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Nach St. Gallen ist Schaffhausen dran: Mass-Voll kündigt
eine Demonstration gegen «Impfzwang» im Gesundheitsgesetz an.
An einem verregneten Samstag im Februar 2026 ist St. Gallen fest in der Hand der Rechten.
Die rechtslibertäre Bewegung Mass-Voll führt eine Demonstration gegen die Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes an. Laut Polizei sind es rund 600 Demonstrierende. Mass-Voll-Chef Nicolas Rimoldi und weitere tragen Hellebarden mit sich. Als sie sich weigern, diese abzugeben, wird der Demonstration die Bewilligung entzogen. Die Polizei lässt sie dennoch passieren. Rimoldi wird später erklären: «Mit unseren Hellebarden und Kampfschildern haben wir die Polizei weggedrückt.»
Der Mass-Voll-Chef wird an der Spitze des Demonstrationszuges begleitet von bekannten und teilweise vorbestraften Rechtsextremen, Anführern der Jungen Tat. Sie sind es, die laut der vor Ort berichtenden WOZ die Demo ordnen und den Takt vorgeben.
Die Botschaft ist klar und deutlich in der ganzen Schweiz zu hören: Mass-Voll, erstmals laut geworden während der Pandemie, ist wieder da, kann mobilisieren – und arbeitet offen mit Neonazis zusammen. Weil das schon im Vorfeld klar geworden ist, hat sich eine linke Gegendemonstration unter der Bezeichnung «Ostschweiz Nazifrei» formiert und stört den Umzug der Rechten. Es kommt zu Scharmützeln mit der Polizei, die erfolglos versucht, die Gruppen auseinanderzuhalten. Die Juso wird später kritisieren, die Polizei habe «sofort und ohne jeden Versuch zum Dialog zu brutalen Mitteln» gegriffen, Antifaschist:innen zu Boden gedrückt, mit Schlagstöcken auf sie eingeschlagen und Reizgas aus nächster Nähe eingesetzt. Die Junge Tat bleibt weitgehend unbehelligt.
Nächste Schlacht in Schaffhausen
Stein des Anstosses war, was Mass-Voll «Impfzwang» nannte: Die Regierung hatte in ihrem Gesetzesentwurf festgelegt, dass sie Impfungen unter bestimmten Umständen für obligatorisch erklären könnte.
Ein solcher Passus ist in mehreren anderen Kantonen bereits im Gesetz verankert – doch in St. Gallen entlädt sich der Widerstand. Nach der Demo wird Kritik auch im Parlament laut und eine klare Mehrheit streicht das Impfobligatorium aus dem Gesetz, was Mass-Voll als grossen Sieg feiert.
Der nächste Kanton, der ein Gesetz mit der fast genau gleichen Bestimmung zu einem möglichen Impfobligatorium behandelt, ist Schaffhausen.
Bis Ende März 2026 lief dazu eine Vernehmlassung. Das Gesundheitsamt gibt noch keine Einsicht in die Antworten, schreibt aber auf Anfrage, es seien 110 Stellungnahmen über die Online-Mitwirkungsplattform eingegangen und 167 weitere per Post und per E-Mail: «Bei Letzteren handelt es sich mehrheitlich um Eingaben von Privatpersonen überwiegend aus Impfgegner-Kreisen.»
Auch Mass-Voll hat eine Vernehmlassungsantwort geschrieben. Ein sehr freundliches, aber namenloses Sekretariat stellt sie der AZ auf Anfrage zu.
Die Impfgegner:innen haben zu fast jedem Artikel – die meisten haben nichts mit Impfungen zu tun – einen ausführlichen Kommentar geschrieben: immer radikal auf Seite der individuellen Grundrechte und für möglichst wenige Kompetenzen beim Staat. Im Kern geht es aber vor allem um Artikel 48, Absatz 2: «Nach Massgabe des Bundesrechts kann der Regierungsrat Impfungen für obligatorisch erklären.» Inhaltlich ist das identisch mit dem inzwischen gestrichenen St. Galler Artikel und mit ähnlichen Artikeln, die in mehreren Kantonen eingeführt wurden. Dennoch scheint Schaffhausen das von Mass-Voll auserwählte nächste Schlachtfeld zu sein.
Schon während der Corona-Pandemie demonstrierten Rechtsextreme zusammen mit Impfgegner:innen in der Schaffhauser Altstadt (AZ vom 20. Januar 2022). Die Polizei liess sie trotz Demoverbot ziehen. Kommen sie nun erneut?
«Wie in St. Gallen»
«Alarm: Impfzwang mit 50 000 CHF Busse in Schaffhausen!», steht am 16. Juni 2026 im Telegramchat von Mass-Voll. Mit der Hellebarden-Demo habe man St. Gallen vor dem «Impfzwang» bewahrt, jetzt laufe der nächste «Angriff auf das Grundrecht der Selbstbestimmung» in Schaffhausen. Das freundliche Sekretariat, das der AZ die Vernehmlassungsantwort geschickt hat, schreibt dazu: «Ebenso ist angedacht, wie in St. Gallen eine Kundgebung zu organisieren.»
Die kämpferische Ansage im Telegramchat ist naturgemäss undifferenziert, wie die Angstmache in Bezug auf Bussen zeigt: Der Schaffhauser Gesetzesvorschlag sieht Bussen von bis zu 20 000 Franken vor – analog zum St. Galler Entwurf – oder 50 000 Franken im Wiederholungsfall. In der Realität bemisst sich die Bussenhöhe am Einkommen der straffälligen Person und an der Schwere des Vergehens. Die Strafbestimmungen sind für alle Bereiche des Gesetzes da, beispielsweise auch für einen selbsternannten Zahnarzt ohne Bewilligung. Der Pfleger, der sich bei der nächsten Pandemie einem für ihn verhängten Impfobligatorium widersetzt, würde wohl kaum mit dem Maximum bestraft. Zudem erlaubt das Gesetz, «in leichten Fällen» von einer Strafe abzusehen.
Anruf bei Regierungsrat Marcel Montanari, dessen Departement den Entwurf verfasst hat. Er stellt klar: Es ist nicht das kantonale Gesetz, das die Möglichkeit für ein Impfobligatorium für bestimmte Gruppen einführt. Eine solche gibt es mit dem Epidemiengesetz des Bundes bereits. Dieses schränke denn auch ein, wann und für wen ein Impfobligatorium verhängt werden könne.
Wörtlich steht im Epidemiengesetz: «Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.»
Impfobligatorium ist nicht neu
Regierungsrat Montanari erklärt: «Das kantonale Gesetz regelt nur, wer den Entscheid im Namen des Kantons fällt, eine Impfung beispielsweise für besonders gefährdete Personen oder für Pflegekräfte mit Kontakt zu besonderen Patientinnen und Patienten für obligatorisch zu erklären.» Der kritisierte Artikel 48 sei «eine reine Zuständigkeitsklausel». Er finde es richtig, dass diese Kompetenz «auf höchster Ebene», also beim Regierungsrat angesiedelt sei und nicht beispielsweise beim weniger direktdemokratisch legitimierten kantonsärztlichen Dienst. Diese Bestimmung sei also «eher einengend» gegenüber den Möglichkeiten des Bundesgesetzes, sagt Montanari, und kläre die Spielregeln für den Fall einer Epidemie oder Pandemie. Es sei völlig klar, dass es kein allgemeines Impfobligatorium für alle geben könne, betont der FDP-Regierungsrat ebenfalls. Und er hält fest: Würde der Kantonsrat, der am Ende bestimmt, was im Gesetz steht, alle Bestimmungen zu Impfungen streichen, würde das Epidemiengesetz des Bundes trotzdem gelten.
Der Kanton kann Impfungen schon heute und auch ohne eigenen Artikel für obligatorisch erklären. Dies gilt übrigens auch für
St. Gallen: Der Artikel ist gestrichen, aber dieser Erfolg von Mass-Voll bedeutet überhaupt nicht, dass es im Krisenfall in St. Gallen kein Impfobligatorum geben würde, weil dies allein mit dem Budesgesetz auch ohne kantonale Ausführungsbestimmungen möglich ist.
Damit wendet sich die AZ nochmals ans Sekretariat von Mass-Voll: Der Protest kann ein Schaffhauser Impfobligatorium nicht verhindern, es geht nur um Zuständigkeiten. Wie steht Mass-Voll dazu? An dieser Stelle reisst der freundliche Kontakt ab, die AZ erhält keine Antwort mehr.
Zuletzt hatten wir gefragt, ob es schon einen Termin für eine mögliche Demonstration gebe, denn im Herbst will die Regierung das Gesetz dem Kantonsrat übergeben. Das Sekretariat antwortete: «MASS-VOLL! erwartet, dass der Schaffhauser Regierungsrat sich ein Beispiel am St. Galler Regierungsrat nimmt, der nach unserer Hellebarden-Demo das Gesetz und die Busse strich. Sollte der Regierungsrat die Grundrechte nicht wahren, werden wir die Demo durchführen.»
