Wer sexualisierte Gewalt erlebt, hat oft Anspruch auf Unfallleistungen. Ausser, die Person war nicht bei Bewusstsein. Diese Rechtsauslegung ist umstritten, wie ein Fall vor Obergericht zeigt.
Der Übergriff
1. Oktober 2026


Wer sexualisierte Gewalt erlebt, hat oft Anspruch auf Unfallleistungen. Ausser, die Person war nicht bei Bewusstsein. Diese Rechtsauslegung ist umstritten, wie ein Fall vor Obergericht zeigt.