Nächster Halt: Gefängnis

17. April 2026, Simon Muster
Bei den VBSH kann einmal Schwarzfahren bereits zu einer Strafanzeige führen. Montage: Robin Kohler

ÖV-Betriebe wie die VBSH erstatten pro Jahr tausende Anzeigen wegen Schwarzfahrens. Nicht selten führt das zu Gefängnisstrafen – doch der Kanton erhebt keine Zahlen.

Anfang Woche erhielten die Schweizerischen Bundesbahnen an ihrem Hauptsitz in Bern einen menschengrossen Fahrschein überreicht, ordnungsgemäss abgestempelt. Darauf stand gross «Kein Gefängnis für Armut!» und etwas kleiner gedruckt: «4450 Unterzeichnende verlangen von SBB und Co.: Keine Strafanzeige bei Fahren ohne Billett.»

Hinter der Aktion steht das Projekt «Freiheitsfonds» des Vereins Freiheitsentzugskritik. Dieser will neben der Petition nach dem Vorbild einer gleichnamigen deutschen Initiative auch Geld sammeln, um die Schulden von Menschen abzuzahlen, die eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Im Jahr 2024 traten schweizweit rund 5000 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe an, weil sie eine Busse nicht zahlen konnten oder wollten (mehr dazu auf Seite 4), davon rund 4000 wegen einer unbezahlten Verkehrs- oder ÖV-Busse. Allein letztere machen über 40 Prozent aller Neueintritte in Schweizer Gefängnissen aus. Das zeigt die Statistik des Bundes.

Ins Gefängnis wegen einer nicht bezahlten ÖV-Busse – wie oft geschieht das in Schaffhausen? Diese Frage ist schwieriger zu beantworten als erwartet. Die AZ hat beim Amt für Justiz, bei der Schaffhauser Staatsanwaltschaft und beim Bundesamt für Statistik (BFS) nachgefragt – und ist quasi gegen Gefängnismauern angerannt. Entweder kann, wie das Amt für Justiz angibt, das interne Computerprogramm die nötige Datenanalyse nicht durchführen, oder aber die Daten werden, im Fall des BFS, unter Verschluss gehalten.

Eine Annäherung ist trotzdem möglich. Sie zeigt: Auch in Schaffhausen dürften Dutzende hinter Gittern landen, weil sie eine ÖV-Busse nicht bezahlen können.

Das liegt auch an den VBSH: Das städtische Verkehrsunternehmen reicht pro Jahr Strafanzeigen in drei- bis vierstelliger Anzahl gegen säumige Fahrgäste ein.

Klare Zahlen: «Nicht möglich»

Der Verwaltungsbericht des Kantons Schaffhausen ist ein über 150 Seiten dicker Schinken. Und erste Anlaufstelle für interessantes und weniger interessantes Zahlenmaterial: Wie oft musste die Feuerwehr ausrücken, wie viele Ruderboote sind zugelassen und wie viele Personen haben sich mit Pneumokokken angesteckt?

Darüber, wie viele Menschen wegen unbezahlten Bussen aller Art hinter Gitter müssen, erfährt man hingegen nur Bruchstückhaftes. Etwa, dass 2025 1038 Personen noch rechtzeitig ihre Geldstrafe oder Busse bezahlten, um einem Gang hinter Gitter zu entgehen, im Jahr zuvor waren es deren 812. Die andere Seite der Medaille, also die Frage, wie viele Personen pro Jahr tatsächlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten – das können die Schaffhauser Justizvollzugsbehörden nicht beantworten. Auf Anfrage schreibt das Amt für Justiz: «Unser Geschäftsverwaltungssystem macht solche Abfragen nicht möglich.»

Eine verblüffende Antwort, sind diese Schaffhauser Daten doch Teil der schweizweiten Zahlen. Das bestätigt auch das Bundesamt für Statistik. Vielleicht können also die Statistiker:innen des Bundes ein paar grundsätzliche Fragen beantworten: Wie viele Personen treten in Schaffhausen eine Ersatzfreiheitsstrafe an – und wie gross ist der Anteil jener, die das wegen einer unbezahlten Busse tun? Doch auch das BFS winkt ab, nicht etwa, weil ein Computerprogramm streikt: «Mit den Kantonen haben wir vereinbart, die Daten ausschliesslich auf nationaler Ebene auszuweisen.» (Die AZ hat darauf ein Einsichtsgesuch auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes gestellt. Als Antwort stellt der Bund kurz vor Redaktionsschluss dann doch eine kantonale Auswertung in Aussicht, die aber noch Zeit in Anspruch nehme.)

Die einzige umfassende Analyse zu Ersatzfreiheitsstrafen hat der Kanton Zürich vor acht Jahren veröffentlicht. Sie kam zum Schluss, dass die meisten Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen unbezahlter Verkehrsbussen und ÖV-Bussen antreten. Es zeigte sich ein deutlicher Unterschied dabei, wer zahlte, bevor er oder sie ins Gefängnis musste, und wer die Ersatzfreiheitsstrafe tatsächlich antrat: Personen mit Bussen aus dem öffentlichen Verkehr landeten weitaus häufiger hinter Gittern als solche mit Bussen aus dem Strassenverkehr.

Auf Rosen gebettet sind aber die allerwenigsten: Das durchschnittliche jährliche Einkommen jener, die eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hatten, lag bei 15 437 Franken. Entsprechend gaben über 80 Prozent an, sie hätten die Busse schlicht nicht bezahlen können.

«Zwei bis drei» Zellen

Von ähnlich detaillierten Zahlen sind die Behörden in Schaffhausen meilenweit entfernt. Auch im Kantonsrat waren Ersatzfreiheitsstrafen bisher kein Thema. Dabei zeigt eine grobe Schätzung, dass es jährlich Dutzende sein müssen, die wegen unbezahlten Bussen im Gefängnis in der Beckenstube landen: Bricht man die schweizweiten 4000 Umwandlungen einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe auf die Bevölkerungszahl des Kantons herunter, erhält man rund 40.

Die einzige einigermassen belastbare Grössenordnung stammt von vor zehn Jahren, als der Leiter des Amts für Justiz den Schaffhauser Nachrichten Red und Antwort stand. Zwar führte der Kanton bereits damals keine Statistik, aber der Amtsleiter gab an, man brauche an der Beckenstube für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen durchschnittlich «zwei bis drei» Gefängnisplätze. Seither sind die Ersatzfreiheitsstrafen schweizweit gestiegen.

Unbestritten ist, dass die chronisch überlastete Schaffhauser Staatsanwaltschaft (siehe AZ vom 20. Februar 2025) alle Hände voll zu tun hat mit ÖV-Bussen: Alleine während der vergangenen zwei Jahre erliess die Staatsanwaltschaft jeweils rund 1000 Strafbefehle gegen Personen wegen ÖV-Widerhandlungen. Das ist ein deutlicher Anstieg, 2018 waren es noch rund halb soviel.

Die Staatsanwaltschaft wird erst aktiv, wenn ein ÖV-Unternehmen einen Strafantrag gegen einen säumigen Gast einreicht. Und überraschend oft muss sie das wegen den Verkehrsbetrieben Schaffhausen (VBSH) tun. 2024 reichte das städtische Verkehrsunternehmen 1236 Strafanträge gegen Fahrgäste mit unbezahlten ÖV-Bussen ein, 2025 deren 702.

Die Medienstelle schreibt, dass die VBSH einen Strafantrag entweder einreichen, wenn eine Busse auch Monate nach der zweiten Mahnung nicht beglichen wird, oder spätestens, wenn eine Person zum dritten Mal ohne gültige Fahrkarte erwischt wird. Das heisst auch: Bereits eine unbezahlte Busse kann in Schaffhausen zu einem Strafantrag führen. 2024 betrug die Zahl jener Fahrgäste, die ohne Fahrkarte kontrolliert wurden, 2945, vergangenes Jahr 1995. In beiden Jahren beförderte die VBSH je rund 14 Millionen Fahrgäste.

Basil Weingartner vom Kollektiv Freiheitsfonds spricht mit Blick auf die eingereichten Strafanträge der VBSH von «massiven Zahlen». «Das Beispiel zeigt, wie gering die Hürden sind, bis Transportunternehmen Strafanzeigen einreichen und das nur, weil jemand keine Einzelfahrkarte für ein paar Franken gelöst hat.» In der Praxis würden diese Strafanträge nicht Personen treffen, die Geld sparen wollen. «In solchen Fällen, wo das Geld vorhanden ist, erhalten die Transportunternehmen das Geld über den Betreibungsweg.»

Mit Strafanträgen würden stattdessen Personen bestraft, die keinen festen Wohnsitz haben, verschuldet sind, schlechte Deutschkenntnisse haben oder mit administrativen Aufgaben überfordert sind. Deswegen sei das Kollektiv auch dagegen, Ersatzfreiheitsstrafen in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln, wie es etwa Jurist Benjamin Brägger jüngst im Beobachter vorschlug. «Auch diese Lösung sanktioniert die Leute dafür, dass sie kein Geld haben. Und die Probleme, die bei einem Gefängnisaufenthalt entstehen, bleiben: Wenn jemand drei Wochen gemeinnützige Arbeit leisten muss, droht etwa der Verlust der Arbeitsstelle oder er oder sie kann nicht für die Angehörigen sorgen.»

Eine andere Lösung diskutierte kürzlich der Nationalrat. Eine SP-Nationalrätin forderte, dass kleinere Bussen und Geldstrafen bis 5000 Franken nicht länger zu Ersatzfreiheitsstrafen führen können. Der Bundesrat zeigte Sympathien, aber der Nationalrat lehnte die Motion diesen März ab (Linda De Ventura stimmte dafür, Thomas Hurter dagegen).

Da half es auch nicht, dass Justizminister Beat Jans darauf hinwies, Ersatzfreiheitsstrafen belasteten «die Justizvollzugsanstalten somit sehr stark und generieren für die Kantone hohe Kosten.» Was er damit meint: Während man mit einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe 100 Franken absitzt, kostet das den Staat mindestens 200 Franken.

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