Gestrandet

27. August 2026, Sharon Saameli

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Elena und Sofia wollen eine Familie gründen. Doch auch fünf Jahre nach
dem Ja zur «Ehe für alle» zeigt sich: Die Gleichberechtigung ist noch nicht erreicht.

Es funkte schnell, als Elena und Sofia* sich das erste Mal sahen, damals in Dublin, im Frühling vor fünf Jahren. Elena war gerade daran, ihr Doktorat in Religionswissenschaft abzuschliessen, Sofia hatte ihren Doktortitel in Biomedizininaltechnik bereits in der Tasche und war berufstätig. Die beiden matchten auf einer Dating-App. «Für mich war das fest mit meinem Coming-out verbunden», erzählt Elena heute. «Es war mitten in der Pandemie, ich war 28 und sagte mir: wenn nicht jetzt, wann dann?» Die beiden wurden schnell ein Paar, und noch ein bisschen zügiger zogen sie in eine gemeinsame Wohnung in Dublin. 

Im September darauf stand in der Schweiz eine wichtige Abstimmung bevor, ein Meilenstein in der Gleichbehandlung queerer Liebespaare. Mit der «Ehe für alle» sollten sie nicht nur in der Eheschliessung, sondern auch bei der Familiengründung rechtlich gleichgestellt werden. Elena füllte ihre Abstimmungsunterlagen aus und zeigte sie Sofia stolz: «Schau, so machen wir es in der Schweiz!» Sofia ist in Griechenland aufgewachsen und staunte angesichts des «Schaufensters in die direkte Demokratie», wie sie es heute sagt. 2024 zogen sie in Elenas Heimatland, genauer: in die Stadt Schaffhausen, wo Sofia Arbeit fand.

Auf dem Schaffhauser Standesamt gaben sie sich im Sommer vergangenen Jahres das Jawort. Beide haben den Prozess sehr positiv erlebt, ja sogar als humorvoll: Auf dem Infoblatt über die «Rechte und Pflichten für die Ehe» sei noch Ehemann und Ehefrau gestanden; dazu habe man ihnen mit einem entschuldigenden Schmunzeln ein Glas Wein empfohlen. Die rechtliche Absicherung war aber nur ein Aspekt, der für die Ehe sprach: Elena und Sofia möchten eine Familie gründen, und mit der Ehe für alle steht ihnen der Gang zu Schweizer Samenbanken offen.

Doch auf dem Weg zum Kindesglück warten erst einmal zwei böse Überraschungen auf sie.

Ein bisschen «Minority Report»

Vor Annahme der Ehe für alle konnten Paare wie Elena und Sofia ihren Kinderwunsch nur im Ausland verwirklichen, entweder über eine Samenbank oder eine private Samenspende. Das ist natürlich auch heute noch möglich. Mit einem wesentlichen juristischen Unterschied: Findet die Behandlung in einer Klinik in der Schweiz statt, sind beide Elternteile von Geburt des Kindes an rechtlich gleichgestellt. Es ist also keine Stiefkindadoption notwendig, welche die Familie in einen rechtlichen Schwebezustand versetzen würde (siehe Infobox links).

Für Sofia und Elena kommt deshalb nur eine Behandlung in einer Schweizer Klinik infrage. Wobei es neben der rechtlichen Absicherung für sie einen zweiten wichtigen Grund gebe, sagt Sofia. «Ich habe mich zu diesem Land bekannt. Unser Kind soll hier zur Welt kommen und aufwachsen, ganz von Anfang an.»

Fotos: Robin Kohler
Fotos: Robin Kohler

Die beiden suchen also eine Klinik. Dann aber folgt die erste Überraschung: Auch fünf Jahre nach Annahme der Ehe für alle ist es alles andere als selbstverständlich, dass Spitäler und Fruchtbarkeitskliniken gleichgeschlechtliche Paare bei der Familiengründung unterstützen. Das Universitätsspital Zürich sendet den beiden Schaffhauserinnen im September letzten Jahres als Erstes eine Absage: Die Klinik für Reproduktions-Endokrinologie bietet keine Behandlung für gleichgeschlechtliche Paare an. An der Frauenklinik des Unispitals Basel stossen sie kurz vor Weihnachten auf positive Resonanz. Für beide ist klar, dass Elena das gemeinsame Kind zur Welt bringen wird, und so beginnen ab Anfang Februar aufwändige Untersuchungen: Ovarialreserven, Eileiterdurchgängigkeit, Uterusposition, Tubendurchgängigkeit, Zykluslänge. «Wie beim Minority Report» haben sich diese Messungen angefühlt, sagt Sofia und lacht.

Medizinisch betrachtet haben Paare wie Elena und Sofia zwei Möglichkeiten, schwanger zu werden: über eine intrauterine Insemination (IUI), bei der Samenzellen direkt in den Uterus eingebracht werden, oder über eine In-vitro-Fertilisation (IVF), also eine künstliche Befruchtung, bei der mehrere Eizellen befruchtet werden und eine davon zurück in den Körper gegeben wird. Elena und Sofia entscheiden sich für die IUI, nicht nur weil die Behandlung einfacher ist. Auf dem Merkblatt des Unispitals Basel steht ganz zuoberst: IUI Behandlung: 0 Franken. Die Kosten würden nach erfolgter Gutsprache durch die Krankenkasse getragen, beschränkt auf drei Behandlungszyklen. Häufig sei die Kostengutsprache auf ein Jahr befristet, heisst es zudem – Grund genug anzunehmen, dass dies klappt. 

Eine Versicherungsvertreterin sagt Elena im Beratungsgespräch, dass die Versicherung die Kosten bei lesbischen Paaren übernehme, solange es eine Überweisung der Hausärztin oder Gynäkologin gebe. Elena schliesst sogar eine Zusatzversicherung ab, die zusätzliche Leistungen bei Mutterschaft abdeckt, beispielsweise einen Geburtsvorbereitungskurs.

Zwei Tage, nachdem der Oberarzt das Gesuch bei der Krankenkasse stellt, folgt die zweite böse Überraschung: Die Versicherung lehnt die Kostenbeteiligung ab. 

Der AZ liegt das Schreiben der Versicherung vor, es ist auf den 11. März datiert. Sie begründet die Ablehnung damit, dass es sich bei der IUI nicht um eine Pflichtleistung der Grundversicherung handelt; auch eine Zusatzversicherung decke die Leistungen nicht ab. Elena und Sofia stellen ein Wiedererwägungsgesuch, doch auch dieses wird abgelehnt. Krankenversicherer dürfen solche Leistungen nur übernehmen, wenn ein medizinisches Problem vorliegt, schreibt die Krankenkasse den beiden Ende Mai – das tue es in ihrem Fall nicht.

Es ist ein Argument, das viele mit Frauen verheiratete Frauen hören. Das bestätigt Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz: «Uns erreichen regelmässig Anfragen zur Deckung der Krankenkassenkosten von Samenspenden – und uns ist kein einziger Fall bekannt, wo die Kosten tatsächlich übernommen wurden. Nicht einmal Kinderwunsch-Zusatzversicherungen decken Samenspenden in der Schweiz oder im Ausland für gleichgeschlechtliche Paare ab.»

«Gleichbehandlung» – wirklich?

Artikel 25 des Krankenversicherungsgesetzes besagt, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung «die Kosten für die Leistungen [übernimmt], die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen». Als Krankheit gilt eine ungewollte Kinderlosigkeit prinzipiell dann, wenn ein Paar ein Jahr lang ungeschützten Geschlechtsverkehr hat, ohne dass es zu einer Schwangerschaft kommt.

2020, noch vor der Abstimmung zur Ehe für alle, anerkannte das Parlament, dass die sozial bedingte Unfruchtbarkeit von Frauenpaaren als Krankheit gelte. Aber obschon dies seither auf Verfassungsebene anerkannt ist, stellen es die Krankenkassen nach wie vor in Abrede. Heisst: In der Praxis gilt Artikel 25 nur für heterosexuelle cis Paare. 

Die Genfer Ständerätin Lisa Mazzone reichte darum noch im Jahr 2022, als die Ehe für alle in Kraft trat, eine Interpellation zum Thema ein. Sie hält fest, dass die Ermöglichung des Zugangs zu Samenspenden nach einer fairen Kostenübernahme rufe; die Kosten für einen IUI-Versuch belaufen sich immerhin auf rund 2000 Franken.

In seiner Antwort auf Mazzones Interpellation hielt der Bundesrat 2022 fest, dass die von ihr aufgeworfenen Fragen in einem Rechtsgutachten behandelt würden, das 2023 verfügbar sein solle. Doch der Bundesrat scheint das Geschäft zu verschleppen. Das Gutachten liegt zwar jetzt vor, mit der Veröffentlichung wartet man aber bis zum nächsten Jahr. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt der AZ auf Anfrage: Ob die Unfruchtbarkeit bei einem weiblichen Paar im Geltungsbereich des Krankenversicherungsgesetzes liegt, sei nach wie vor in Abklärung. 

Zur erleichterten Stiefkindadoption (hier klicken für mehr)

Bekommt ein gleichgeschlechtliches Paar ein Kind, wird die Ehefrau der Geburtsmutter nur dann als rechtliche Mutter des Kindes anerkannt, wenn das Kind in einer Klinik in der Schweiz gezeugt wurde. In allen anderen Fällen muss der nicht-leibliche Elternteil sein Stiefkind adoptieren – ein aufwändiger und teurer Prozess. Der Nationalrat wollte diesen Missstand aus der Welt schaffen: Er beschloss im Herbst vergangenen Jahres, die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare zu vereinfachen. Doch der Ständerat hat die Vorlage im letzten Juni an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Landesregierung muss somit erneut über die Bücher, falls der Nationalrat es der kleinen Kammer im September noch gleichtut.

Elenas Krankenversicherung ist mit ihrem Vorgehen also nicht allein. Ironischerweise legt sie in ihrem Ablehnungsschreiben Wert darauf zu betonen: «Alle Versicherungsnehmer werden unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gleichbehandelt.» Die monatliche Prämie für die Zusatzversicherung bezahlen darf Elena also – die Leistung einlösen kann sie aber nicht.

Den Austausch mit der Krankenkasse empfand sie als brüskierend. «Für uns hat es sich angefühlt, als hätten wir etwas falsch gemacht», sagt sie. Sie wäre froh, diese Diskussionen blieben ihr erspart und mehr noch: dass Familien mit unerfülltem Kinderwunsch die gleiche Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten. Nicht ins heteronormative Bild der Schweizer Gesellschaft zu passen, sei anstrengend genug.

Im Juni dieses Jahres haben Sofia und Elena versucht, mittels IUI schwanger zu werden. Die Kosten haben sie selber getragen. Es klappte nicht auf Anhieb. Dass sie mit ihrer Erfahrung an die Öffentlichkeit gehen, sehen sie als Beitrag zur Debatte in einem Land an, das die Gleichberechtigung versprach, aber noch nicht einlöst. «Ich möchte einen Mehrwert für diesen schönen Ort schaffen», sagt Sofia, die Zuversicht in der Stimme. «Wir versuchen es noch einmal mit der Schwangerschaft.»

* Nachnamen der Redaktion bekannt