Baustopp in Beringen?

28. September 2026, Anne-Christine Schindler
Könnte Beringen für seine Industriezone eine Bausperre erwirken? Blick vom Benzen auf die Bauprofile des zweiten Datencenters. Foto: Peter Pfister

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Kanton und Gemeinde sagen, ihnen seien bei der Bewilligung des Enka-Datencenters die Hände gebunden. Ganz korrekt ist das nicht. 

Der Sturm, der Ende August über Schaffhausen fegte, hat Bäume und Bauprofile umgeworfen. Auch jene auf dem Beringerfeld, die da stehen, solange das Baugesuch für das geplante Datencenter von Enka bei der Gemeinde aufliegt. Die Auflage- und Einsprachefrist wurde deshalb bis zum 12. Oktober verlängert. Danach wird die Gemeinde das Gesuch mit ihrem Antrag auf Annahme oder Ablehnung an das kantonale Baudepartement weiterleiten. Dafür hat sie zwei Monate Zeit. Gibt es Einsprachen – was zu erwarten ist –, verdoppelt sich die Frist auf vier Monate.

Damit beginnt ein Wettlauf zweier Prozesse. Der eine ist ein administrativer: Er betrifft die Baubewilligung, über die das Baudepartement innerhalb von drei Monaten zu befinden hat. Kommt nichts dazwischen, ist also spätestens Mitte Mai mit einem Entscheid zu rechnen, ob das Rechenzentrum in dieser Form gebaut werden darf oder nicht. 

Parallel zum Bewilligungsverfahren durchläuft gerade der überparteiliche Vorstoss der Kantonsrät:innen Nina Graf (FDP), Markus Leu (SVP) und Maurus Pfalzgraf (Grüne) den parlamentarischen Prozess. Er will schärfere Auflagen für Datencenter im kantonalen Baugesetz verankern. Das vorliegende Baugesuch entspricht den Auflagen, wie sie in der Motion formuliert sind, nicht (vgl. AZ vom 6. August 2026). Kommt diese Gesetzesänderung vor der Baubewilligung, könnte Enka das Datencenter voraussichtlich also nicht nach Plan bauen.

Es ist gut möglich, dass die politischen Mühlen langsamer mahlen als jene des Baudepartements. In diesem Fall sind Kanton und Gemeinde die Hände gebunden. Zumindest entsteht dieser Eindruck, wenn man den zuständigen Behörden zuhört. 

Ganz korrekt ist das aber nicht. Kanton und Gemeinde haben zwei Instrumente in der Hand, um das Baugesuch von Enka zu sistieren oder der Bauherrschaft strengere Auflagen zu machen – wenn sie denn wollen.

Option 1: Die Planungszone

Grundsätzlich ist es im Baubewilligungsstadium relativ schwierig, ein Bauvorhaben zu verhindern, das den geltenden Regelungen entspricht. Das bestätigt auch Tatiana Mattmann, Rechtsanwältin und Expertin für Raumplanung beim Verband EspaceSuisse. Die Gemeinde Beringen hätte aber die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung und für die Dauer von bis zu drei Jahren eine sogenannte Planungszone zu verfügen. Innerhalb einer solchen Zone darf nichts unternommen werden, was die gesetzgeberischen oder planerischen Absichten erschweren könnte; sie käme damit einer Bausperre gleich. Im kantonalen Baugesetz ist die kommunale Planungszone in Artikel 25 geregelt.

Allerdings dürfen die Behörden eine solche Bausperre nicht ohne weiteres verfügen. Dafür muss eine «verfestigte Planungsabsicht» vorliegen; notwendig ist eine klar erkennbare Absicht des Gemeinwesens, eine bestehende planerische Ordnung abzuändern. Das ist in Beringen der Fall: Die Gemeinde schliesst voraussichtlich auf den Jahreswechsel ihre Siedlungsentwicklungsstrategie ab, danach beginnt sie mit der Überarbeitung ihrer in die Jahre gekommenen Bau- und Nutzungsordnung. 

Damit sei ein wichtiges Kriterium für die Verfügung einer Planungszone gegeben, ordnet Tatiana Mattmann ein. Auch dass das Thema im Kantonsparlament behandelt werde und eine Gesetzesanpassung hängig sei, könne durchaus für die rechtliche Zulässigkeit einer Bausperre sprechen, sagt sie.

Das alleine reicht aber nicht aus, um eine Bausperre zu rechtfertigen. Die Gemeinde müsste zusätzlich ein Planungsbedürfnis geltend machen, das im öffentlichen Interesse liegt. In Bezug auf die Datencenter könnte eine Argumentationslinie sein, dass der hohe Wasserverbrauch die Wasserversorgung der Gemeinde vor Herausforderungen stellt, mit denen ein baurechtlicher Umgang gefunden werden muss. Insofern ist die Verfügung einer Planungszone nicht nur eine baujuristische Frage, sondern auch eine des politischen Willens.

Gemeindepräsident Paillard kennt das Instrument; die Gemeinde plant jedoch nicht, es zu nutzen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im konkreten Fall erfüllt wären, würde einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedürfen, schreibt Paillard der AZ. «Der Gemeinderat Beringen hat die Anordnung einer Planungszone im Zusammenhang mit dem vorliegenden Baugesuch bislang nicht behandelt und entsprechend auch keinen Beschluss dazu gefasst.»

Schon das erste Datencenter, mit dem Stack Infastructure die Gemeinde 2021 überrumpelte, sorgte für grossen Wirbel. Seither hätte die Gemeinde die Gelegenheit gehabt, für das klar abgegrenzte Gebiet in seiner Industriezone, das für den Bau von Datencentern infrage kommt, eine Bausperre für zukünftige Bauvorhaben zu verfügen. Das hätte ihr Zeit gegeben, um den Quartierplan anzupassen und beispielsweise Vorgaben zum Wasserverbrauch oder zur Abwärmenutzung in den Industriezonen auszuarbeiten. Wieso hat sie das nicht gemacht?

Laut Paillard war diese Option nicht auf dem Tisch, als Stack Infrastructure das Baugesuch einreichte. Damals habe sich der öffentliche Protest stark auf den Stromverbrauch fokussiert, während der Wasserverbrauch weit weniger Thema gewesen sei. Was jedoch nicht bedeute, dass die Gemeinde diesen Aspekt nicht beachtet hätte; in Gesprächen mit Stack Infrastructure sei der ursprünglich angemeldete Wasserbedarf des Datencenters von rund 300 000 bis 400 000 Kubikmetern jährlich auf rund 55 000 Kubikmeter reduziert worden. «Eine noch weitergehende Reduktion wäre technisch grundsätzlich möglich gewesen, stand damals aber weniger im Zentrum der öffentlichen und politischen Diskussion.»

Gemeindepräsident Paillard ist der Ansicht, dass die Gemeinde Beringen beim ersten wie beim zweiten Datencenter ihren Handlungsspielraum genutzt habe, um konkrete Verbesserungen zu erreichen. Er weist darauf hin, dass die Verantwortung in dieser Frage aber nicht nur bei der Gemeinde liege, gerade in Bezug auf die Abwärme. «Es braucht auch ein Wärmenetz, geeignete Abnehmer und eine zeitlich passende Nachfrage. Die in Beringen anfallende Abwärmemenge übersteigt den voraussichtlichen lokalen Wärmebedarf deutlich, weshalb längerfristig eine gemeindeübergreifende Betrachtung notwendig sein dürfte.»

Option 2: Der Verordnungsweg

Auch der Kanton hätte nach Artikel 26 des kantonalen Baugesetzes die Möglichkeit, eine Planungszone zu verfügen. Das Baudepartement kann eine solche Bausperre verhängen, um die kantonale Planung zu sichern oder wenn es der Ansicht ist, dass eine Gemeinde mit ihrer Nutzungsplanung im Rückstand ist. Um eine kantonalen Planungszone zu erlassen, fehle im vorliegenden Fall aber die Grundlage, so Baudirektor Martin Kessler.

Der Regierungsrat hätte aber noch ein zweites wirkmächtiges Instrument zur Hand, um sicherzustellen, dass das geplante zweite Datencenter in Beringen strengeren Auflagen genügt: Er könnte per Verordnung Auflagen erlassen, die das geplante Datencenter in Beringen betreffen würden – sofern es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Das ist der Fall: Das kantonale Energiegesetz bietet mehrere Ansatzpunkte, aus denen sich verbindliche Auflagen für den Bau neuer Datencenter ableiten lassen, insbesondere Artikel 23 zur Abwärmenutzung.

Baudirektor Kessler hat diese Möglichkeit in einem Beitrag der SRF-Rundschau Ende August selbst ins Spiel gebracht. Erwägt der Regierungsrat also, den Verordnungsweg zu gehen? Damit könnte er auch dann schärfere Vorgaben verankern, wenn der politische Prozess das Wettrennen gegen die Baubewilligung verliert.

«Das neue Energiegesetz, das seit Anfang Jahr in Kraft ist, sieht für Unternehmen mit grossen Abwärmemengen – darunter fallen die Rechenzentren – erhöhte Anforderungen betreffend Abwärmeabgabe, Eigenstromerzeugung, Strombezug und Effizienz vor», antwortet Martin Kessler. «Gestützt auf diese gesetzliche Grundlage sind auf Verordnungsstufe Effizienzanforderungen an Rechenzentren formuliert worden.» 

Kessler ergänzt, dass die geltenden Vorgaben im Energiegesetz zwar ohne Abwärmenutzung erreichbar seien; «eine vorgesehene Abwärmenutzung erleichtert jedoch deren Erfüllung massgeblich.» 

Der Vorstoss von Markus Leu, Nina Schärrer und Maurus Pfalzgraf sieht vor, dass mindestens 50 Prozent der Abwärme von Datencentern genutzt werden müssen. Ausserdem soll die Hälfte des Kühlwasserverbrauchs durch kreislauforientierte oder regenerative Methoden sichergestellt sein. Die zuständige Kommission hat den ersten Bericht und Antrag fertig beraten und zur Stellungnahme an den Regierungsrat weitergegeben. Voraussichtlich wird das Geschäft zwischen dem Ende der Herbstferien und dem Ende des Jahres wieder in den Kantonsrat kommen. 

Im Rahmen der Behandlung der Motion würden die Anforderungen an die Abwärmenutzung überprüft werden, schreibt Kessler der AZ. Insbesondere solle der Aspekt der Wassereffizienz stärker gewichtet werden. «Es liegt im Interesse des Regierungsrats, dass diese Anpassungen bereits für die Bewilligung des zweiten Rechenzentrums zur Anwendung kommen.»

Möglich also, dass die Regierung den Verordnungsweg geht, sollte das Baugesuch schneller vorankommen als die Gesetzesänderung. 

Mitarbeit: Mattias Greuter

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