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«Klarer Verfassungsbruch»

Schaffhausen hat endlich Transparenzregeln. Reichen sie aus? Foto: Robin Kohler

Schaffhausen hat endlich Transparenzregeln. Reichen sie aus? Foto: Robin Kohler

Der Kanton setzt nach sechs Jahren die Transparenz-Initiative um. Und erlaubt anonyme Spenden – obwohl diese gemäss seiner eigenen Verfassung verboten sind.

Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Und man kann inzwischen ergänzen: Bei der Umsetzung der Transparenz-Initiative wird endlos gewurstelt.

Die neuste Episode: Vergangene Woche verabschiedete der Regierungsrat die sogenannte «Transparenzverordnung». Damit setzt er per 1. Juli die Regeln für die Offenlegung von Spenden an Parteien und Kampagnen fest. Dies temporär, weil das definitive Gesetz noch aussteht. Neu müssen Parteien und Kampagnen demnach Spenden von über 3000 Franken offenlegen. Zudem müssen Personen, die für ein öffentliches Amt kandidieren, ihre Interessenbindungen veröffentlichen. Die Regeln gelten für die grössten Gemeinden (Schaffhausen, Neuhausen, Thayngen, Beringen und Stein am Rhein) sowie auf Kantonsebene.  

Nach einem jahrelangen politischen und juristischen Seilziehen, zwei Volksabstimmungen und einem Bundesgerichtsurteil setzt die Regierung nun um, was seit der Annahme der Transparenz-Initiative von vor sechs Jahren in der Verfassung steht. Mit einer gewichtigen Ausnahme: Sie will anonyme Spenden bis 1000 Franken zulassen. Demokratieaktivist Claudio Kuster spricht «vom klarsten Verfassungsbruch», den er je gesehen habe. 

Der anonyme Spender

Kuster bezieht sich auf einen Satz in der Verfassung, der dort seit der Annahme der Umsetzungs-Initiative im Jahr 2024 steht: «Die Annahme anonymer Zuwendungen ist verboten.» Auch das Bundesgesetz, das bis zum Inkrafttreten eines Schaffhauser Transparenzgesetzes ergänzend gilt, verbietet Parteien und Kampagnen die Annahme von anonymen Spenden. 

Die Umsetzungs-Initiative war eine Reaktion auf den Versuch der Bürgerlichen im Kantonsrat, die Transparenz-Initiative zu verwässern. Gleichzeitig wollte das Initiativkomitee um Claudio Kuster im zweiten Anlauf einige ungenaue Formulierungen der ursprünglichen Initiative konkretisieren.

So hatte die Transparenz-Initiative zwar geregelt, dass Parteien Zuwendungen von Unternehmen und Grossspendern offenlegen müssen. Aber nicht, was diese tun sollten, wenn der Urheber einer Spende nicht identifiziert werden konnte. Dieses Problem hatte auch die Regierung erkannt. Sie stellte sich deshalb bereits 2022 auf den Standpunkt, dass eine Umsetzung der Transparenz-Initiative nur mit einer Freigrenze von 1000 Franken für anonyme Spenden sinnvoll sei. Doch mit dem Ja zur Umsetzungs-Initiative und dem Verbot für anonyme Spenden in der Schaffhauser Politik war der Vorschlag einer Freigrenze vom Tisch. 

Und jetzt taucht er plötzlich wieder in der Transparenzverordnung auf.

Sprachloser Initiant

Dass die Regierung nun trotz Verbot in der Kantonsverfassung sowie der Bundesverfassung anonyme Spenden zulassen will, sei eine pragmatische Lösung, schreibt der stellvertretende Staatsschreiber Christian Ritzmann auf Anfrage. So blieben kleinere Bargeldspenden an einem Parteianlass oder via Twint möglich, ohne dass solche Spenden den Parteien im Nachgang grossen administrativen Aufwand verursachen würden. Wird die Freigrenze überschritten, haben Parteien und Kampagnen künftig zwei Möglichkeiten: Sie können die Herkunft ermitteln oder zurückerstatten. Wichtig dabei: Ritzmann bestätigt, dass die Freigrenze von 1000 Franken pro Einzelspende, nicht pro Kampagne oder Partei gilt.

Von Letzterem erfährt Claudio Kuster erst von der AZ.  Er sei etwas sprachlos angesichts der Entscheidung der Regierung. So werde der Transparenz-Artikel in der Verfassung faktisch ausgehöhlt. «Einzelpersonen und Unternehmen können nun mehrfach 999 Franken anonym an eine Partei oder an eine Kampagne spenden, ohne dass diese das offenlegen muss.»

Zu einem ähnlichen Schluss kam das Bundesgericht im Jahr 2020: Damals wollte die Schwyzer Regierung in ihrem Transparenzgesetz ebenfalls anonyme Einzelspenden bis 1000 Franken erlauben. Das Bundesgericht pfiff sie zurück: Mit dieser Regelung könnte das Transparenzgesetz zu einfach umgangen werden. Ob Kuster nun erneut den juristischen Weg beschreitet, lässt er aktuell offen. «Wir müssen jetzt möglichst schnell mit der Staatskanzlei zusammensitzen.»

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