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Die Steuerverwaltung rechnet bei Herrn Gasser die Armut weg. Der prozessiert einmal durch den Schweizer Rechtsstaat. Ohne Erfolg.
Jemand muss Herrn Gasser verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, musste er eines Morgens plötzlich mehr Steuern zahlen. Herr Gasser findet sich heute in einer wahrlich absurden Situation wieder: Weil ihm die Steuerverwaltung nicht glaubte, dass er arm ist, schuldet er nun Steuern für ein Einkommen, das er nie verdient hat. Und er schuldet zwei Gerichten Gebühren, obwohl sich diese nie mit seinem Fall beschäftigt haben. Das ist die Geschichte eines aufmüpfigen Steuerzahlers, der gegen eine unbeugsame Steuerverwaltung kämpft. Wie so oft ist natürlich alles etwas komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Und wie so manches Drama beginnt auch dieses mit einem Brief.
Die Entfremdung
Es ist der 25. Juli 2025, als bei Herrn Gasser (seinen Vornamen möchte er nicht in der Zeitung lesen) ein Brief der Schaffhauser Steuerverwaltung eintrifft. Einer Sachbearbeiterin sind Ungereimtheiten in der Steuererklärung von Herrn Gasser aufgefallen, und sie verlangt von ihm Belege für das Jahr 2023. So weit, so normal. Die Steuerverwaltung tut das, wenn ihr etwas komisch vorkommt, beispielsweise, wenn jemand ein kleines Einkommen deklariert, aber gleichzeitig Einzahlungen in die dritte Säule abziehen möchte.
Herr Gasser lebte damals bei seinen Eltern in einer Schaffhauser Landgemeinde. Er zahlte zwar nichts in die dritte Säule ein, aber die Steuerverwaltung wurde trotzdem stutzig. Für das Jahr 2023 hatte Herr Gasser in seiner Steuererklärung ein mageres Einkommen von 9002 Franken angegeben und ein Vermögen von 121 Franken deklariert. Damit erreiche er das Existenzminimum nicht, so stellt die Sachbearbeiterin in ihren Brief fest. Herr Gasser war auf dem Papier also so arm, dass er sich eigentlich in Luft auflösen müsste. Unmöglich, muss sich die Sachbearbeiterin gedacht haben. Also forderte sie Herrn Gasser auf, für die Monate, in denen er laut eigenen Angaben nicht gearbeitet hatte, einen Lohnausweis nachzuliefern. Und falls er in der Zeit arbeitslos gewesen sei, müsse er sonstwie belegen, wie er sein Leben finanziert habe: mit Arbeitslosengeldern, Sozialhilfe oder Schenkungen aus dem Umfeld.
Als Herr Gasser den Brief las, war er überrascht und vor den Kopf gestossen. Seiner Meinung nach wusste die Schaffhauser Steuerverwaltung schon lange, dass er nur mit Kleingeld durchs Leben ging. Und dass seine Partnerin und seine Eltern sein Leben finanzierten. In den Jahren zuvor hatte das die Schaffhauser Steuerverwaltung nie gestört. So jedenfalls erzählt er es der AZ. Herr Gasser kann das mit alten Steuerveranlagungen belegen. 2021 veranlagte der Kanton Schaffhausen bei ihm ein steuerbares Einkommen von 6900 Franken, 2022 eines von 0 Franken. Die Steuern für das Jahr 2019 – 1633 Franken hätte Herr Gasser da zahlen müssen – schrieb die Steuerverwaltung auf sein Gesuch hin gar ganz ab. Herr Gasser besässe «keine pfändbaren Einkünfte» und Versuche der Steuerverwaltung, an das Geld zu gelangen, würden «offensichtlich ergebnislos verlaufen», schrieb ihm der Leiter der Steuerverwaltung damals in einem Brief.
Herr Gassers beruflicher Werdegang ist unstet. Nach einer Anlehre als Elektromonteur und der Umschulung zum kaufmännischen Angestellten schloss er die Berufsmatur ab. Dann jobbte er mal als Möbelpacker, mal als Securitas, dann in der Jugendarbeit. Ein Studium musste er wegen gesundheitlicher Probleme abbrechen: Herr Gasser hat Schwierigkeiten mit dem Herz, er schläft sehr schlecht. Kurz vor dem Gespräch mit der AZ erfuhr er, dass seine Wirbelsäule auf sein Rückenmark drückt. Seit Jahren finanzieren deshalb seine Eltern und seine Partnerin, die als Lehrerin in einem anderen Kanton arbeitet, sein Leben. Im Gegenzug kocht er, putzt und räumt auf, füllt ironischerweise auch die Steuererklärung seiner Eltern aus. Er habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass er nicht viel verdienen wolle, sagt Herr Gasser. «Andere rennen jedem Franken nach und wollen einen neuen Mercedes. Ich bin ein genügsamer Mensch und will einfach meine Ruhe.»
Nur einmal, erzählt Herr Gasser, habe er Sozialhilfe bezogen, für ein paar Monate, weil er seine Zahnfüllungen austauschen musste und das seiner Familie zu teuer gewesen wäre. Als die Zähne gemacht waren, habe er sich wieder von der Sozialhilfe abgemeldet, sagt er. Herr Gasser will aus Überzeugung kein Geld vom Staat. Und er blickt in die Zukunft. Wenn nämlich dereinst das Haus seiner Eltern an seinen Bruder und ihn geht, müsste er die bezogene Sozialhilfe von seinem Erbe wieder zurückzahlen.
Am 19. August antwortete Herr Gasser der Sachbearbeiterin mit einem zweiseitigen Schreiben. Darin hielt er zum einen fest, dass er das Jahr wie die vergangenen Jahre «durch Unterstützung meiner Partnerin sowie meiner Eltern» bestritten habe. Das habe er der Steuerverwaltung so mitgeteilt, «es sind keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hinzugekommen.» Zum anderen verweist er auf formelle Mängel im Brief, den die Sachbearbeiterin etwas übereilig getippt hatte. Sie hatte eine Jahreszahl vertauscht. «Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen redaktionellen Fehler handelt und bitte um Klarstellung», schrieb Herr Gasser ihr süffisant.
Die Verhärtung
Warum die Steuerverwaltung erst nach mehreren Jahren, in denen Herr Gasser sein Einkommen weit unter dem Existenzminimum versteuert hatte, auf ihn aufmerksam wurde, ist unklar. Die Steuerverwaltung gibt zu konkreten Fällen keine Auskunft, wie sie der AZ schreibt. Fest steht: Die Verwaltung meint es ernst. Nur wenige Tage nach seinem Antwortschreiben schickt die Sachbearbeiterin Herrn Gasser eine Mahnung. Er sei der Aufforderung, Belege zu liefern, nicht nachgekommen. Davon abgesehen steht in der Mahnung Wort für Wort das Gleiche wie im ersten Brief, inklusive der verkehrten Jahreszahl. Auf das Schreiben von Herrn Gasser geht die Sachbearbeiterin mit keinem Wort ein. Sturen Kopfes lässt Herr Gasser die Mahnung unbeantwortet. Die Steuerverwaltung sei schliesslich auch nicht auf sein Schreiben und auf seine Fragen eingegangen, sagt er heute. Und er verteidigt sich: «Ich kann ja nicht beweisen, dass ich etwas verdient habe, wenn ich nichts verdient habe.»
So lässt Herr Gasser eine Möglichkeit verstreichen, den Konflikt zu lösen. Aber auch die Sachbearbeiterin bleibt stur. Im Oktober schreibt sie ihm eine zweite und letzte Mahnung – selber Wortlaut, gleicher Jahreszahlenverdreher. Die AZ hat mit dem Schaffhauser Steueranwalt Philipp Zumbühl über den Fall gesprochen. Zumbühl sagt, als Anwalt hätte er freundlich bei der Steuerverwaltung nachgefragt, mit welchem Dokument sein Mandant denn beweisen könne, dass Herr Gassers Partnerin für seinen Lebensunterhalt aufkomme. Die stelle ja wahrscheinlich keinen Lohnzettel aus, so Zumbühl. Er ist überzeugt, dass ein Anwalt das Problem schnell aus der Welt hätte schaffen können.

Er sagt aber auch: «Eigentlich sollte es uns Anwälte bei Steuerveranlagungen gar nicht brauchen.» Zumbühl verweist auf einen Grundsatz im Schweizer Steuerrecht: die Kooperationsmaxime. Diese sieht vor, dass Behörden und Steuerpflichtige den für die Veranlagung massgebenden Sachverhalt gemeinsam feststellen und dabei vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten. Steueranwalt Zumbühl sagt, im vorliegenden Fall hätte die Steuerverwaltung mehr Sensibilität an den Tag legen müssen. «Sie hat den gesetzlich vorgesehenen Austausch zwischen Behörde und Bürger faktisch zur Einbahnstrasse gemacht. Der Steuerpflichtige hat sich kooperationsbereit gezeigt und auf das erste Schreiben geantwortet. Anstatt darauf einzugehen, hat ihm die Sachbearbeiterin einfach nochmals den gleichen Textbaustein geschickt.»
Herr Gasser ignoriert auch die letzte Mahnung. Da hat die Steuerverwaltung genug. Sie führt eine sogenannte Ermessensveranlagung durch, legt also selbst fest, wie viel Einkommen Herr Gasser versteuern muss. Anstatt der 9002 Franken, die auf seinem Lohnausweis stehen, erhöht die Steuerverwaltung diesen Betrag auf 27 002 Franken. Wie kommt sie auf diesen Betrag? Das Gesetz sieht vor, dass sie sich in einem solchen Fall etwa an Erfahrungswerten oder der Entwicklung des Vermögens der vergangenen Jahren orientieren kann. Bei Herr Gasser wendet die Steuerverwalltung ein weiteres Kriterium an: Sie rechnet aus, wie weit sich sein Einkommen unter dem Existenzminimum befindet. Dann addiert sie 18 000 Franken dazu und füllt so «die Differenz von Ihren Lebenshaltungskosten zum Existenzminimum» auf, wie sie Herrn Gasser in einer Verfügung schreibt.
So rechnet die Steuerverwaltung Herrn Gassers Armut weg.
Der Prozess
An diesem Punkt wird das Drama zur Farce. Herr Gasser klopft in den Monaten nach der Ermessensveranlagung an jeder Türe des Rechtsstaats, die ihm einfällt. Sie bleiben alle zu. Die letzte Türe schliesst das Bundesgericht in Lausanne Ende August dieses Jahres. Zuerst legt Herr Gasser im Oktober 2025 bei der kantonalen Steuerkommission eine Einsprache gegen seine Steuerveranlagung ein. Er wiederholt dort, was er seit Beginn behauptet hat: dass er neben den 9002 Franken im Jahr 2023 nichts verdient habe. Das fiktive Einkommen von 27 002 Franken, das die Sachbearbeiterin berechnet hat , «entbehre jeder Grundlage». Nur hatte sich jetzt die Ausgangslage geändert: Waren die Behörden vorher zur Zusammenarbeit angehalten, liegt die Beweislast ab Herbst 2025 ganz bei Herrn Gasser. Um gegen eine Ermessensveranlagung vorzugehen, muss er laut Gesetz deren «offensichtliche Unrichtigkeit» beweisen, mit entsprechenden Belegen. Und solche Belege hat Herr Gasser – bis auf seinen Lohnausweis über 9002 Franken – ja nicht. Und weil er auch der Steuerkommission keine weiteren Beweise vorlegen kann, tritt diese auf seine Einsprache gar nicht erst ein.
Also klopft Herr Gasser im Frühling 2026 beim Obergericht an. Dieses verlangt allerdings einen Vorschuss von 800 Franken, bevor es einen Fall an die Hand nimmt. So viel Geld hat Herr Gasser nicht und so stellt er ein Gesuch, dass ihm die Gebühren erlassen werden. Bloss unterläuft ihm dabei ein Formfehler: Herr Gasser hat sein Gesuch per Mail «nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur» abgeschickt, wie das Obergericht moniert. Die darauf folgenden Mahnungen lässt Herr Gasser verstreichen. So kommt es, dass Herrn Gasser die Gebühren nicht erlassen werden und sich das Obergericht seine Beschwerde nicht anschaut. Dafür verrechnet es ihm für den entstandenen Aufwand 300 Franken. Auch mit einer Aufsichtsbeschwerde an das Finanzdepartement hat Herr Gasser kein Glück: Dieses verlangt von ihm gar einen Vorschuss von 2000 Franken, und als er den nicht leistet, wandelt das Finanzdepartement die Beschwerde in eine schwächere, «formlose Aufsichtsanzeige» um. Darin kommt es zum Schluss, dass die kantonalen Steuerbehörden sich nichts zu Schulden haben kommen lassen.
Herrn Gassers letzter Versuch ist ein verzweifelter. Und ein aussichtsloser. Er klopft beim Bundesgericht in Lausanne an, der obersten Instanz des Schweizer Rechtsstaats. Weil aber die Vorinstanz gar nicht erst auf seine Beschwerde eingetreten war, beschäftigt sich auch das Bundesgericht nicht mit deren Inhalt – dass die Schaffhauser Steuerverwaltung von ihm Steuern für ein fiktives Einkommen verlangte –, sondern nur mit der Frage, ob er den Vorschuss ans Obergericht gezahlt hatte oder nicht. Hatte Herr Gasser nicht, und so war auch der letzte Prozess schnell vorbei.
Was blieb: Herr Gasser schuldete jetzt auch noch dem Bundesgericht 800 Franken.
Der Abspann
Seit die Sachbearbeiterin im Juli 2025 in den Stuben des Schaffhauser Steueramts den ersten Brief getippt hat, hat Herr Gasser einmal erfolglos quer durch das Land prozessiert. Das Steueramt ist bei seiner Einschätzung geblieben, Herr Gasser schuldet dem Kanton weiterhin 1090 Franken an Steuern. Nur kommen nun 1100 Franken Gerichtskosten obendrauf. Und das bei einem Jahreseinkommen von wenigen tausend Franken. Die Steuerverwaltung verweist auf Anfrage der AZ lediglich auf das Bundesgerichtsurteil. «Dieses ist nicht auf die Beschwerde eingetreten und hat das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.»
Und Herr Gasser? Er sagt, er werde die Kosten nicht zahlen können. Er sagt es nicht verzweifelt, sondern amüsiert. «Was wollen sie pfänden? Meine Hosenknöpfe, meine Brille?», fragt er. «Ich habe nicht einmal mehr ein Bankkonto!»
Der Vorhang schliesst sich. Der Staat und sein Bürger bleiben stur.
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