Ein Beizer ruft aus: Die Behörden machen ihm Vorschriften für sein «Chläggi-Höckli». Auf eine Wurst mit Christian Wolf.
Widerständig hockt die kleine Beiz in den Weinhängen oberhalb von Wilchingen. Die Schaffhauser und die Schweizer Flagge und ein schwarzer Donnervogel flattern im Wind. Dieses Rebhäuschen ist Chrigels Bastion. Hier bewirtet der 61-Jährige Gäste, die seine Freundschaft, seine Bölletünne und die schöne Aussicht schätzen.
Drinnen in der Gaststube flackert ein gemütliches Feuer im Ofen. Der Hausherr erhebt sich vom Tisch, an dem er mit seinen Stammgästen sitzt und reicht uns die Hand. «Ich bin der Chrigel, nicht der Herr Wolf. Jedes Mal Siezen kostet eine Flasche Wein», ruft er.
Glaubt man dem Wirt, so will ihm die Gemeinde an den Kragen. Tele Top und die SN berichteten in den vergangenen Wochen, das Chläggi-Höckli stehe vor dem Aus. Doch ist es wirklich schon aller Tage Abend?
Unter Christian Wolfs dickem Pulli lugen mehrere Krägen und ein «Jungfraujoch»-Halstüchlein hervor. Er schenkt uns Hedinger Roten ein und zeigt uns den Brief der Gemeinde Wilchingen von Anfang Januar, der bei ihm für einen dicken Hals sorgt. Die Worte sind streng: Christian Wolfs Bewilligung für die Beiz ist 2024 abgelaufen und diverse bauliche Erweiterungen wurden nie genehmigt.
Schaut man sich um, merkt man, dass beim Chläggi-Höckli ein origineller Tüftler am Werk ist. Draussen auf dem aufgemauerten Sitzplatz steht ein Waschbecken, am Zaun hängen Pfannen und Siebe. Die Küche befindet sich outdoor, die Hauswand zieren Schilder mit Botschaften wie «Schade, dass man Wein nicht streicheln kann.»
Doch nun macht die Gemeinde kurzen Prozess. Einen ganzen Katalog an Unterlagen müsste Christian Wolf bis am 28. Februar nachreichen: einen Beschrieb seines Angebots, Grundrisse und Pläne, ein Parkierungskonzept, feuerpolizeiliche Nachweise und mehr.
Exklusive Lage
Es ist nicht Chrigels erster Widerstand. 1992 hatte er das Rebhäuschen zusammen mit dem Vater erbaut. Dieser veranstaltete dort seine Bibelkreise, 2007 machte er das Wirtepatent und durfte in seinem Beizchen ausschenken. 2016 verkaufte er es seinem Sohn, wie er gelernter Bauer. Christian Wolf machte das Chläggi-Höckli an seiner exklusiven Lage mitten in den Reben zu einem beliebten Ausflugsziel, das etwa auch schon in der Schweizer Familie erschien. Leicht hätten sie es nie gehabt. Christian Wolf sagt: «Im Dorfgespräch warf man uns schon immer ‹Illegalität› vor. Wir hätten etwas erfrevelt, hiess es. Dabei hatten wir die Sonderbewilligung!»
Eigentlich darf man in der Landwirtschaftszone nicht einfach so eine Beiz betreiben. Die Gemeinde Wilchingen mutmasst in ihrem Schreiben an Christian Wolf vom Januar denn auch, das kantonale Bauinspektorat habe die Bewilligung 2009 eben aufgrund dieser schwierigen Ausgangslage nur befristet bis 2024 erteilt. Zudem würden mehrere Bauten und Anlagen von Wolf nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein bis heute unvollständiges Baugesuch reichte der Wirt nach Aufforderung im Nachhinein ein, dagegen gab es ein paar wenige Einwendungen.
Nicht ausgebaut, nur verschönert
Über die Jahre hat Christian Wolf sein Rebhäuschen baulich etwas aufgestockt. «Verschönert», sagt er. Vor allem hat er die Pergola zur geschlossenen, beheizbaren Gaststube umgebaut. «Das ist eine mobile Holzkonstruktion mit Fensterchen aus Klarsichtfolie. Das kann man alles in einer halben Stunde wegmachen», so der Beizer und zupft am Plastik.
Für so etwas verlangten die Behörden in der Regel schon eine Baubewilligung, sagen wir.
«Jetzt kommt auch noch ihr!», ruft Christian Wolf.
Wir seien nicht die Behörden, aber wir wüssten, was deren Aufgabe sei, entgegnen wir. Und: Was denn für Chrigel genau das Problem sei?
«Das macht man doch nicht: einem 61-Jährigen einen solchen, nicht mal eingeschriebenen Brief schicken und ihm wegen Kleinigkeiten mit dem Rückbau drohen», so Christian Wolf. «Ich fiel als kleiner Bub einst vom Heustock, nun heisst es, der ist nicht normal, fertig. Aber wir sind kein Löli-Verein, wir sind nicht die Ameisli bei der Jungschar.» Er fühlt sich gegängelt und gering geschätzt. Ob von den Wilchinger Behörden oder von der Bevölkerung, das klingt mal so, mal so. Wohl beides ein bisschen. Er und seine Gäste nehmen die Einwendungen und den Behördeneingriff zutiefst persönlich. Man anerkenne pauschal Chrigels Herzblut und den Wert seiner Beiz nicht an. «Sie werben immer mit dem Blauburgunderland – das hier ist das Blauburgunderland», sagt ein Gast.
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Für Christian Wolf und seine Stammgäste ist der Fall klar: Das Problem ist der Neid. Deshalb schauten die Wilchinger:innen bei ihm besonders genau hin. «Missgunst- und Neiderwein» sollte auf der nächsten regionalen Weinetikette stehen, findet ein Gast.
In der Tat: Christian Wolf feiert mit seiner Beiz schöne Erfolge. Im Sommer, wenn die Velo- und Wandertourist:innen unterwegs sind, ist die Beiz rappelvoll. Chrigels Bölletünne nach dem alten Rezept einer Osterfinger Bäuerin ist legendär. Auch die grossen Brotlaibe macht er selbst, Fleisch und Wein bezieht er aus dem Dorf. Und das alles gibts bei ihm zu Büezer-Preisen und mit herzlicher Bewirtung. Das sähen nicht alle gern, heisst es im Chläggi-Höckli. Aus Wilchingen, auf dessen Gemarkung die Beiz steht, komme keine Kundschaft, nur gerade zwei Stammgäste. Die anderen kämen aus den umliegenden Dörfern des Klettgaus und vor allem von der deutschen Seite. Die Gäste sammeln nun Unterschriften, über 400 hätte sie bereits auf Papier zusammen, sagt ein Helfer von Chrigel und zeigt mehrere Bögen. Die Gäste wollen, dass ihre Beiz bleibt.
Wird er die Unterlagen einreichen?
Der Vorstand der Wilchinger Rebbaugenossenschaft, der zu der Rebhäuschen-Beiz eine Meinung haben könnte, will sich auf Anfrage der AZ nicht äussern. Gemeindepräsidentin Virginia Stoll gibt den Medien eine Standardantwort: Die Gemeinde wisse um die Beliebtheit des Chläggi-Höckli: «Daher stehen wir auch im Austausch mit dem Betreiber Christian Wolf. Die gesetzlichen Vorgaben gelten jedoch für alle und müssen entsprechend beachtet werden.»
Im Grunde geht es um ein laufendes Baugesuchsverfahren und um einen Beizer, der damit hadert. Zuständig für die Bewilligung ist am Schluss das kantonale Baudepartement. Nur wenn dieses sein Okay gibt, greift die gastgewerbliche Betriebsbewilligung des Interkantonalen Labors. Die Gemeinde schreibt im Brief an Christian Wolf vom Januar, damit sie gegenüber den zuständigen kantonalen Stellen einen Weiterbetrieb prüfen und gegebenenfalls beantragen könne, müssten sie seine fehlenden Unterlagen bis Ende Februar haben.
Warum er diese nicht nachreiche, wollen wir von Christian Wolf wissen. – Nun, er werde sie nachreichen, sagt der Wirt. Er habe alle Dokumente beisammen und gebe sie fristgerecht ein, auch wenn es sich seiner Meinung nach um Gängelei handle. Er sei optimistisch. «Respektieren, akzeptieren, tolerieren», das sei seine Devise, sagt Chrigel und nimmt einen Schnupf.
