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Verbraten

Ein achtfränkiges Mittagessen, 365 Tage im Jahr: Das ergibt fast 3000 Franken. Foto: David Schelker

Ein achtfränkiges Mittagessen, 365 Tage im Jahr: Das ergibt fast 3000 Franken. Foto: David Schelker

Weil die Stadt ihre Preisordnung anpasst, muss eine Bewohnerin einer Servicewohnung fürs Mittagessen blechen – egal, ob sie im Speisesaal isst oder selbst kocht.

Ruth Schiessers Wohnung ist klein, aber sie hat es sich wohnlich eingerichtet im Altersheim Kirchhofplatz. Ein runder Holztisch füllt fast den gesamten Eingangsbereich. Links schliesst ein Wohn- und Schlafraum an, mit einem sauber gemachten Bett an der Wand. Rechts liegt die Küche, in der fast jede freie Fläche belegt ist: mit frischen Nektarinen, mit Tomaten und Gewürzen. Schiesser war gerade erst auf dem Wochenmarkt. Sie koche sehr gern, erzählt die Seniorin, während sie einen Krug mit Leitungswasser befüllt und auf dem Tisch bereitstellt. «Und ich will etwas Rechtes kochen – nicht nur Birchermüesli und Café complet.»

Seit gestern, dem 1. Juli, verbratet sie jedes Mal Bares, wenn sie kocht. Auf Anfang des Jahres hat die Stadt stillschweigend die Regeln geändert: Neu müssen Bewohner:innen wie Ruth Schiesser auch dann für das Mittagessen im Restaurant zahlen, wenn sie es gar nicht essen. Eine Änderung, die mit mehreren tausend Franken pro Jahr zu Buche schlagen kann.

Fast 3000 Franken im Jahr

Schon im Spätsommer vor einem Jahr mussten die Bewohner:innen der städtischen Altersheime tief schlucken: Die Stadt korrigierte die Tarifverordnung nach oben (AZ vom 21. August 2025). Die Folge war eine Preiserhöhung in allen städtischen Alterszentren, im Schnitt um zehn Prozent.

Damals sagte Bruno Bischof, Leiter des Sozialversicherungsamts Schaffhausen, der AZ: Der Anteil der Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen dürfte weiter steigen. «Die Ausgaben der Bewohner:innen steigen, während deren Einnahmen in der Regel gleich bleiben. Das kann dazu führen, dass auch Personen, welche bis anhin ohne EL ausgekommen sind, einen Antrag stellen müssen.»

Der Stadtrat rechtfertigte die Preiserhöhungen in den Altersheimen vor allem mit der Teuerung. Was er damals aber nicht kommunizierte: Mit der neuen Taxordnung hat sich auch die Regelung für die Verpflegung geändert. Bisher konnten sich Bewohner:innen von Servicewohnungen von den Mahlzeiten im Heim abmelden und selbst den Herd anwerfen; den Betrag für das Essen erhielten sie dann zurückerstattet. Das ist seit Anfang des Jahres nicht mehr der Fall: Möglich sind nur noch permanente Abmeldungen mit einzelnen Mahlzeiten, die nach Wunsch bezogen werden können – allerdings nicht beim Mittagessen. Das zahlen die Senior:innen, ob sie es nun essen oder nicht.

Es ist eine neue Preispolitik, die von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt blieb. Sie fiel erst auf, als Ruth Schiesser sich an die AZ wandte. Eines der städtischen Alterszentren geriet mit der Umsetzung in Verzug: Das Alterszentrum am Kirchhofplatz – eben dort, wo Schiesser in ihrer Servicewohnung lebt.

Schiesser erhielt vor einigen Wochen einen entsprechenden Informationszettel. Sie sagt, sie habe bisher kaum im hauseigenen Restaurant gegessen – ausser es gab etwas, das sie nicht mehr selbst koche, «Braten zum Beispiel». Seit dem 1. Juli zahlt sie nun täglich acht Franken für ein Mittagessen, das sie nicht will. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet sind das 2920 Franken.

Schiesser sagt, sie wisse, dass diese acht Franken kein Riesenbetrag seien. Ihre Rente sei allerdings auch nicht riesig. Und: «Mir sind die Kontakte nach aussen sehr wichtig, ich will vielleicht einmal bei einer Freundin oder einem Freund zu Mittag essen, gemeinsam irgendwohin gehen.» Manchmal sei sie auch einfach nicht da; immer dienstags etwa besucht sie das Aquafit. «Auch das ist mir wichtig, findet aber genau über Mittag statt.»

Mit der Regeländerung fühle sie sich nun gezwungen, im Altersheim zu essen und den eigenen Kochlöffel ruhen zu lassen. «Wofür haben wir denn einen Herd, einen Ofen, wenn man nur noch Frühstück und Abendessen zubereiten kann? Dafür brauche ich keine Küche.»

«Das erstaunt uns sehr»

Für Essen bezahlen, das man weder will noch braucht – das findet Yolanda Gottardi, die Geschäftsführerin der Pro Senectute Schaffhausen, ebenfalls stossend: «Dass mit der starken Erhöhung der Taxen auch noch eine Änderung umgesetzt wurde, die eine Beschneidung der Selbstbestimmtheit und der Selbstständigkeit bedeutet, erstaunt uns sehr», sagt sie. Die Servicewohnungen hätten eine Kochgelegenheit, die es ermögliche, selbstständig für die eigene Mahlzeit zu sorgen.

Das heisst: «Die Senior:innen können kochen und essen, wann, was und mit wem sie wollen. Das ist ein Stück Freiheit in einem immer enger werdenden Freiraum.» Und, so Gottardi: «Dazu kommen die stetig steigenden Kosten, die ältere Menschen besonders treffen und sich mit dieser neuen Praxis nochmals verschärfen. Erstaunt sind wir aber vor allem über das Bild und die Haltung der Stadt gegenüber älteren und alten Menschen.»

Auch SP-Kantonsrat und VPOD-Gewerkschafter Patrick Portmann kritisiert die Praxisänderung der Stadt. Diese würde die Autonomie der Bewohner:innen beschneiden und sie finanziell weiter unter Druck setzten. «Der Anteil an EL-Bezüger:innen ist ohnehin schon hoch», so Portmann.

Die «Fürsorgepflicht»

Für die neue Taxverordnung ist SP-Sozial- und Sicherheitsreferentin Christine Thommen zuständig. Sie antwortet schriftlich und argumentiert mit einer «Fürsorgepflicht den Bewohnenden gegenüber», als die AZ sie auf die Preisregelung anspricht:

Als Anbieterin von Pflegeplätzen müsse die Stadt das Wohlergehen der Bewohnenden sicherstellen, so Thommen – dazu gehören auch jene der Servicewohnungen. Damit trage man eine Verantwortung für eine gesunde Ernährung und dafür, dass keine Mangelernährung auftrete. Laut Thommen ist also diese Fürsorgepflicht der Grund, weshalb das Mittagessen nicht mehr rückvergütet werden kann. Das gilt für alle städtischen Alterszentren seit Beginn des Jahres, am Kirchhofplatz hätten allerdings «organisatorische Gründe und personelle Engpässe» für eine verzögerte Umsetzung bis gestern, 1. Juli, gesorgt.

Für Ruth Schiesser ist die Begründung mit der Mangelernährung eine Ausrede. «Die Stadt müsste es doch eigentlich begrüssen, dass man die Wohnung auch einmal verlässt und sich mit Bekannten trifft, oder nicht?», findet sie.«Heute war ich zum Beispiel einkaufen. Aber es ist mir schwergefallen, das gebe ich zu. Ich bin nicht mehr allzu mobil.» Den Weg zur Migros oder zum Wochenmarkt legt sie zu Fuss zurück. Dank ihrem ÖV-Abo muss sie keine einzelnen Billette lösen, wenn sie mit dem Bus fahren will. «Ich weiss selbst nicht, wie lange das noch klappen wird für mich, ich sehe auch nicht mehr gut.» Trotzdem möchte sie das Kochen beibehalten. Jüngstes Beispiel: Eintopf aus frischem Gemüse vom Markt.

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