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2017 soll eine Frau das Wohnhaus ihres Ex-Manns angezündet und die Bremskabel seiner neuen Freundin durchtrennt haben. Beweise gibt es kaum. Nun wurde sie verurteilt.
Im Juli 2017 brannte es in einem Klettgauer Dorf lichterloh. In den frühen Morgenstunden hatten ein Wohnhaus und eine Scheune beim Dorfeingang Feuer gefangen. Es brauchte rund 140 Feuerwehrleute, um der Feuersbrunst Herr zu werden. Die Scheune und der obere Teil des Wohnhauses brannten vollständig aus. Nur weil der Besitzer und seine Partnerin in den Ferien waren, kam niemand zu Schaden.
An einem Freitag Mitte August stand nun eine Frau Ende 50 mit kurzen Haaren und strengen Gesichtszügen vor dem Obergericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, dass sie vor neun Jahren den Brand in der Scheune gelegt hatte, aus Eifersucht auf die neue Partnerin ihres Ex-Manns. Und nicht nur das: In den Monaten vor dem Brand soll die Frau zweimal die Bremskabel des Autos der neuen Partnerin durchtrennt haben.
Der Prozess wickelte sich während der folgenden Stunden entlang eines Indizienteppichs ohne klare Beweise ab. Keine DNA, keine Zeug:innen oder Telefondaten bringen die Beschuldigte mit den Taten in Verbindung, sondern ihr Suchverlauf auf Google, Geruchsspuren sowie das Aussageverhalten der Frau.
Ausgehend von diesen Indizien erzählten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zwei völlig unterschiedliche Geschichten: die der von Eifersucht getriebenen Ex oder die des Opfers eines grossen Irrtums. Das Obergericht überzeugt erstere: Es sprach die Angeklagte für alle drei Taten schuldig.
Zum Schluss richtete sich die vorsitzende Richterin an die Beschuldigte: «Sie haben heute viel riskiert. So ein Urteil macht keine Freude. Aber wir sprechen hier von schweren Delikten, die Sie begangen haben.» Dabei hätte es für die Frau auch glimpflicher ausgehen können – hätte sie das Urteil des Kantonsgerichts nicht angefochten.
Bemerkenswerter Austausch
Das Kantonsgericht hatte die Frau im Mai vergangenen Jahres noch freigesprochen, zumindest teilweise. Die erste Instanz sah es zwar für erwiesen an, dass sie die Bremskabel der neuen Freundin ihres Ex-Mannes zweimal durchtrennt hatte und verurteilte sie wegen mehrfacher versuchter Gefährdung des Lebens und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Dass die Frau aber auch den Brand gelegt habe, daran bestünden «nicht zu unterdrückende Zweifel», heisst es im Urteil.
Die Kantonsrichter:innen konnten nicht ausschliessen, dass eine fehlerhafte Stromleitung in der Scheune den Brand entfachte. Vom schwereren Vorwurf der qualifizierten Brandstiftung sprachen sie die Angeklagte nach dem Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für die Angeklagte – deshalb frei.
Das hätte das Ende sein können. Doch die Beschuldigte beteuert bis heute felsenfest, dass sie auch die Bremskabel nicht durchtrennt habe. Sie und ihr Anwalt Urs Bänziger legten deshalb Berufung gegen das Urteil ein, Staatsanwalt Martin Bürgisser legte Anschlussberufung ein. Somit lag auch der Vorwurf der Brandstiftung vor Obergericht wieder auf dem Tisch.
Ob sie wisse, was das bedeute, fragte die Vorsitzende, Oberrichterin Eva Bengtsson, die Beschuldigte zu Beginn des Prozesses: Wenn das Obergericht das Urteil des Kantonsgerichts kippe und sie auch für die qualifizierte Brandstiftung verurteile, müsse sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
«Wenn Sie aber die Berufung zurückziehen, bleibt nur die bedingte Haftstrafe, zu der Sie verurteilt wurden.»
Darauf folgte ein bemerkenswerter Austausch. Die Beschuldigte antwortete zuerst, sie habe das nicht gewusst, aber verstehe es jetzt. Zwei Richter:innen stellten daraufhin infrage, ob Rechtsanwalt Bänziger seine Mandantin ausreichend informiert habe.
Nach einer Weile beendete die Beschuldigte die Diskussion zwischen den Jurist:innen. Sie kenne die Fachbegriffe zwar nicht, aber sie habe schon verstanden:
«Ich soll mich schuldig bekennen, damit der Vorwurf der Brandstiftung wegfällt. Ich habe aber nichts davon gemacht, was Sie mir vorwerfen.»
Eifersucht als Motiv
Die Staatsanwaltschaft zeichnete das Bild der Beschuldigten, die sich, tief gekränkt von der Trennung ihres langjährigen Ehemanns, immer mehr in eine zerstörerische Eifersucht steigert. Es sei eine Kampfscheidung gewesen, so erzählte es ihr Ex-Mann bei seiner Einvernahme der Polizei. Bereits kurz nach der Trennung im Jahr 2014 war das Auto seiner damaligen Freundin zerkratzt worden.
Der Verdacht fiel schnell auf die Angeklagte, doch weil die Staatsanwaltschaft erst zehn Jahre später Anklage erhob, war der Vorwurf der mutmasslichen Sachbeschädigung bereits verjährt (siehe auch Box).
2016 begann der Mann wiederum eine Beziehung mit einer neuen Frau, die beiden zogen bald zusammen. Die Google-Suchverläufe der Beschuldigten aus dieser Zeit, so die Staatsanwaltschaft, zeigten, dass sie sich sehr für diese neue Partnerin interessiert habe. Sie recherchierte deren Arbeitgeber und Adresse, führte mehrere Halterabfragen für Fahrzeuge von Menschen aus dem Umfeld ihres Ex-Mannes durch.
Ganze sieben Jahre brauchte die Staatsanwaltschaft, um Anklage in diesem Fall zu erheben. Bereits das Kantonsgericht stellte deshalb fest, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Beschleunigungsgebot verstossen hatte, weil sie erst sieben Jahre nach dem Brand überhaupt Anklage gegen die Beschuldigte erhoben hatte. Der ehemalige Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser kam 2021 als letzter in einer Reihe von Staatsanwält:innen zum Fall. Die lange Dauer von fast sieben Jahren bis zur Anklageerhebung erklärt er so: «Mal wird einer pensioniert, mal wird jemand schwanger. So ist der Fall zu einem Wanderpokal geworden, den niemand will.»
Die lange Verfahrensdauer sei unschön und belastend, antwortete die Beschuldigte auf die Frage des Obergerichts. «Dadurch, dass alle in meinem Umfeld befragt worden sind, hat sich das Verhalten der Leute mir gegenüber verändert. Sie haben sich ein Urteil über mich gemacht.»
Auch das Obergericht kam zur Einschätzung, dass das Beschleunigungsgebot «erheblich verletzt» wurde.
Dann, im Februar und im Mai 2017, soll die Beschuldigte zweimal die Bremskabel der neuen Freundin durchtrennt haben. Wenige Wochen darauf, heisst es in der Anklage, habe sie schliesslich die Scheune und das Wohnhaus in Brand gesteckt. Die Beschuldigte habe gewusst, dass die Aussenseite des Wohnhauses videoüberwacht war. So habe sie sich in der Tatnacht unbemerkt in die Scheune schleichen können, wo das Auto der neuen Freundin stand und wo ihre Umzugskisten lagerten, um dort unbemerkt einen Brand zu legen.
Um die Schuld der Angeklagten zu belegen, argumentierte Staatsanwalt Bürgisser vor Gericht mit einem Muster, das er in den jeweiligen Tatzeitpunkten erkannte. Das erste Mal seien die Bremskabel einen Tag vor dem Geburtstag des Ex-Mannes, das zweite Mal zwei Tage nach dem Geburtstag der neuen Freundin durchtrennt worden.
Den Brand entfachte sie just zwei Tage nach ihrem eigenen Geburtstag. Dadurch sah die Staatsanwaltschaft das Motiv der Eifersucht bestätigt: Erfahrungsgemäss nehme der Leidensdruck bei unfreiwillig geschiedenen Lebenspartnern vor Geburtstagen oder Feiertagen zu.
Zu keiner der Taten liegen Telefon- oder Internetdaten vor, anhand denen bewiesen werden könnte, dass die Beschuldigte vor Ort gewesen ist. Allerdings fand ein Polizeispürhund sowohl am damaligen Wohnort der Freundin als auch beim Haus des Ex-Mannes die Fährte der Beschuldigten. Sie könne zwar keine Auskunft über den genauen Zeitpunkt geben, gab die Führerin des Spürhunds bei der Einvernahme zu. Die Beschuldigte könne aber nicht bestreiten, dass sie vor Ort gewesen sei.
Konfrontiert mit dieser Aussage der Hundeführerin hatte die Beschuldigte vor Kantonsgericht ihre Aussage geändert. Ursprünglich hatte sie gesagt, dass sie sich nie am Wohnort der neuen Freundin oder in der Parallelstrasse des abgebrannten Wohnhauses aufgehalten habe, wohin der Hund ihrem Geruch nachgespürt hatte.
Nun argumentierte sie, es könne sein, dass sie einen Arbeitseinsatz für die Kanalreinigungsfirma an den jeweiligen Orten gehabt habe, für die sie damals arbeitete. «Warum hat die Beschuldigte in all den Jahren keinen Arbeitsrapport eingereicht, der das beweisen könnte?», fragte der Staatsanwalt. «Ganz einfach: Weil es die Arbeitseinsätze nie gab.» Dass die Angeklagte schuldig sei, daran gebe es für ihn «keinen Hauch eines Zweifels.»
Ein grosser Irrtum
Vor Kantonsgericht hatte Rechtsanwalt Urs Bänziger noch beim Anklagepunkt der Brandstiftung erfolgreich Zweifel an der Erzählung gestreut. Ein forensisches Gutachten war zwar zum Schluss gekommen, dass eine Brandstiftung als Ursache des Brandes im Vordergrund stehe, hatte aber die elektrische Installation als Ursache nicht vollständig ausschliessen können.
Vor Obergericht konzentrierte sich der Verteidiger nun fast ausschliesslich auf die durchtrennten Bremskabel. Diese hätten auch durch Marderbisse durchtrennt worden sein können. In seinem Plädoyer verwies er auf zwei Kurzberichte und ein Gutachten, die das Forensische Institut Zürich («unser Zürcher CSI», so Bänziger) zu dieser Frage verfasst hat.
Während das Gutachten Tierbisse als Ursache ausschliesse, zögen die Kurzberichte diese explizit als Möglichkeit in Betracht. Diese Diskrepanz hätte die Staatsanwaltschaft mit einem Obergutachten klären müssen, was sie aber nicht gemacht habe.
Auch der Spürhund sei kein Beweis für die Schuld seiner Mandantin, so Bänziger. Die Hundeführerin habe in der Einvernahme selbst gesagt, dass die älteste Spur, die ihr Hund nachweislich wahrgenommen hatte, sechs Wochen alt gewesen sei. Nun aber argumentiere die Staatsanwalt, dass derselbe Hund fünf Monate, nachdem die Bremskabel durchtrennt worden sind, noch Geruchsspuren seiner Mandantin am Tatort gefunden habe.
Dafür gäbe es auch eine andere mögliche Erklärung, so der Verteidiger. Es könnte auch sein, dass die Polizei die Tablet-Hülle seiner Mandantin, die der Hund als Referenz geschnuppert hatte, nicht sorgfältig behandelt hat. «Dann hätte die Polizei die Spur selbst gelegt, die sie nachher aufgespürt hat.»
Auch sei das Aussageverhalten seiner Mandantin überhaupt nicht widersprüchlich. Sie habe ihre Erklärung geändert, weil sie sich einen Reim darauf habe machen wollen, wie es sein könne, dass ihr Geruch an den beiden Tatorten aufgefunden worden sei. Zudem obliege die Beweislast der Staatsanwaltschaft. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, allfällige belastende oder entlastende Arbeitsrapporte von der Kanalreinigungsfirma einzuholen.
«Sie haben heute viel riskiert. So ein Urteil macht keine Freude.»
Die vorsitzende Richterin
zur Angeklagten
Zuletzt sei auch die Eifersucht, die die Staatsanwaltschaft als Motiv für alle drei Taten sieht, nicht belegt. Dass seine Mandatin ihren Ex-Mann gegoogelt und Halterabfragen gemacht habe, sei kein Verbrechen. «Wer würde sich denn nicht für seinen geschiedenen Ehepartner interessieren? Das ist menschlich.»
Anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt, habe es zudem keine Kampfscheidung gegeben, sondern eine ganz konventionelle, wobei der Ex-Mann auch den Kürzeren gezogen habe, so Bänziger weiter. (Er hatte die Beschuldigte schon im Scheidungsverfahren vertreten.)
Wie alle Indizien habe die Staatsanwaltschaft das Rachemotiv einseitig gegen seine Mandantin ausgelegt. «Man erhält den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft an jeder Gabelung den Weg zu Ungunsten meiner Mandantin gewählt hat.»
Drei Jahre
Das Obergericht kam nach langer Beratung zu einem deutlich strengeren Urteil als die Vorinstanz: Es verurteilte die Beschuldigte sowohl für das Durchtrennen der Bremskabel wie auch für Brandstiftung zu drei Jahren Haft.
Zwei davon sprach es bedingt aus, weil die Richter:innen, anders die Staatsanwaltschaft, nicht von einer qualifizierten, sondern von einer einfachen Brandstiftung ausgehen. «Wir gehen davon aus, dass die Beschuldigte keine konkrete Person gefährden wollte und gewusst hat, dass ihr Ex-Mann nicht zu Hause war, als sie den Brand gelegt hat», so Richterin Eva Bengtsson.
Während das Kantonsgericht die Angeklagte im Punkt der Brandstiftung in dubio pro reo freigesprochen hatte, wertete das Obergericht das Gutachten zur Brandursache anders. Zwar könne die elektrische Installation als Ursache nicht restlos ausgeschlossen werden, aber dass Zweifel angebracht würden, sei bei Gutachten üblich; und Brandstiftung stehe als Ursache klar im Zentrum.
Das Kantonsgericht habe zudem beim Freispruch für die Brandstiftung nicht in Betracht gezogen, dass die Beschuldigte mit dem Durchschneiden der Bremskabel bereits Skrupellosigkeit bewiesen habe – eine etwas gewagte Argumentation angesichts dessen, dass das Gericht selbst zugeben musste, dass nur eine Indizienkette für die Schuld der Frau in allen drei Tatbeständen spricht. So sagte die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung auch: «Wir haben wenige bis gar keine objektiven Beweise.»
Rechtsanwalt Bänziger wirkte nach dem Prozess angefressen. Man müsse den Fall an die nächste Instanz weiterziehen, sagte er der AZ, in kleinen Kantonen wie Schaffhausen gelte in der Justiz allzuoft: «Säuhäfeli, Säudeckeli.»
Und die Beschuldigte? Bereut sie, dass sie das Urteil vom Kantonsgericht weitergezogen hat und nun schlechter dasteht? Die Antwort kommt prompt und in Form einer Frage: «Was würden Sie tun, wenn man Sie für etwas verurteilt, dass Sie nicht getan haben?»
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