Ein Schaffhauser Weinproduzent geht mit verbotenen Mitteln gegen eine invasive Fliege vor und wird gebüsst. Reiner Egoismus oder Verzweiflungstat?
In einer Schaffhauser Rebbaugemeinde macht seit einiger Zeit eine merkwürdige Anekdote die Runde: Ein bekannter Weinproduzent soll beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln die Bio-Reben seines Nachbarn mitgespritzt haben. Auf Nachfrage der AZ bestätigt der betroffene Biowinzer die Geschichte. Er habe vor zweieinhalb Jahren zufällig beobachtet, wie der Nachbar seinen Traktor durch den Weinberg lenkte. Die angehängte Pflanzenschutzspritze habe die fast reifen Trauben rechts und links grosszügig mit Spritzmittel eingenebelt. Nur: Der Winzer fuhr in der falschen Gasse – nämlich in den angrenzenden Reben des Biowinzers. Natürlich habe er ihn zur Rede gestellt und wissen wollen, was er da tue. Und vor allem: Was bitteschön er hier spritze. Denn die Parzelle ist biozertifiziert und unterliegt den strengen Vorschriften des Bio-Suisse-Labels.
Der Weinproduzent habe sich ahnungslos gegeben. Es sei ein Versehen gewesen, er habe sich in der Zeile geirrt. Das verwendete Mittel sei aber biologisch, versicherte er dem Biowinzer. Dieser glaubte ihm kein Wort und informierte noch am gleichen Tag die Kontrollstelle von Bio Suisse über die Situation. Seine Sorge: Sollten seine Trauben tatsächlich ein nicht zulässiges Pflanzenschutzmittel abbekommen haben, hätte ihn das die Zulassung kosten können. Und wie hätte er den angeblichen Lapsus des Nachbarn beweisen können? Hätte er ihn nicht auf frischer Tat ertappt, wäre er bei einer allfälligen Kontrolle so oder so in Erklärungsnot geraten.
Dass der Biowinzer richtig gehandelt hatte, zeigte die Analyse des betroffenen Laubs und der Trauben: Auf den Proben fanden sich Rückstände eines Fungizids, das gegen Botrytis (Graufäule) eingesetzt wird, aber eben nur im konventionellen Weinbau erlaubt ist. Problematischer als das Spritzmittel selbst war aber die Applikation kurz vor der Ernte: Es ist mehr als fraglich, ob der Schaffhauser Weinbauproduzent die Absetzfrist eingehalten hatte.
Zur Sicherheit gab der Biowinzer die Trauben der betroffenen Zeilen als konventionell angebautes Lesegut ab. Das Biolabel hätte dem Winzer ein paar Franken mehr eingebracht. Er habe aber von einer Strafanzeige abgesehen und dem Weinproduzenten die Mindereinnahmen und die Analysekosten in Rechnung gestellt. Dieser habe bezahlt – über seine Versicherung. Einsicht habe er keine gezeigt, so der Biowinzer.
Man könnte nun die Stirn runzeln und den Vorfall abhaken, wäre es bei dem einen Mal geblieben.
Es blieb aber nicht bei diesem einen Fall: Ende 2025 wurde der Weinproduzent für den Einsatz eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels gebüsst. Die AZ hat Einsicht in den Strafbefehl genommen. Wie daraus hervorgeht, wurden bei einer Kontrolle durch das Landwirtschaftsamt ebenfalls im Jahr 2023 auf einer seiner Rebparzellen Rückstände eines im Rebbau verbotenen Insektizids gefunden.
Dieses Mal ging es nicht nur um eine verspätete Applikation. Das Gift mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin ist ein hochwirksames synthetisches Nervengift, das Insekten tötet. Den Weinproduzenten kostete die Anwendung des verbotenen Insektizids 500 Franken Busse und 300 Franken Staatsgebühr.
Der wirkungsvolle Name des eingesetzten Mittels: Karate Zeon. Im Rebbau wurde es früher vor allem gegen die invasive Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) eingesetzt.
Gefürchtete Fliege
Die Kirschessigfliege. Seit sie 2011 zum ersten Mal in der Schweiz nachgewiesen wurde, versucht man, ihre schnelle Verbreitung einzudämmen. Ihr Name fliegt ihr dabei voraus: Was sie ansteuert, wird zu Essig. Das Weibchen der kleinen Fruchtfliege mit den typischen schwarzen Punkten auf den Flügeln sticht die reifen Traubenbeeren an und legt ihre Eier hinein. Die befallenen Trauben beginnen zu gären und müssen aussortiert werden. Sie würden das gesunde Lesegut verderben.
In der Schweiz ist das Spritzmittel, das die Fliegen, aber eben auch alles andere in ihrer Nähe zuverlässig tötet, seit einigen Jahren verboten. Das ist es auch in den umliegenden Ländern, diese gehen gegen die Kirschessigfliege aber effektiver vor. In Deutschland beispielsweise ist ein Verfahren erlaubt, bei dem ein biologisches Insektizid zusammen mit einem Haftmittel angewendet wird, wodurch das Gift um bis zu 90 Prozent reduziert wird. In anderen Kulturen greifen sogenannte Notzulassungen, will heissen, Ausnahmen.
«Es gibt hier keine Ausnahmenregelungen und keine Kulanz.»
Hannes Schärer,
Leiter Landwirtschaftsamt
In der Schweiz hingegen ist die Fliege ein ungelöstes Problem. Das deutet auch Hansueli Pfenninger, Leiter der kantonalen Fachstelle Rebbau, an. In seinem Bericht über das Schaffhauser Rebjahr 2025 weist er darauf hin, dass mit der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und weniger Behandlungen, «ganz nach den Direktiven vom Bund», unter Kontrolle gedachte Krankheiten wieder in den Fokus drängen.
Sind die Pflanzenschutzauflagen in der Schweiz zu streng? Wir fragen beim Landwirtschaftsamt nach. In den vergangenen Jahren seien viele Mittel aus dem Verkehr gezogen worden – mit guter Begründung, sagt Amtsleiter Hannes Schärer: «Im Gegenzug werden aber neue Pflanzenschutzmittel teilweise nur sehr zögerlich bewilligt.» Dies könne Probleme zum Beispiel mit Resistenzen verursachen. «Als Kanton haben wir in dieser Beziehung keinen Handlungsspielraum.» Die Beantragungen von Notzulassung hätten wenig Aussichten auf Genehmigung.
Nehmen einige Winzer die Sache nun also selbst in die Hand? Der gebüsste Weinproduzent will gegenüber der AZ zu seinen Motiven keine Stellung nehmen. Dass es ihm darum ging, keine sauren Beeren verlesen zu müssen, scheint jedenfalls auf der Hand zu liegen.
Solche Verstösse seien sehr selten, betont Hannes Schärer: «Grundsätzlich gibt es im Kanton Schaffhausen kaum Verstösse gegen die Pflanzenschutzmittelverordnung. Die allermeisten Traubenproduzenten halten sich an die Vorschriften.» Da habe man einen sehr guten Überblick. Die Kontrollen werden ausserdem risikobasiert durchgeführt. Das bedeutet, dass Betriebe, die in der Vergangenheit bereits einen Verstoss hatten, wieder kontrolliert werden. Man nehme dies sehr ernst: «Es gibt hier keine Ausnahmeregelungen und keine Kulanz.»
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Ausserdem werden die Weine standardmässig auf allfällige Rückstände geprüft: «Durch den Gärprozess werden die heute eingesetzten Mittel schnell abgebaut und in den Weinen konnten bisher keine Spritzmittel oder deren Abbauprodukte festgestellt werden.» Würden Rückstände festgestellt, würden die betroffenen Weine aus dem Verkehr gezogen: «Die Labors arbeiten da sehr genau.»
Der Fall wirft weitere Fragen auf. Der Schweizer Weinanbau befindet sich in einer Krise. Der Rückgang des Weinkonsums, klimatische Veränderungen, invasive Schädlinge – die Liste der Gründe ist lang, die Entwicklung ungewiss. In Schaffhausen ist gerade die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, um aktuellen und künftigen Problemen im Rebbau besser begegnen zu können (siehe Kasten).
Zurück zum vom Pestizid gestreiften Biowinzer. Die Umstellung seines Betriebes auf biologische Landwirtschaft war eine Massnahme, um den sich ändernden Vorzeichen zu begegnen. Am meisten ärgern ihn Anekdoten wie jene mit dem bekannten Weinproduzenten. Das Handeln solcher Leute könne die ganze Branche in Verruf bringen. Ausserdem könnten dadurch noch mehr Auflagen angeordnet werden – so, dass diejenigen, die korrekt arbeiten, am Ende die Verlierer seien.
Rebbau: Mehr Kompetenzen für den Kanton
Seit 1. April 2026 ist die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes in Kraft. Welche Mittel eingesetzt werden dürfen, bestimmt nach wie vor der Bund, der Kanton ist aber neu zuständig für flächendeckende Massnahmen «im Fall einer akuten epidemischen Bedrohung der Rebbauwirtschaft». Bisher lag die Kompetenz dafür bei den örtlichen Rebbaugenossenschaften und den Gemeinden. Ein aktuelles Beispiel einer solchen Massnahme ist die Verwirrungstechnik zur Bekämpfung des Traubenwicklers, dessen Raupen die Reben schädigen. Ähnliche obligatorische Pflanzenschutzmassnahmen würden greifen, falls sich der invasive Japankäfer trotz aktueller Eindämmungsstrategien weiter ausbreiten würde. Grundsätzlich liegt der Einsatz von Pflanzenschutzmittel aber immer noch im Ermessen des jeweiligen Winzers – im Rahmen der Pflanzenschutzverordnung.
