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«Ein Armutszeugnis»

Die Regierungsrät:innen Marcel Montanari und Cornelia Stamm Hurter am letzten Wahlsonntag im August 2024. Foto: Robin Kohler

Die Regierungsrät:innen Marcel Montanari und Cornelia Stamm Hurter am letzten Wahlsonntag im August 2024. Foto: Robin Kohler

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Der Regierungsrat hat sich verpflichtet, eine Strategie zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln. Aber er zögert – aus Sorge, die Reichen zu verärgern.

«Aktuell habe ich drei Arbeitgeber. Ich arbeite in der Logistik und im Büro eines Babyartikel-Versands, gehe putzen und helfe in einer Catering-Firma aus. Zudem bin ich noch selbstständig, ich besticke alles mögliche auf Bestellung. Meine Arbeitspensen betragen zusammen etwa 75 oder 80 Prozent. Damit habe ich letztes Jahr knapp 30’000 Franken verdient, dazu kommen Alimente und Kindergeld. Alles zusammen gab etwa 40’000 Franken. Mit diesem Geld muss ich das Leben für mich und meine beiden Kinder bezahlen.

(…) Meine finanzielle Situation wurde erst vor drei Jahren prekär, als mein Mann und ich uns getrennt haben. Wir lebten zusammen in einem alten Haus im Aargau. Als er ging, musste ich plötzlich alle Rechnungen alleine bezahlen. Glücklicherweise konnte ich im Haus bleiben, so spare ich mir heute die Miete. Aber das heisst auch, dass ich nie in die Sozialhilfe rutschen darf, sonst würden wir unser Haus verlieren.»

Hilfswerke schreiben oft: Armut hat viele Gesichter. Jenes von Elisabete Silva, die sich und ihre Kinder mit rund 3300 Franken monatlich durchbringt, ist eines von zwölf Porträts rund um das nationale Armutsmonitoring.

Wie vielen es im Kanton Schaffhausen ähnlich geht wie der Aargauerin, weiss niemand.

Der Kanton Schaffhausen gehört nämlich zu den letzten fünf Kantonen der Schweiz, die noch gar keine Armuts- oder Sozialberichte verfassen. Schaffhausen weiss bis heute sehr wenig über Armut.

Der Schaffhauser Regierungsrat will diese Wissenslücke eigentlich schliessen. 2022 überarbeitete er seine Demografiestrategie und setzte sich neu auch zum Ziel, die Situation von Armutsbetroffenen im Kanton zu verbessern. Dafür sollte ein regelmässiges Armutsmonitoring aufgebaut werden. Bereits 2023 führte der Kanton dann ein Vorprojekt unter der Leitung der Berner Fachhochschule durch – dort hat ein Forschungsteam gemeinsam mit der Caritas ein solches Armutsmonitoring aufgebaut und ein Modell entwickelt, das bereits mehrere Kantone anwenden.

Im Februar 2025 setzte sich der fürs Soziale zuständige Regierungsrat Marcel Montanari an einen Tisch vor die Medien und verkündete, das Pilotprojekt fürs Armutsmonitoring solle bis Ende Jahr abgeschlossen werden.

Im Februar 2026 tat er dasselbe wieder.

Recherchen der AZ zeigen jedoch: Die Regierung hat bis heute noch nicht einmal mit dem Pilot gestartet. Und glaubt man der Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter, ist offen, ob ein Armutsmonitoring im Kanton je zustande kommt – ausgerechnet wegen der Reichsten im Kanton.

«Gesetzliche Grundlage fehlt»…

Marcel Montanari bestätigt auf Nachfrage der AZ, dass sich das Projekt verzögert: Es seien noch vertiefte Abklärungen notwendig. «Es gibt Bedenken betreffend Datenschutz, betreffend des Steuergesetzes – und betreffend Aufwand und Ertrag des Armutsmonitorings», erklärt Montanari am Telefon. Der Gesamtregierungsrat werde in den kommenden Monaten einen Beschluss fassen.

Tiefer in die Karten blicken lässt er sich nicht. Auch nicht dazu, was den Kostenpunkt angeht. Schliesslich wird seit einiger Zeit im politischen Schaffhausen gemunkelt, das Projekt sei zu teuer geworden und werde darum bald eingestellt. Dazu sagt FDP-Mann Montanari: «Ob das Armutsmonitoring in dieser Form zu teuer würde, lässt sich noch nicht beurteilen. Man muss das Preisschild in ein Verhältnis setzen zum Erkenntnisgewinn. Darüber, in welche Richtung der Regierungsrat derzeit tendiert, kann ich keine Auskunft geben.»

Datenschutz und Steuergesetz, das sind Stichworte für Cornelia Stamm Hurter, Schatzmeisterin des Kantons. Sie wird am Telefon um einiges deutlicher als ihr Regierungskollege. Man könne die Daten, welche die Berner Fachhochschule für das Armutsmonitoring brauche, nicht herausgeben, dafür fehlte die rechtliche Grundlage. «Wir geben die konkreten Steuerdaten, die natürliche Personen betreffen und die das Armutsmonitoring benötigen würde, auch nicht an den Bund heraus. Also können wir sie sicher auch nicht an Private oder Dritte herausgeben.»

Mit der gesetzlichen Grundlage, die Stamm Hurter erwähnt, verweist sie auf einen Streit in Bundesbern, der nun schon einige Jahre schwelt. 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Bundesstatistik eröffnet. Mit dieser Verordnung will er – für statistische Zwecke – verschiedene Steuer- und Personendaten erheben. Sie wären also nicht mehr anonymisiert, aber in staatlicher Hand. Aktuell haben nur die Kantone diese Daten, und die wehren sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis.

Der Bundesrat argumentierte, das Steuergeheimnis würde nicht beeinträchtigt. Zudem habe er bereits mit nicht anonymisierten Steuerdaten aus einigen Kantonen gearbeitet und dabei «gezeigt, dass es möglich ist, Daten sicher und datenschutzkonform zu erheben und zu verarbeiten». Das öffentliche Interesse an den Daten schätzt er insgesamt als höher als das öffentliche Interesse an der Wahrung des Steuergeheimnisses – insbesondere, weil man Themen wie Armut besser verstehen könne, wenn man die Steuerdaten mit Daten der Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen verknüpft.

Der bürgerliche Flügel des Nationalrats und die Kantone hielten dagegen: Ein ehemaliger Bundesrichter kam in einem Gutachten für den Kanton Waadt zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage für die Datenübergabe nicht ausreiche. Darum beauftragte das Parlament die in der Ratsdebatte verstimmte Finanz- und Justizministerin Karin Keller Suter («es ist schon etwas speziell, dass man sich jetzt hier über Formalien unterhält»), einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

Bis der Bund ein solches Gesetz vorlegt, wird aus dem Steuerdatenaustausch und somit dem Armutsmonitoring nichts, daran hält die Schaffhauser Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter fest. «Das ist wirklich ein riesiges Problem», sagt sie. «Der Datenumfang in einem so kleinen Kanton lässt schnell Rückschlüsse auf einzelne Personen zu, insbesondere bei Personen an der Spitze der Vermögenspyramide.» (Stamm Hurter nennt im Gespräch das konkrete Beispiel Buchberg, Wohnort von Giorgio Behr.) «Und dann riskieren wir eine Strafanzeige wegen der Verletzung des Steuergeheimnisses. Wir sind darum klar der Meinung: Ohne gesetzliche Grundlage seitens des Bunds können wir diese Steuerdaten nicht herausgeben.»

Damit vertritt die Schaffhauser Finanzdirektorin eine eigenwillige Position: Andere Kantone machen längst vor, dass man sich beim Armutsmonitoring um die Steuerdaten keine Sorgen machen muss.

… aber andernorts funktionierts

Anruf beim Steueramt im Kanton Solothurn. Nach dem Pilotprojekt im Kanton Bern hat Solothurn sich vor zwei Jahren auch dazu entschlossen, das Armutsmonitoring nach dem Modell der Berner Fachhochschule durchzuführen. Martin Ruch, Hüter der Solothurner Steuerdaten, reagiert gelassen. «Der Solothurner Regierungsrat hat beschlossen, die Datenweitergabe an die Berner Fachhochschule zu erlauben. Nachdem auch der Rechtsdienst das Vorhaben absegnete, liefern wir die Daten seit Juni vergangenen Jahres.» Ruch hält fest, dass das Solothurner Steuergesetz sowie eine separate Steuerverordnung das Vorgehen legitimieren. Der Armutsmonitoring-Bericht des Kantons wird in den nächsten Monaten publiziert.

Auch die Kantone Basel-Landschaft und Wallis haben bereits mit dem Modell von Caritas und der Berner Fachhochschule gearbeitet – und der Kanton Aargau ist gerade daran, dieses aufzugleisen. Aus allen Kantonen klingt es gleich: Die Verknüpfung und Verwendung von Steuerdaten ist gesetzlich und datenschutztechnisch möglich. Fabian Dinkel, Leiter des baselländischen Sozialamts, hält auf Nachfrage fest, dass sowohl die Lieferung der Steuerdaten als auch deren datenschutzkonforme Verwendung vertraglich geregelt ist. Und auch im Aargau heisst es, das Monitoring würde «selbstverständlich im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Grundlagen sowie unter Wahrung des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes erfolgen».

Andernorts scheint also zu funktionieren, was in Schaffhausen unmöglich scheint. Auch im Schaffhauser Steuergesetz findet man zum heiklen Thema der Datenweitergabe einen Abschnitt. Artikel 127 regelt die Geheimhaltungspflicht – und befugt das Finanzdepartement explizit, «gegenüber inländischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden Auskünfte aus den Steuerakten zu erteilen oder die kantonale Steuerverwaltung dazu zu ermächtigen, soweit ein öffentliches Interesse besteht».

Cornelia Stamm Hurter kennt diesen Artikel sehr gut. Sie hält trotzdem an ihrer Haltung fest. Man könne Schaffhausen nicht mit Solothurn vergleichen, sagt sie. «Wir haben eine andere Datenlage, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen sehr viel wahrscheinlicher macht. Wenn andere Kantone dies à la bonheur machen, ist das deren Sache.»

Stamm Hurter hält weiter fest, dass aus ihrer Sicht bereits eine ausreichende Datenbasis zur Beurteilung der «allgemeinen Situation» bestehe. Erhebungen des Bundes weisen darauf hin, dass Schaffhausen im Bereich Armut mit einem Anteil von 5,4 Prozent leicht über dem Schweizer Schnitt (5,2 Prozent) liegt. Armut wird dabei anhand des Anteils der Sozialhilfeempfänger:innen gemessen, Steuerdaten werden nicht verwendet.

Sozialhilfestatistiken aber verkürzen den Blick auf das Problem Armut: Sie geben zwar Anhaltspunkte zur materiellen Existenzsicherung, klammern aber andere Armutsdimensionen aus, beispielsweise Bildung, Gesundheit oder soziale Teilhabe. Auch das Thema Wohnen ist in Schaffhausen untererforscht (die AZ hat in der Ausgabe vom 3. Oktober 2024 einen Schwerpunkt zum Thema Obdachlosigkeit gesetzt). Und schliesslich sind die Sozialhilfezahlen unvollständig: Studien zeigen seit Jahren, dass je nach Kanton zwischen 20 und 30 Prozent jener, die Anspruch auf Sozialhilfe haben, diese nicht beziehen; aus Angst vor dem sozialen Stigma oder bürokratischen Hürden.

Daniela Tuchschmid bestätigt, dass Sozialhilfezahlen nicht ausreichen, um dem Phänomen Armut gerecht zu werden. Sie ist Geschäftsstellenleiterin der Winterhilfe Schaffhausen und Teil des «Runden Tischs Armut», den das Kantonale Sozialamt im November letzten Jahres erstmals durchführte. «Die Sozialhilfezahlen sagen nichts aus über jene Personen, die knapp über dem Existenzminimum leben oder armutsgefährdet sind. Über Armutsgefährdung wissen wir sehr, sehr wenig. Die Winterhilfe leistet bei konkreten Personen zwar Einzelfallhilfe, aber für politische Massnahmen braucht es mehr als das, nämlich eine fundierte Datengrundlage und darauf aufbauend eine Strategie.»

Steht diese Strategie nun auf der Kippe, damit Steuerdaten der Reichen geschützt werden, dann wäre das für Daniela Tuchschmid vor allem: ein Armutszeugnis. Gerade die fehlende Datengrundlage erschwere es, Armut und Armutsgefährdung differenziert zu erfassen und gezielte Massnahmen zu entwickeln.

Sozialdirektor Montanari dementiert den Vorwurf – und kehrt den Spiess um: «Die Geheimhaltungspflicht schützt auch Armutsbetroffene, zum Beispiel vor sozialer Stigmatisierung.»

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