tun zu dürfen, macht viele Mädchen depressiv…

Zahra: Viele junge Frauen haben sich deswegen das Leben genommen. Ich wünsche mir, dass die Welt die Situation der Frauen in Afghanistan nicht vergisst. 

*Namen der Redaktion bekannt

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Der Übergriff https://www.shaz.ch/2026/10/01/der-uebergriff/ Thu, 01 Oct 2026 15:31:44 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11428 Wer sexualisierte Gewalt erlebt, hat oft Anspruch auf Unfallleistungen. Ausser, die Person war nicht bei Bewusstsein. Diese Rechtsauslegung ist umstritten, wie ein Fall vor Obergericht zeigt. Dieser Text thematisiert sexualisierte Gewalt und einen Suizid. In der Öffentlichkeit war bisher nichts davon bekannt. Doch vor etwas über zehn Jahren wurde eine Patientin im Schaffhauser Kantonsspital Opfer […]

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Wer sexualisierte Gewalt erlebt, hat oft Anspruch auf Unfallleistungen. Ausser, die Person war nicht bei Bewusstsein. Diese Rechtsauslegung ist umstritten, wie ein Fall vor Obergericht zeigt.

Dieser Text thematisiert sexualisierte Gewalt und einen Suizid.

In der Öffentlichkeit war bisher nichts davon bekannt. Doch vor etwas über zehn Jahren wurde eine Patientin im Schaffhauser Kantonsspital Opfer eines sexuellen Übergriffs. Ein medizinischer Unterassistent missbrauchte sie im Anschluss an eine Operation. Die Frau war von der Narkose noch teilweise sediert. Ihr blieben bruchstückhafte Erinnerungen an den Vorfall, die sie nicht einordnen konnte. Sie wollte eine Pflegefachperson informieren, traute sich aus Unsicherheit und Scham aber nicht. Also schwieg sie. Jahrelang war sich die Frau nicht sicher, ob der Übergriff wirklich geschehen war oder ob sie geträumt hatte. 

Einige Jahre nach dem Vorfall in Schaffhausen wurde der Unterassistent, der inzwischen als Assistenzarzt in Bielefeld arbeitete, wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mehrerer Patientinnen im dortigen Klinikum verhaftet. Kurz darauf nahm er sich in Untersuchungshaft das Leben. Von seinen Taten hatte er Video- und Fotoaufnahmen abgespeichert, die die deutschen Ermittlungsbehörden auswerteten. Auch den Übergriff auf die Patientin in Schaffhausen hatte er gefilmt; dass er stattfand, ist unbestritten.

Die deutschen Behörden informierten jene in Schaffhausen. Die Frau erfuhr, dass der vermeintliche Traum keiner gewesen war.

In der Folge beantragte sie Unfallleistungen bei der SUVA. Diese lehnte ihre Leistungspflicht ab. So landete der Fall letzte Woche vor dem Schaffhauser Obergericht.

Die Rechtsauslegung des Bundesgerichts

Nathalie Lang, die Anwältin der Frau, warf zu Beginn ihres Plädoyers vor dem Obergericht die grosse Frage auf, um die sich das Verfahren drehte: «Wie ist ein sexueller Übergriff auf eine nach einer Operation sedierte Patientin rechtlich einzuordnen, wenn sie den Vorgang teilweise mit eigenen Sinnen erlebte, ihre Erinnerung aber fragmentiert ist?»

Die Antwort auf diese Frage ist komplex. Und teilweise gar etwas widersprüchlich – weil es mehrere gibt.

Unfälle sind nach Bundesgesetz definiert als «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.» Wer Opfer eines sexuellen Übergriffs wird, hat deshalb oft Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Nach der gängigen Rechtssprechung wird das meist damit begründet, dass sexualisierte Gewalt einen psychischen Schock – einen Schrecken – auslösen kann, der in seiner Schwere als Unfall zu werten ist.

Diese Auslegung des Gesetzes ist als «Schreckereignisrechtssprechung» bekannt. Sie kommt auch in Fällen zum Zug, die nichts mit sexualisierter Gewalt zu tun haben. Nämlich dann, wenn eine Person etwas Schreckliches miterlebt, das sie zwar nicht direkt körperlich betrifft, von dem sie aber einen psychischen Schaden davonträgt. So sprach das Bundesgericht in der Vergangenheit beispielsweise einer Person Unfallleistungen zu, die 2006 in Thailand den Tsunami miterlebte; oder einem Lokführer, der eine Person überfuhr, die sich vor seinem Zug auf die Geleise geworfen hatte. 

Die Auslegung eines Unfalls als «Schreckereignis» führt aber dazu, dass nicht alle Fälle von sexualisierter Gewalt gleich behandelt werden. Hat die betroffene Person den Übergriff nicht bewusst miterlebt, weil sie – beispielsweise durch K.O.-Tropfen – betäubt war, gilt dies nach gängiger Rechtssprechung in der Regel nicht als Unfall, weil im Moment des Geschehens der Schrecken ausblieb. Konkret heisst das: Je stärker sediert eine Person zum Zeitpunkt eines sexuellen Übergriffs ist, desto kleiner sind ihre Chancen auf Unfallleistungen (siehe Kasten «Eine Ungleichbehandlung abschaffen»). Im Jahr 2024 fällte das Bundesgericht ein wegweisendes und in Fachkreisen umstrittenes Urteil, in dem es einer jungen Frau aus diesem Grund das Anrecht auf Unfallleistungen der SUVA absprach. 

Eine Ungleichbehandlung abschaffen

In Fällen von sexualisierter Gewalt führt die sogenannte «Schreckereignisrechtssprechung» zu einer paradoxen Situation: Je wirksamer ein Täter oder eine Täterin das Gedächtnis des Opfers auslöscht, desto kleiner sind die Chancen der betroffenen Person, später Unfallleistungen zu erhalten. Der Bundesrat möchte diese Lücke schliessen und im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) explizit festhalten, dass die Unfallversicherung «für Gesundheitsschäden infolge sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung» Leistungen zu erbringen hat. Die Vernehmlassung wurde im Juli dieses Jahres abgeschlossen. Die SUVA schreibt in einer Medienmitteilung, dass sie diese UVG-Anpassung vorbehaltlos unterstütze, weil sie eine einheitliche Leistungserbringung sicherstellt.

Spricht die Unfallversicherung keine Leistungen, ist die Krankenkasse vorleistungspflichtig. Sie zahlt bis zu zwei Jahre Krankentaggeld, wobei für die versicherte Person Franchise und Selbstbehalt anfallen. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die IV oder das Sozialamt. Die Leistungen der Unfallversicherung sind besser; Franchise und Selbstbehalt fallen weg, zudem zahlt sie ab einem Invaliditätsgrad von zehn Prozent eine Rente aus.     

Sollte die Frau im vorliegenden Fall Recht bekommen, könnte ihre Krankenkasse die bereits erbrachten Leistungen von der SUVA zurückverlangen.

Auf diese Rechtssprechung bezog sich die SUVA auch im Fall der Frau, die in Schaffhausen vom Unterassistenten missbraucht worden war. Sie habe erst einige Jahre nach dem Übergriff erfahren, was damals im Spital geschehen sei. Erst die Vorstellung des Geschehenen – und nicht der Übergriff selbst – habe bei ihr einen psychischen Schock ausgelöst, woraufhin die Frau Unfallleistungen beantragte. Folglich habe die Versicherte «kein Schreckereignis und damit keinen Unfall im Sinne des Gesetzes erlitten», heisst es im Einspracheentscheid der SUVA, der der AZ vorliegt. Die SUVA habe ihre Leistungspflicht also zurecht abgelehnt.

Nathalie Lang, die Anwältin der betroffenen Frau, plädierte vor Gericht für eine grundlegend andere Gesetzesauslegung. Die «Schreckereignisrechtssprechung» fokussiere auf psychische Auswirkungen, argumentierte sie; dabei werde verkannt, dass ein sexueller Übergriff auch eine Einwirkung auf den Körper sei und insofern als Unfall zu gelten habe. Laut Gesetz müsse dafür keine sichtbare Verletzung vorliegen. «Verlangt wird eine schädigende Einwirkung auf den Körper und eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Beides ist im vorliegenden Fall erfüllt.»

Weil das Bundesgericht in Fällen sexualisierter Gewalt bisher aber immer der «Schreckereignisrechtssprechung» gefolgt ist, argumentierte Nathalie Lang vor Gericht auch nach dieser Logik. Ihre Klientin habe nicht erst von der Polizei vom Vorfall erfahren, sondern erinnere sich an konkrete Sinneseindrücke, die für ein unmittelbares Erleben sprächen. So berichte sie «über Hören, Fühlen, Druck, Schmerz, Aufschrecken, Sehen und eine konkrete räumliche Situation im Lift.»

Wo hört das Bewusstsein auf?

Vor Gericht sagte die Frau, sie sei während des Übergriffs durch den Unterassistenten «zu siebzig bis achtzig Prozent wach gewesen». Lange konnte sie aber nicht in Worte fassen, was vorgefallen sei. Durch die Narkose ist ihre Erinnerung bruchstückhaft und albtraumartig verzerrt. So berichtete die Frau den Richtern von einer weiblichen Stimme, die sagte: Wir gehen jetzt aufs Zimmer. Dann von einem ungewöhnlich schnell fahrenden und schüttelnden Lift und einem dunklen Mann. Sie erinnert sich an Berührungen, an grosse Schmerzen und daran, dass sie die Hand des Mannes habe wegnehmen wollen, aber keine Kraft dafür gehabt habe. Diese Bilder kehrten bis heute ständig wieder, sie bringe sie nicht mehr aus ihrem Kopf. Psychisch ging es der Frau seit dem Übergriff schlecht; weitergearbeitet habe sie, weil sie das Geld zum Leben gebraucht habe.

Aus Scham und Unsicherheit hatte die Frau die Erinnerungen und Bilder lange für sich behalten. Erst nach einigen Jahren erzählte sie ihrem Sohn davon, der deswegen vor Gericht als Zeuge vernommen wurde. Der Sohn glaubte ihr damals nicht; er habe gedacht, dass seine Mutter geträumt haben müsse, weil er sich nicht vorstellen konnte, dass in einem Spital so etwas geschehe, sagte er den Richtern. Erst einige Monate später nahm die Schaffhauser Polizei mit der Frau Kontakt auf und bestätigte, dass der Vorfall real war. Eine Psychiaterin, die sie daraufhin betreute und die ebenfalls als Zeugin vernommen wurde, diagnostizierte ihr eine posttraumatische Belastungsstörung.

Die Psychiaterin beurteilte die schwammigen, traumartigen Erinnerungen der Frau, die seit dem Übergriff ständig wiederkehren, als sehr glaubhaft. Dieses Muster decke sich mit dem Stand der Traumaforschung. Denn posttraumatische Symptome bestehen auch dann, wenn sich das Erlebte nicht in einer gradlinigen Erzählung wiedergeben lässt.

Neurobiologisch gilt heute als gesichert, dass der Mensch über zwei Hauptgedächtnissysteme verfügt: Einerseits ein explizites, mit dem wir uns auf eine Weise an Ereignisse erinnern, die wir in Worte fassen können. Andererseits gibt es aber auch ein implizites Gedächnis, das ausserhalb des Bewusstseins emotionale oder sensorische Eindrücke abspeichert. So hinterlassen Traumata einen biologischen Abdruck im Gehirn, der sich immer wieder etwa in Form von Flashbacks oder vermeintlich unkontrollierten emotionalen Reaktionen äussern kann. Auch die Frau litt nach dem Übergriff unter Flashbacks und entwickelte eine grosse Angst vor Operationen.

Anwältin Nathalie Lang plädierte deshalb vor Gericht, dass eine durch Sedierung oder traumatische Verarbeitung bruchstückhafte oder eingeschränkte Erinnerung für Unfallleistungen nicht als Ausschlussgrund gelten dürfe. Keine oder eine eingeschränkte Erinnerung sei nicht gleichbedeutend mit «keine Wahrnehmung». Deshalb sei die Unterscheidung zwischen bewusster und unbewusster Wahrnehmung kein taugliches rechtliches Abgrenzungskriterium. Sollte das Gericht den Antrag ihrer Klientin auf Unfallleistungen ablehnen, beantragt sie ein psychiatrisches Gutachten mit einer fachlichen Klärung der Frage, inwiefern sich Bewusstsein und Unterbewusstes abgrenzen lassen.

In dieser Frage hat sich in den letzten Jahren nicht nur fachlich, sondern auch gesellschaftlich viel bewegt. Nicht zuletzt dank Gisèle Pélicot, die von ihrem Ehemann über Jahre sediert und auf dessen Einladung hin von mehr als fünfzig Männern vergewaltigt worden war, ist die sogenannte «chemische Unterwerfung» in ein breiteres gesellschaftliches Bewusstsein gerückt. Die Glaubwürdigkeit von Personen, die sediert wurden und denen sexualisierte Gewalt angetan wurde, wird seither anders beurteilt. Mit dieser Entwicklung – so argumentiert etwa ein Sozialversicherungsexperte in einem Kommentar zum genannten, umstrittenen Bundesgerichtsurteil – sollte die Rechtssprechung Schritt halten.

Zumal es sich beim Fall vor dem Schaffhauser Obergericht bei Weitem um keinen Einzelfall handelt.

Der Fall Philipp G.

Der Unterassistent, ein deutscher Medizinstudent namens Philipp G., wurde nicht lange nach dem Vorfall in Schaffhausen erstmals von einer Patientin in einer Klinik im niederrheinischen Kempen wegen Vergewaltigung angezeigt. Die Frau, eine schwangere Asylbewerberin, hatte sich trotz Sedierung bruchstückhaft an das Geschehene erinnern können. Die Kriminalpolizei ermittelte, das Verfahren wurde aber aus Mangel an eindeutigen Beweisen eingestellt. So praktizierte Philipp G. einige Jahre weiter und wurde Assistenzarzt, ehe er im September 2020 in Bielefeld verhaftet wurde. 

Die deutschen Ermittlungsbehörden, so berichtet etwa die ARD, stiessen auf Listen mit den Namen von über 80 Frauen. Anhand von Foto- und Videoaufnahmen, die der Täter nach Datum und Namen sortiert aufbewahrt hatte, liessen sich mehrere dutzend Fälle bestätigen, in denen Philipp G. Frauen mit dem Narkosemittel Propofol sediert und vergewaltigt hatte. Im Rahmen der Ermittlungen wurde schliesslich auch die Schaffhauser Kriminalpolizei informiert.

Wegen des Amts- und Berufsgeheimnisses sowie aus Datenschutzgründen können die Spitäler Schaffhausen nur beschränkt Auskunft erteilen. Sie bestätigen, dass Philipp G. vor gut zehn Jahren im Rahmen seiner Ausbildung auf wenige Monate befristet als Unterassistent angestellt war. Die Spitäler erfuhren erst einige Jahre später vom Vorfall – im selben Jahr, in dem die Schaffhauser Behörden die Frau informierten. «Bis auf diesen Fall sind den Spitälern Schaffhausen bis heute keine weiteren Vorfälle bekannt.»

Der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung, Gewaltprävention und Gewaltschutz (GGG) war der Fall bis zur Anfrage der AZ nicht bekannt. Sie hatte bisher nur vom Fall des Schaffhauser Gynäkologen Kenntnis, der in den 1980er- und 1990er-Jahren mehrere Patientinnen missbraucht und später versucht hatte, eine zum Tatzeitpunkt minderjährige Patientin ermorden zu lassen. 2005 wurde er letztinstanzlich vor Bundesgericht zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt.

«Das heisst aber nicht, dass es in Schaffhausen in der Vergangenheit nicht auch andere Fälle von sexualisierter Gewalt durch medizinisches Personal gab», sagt Olivia de Graaf, Leiterin der Fachstelle. «Wir müssen mit einer gewissen Dunkelziffer rechnen, zumal es gerade zwischen ärztlichem Personal und Patient:innen ein Abhängigkeitsverhältnis gibt.» 

Tatsächlich ist erst kürzlich der Fall eines 65-jährigen Gastroenterologen bekannt geworden, der in seiner Zürcher Praxis über Jahrzehnte Patientinnen sediert und vergewaltigt haben soll. Letzte Woche hat ausserdem das Bundesgericht ein vorinstanzliches Urteil bestätigt und einem Winterthurer Arzt ein lebenslanges Berufsverbot auferlegt, weil er in seiner Praxis eine junge Patientin sexuell missbraucht und belästigt hatte.

Nach Auskunft der Spitäler Schaffhausen «finden regelmässig Sensibilisierungsmassnahmen und Schulungen statt, die den Umgang mit Grenzüberschreitungen, Gewalt, Diskriminierung, Mobbing etc. sowohl gegenüber Patientinnen und Patienten als auch gegenüber Mitarbeitenden thematisieren.»

Die Frau muss mit ihrem Trauma umgehen. Sie ist arbeitsunfähig und bezieht inzwischen eine volle IV-Rente. Ob sie Anrecht auf Unfallleistungen hat, wird das Obergericht in den nächsten Monaten entscheiden.

Befinden Sie sich in einer Krise oder haben Sie Suizidgedanken? Die Dargebotene Hand kann helfen. Sie ist unter der Telefonnummer 143 sowie im Internet via 143.ch erreichbar. Für Kinder und Jugendliche ist das Angebot von Pro Juventute da: Telefon 147 oder 147.ch. Die Fachstelle für Gewaltbetroffene Schaffhausen bietet Unterstützung und anonyme Beratungen für gewaltbetroffene Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche: www.fsgb-sh.ch.

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Baustopp in Beringen? https://www.shaz.ch/2026/09/28/baustopp-in-beringen/ Mon, 28 Sep 2026 09:28:49 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11419 Kanton und Gemeinde sagen, ihnen seien bei der Bewilligung des Enka-Datencenters die Hände gebunden. Ganz korrekt ist das nicht.  Der Sturm, der Ende August über Schaffhausen fegte, hat Bäume und Bauprofile umgeworfen. Auch jene auf dem Beringerfeld, die da stehen, solange das Baugesuch für das geplante Datencenter von Enka bei der Gemeinde aufliegt. Die Auflage- […]

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Kanton und Gemeinde sagen, ihnen seien bei der Bewilligung des Enka-Datencenters die Hände gebunden. Ganz korrekt ist das nicht. 

Der Sturm, der Ende August über Schaffhausen fegte, hat Bäume und Bauprofile umgeworfen. Auch jene auf dem Beringerfeld, die da stehen, solange das Baugesuch für das geplante Datencenter von Enka bei der Gemeinde aufliegt. Die Auflage- und Einsprachefrist wurde deshalb bis zum 12. Oktober verlängert. Danach wird die Gemeinde das Gesuch mit ihrem Antrag auf Annahme oder Ablehnung an das kantonale Baudepartement weiterleiten. Dafür hat sie zwei Monate Zeit. Gibt es Einsprachen – was zu erwarten ist –, verdoppelt sich die Frist auf vier Monate.

Damit beginnt ein Wettlauf zweier Prozesse. Der eine ist ein administrativer: Er betrifft die Baubewilligung, über die das Baudepartement innerhalb von drei Monaten zu befinden hat. Kommt nichts dazwischen, ist also spätestens Mitte Mai mit einem Entscheid zu rechnen, ob das Rechenzentrum in dieser Form gebaut werden darf oder nicht. 

Parallel zum Bewilligungsverfahren durchläuft gerade der überparteiliche Vorstoss der Kantonsrät:innen Nina Graf (FDP), Markus Leu (SVP) und Maurus Pfalzgraf (Grüne) den parlamentarischen Prozess. Er will schärfere Auflagen für Datencenter im kantonalen Baugesetz verankern. Das vorliegende Baugesuch entspricht den Auflagen, wie sie in der Motion formuliert sind, nicht (vgl. AZ vom 6. August 2026). Kommt diese Gesetzesänderung vor der Baubewilligung, könnte Enka das Datencenter voraussichtlich also nicht nach Plan bauen.

Es ist gut möglich, dass die politischen Mühlen langsamer mahlen als jene des Baudepartements. In diesem Fall sind Kanton und Gemeinde die Hände gebunden. Zumindest entsteht dieser Eindruck, wenn man den zuständigen Behörden zuhört. 

Ganz korrekt ist das aber nicht. Kanton und Gemeinde haben zwei Instrumente in der Hand, um das Baugesuch von Enka zu sistieren oder der Bauherrschaft strengere Auflagen zu machen – wenn sie denn wollen.

Option 1: Die Planungszone

Grundsätzlich ist es im Baubewilligungsstadium relativ schwierig, ein Bauvorhaben zu verhindern, das den geltenden Regelungen entspricht. Das bestätigt auch Tatiana Mattmann, Rechtsanwältin und Expertin für Raumplanung beim Verband EspaceSuisse. Die Gemeinde Beringen hätte aber die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung und für die Dauer von bis zu drei Jahren eine sogenannte Planungszone zu verfügen. Innerhalb einer solchen Zone darf nichts unternommen werden, was die gesetzgeberischen oder planerischen Absichten erschweren könnte; sie käme damit einer Bausperre gleich. Im kantonalen Baugesetz ist die kommunale Planungszone in Artikel 25 geregelt.

Allerdings dürfen die Behörden eine solche Bausperre nicht ohne weiteres verfügen. Dafür muss eine «verfestigte Planungsabsicht» vorliegen; notwendig ist eine klar erkennbare Absicht des Gemeinwesens, eine bestehende planerische Ordnung abzuändern. Das ist in Beringen der Fall: Die Gemeinde schliesst voraussichtlich auf den Jahreswechsel ihre Siedlungsentwicklungsstrategie ab, danach beginnt sie mit der Überarbeitung ihrer in die Jahre gekommenen Bau- und Nutzungsordnung. 

Damit sei ein wichtiges Kriterium für die Verfügung einer Planungszone gegeben, ordnet Tatiana Mattmann ein. Auch dass das Thema im Kantonsparlament behandelt werde und eine Gesetzesanpassung hängig sei, könne durchaus für die rechtliche Zulässigkeit einer Bausperre sprechen, sagt sie.

Das alleine reicht aber nicht aus, um eine Bausperre zu rechtfertigen. Die Gemeinde müsste zusätzlich ein Planungsbedürfnis geltend machen, das im öffentlichen Interesse liegt. In Bezug auf die Datencenter könnte eine Argumentationslinie sein, dass der hohe Wasserverbrauch die Wasserversorgung der Gemeinde vor Herausforderungen stellt, mit denen ein baurechtlicher Umgang gefunden werden muss. Insofern ist die Verfügung einer Planungszone nicht nur eine baujuristische Frage, sondern auch eine des politischen Willens.

Gemeindepräsident Paillard kennt das Instrument; die Gemeinde plant jedoch nicht, es zu nutzen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im konkreten Fall erfüllt wären, würde einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedürfen, schreibt Paillard der AZ. «Der Gemeinderat Beringen hat die Anordnung einer Planungszone im Zusammenhang mit dem vorliegenden Baugesuch bislang nicht behandelt und entsprechend auch keinen Beschluss dazu gefasst.»

Schon das erste Datencenter, mit dem Stack Infastructure die Gemeinde 2021 überrumpelte, sorgte für grossen Wirbel. Seither hätte die Gemeinde die Gelegenheit gehabt, für das klar abgegrenzte Gebiet in seiner Industriezone, das für den Bau von Datencentern infrage kommt, eine Bausperre für zukünftige Bauvorhaben zu verfügen. Das hätte ihr Zeit gegeben, um den Quartierplan anzupassen und beispielsweise Vorgaben zum Wasserverbrauch oder zur Abwärmenutzung in den Industriezonen auszuarbeiten. Wieso hat sie das nicht gemacht?

Laut Paillard war diese Option nicht auf dem Tisch, als Stack Infrastructure das Baugesuch einreichte. Damals habe sich der öffentliche Protest stark auf den Stromverbrauch fokussiert, während der Wasserverbrauch weit weniger Thema gewesen sei. Was jedoch nicht bedeute, dass die Gemeinde diesen Aspekt nicht beachtet hätte; in Gesprächen mit Stack Infrastructure sei der ursprünglich angemeldete Wasserbedarf des Datencenters von rund 300 000 bis 400 000 Kubikmetern jährlich auf rund 55 000 Kubikmeter reduziert worden. «Eine noch weitergehende Reduktion wäre technisch grundsätzlich möglich gewesen, stand damals aber weniger im Zentrum der öffentlichen und politischen Diskussion.»

Gemeindepräsident Paillard ist der Ansicht, dass die Gemeinde Beringen beim ersten wie beim zweiten Datencenter ihren Handlungsspielraum genutzt habe, um konkrete Verbesserungen zu erreichen. Er weist darauf hin, dass die Verantwortung in dieser Frage aber nicht nur bei der Gemeinde liege, gerade in Bezug auf die Abwärme. «Es braucht auch ein Wärmenetz, geeignete Abnehmer und eine zeitlich passende Nachfrage. Die in Beringen anfallende Abwärmemenge übersteigt den voraussichtlichen lokalen Wärmebedarf deutlich, weshalb längerfristig eine gemeindeübergreifende Betrachtung notwendig sein dürfte.»

Option 2: Der Verordnungsweg

Auch der Kanton hätte nach Artikel 26 des kantonalen Baugesetzes die Möglichkeit, eine Planungszone zu verfügen. Das Baudepartement kann eine solche Bausperre verhängen, um die kantonale Planung zu sichern oder wenn es der Ansicht ist, dass eine Gemeinde mit ihrer Nutzungsplanung im Rückstand ist. Um eine kantonalen Planungszone zu erlassen, fehle im vorliegenden Fall aber die Grundlage, so Baudirektor Martin Kessler.

Der Regierungsrat hätte aber noch ein zweites wirkmächtiges Instrument zur Hand, um sicherzustellen, dass das geplante zweite Datencenter in Beringen strengeren Auflagen genügt: Er könnte per Verordnung Auflagen erlassen, die das geplante Datencenter in Beringen betreffen würden – sofern es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Das ist der Fall: Das kantonale Energiegesetz bietet mehrere Ansatzpunkte, aus denen sich verbindliche Auflagen für den Bau neuer Datencenter ableiten lassen, insbesondere Artikel 23 zur Abwärmenutzung.

Baudirektor Kessler hat diese Möglichkeit in einem Beitrag der SRF-Rundschau Ende August selbst ins Spiel gebracht. Erwägt der Regierungsrat also, den Verordnungsweg zu gehen? Damit könnte er auch dann schärfere Vorgaben verankern, wenn der politische Prozess das Wettrennen gegen die Baubewilligung verliert.

«Das neue Energiegesetz, das seit Anfang Jahr in Kraft ist, sieht für Unternehmen mit grossen Abwärmemengen – darunter fallen die Rechenzentren – erhöhte Anforderungen betreffend Abwärmeabgabe, Eigenstromerzeugung, Strombezug und Effizienz vor», antwortet Martin Kessler. «Gestützt auf diese gesetzliche Grundlage sind auf Verordnungsstufe Effizienzanforderungen an Rechenzentren formuliert worden.» 

Kessler ergänzt, dass die geltenden Vorgaben im Energiegesetz zwar ohne Abwärmenutzung erreichbar seien; «eine vorgesehene Abwärmenutzung erleichtert jedoch deren Erfüllung massgeblich.» 

Der Vorstoss von Markus Leu, Nina Schärrer und Maurus Pfalzgraf sieht vor, dass mindestens 50 Prozent der Abwärme von Datencentern genutzt werden müssen. Ausserdem soll die Hälfte des Kühlwasserverbrauchs durch kreislauforientierte oder regenerative Methoden sichergestellt sein. Die zuständige Kommission hat den ersten Bericht und Antrag fertig beraten und zur Stellungnahme an den Regierungsrat weitergegeben. Voraussichtlich wird das Geschäft zwischen dem Ende der Herbstferien und dem Ende des Jahres wieder in den Kantonsrat kommen. 

Im Rahmen der Behandlung der Motion würden die Anforderungen an die Abwärmenutzung überprüft werden, schreibt Kessler der AZ. Insbesondere solle der Aspekt der Wassereffizienz stärker gewichtet werden. «Es liegt im Interesse des Regierungsrats, dass diese Anpassungen bereits für die Bewilligung des zweiten Rechenzentrums zur Anwendung kommen.»

Möglich also, dass die Regierung den Verordnungsweg geht, sollte das Baugesuch schneller vorankommen als die Gesetzesänderung. 

Mitarbeit: Mattias Greuter

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Blochers letzter Mythos https://www.shaz.ch/2026/09/25/blochers-letzter-mythos/ Fri, 25 Sep 2026 08:40:56 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11414 Christoph Blocher konstruiert sein Neutralitätsverständnis aus seiner Kindheit am Rheinfall. Ein Besuch in Herrliberg. Nora Leutert und Simon Muster (Text), David Schelker (Foto) Im Garten von Christoph Blochers Villa in Herrliberg trieb jüngst ein Dachs sein Unwesen. Er grub Löcher in den Rasen. Die Zeitungen griffen die Story des Altbundesrats beflissen auf. Wie man vor […]

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Christoph Blocher konstruiert sein Neutralitätsverständnis aus seiner Kindheit am Rheinfall. Ein Besuch in Herrliberg.

Nora Leutert und Simon Muster (Text), David Schelker (Foto)

Im Garten von Christoph Blochers Villa in Herrliberg trieb jüngst ein Dachs sein Unwesen. Er grub Löcher in den Rasen. Die Zeitungen griffen die Story des Altbundesrats beflissen auf. Wie man vor Blochers bunkermässigen Arbeitsräumlichkeiten am Hang seines riesigen Anwesens steht, mit freier Sicht auf das Alpenmassiv, sieht man vom Dachs keine Spur. Alles picobello hier.

Hier, von seinem Zürcher Goldküsten-Reduit aus, plant Christoph Blocher seit bald 30 Jahren seine Schlachten – gegen Europa, die «Roten» und alles Fremde. Aufgewachsen ist er indessen als Pfarrerssohn im Örtchen Laufen am Rheinfall. Und dort liegt die Wiege seines bisher einsamsten Kampfes: jenes um die immerwährende und bewaffnete Neutralität der Schweiz. Dem 85-Jährigen geht es dabei um nichts weniger als um die Verwirklichung eines Auftrags, den er als kleiner Bub am tosenden Rheinfall, nahe der deutschen Grenze, gefasst haben will.

Doch bevor der SVP-Patron in seinem Sitzungszimmer Fragen zulässt, holt er unbeirrt zu einem Führungsseminar aus. Es erinnert verdächtig an die berühmten «seven thinking steps», die seine Tochter Magdalena Martullo-Blocher, CEO der EMS-Chemie, einst ihren versammelten Managern erteilte. Blocher empfiehlt, das Buch Das Blocher-Prinzip zu lesen, das in Schaffhausen verlegt wurde. Dort stehe drin, wie man einen Auftrag erteile und Zeit gewinne. «Die schönsten Briefe zu diesem Buch», so Blocher, «habe ich von Müttern mit Kindern erhalten.» Er lässt sich nicht unterbrechen, bis fast die Hälfte der 45 Gesprächsminuten um ist, welche seine Sekretärin den beiden nun nervös scharrenden AZ-Journalist:innen in Aussicht gestellt hatte. Doch es sind nur Spielchen. Er habe es nicht eilig, sagt Blocher irgendwann in aller Seelenruhe. 

Dem SVP-Übervater gefällt, dass die ehemalige Arbeiterzeitung in Herrliberg antrabt. Es sei das erste Mal in der Geschichte. Blocher sieht sich gerne als derjenige, der seine Feinde überdauert. «Der Fehr ist ja gestorben», bemerkt er beiläufig über seinen früheren Kontrahenten, den SP-Präsidenten, der die AZ jahrzehntelang publizistisch prägte. Auf die Entgegnung, Hans-Jürg Fehr sei durchaus noch am Leben, sagt Blocher: «Aber verschwunden ist er.» Er selbst sei der umstrittenste Politiker der letzten 40 Jahre, so Blocher und hebt den Blick unbescholten. «Ich bin noch hier, aber ich finde meine Gegner nicht mehr.» Er lacht herzlich. 

Der Alleingang

Vielleicht ist Christoph Blocher deshalb zum Einzelkämpfer geworden, der er heute ist. Er hat die Neutralitätsinitiative, über die das Land am 27. September abstimmt,  unabhängig von der SVP lanciert, berappt einen Grossteil des Abstimmungskampfs aus seinem eigenen Portemonnaie. Ursprünglich hat er zwei Millionen beigesteuert, vergangene Woche hat er nochmals 1,8 Millionen Franken nachgeschoben. Selbst in der SVP soll man die Augen über den Alleingang des Parteivaters verdrehen, der allen Umfragen nach auf verlorenem Posten kämpft. Er selbst sieht sich in der Tradition Willhelm Tells. Der Tell, so Blocher mit grosser Geste, habe in der Hohlen Gasse vor dem Schuss auf Gessler auch mit sich gerungen. «Ist das Mord oder ist das Freiheitskampf? Bin ich derjenige, der das tun muss? Am Schluss sagt er: Ich muss es.»

Blocher wählt eingespielt, welche Sätze er in Schriftsprache betont und welche er lieber mit einem Faustschlag auf den Tisch beendet. Er schickt ein Schlüsselzitat aus Schillers Drama nach, deutet es grosszügig für seine eigenen Zwecke: «Der Starke ist am mächtigsten alleine.» 

Das ist er, der Blochersche Imperativ. Die Worte des SVP-Doyens erinnern an ein Gleichnis, das sein fundamentalistischer Bruder Pfarrer Gerhard Blocher gerne bemühte: Das Wasser frage auch nicht, ob es den Rheinfall herunterstürzen solle. Es tue es einfach. Genauso sei es auch bei Christoph: Er frage nicht nach, erfülle einfach seinen Auftrag. 

Die Vergangenheit

Christoph Blocher kam 1940 in Schaffhausen zur Welt. Aufgewachsen ist er auf der Zürcher Seite des Rheinfalls. Gerne erzählt er in diesen Tagen von der  Bombardierung Schaffhausens im Jahr 1944, die er, der kleine Pfarrerssohn, miterlebte. Mit seinen Geschwistern sass er an jenem Tag alleine zu Hause am Mittagstisch. Als sie wegen des Flugalarms in den Keller flüchteten, rannte der dreijährige Christoph nochmals hoch, um die Wähe zu holen. Der Schrecken hinterliess Eindruck. Er und seine zehn Geschwister hätten jeweils zwischen den Grabsteinen auf dem Friedhof beim Pfarrhaus Verstecken gespielt, erzählt Blocher: Der marmorne Grabstein für die Bombardierungsopfer sei der Grösste gewesen.

Foto: David Schelker

Deutsche Soldaten ennet der Grenze hätten sie nie gesehen. Wohl aber die Schweizer Armee auf ihrer Seite: Familie Blocher hatte während des ganzen Kriegs eine Kompanie in ihrem Holzschopf zu Hause stationiert. «Die Offiziere schliefen bei uns im Pfarrhaus. Als sie abzogen, bekam ich als kleiner Bub vom Hauptmann eine Holzkuh geschenkt. Die schenkte ich später meinen Kindern und sie wiederum ihren Kindern.» 

Aus diesen Erinnerungen alleine ergibt sich aber noch kein klarer Auftrag für die Neutralitätsinitiative. Der 85-Jährige hebt die Schultern: «Das sind die Fragen im Alter: Von wem hab ich das?»

Ja, sagt er dann, wahrscheinlich habe er den Auftrag vom Vater erhalten. Wolfram Blocher war erzkonservativer Pfarrer in Laufen, bis er Anfang der 1950er-Jahre abgewählt wurde. Ein Familienpatriarch, glaubt man einem Essay seines Sohnes Andreas Blocher. Dieser schreibt, auf väterliche Strafe hin sehe er seinen Bruder Christoph in der Erinnerung immer noch heulen und schreien, «als füge er eine ironische Übertreibung an, um seinen Vater auszutricksen.» 

Christoph Blocher hebt etwas anderes aus seinen Kindheitserinnerungen hervor, nämlich die Worte des Vaters. Die Schweiz müsse neutral sein, habe er ihm und seinen Geschwistern während des Krieges gepredigt. Auch gegenüber einem, der Unrecht begehe und angreife. «Er sagte uns, wir seien gefährdet, enorm gefährdet. Deshalb dürfen wir den Gegner nicht reizen.» Das, so Blocher, hätten die Kinder verstanden. 

Der Auftrag

Dabei ist die Region Schaffhausen ein sonderbares Beispiel für das, was Blocher illustrieren will. Bei der Bombadierung durch US-amerikanische Flieger starben vierzig Personen und über hundert weitere wurden verletzt. Noch Jahrzehnte danach beschäftigte die Leute die Frage, ob nicht gerade die Neutralität der Schweiz der Grund für den Angriff gewesen sein könnte: Die Amerikaner hätten die Schweiz bestrafen wollen, weil diese Industriegüter an Hitler-Deutschland lieferte, spekulierte man lange. Diese These hat die Forschung mittlerweile widerlegt: Die Bomben fielen irrtümlicherweise auf Schaffhauser Boden. 

Dennoch: Die bewaffnete Neutralität, die sich Blocher herbeisehnt, wäre im Ernstfall für Schaffhausen fatal gewesen. Die Reduitstrategie sah unter anderem vor, die Schweiz bei einem Angriff nur bis zum Rhein zu verteidigen. Die Armee hätte sich ins Mittelland und später in die Alpen zurückgezogen, die Brücken zu Schaffhausen wären gesprengt worden. Die Deutschen sollten, in Blochers Worten, einen «hohen Eintrittspreis» zahlen. Die Wilchinger Schriftstellerin Ruth Blum indessen verstand zu jener Zeit, wer für die Strategie hätte zahlen müssen: Die Bewohner:innen des Grenzkantons, schrieb sie, wären zu «strategisch Aufgegebenen» auf der «bösen Seite des Stroms» geworden. 

Auf solche Vorbehalte verwirft Blocher die Hände und fragt kämpferisch: «Was hätte er denn machen sollen?» «Er» meint General Guisan. Ja, natürlich wäre es den Leuten, den Frauen und Kindern, nicht gut ergangen, wenn Nazi-Soldaten Schaffhausen eingenommen hätten, sagt Blocher. Aber noch mehr «Kleinholz» hätte es gegeben, wenn man Schaffhausen hätte verteidigen wollen. 

Dann klemmt Blocher ab, beschliesst, dass man darüber jetzt nicht mehr sprechen müsse. «Es isch jo groote. Nid cho ischer, nid cho», ruft er. 

Nur: Hitler überfiel auch Dänemark, die Niederlande und Belgien, alles neutrale Staaten, die eine Armee hatten.

«Jetzt müssen Sie sorgfältig denken», entgegnet Blocher mit der Nachsicht eines alten Schullehrers, «wir hatten die Schweizer Neutralität. Die gibt es nur in der Schweiz». Für ihn ist logisch: Einzig und allein wegen der dauernden, bewaffneten und umfassenden Neutralität sei die Schweiz nicht überfallen worden. 

Gegenargumente wischt Blocher fahrig vom Tisch, als wären es Schmeissfliegen. Oder er schlägt sie mit einer Klappe: alles nur rote Ideologie.

Was sagt er dazu, dass die Schweiz es mit der Neutralität nicht so genau nahm, Hitler einen Milliardenkredit zur Kriegsfinanzierung gewährte und ihm Gütertransporte durch den Gotthard an das faschistische Italien erlaubte? «Die Schweiz war streng neutral. Das heisst nicht, dass es keine Unterbrüche gegeben hat. Aber ich sage bei diesem Geschichtlichen immer, wir müssen nicht streiten. Dass wir Fehler gemacht haben, ist selbstverständlich. Doch wir haben unsere Prinzipien nie preisgegeben.»

Auch beim Argument, dass gerade Grenzregionen wie Schaffhausen auf Allianzen mit der Staatengemeinschaft angewiesen sind, etwa mit Deutschland, winkt er ab. Staaten hätten keine Freunde, Staaten hätten nur Interessen, so lautet ein weiterer seiner Imperative. 

Blocher will nicht nur sein Neutralitätsverständnis in die Verfassung schreiben, sondern der Schweiz auch verbieten, selbstständig Sanktionen gegen kriegsführende Staaten zu erlassen. Für ihn ist klar, dass Russland die Schweiz, seit sie die Sanktionen der EU übernommen hat, nicht mehr als neutral betrachte. Man müsse «den Russen» kennen, sagt Blocher. «Wenn ich einen Gegner beurteilen muss, dann muss ich schauen, wie er denkt.»

«Ist das Gesetz des Stärkeren nicht unschweizerisch?»

«Ja, furchtbar! Aber Sie sind auch nicht für den Frieden in der Schweiz verantwortlich», sagt Blocher. Und meint damit selbstverständlich auch: Ich aber bin es. 

Der Mythos

Mit 85 Jahren gelingt es Blocher immer noch, dieses Land vor sich herzutreiben. Er verkündet vom Herrliberg und an zahlreichen Veranstaltungen landauf, landab seine Geschichtsvorstellung und zwingt die Historiker:innen zur Gegenrede. Diese wehren sich mit ungewohnt scharfen Worten. Der Berner Historiker Sascha Zala spricht in den Titeln von CH Media von einer «Mogelpackung» und einem Asterix-Syndrom, unter dem die Schweiz leide: «Wir sehen uns als kleines gallisches Dorf und die Neutralität als Zaubertrank, der uns zuverlässig und erst noch gratis schützt.» Die Schweiz sei bisher sehr erfolgreich gewesen, indem sie ihre Neutralität pragmatisch umgesetzt habe.

Einen «Deckmantel für die eigennützige Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen durch jenen Teil der Schweizer Elite, der traditionell gegen die Uno und die EU ankämpft», nennt wiederum der Historiker Jakob Tanner die Initiative gegenüber der WOZ. Die WOZ sowie die Republik haben die umtriebigen Geschäftstätigkeiten zweier Tochterfirmen der EMS-Chemie in Russland kritisch ausgeleuchtet. O-Ton SP-Nationalrat Fabian Molina: Damit werde klar, dass Blocher «aus eigenen Profit-Interessen» handle (dieser selbst bestreitet das stets). 

Hans-Jürg Fehr, selbst Historiker und Blochers totgesagter Feind, bemerkt trocken: «Christoph Blocher war dreieinhalb Jahre alt, als Schaffhausen bombardiert wurde. Ich würde nicht allzu viel auf seine Erinnerungen geben».

Blocher ist bekannt dafür, dass er gerne mit Mythen arbeitet und gibt es auch bereitwillig zu. «Ist das etwas Schlimmes, der Mythos?», fragt er und zitiert mit kreativer Freiheit Gottfried Keller: «Ob sie geschehen, ist hier nicht zu fragen. Der Kern von allen Fabeln ist der Sinn. Der wahre  Kern von allen Völkersagen ruht hier frisch darin.» Ob es den Tell gab, wissen wir nicht, sagt Blocher. Das sei aber auch egal. «Im Mythos gab es ihn.»

Wie man dem Pfarrerssohn aus Laufen zuhört, überhöht sich die Schweizer Neutralität vom Mythos zu etwas Höherem; sie nimmt fast religiöse Züge an. Sein Vater habe damals gesagt, dass es göttliche Gnade sei, welche die Schweiz vor dem Krieg verschonte. «Und die göttliche Gnade wollte eben auch, dass wir in der Schweiz die immerwährende, bewaffnete Neutralität haben.» Von der Feststellung, dass es wohl eher Glück gewesen sei, dass die Schweiz nicht überfallen wurde, lässt er sich nicht ernüchtern: «Glück, Schicksal, göttliche Gnade», erwidert er, «das ist alles das Gleiche!»

Das Unheimliche

Und so werkelt Christoph Blocher an seiner letzten grossen Erzählung: der über ihn selbst. Vom Auserwählten, der als Kind einen Auftrag in die Wiege gelegt bekam und nun als Grossvater der Nation seine Arme schützend ausbreitet. Vom Volkshelden Christoph Blocher, der mit Gottes Gnaden ein letztes Mal gegen die Historiker und die Politiker und die «Roten» ins Land zieht, um die Seele der Schweiz zu verteidigen. Und so fragt Christoph Blocher das Stimmvolk am 27. September nicht, ob die Schweiz neutral sein soll oder nicht, sondern: Glaubt ihr an mich oder nicht? 

Das Unheimliche daran: Während für die Schweiz enorm viel auf dem Spiel steht, hat er Spass dabei. Wer ihm gegenübersitzt, merkt, dass hier auch ein gealteter Milliardär umhertändelt, der es sich in seinem Lebensabend gemütlich eingerichtet hat. Beim Abschied macht er den Schaffhauser Besuch auf die Holzschnitte des Schlaatemer Bauernkünstlers Emil Meyer in seinem Entrée aufmerksam. Und das gerahmte Foto, das gegenüber dem Eingang zu seinem Kunstbunker hängt, das zeige den ihm wohlbekannten Wilchinger Schriftsteller Albert Bächtold. Das menschliche Bedürfnis, auf seine Biographie zurückzuschauen und die Bedeutung darin zu erkennen, ist bei Blocher spürbar. Nur: Während andere das im gemütlichen Sessel in der guten Stube tun und in ihren Nachkommen ein mal mehr, mal minder dankbares Publikum dafür finden, will Christoph Blocher nichts weniger, als sich in der Verfassung der Schweiz verwirklichen und verewigen. 

Dabei ist nie ganz klar, wo bei Blocher das Lustvolle seiner Spielchen endet und wo die Strategie beginnt. 

Epilog

Eine Wildfalle auf Blochers Grundstück nützte übrigens nichts gegen den Dachs, stattdessen tappten Katze, Fuchs und Igel hinein. Sie alle seien wieder freigelassen worden. Erst ein elektrischer Draht, den er rund um sein Anwesen im Boden verlegen liess, hielt das Tier fern. Ist der Dachszaun also jetzt ebendiese immerwährende, bewaffnete Neutralität? Blocher gefällt das Bild. Und er sagt mit einem Lächeln: «Wissen Sie, wenn Sie solch einen Kampf führen, und dabei auch verunglimpft werden, müssen Sie auch mal eine andere Geschichte bringen. Eine, die den Leuten zeigt: Das ist ja ein normaler Mensch, der hat die gleichen Sorgen wie wir.»

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Wie hast dus, alter Freund? https://www.shaz.ch/2026/09/21/wie-hast-dus-alter-freund/ Mon, 21 Sep 2026 06:00:00 +0000 https://www.shaz.ch/?p=11385 Bisher kannte man Simon Langhard vor allem als Kontrabassist der Peacocks. Nun bringt er eine eigene Platte raus – und erzählt darin vom Alleinsein. In the background, there he standshe seems reserved, a stolen glancehe’s not a stranger, but we don’t knowwhat he feels, he doesn’t show(«The Observer», aus dem Album «Alone») Ein Aufseher im […]

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Bisher kannte man Simon Langhard vor allem als Kontrabassist der Peacocks. Nun bringt er eine
eigene Platte raus – und erzählt darin vom Alleinsein.

In the background, there he stands
he seems reserved, a stolen glance
he’s not a stranger, but we don’t know
what he feels, he doesn’t show
(«The Observer», aus dem Album «Alone»)

Ein Aufseher im Museum zu Allerheiligen steht am Rand des Saals. Er bewegt sich nicht, beobachtet die Besuchenden. Wenn sie nach einem bestimmten Bild oder der Toilette fragen, gibt er ihnen Auskunft. Und manchmal ist er mit seinen Gedanken alleine. Er macht sich einige Notizen in seinen Block.

Der Museumsaufseher ist Simon Langhard. Später wird er aus seinen Notizen den Song «The Observer» zimmern. Der Rock’n’Roll-getriebene Song erzählt von einem, der mit stoischer Miene etwas abseits steht – und sich vielleicht selbst ausgestellt fühlt. Nicht einfach im Museum, sondern im Leben.

«Alone», so heisst Simon Langhards erstes Soloalbum. Der Kontrabassist, der mit den Peacocks auf internationalen Bühnen spielt, den man im Städtchen lange als Barman des Cardinals kannte und der sein Brot heute eben im hiesigen Museum verdient, zeigt sich darin beeindruckend echt. Nichts an dieser Musik ist aufgesetzt.


Montagmorgen, ein heimeliges, stilvoll eingerichtetes Reihenhäuschen im Wohnquartier Gruben. Simon Langhard sitzt auf einem Sessel im Wohn- und Musikzimmer. Seine Freundin macht im Esszimmer nebenan Homeoffice, der Sohn ist in der Schule. An den Wänden hängen Gitarren und Bässe, auf dem Boden stehen in Kartons verpackt Vinylplatten, die Langhard am 25. September veröffentlichen wird. Dem voraus gingen schon zwei Singles.

Der 52-Jährige schaut einem beim Sprechen lieber nicht in die Augen. Er tut es nur ab und zu. Weil man das halt so macht. Bescheiden wirkt er, auf sympathische Art zurückhaltend. «Alone», «Alleine», heisst sein Album, weil er es ganz alleine gemacht hat. Aber auch, weil er darin über sich selbst schreibt. «Und ich habe eigentlich schon immer gemerkt, dass ich alleine bin», so Simon Langhard. «Auch wenn ich Gesellschaft habe. Das ist nicht, weil ich die Leute blöd finde oder nicht gern habe. Ich bin einfach so.»


Simon Langhard ist behütet auf dem Land aufgewachsen, in einem alten Riegelhaus in Oberstammheim. Er und seine vier Geschwister hätten alle ihr eigenes Zimmer gehabt. «Ich spielte hauptsächlich dort und im Garten, nicht auf dem Schulplatz». Als Primarkind war er etwas neidisch auf die Kinder aus Bullerbü, diese unzertrennliche, kleine Bande. «

Dabei wäre die Situation bei mir Zuhause und im Dorf ja gar nicht so anders gewesen. Das realisiere ich erst jetzt richtig. Freundschaften zu schliessen, mich zugehörig zu fühlen, war für mich einfach schwierig.» Eine Diagnose brauche er dazu nicht. Fakt ist: «Ich musste mich eigentlich schon immer verstellen, um irgendwie reinzupassen.»

Später war es nicht anders. Er erinnert sich, wie er auf einer kleinen Toilette im Untergeschoss der Schaffhauser Kantonsschule dachte, dass er jetzt eigentlich gerne einfach da drin in dieser Kabine bleiben würde. Oder dass er sich an der Uni in den Pausen versteckte. Bis er irgendwann gar nicht mehr hin ging.


Der versonnen-sentimentale, countryhafte Song «On the outside looking in» beschreibt, wie es ist, wenn die Leute um einen herum beginnen miteinander warm zu werden. An der Schule, an der Uni, am Arbeitsplatz. Wenn sie Grüppchen bilden, sich miteinander verabreden – nur man selbst bleibt unbeabsichtigt aussen vor. Es stört einem, aber man ist es auch gewohnt und hat ehrlicherweise auch gar nicht so Lust dazu.

Das Lied ist wie ein melancholischer Blick zurück, mit leichtem Schulterzucken, und doch lastets schwer. «How did that come about?/ Did I miss a sign?/ The freak, the dropout/ thought it’s gonna be fine.»

An diesen Gedanken lässt einen Simon Langhard mit seinem Album teilhaben. Dass seine Songs so persönlich sind, hat auch damit zu tun, dass er nicht hochstapeln will. Die Melodien, die kommen ihm relativ einfach in den Sinn. Bei den Texten hingegen ist es anders. Er wusste erst nicht, was er singen soll, wollte weder schulmeistern, noch Plattitüden raushauen.

So begann er bei dem, was er kennt: bei sich selbst. Der erste Text entstand 2022, nachdem sein Vater gestorben war. Danach kamen die Worte auf dem Papier ins Rollen. Es ist spürbar, dass er darin viel verarbeitet – und das scheint etwas Befreiendes zu haben. Das sei so, sagt Langhard.

Es geht aber auch um eine künstlerische Emanzipation.


Denn Simon Langhards Musikerbiographie, das war bisher nicht so sehr seine eigene, sondern die der Peacocks. Um die 2000 Konzerte spielten die gloriosen lokalen Veteranen des Punkabilly, tourten von Kanada bis St. Petersburg, stürmten gar die japanischen Indie-Charts.

Die Geschichte der Band ist auch eine von Brüdern. Da ist vor allem Hasu. Der Leader, charismatischer Haudegen. Neben ihm eben der jüngere Bruder, der stille Simon.

Als es mit dem ersten Kontrabassisten relativ früh nach der Gründung der Band nicht klappte, habe Hasu ihn dazu geholt: «Er sagte, du spielst jetzt Kontrabass». So, wie der grosse Bruder ihm, Simon, eigentlich schon immer gesagt habe, was sie als Nächstes tun sollten: Zusammen mit dem Velo in die Ferien verduften zum Beispiel.

Das Album erscheint am 25. September auf Simon Langhards eigenem Label Super Records als LP/ CD. Bild:

Oder, in der Jugend, vom Kaff aus nach Zürich fahren, um durch die Plattenläden zu streifen. Für Simon war das willkommen, weil er diese Dinge sonst hätte bleiben lassen. Und wahrscheinlich hätte er dann auch nie in einer Band gespielt, vermutet er.

Die Peacocks sind für ihn auch eine gute Methode, ohne Aufwand unter die Leute zu kommen. Auf der Bühne hat er seinen Job: Während Hasu auf der Gitarre shreddet und singt, ist Simon der musikalische Techniker am Kontrabass. Drummer Jürg Luder indessen traktiert das Schlagzeug.

Es gab eine kurze Zeit, da bestand die Band sogar nur aus den Brüdern Langhard: Ad interim sass David Langhard am Schlagzeug, besser bekannt als Admiral James T.: Ein schillernder Künstler, der mal hoch hinaus geht, mal untertaucht, weg von der Bildfläche, und der von sich selbst in einem Interview sagte, er sei soziophob. Vom Tagesanzeiger wurde er als einer der besten und gleichzeitig unbekanntesten Musiker der Schweiz bezeichnet.

Und nun also hat auch Simon, der mittlere der drei (ein weiterer der Brüder ist verstorben), seine eigene Vision verwirklicht. Und das, ohne mit irgendwem Kompromisse machen zu müssen: Er hat die Songs (bis auf ein einziges Cover) selbst komponiert und alle Instrumente – ausser das Schlagzeug – eigenhändig eingespielt.

Die Musik ist, entgegen der nachdenklichen Texte, frei von jeglichem Zögern. Auf schnellen Füssen kommt dieser Sound daher. Manchmal draufgängerisch, gar wütend. Er treibt nach vorne, mal Country, mal Rockabilly, mal Punk, macht, dass man tanzen will. Entstanden ist ein krass schönes, authentisches Album aus einem Guss. Fast ist es, als würde man mit einem alten Freund ein paar Bierchen am Küchentisch trinken, und er erzählt einem, wieso er sich manchmal so lange nicht meldet.

«Alone» lässt in ein stilles Wasser blicken. Vor allem aber spiegelt es zurück: In diesen Liedern findet jeder etwas über sich – wer etwas anderes sagt, ist nicht ehrlich.

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