Für die Untersuchung der Vorfälle im Zusammenhang mit den Suizidversuchen zweier Syrerinnen, die ausgeschafft werden sollten (vergleiche «az» vom 7. September, Seite 5), ist ein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt worden.
Suizidversuch: Externe Untersuchung
15. September 2016
