Die Polizei reist mit

8. Oktober 2026, Simon Muster

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Die ­Schaffhauser Polizei sammelt seit mehreren Jahren die persönlichen Daten aller Hotelgäste im Kanton. Ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ohne ausreichende ­gesetzliche Grundlage, ­kritisiert der Datenschützer.

In einem Rechtsstaat erlässt das Parlament ein Gesetz und erlaubt der Verwaltung so, etwas zu tun. Aber manchmal geht es dem Staat zu langsam. Dann zäumt er das gesetzgeberische Pferd auch schon mal von hinten auf: Er handelt und fragt erst später nach, ob er das darf. So beantragt der Regierungsrat aktuell beim Kantonsrat in zwei Vorlagen eine Änderung des Gastgewerbegesetzes. Damit soll die Schaffhauser Polizei mehr Überwachungsmöglichkeiten erhalten: Neu soll sie automatisch die Daten aller Hotelgäste im Kanton elektronisch abrufen und systematisch mit ihren Datenbanken abgleichen können.

Was bisher öffentlich nicht bekannt ist: Die Schaffhauser Polizei tut das bereits seit rund drei Jahren. Öffentlich erwähnte die Regierung das bisher mit keinem Wort – auch nicht gegenüber dem Kantonsrat. Die AZ hat Dokumente eingesehen, die sie gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip angefordert hat. Sie beinhalten die Kommunikation zwischen dem für die Polizei zuständigen Finanzdepartement von Cornelia Stamm Hurter (SVP) und dem kantonalen Datenschutzbeauftragten Christoph Storrer.

Demnach klopfte Polizeikommandant Philipp Maier im Frühling 2023 beim Finanzdepartement an und stellte den Antrag, das Programm «U-Stay Polizei» einführen zu können. Bereits damals ging es darum, dass die Schaffhauser Polizei automatisch und systematisch die Daten aller Hotelgäste im Kanton erfassen und mit ihren Datenbanken abgleichen wollte. Der Datenschützer kritisierte das Vorhaben der Schaffhauser Polizei in der Folge als «erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte» und monierte, dass die Gesetzesgrundlage nicht genüge. Ohne Erfolg: Im Sommer 2023 bewilligte die Regierung «U-Stay Polizei». Seither darf die Schaffhauser Polizei im grossen Stil Daten von Hotelgästen sammeln. Bisher mit fragwürdigem Erfolg.

Name, Alter, Zimmernummer

Jeden Tag checken durchschnittlich 235 Personen in ein Schaffhauser Hotel ein. Sie freuen sich auf Entspannung in den Blauburgunderreben im Chläggi oder sind geschäftlich in die Stadt gereist. Lange mussten sie beim Check-in einen Zettel ausfüllen, auf dem sie etwa ihren Namen, ihr Geburtsdatum, ihr Geschlecht und ihre Nationalität eintrugen. Diese Angaben interessieren die Schaffhauser Polizei: Das Gastgewerbegesetz erlaubt ihr seit jeher, dass sie jederzeit Einsicht in die Gästebücher der Schaffhauser Hoteliers nehmen und täglich Bericht über Ankunft und Aufenthalt verlangen kann. Die Betonung liegt auf dem Wort können: Die Polizei konnte die Informationen bei den Hotels einholen, zum Beispiel, wenn sie einen Verdacht hatte, dass dort eine zur Fahndung ausgeschriebene Person logierte.

Mit der Bewilligung von «U-Stay Polizei» wurde der Prozess automatisiert und ausgeweitet: Seither fliessen die Daten aller Hotelgäste im Kanton automatisch zur Schaffhauser Polizei und werden mit ihren Datenbanken abgeglichen. Dafür stellte der Kanton auf Anfang 2024 eigens auf ein Onlineportal um. Hotels müssen seither nicht mehr die physischen Meldescheine aufbewahren, sondern können die Daten ihrer Hotelgäste bequem online übermitteln. In einem Dokument, das die Hoteliers über die Umstellung informiert, wird klar, was die Schaffhauser Polizei alles über einen Hotelgast wissen möchte: Name, Alter, Herkunftsland und Adresse, auch, in welchem Zimmer dieser übernachtet und welches Autokennzeichen sein Fahrzeug hat.

Bildmontage: Robin Kohler

Die Regierung argumentiert, dass dadurch die Identifikation von Personen «im Hinblick auf noch nicht vollstreckte Strafurteile» ermöglicht und die Gefahrenabwehr «ganz allgemein» verbessert werde. Die Kehrseite: Um die Nadel im Strohhaufen zu finden, durchkämmt sie die Daten aller 86 000 Hotelgäste, die jährlich in Schaffhausen nächtigen.

Ursprünglich bewilligte der Regierungsrat «U-Stay Polizei» bis Herbst 2026. Bis dahin hätte eigentlich die gesetzliche Grundlage für das Programm «verstärkt werden» sollen, so der Polizeikommandant in einem Schreiben an das Finanzdepartement. Doch weil der Kantonsrat die Änderung im Gewerbegesetz noch nicht behandelt hatte, beantragte der Polizeikommandant eine Verlängerung von «U-Stay Polizei» bis Ende Dezember 2027. Das brachte den kantonalen Datenschutzbeauftragten Christoph Storrer wieder aufs Tapet.

Storrer kritisierte, dass weiterhin eine genügende gesetzliche Grundlage für die «U-Stay Polizei» fehle. Eine solche neue Überwachungstätigkeit müsse «demokratisch legitimiert sein», hatte er bereits 2023 bemerkt. Nun, im Frühling 2026, ging der Datenschützer einen Schritt weiter: Er forderte eine Liste aller Fälle, in denen «U-Stay Polizei» seit 2023 zu einem Fahndungserfolg geführt hatte. Die Liste ist nicht in den Unterlagen erhalten, welche die AZ erhalten hat, und das Finanzdepartement hat ein entsprechendes Einsichtsgesucht der AZ innert Frist nicht beantwortet.

Liest man aber die Stellungnahme des Datenschützers, zeigt sich dieser nicht beeindruckt vom Fahndungserfolg. Ende Juni teilte er dem Finanzdepartement mit, es falle auf, «dass aus der zahlenmässig umfangreichen polizeilichen Gästekontrolle nur eine verhältnismässig kleine Trefferzahl resultiert.» Diese Treffer stünden überwiegend im Zusammenhang mit Übertretungen, also geringfügigen Verfehlungen, die mit einer Busse bestraft werden.

Wie das im konkreten Fall aussehen kann, zeigt ein Fall aus dem Kanton Zug, den die NZZ am Sonntag im Sommer 2013 publik machte: Ein Mann aus Deutschland wurde von zwei Polizisten um halb zwei Uhr in der Früh in seinem Hotelbett geweckt, weil sie ihm eine Parkbusse zustellen wollten. Die Zuger Polizei wusste, wo sich der Mann befindet, weil sie – wie jetzt die Schaffhauser Polizei – die Daten aller Hotelgäste automatisch erhält und mit Datenbanken abgleicht (eine Übersicht über die Situation in anderen Kantonen sehen Sie unten).

Es stelle sich die Frage, so der Datenschützer weiter, ob der doch erhebliche Eingriff in die Privatsphäre der in hoher Zahl im Kanton Schaffhausen logierenden Gäste ohne genügende gesetzliche Grundlage weiterhin als verhältnismässig betrachtet werden könne. Ähnlich kritisch hatte sich auch der renommierte Staatsrechtler Andreas Glaser zum automatisierten Datensammeln bei Hotelgästen geäussert. Die SN hatten ihn 2025 zur vorgeschlagenen Gesetzesgrundlage für «U-Stay Polizei» im Justizgesetz befragt. «Ist es wirklich erforderlich und zumutbar, bei jeder Beherbergung im Hinblick auf jedes Delikt einen systematischen und automatisierten Abgleich durchzuführen?»

Zu diesem Zeitpunkt lief «U-Stay Polizei» bereits mehr als eineinhalb Jahre.

«Öffentliches Interesse»

Das Finanzdepartement hielt trotz dieser Bedenken an seiner Linie fest: Es bewilligte der Schaffhauser Polizei «U-Stay Polizei» vergangenen Juli bis Ende Dezember 2027. Die Datenabfrage zwischen Juli 2025 und April 2026 hat 50 Treffer ergeben, woraus für die Schaffhauser Polizei immerhin 28 Verhaftungen resultierten. Dies bestätige die «Wirksamkeit und Erforderlichkeit der Hotelkontrolle». Ob es sich bei den 50 Treffern grösstenteils um geringfügige Übertretungen handelte, wie der Datenschützer kritisiert hatte, darauf ging das Finanzdepartement nicht ein. Man müsse zudem berücksichtigen, dass «U-Stay Polizei» in anderen Kantonen, «namentlich im Kanton Zürich, schon seit geraumer Zeit anstandslos in Betrieb ist.»

So kam das Finanzdepartement zum Schluss, das öffentliche Interesse an einer wirksamen Polizeiarbeit sei höher zu gewichten als die «wohl von den wenigsten Beherbergungsgästen überhaupt realisierte Tangierung ihrer Grundrechte».

Funkstille beim Finanzdepartement

Das alles gab bisher politisch kaum zu reden. Das ist auch nicht verwunderlich: Der Regierungsrat kommuniziert irreführend. So schreibt er in seinem Bericht an den Kantonsrat, das Gastgewerbegesetz solle abgeändert werden, «so dass die Schaffhauser Polizei nicht nur wie bisher berechtigt ist, Einsicht in die Gästekontrolle der Beherberungsstätten zu nehmen, sondern die Informationen über die beherbergten Gäste auch mit den Angaben der polizeilichen Systeme automatisiert abzugleichen.» Mit keinem Wort erwähnt die Regierung, dass die Schaffhauser Polizei das schon längst tut.

Nur einmal drohte der Regierung, dass «U-Stay Polizei» doch zum politischen Thema werden könnte. Am Schluss der ersten Lesung des Justizgesetzes Ende vergangenen Augusts trat Kantonsrat Matthias Freivogel (SP) ans Rednerpult. Der SP-Jurist hatte von «U-Stay Polizei» und dem Clinch zwischen dem Finanzdepartement und dem kantonalen Datenschützer erfahren und warnte seine Ratskolleg:innen davor, dass die Schaffhauser Polizei dieses «ohne formelle gesetzliche Grundlage» betreibe. Doch seine Warnung verpuffte im Saal und sein Antrag, dem Datenhunger der Schaffhauser Polizei klarere Grenzen zu setzen, scheiterte deutlich.

Die AZ hat dem Finanzdepartement letzten Donnerstag Fragen zu «U-Stay Polizei» und zur Kritik des kantonalen Datenschutzbeauftragten gestellt. Bis Redaktionsschluss gestern Mittwochabend hat das Departement von Cornelia Stamm Hurter nicht darauf geantwortet.

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