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«Die Verantwortung schläft nie»

Im Kinder- und Jugendheim am Kirchhofplatz muss nachts eine Betreuungsperson für die Schützlinge da sein. Foto: Robin Kohler

Im Kinder- und Jugendheim am Kirchhofplatz muss nachts eine Betreuungsperson für die Schützlinge da sein. Foto: Robin Kohler

Unruhe ums Kinder- und Jugendheim: Die Stadt verstiess gegen ihr Personalreglement, änderte es dann kurzerhand ab und musste Lohn nachzahlen. Die Nachtschichten sieht sie bis heute nicht als Arbeitszeit.

Die Nächte im Schaffhauser Kinder- und Jugendheim sind nicht immer vorhersehbar. Nur schon, bis alle Schützlinge im Bett sind: Zähneputzen, Pyjama anziehen, Gutenachtgeschichte erzählen. Manche der Kleinen können nicht gut einschlafen und vermissen ihre Eltern. Die Älteren treiben auch mal Unfug, ab und zu reisst einer aus. Manchmal kommt es zu Notfällen. Selbstverständlich muss jederzeit eine Betreuungsperson im Haus sein, welche sofort handeln kann.

Diese Nachtschichten gehören zum Job. Das war auch Valeska Konrad klar, als sie 2022 im Kinder- und Jugendheim anheuerte. Bezahlt wurden sie und ihre Kolleginnen – die meisten von ihnen sind Frauen – mit einer Pauschale von 50 Franken pro Nacht. Als Konrad eines Tages ins städtische Personalreglement schaute, stutzte sie: «Beim Nachtbereitschaftsdienst hiess es, der Einsatz gelte als Arbeitszeit.» Zudem war die Rede von einem Nachtzuschlag. Von beidem hatte Valeska Konrad bis zu dem Moment weder etwas gehört noch gesehen.

Die aufmerksame Angestellte stach in ein Wespennest: Offenbar hielt sich die Stadt jahrelang nicht an ihr eigenes Personalreglement und zahlte den Heimmitarbeitenden einen viel tieferen Fantasielohn.

Doch das war nur der Anfang.

Delete-Taste

Nachdem sie das Problem erfolglos bei der Heimleiterin angesprochen hatte, meldete sich Valeska Konrad im Sommer 2024 beim städtischen Personaldienst. Einige Wochen später drückte die Stadt die Delete-Taste: Sie änderte das Personalreglement kurzerhand ab und löschte den strittigen Passus. Der Stadtratsbeschluss per 1. Oktober 2024 liegt der AZ vor.

Das Argument der Stadt: Für sie sei die Abgeltungsregelung klar gewesen, man habe sie jetzt nur sprachlich bereinigt. Nicht der gesamte Nachteinsatz von acht Stunden gelte als Arbeitszeit, sondern nur jene Minuten, während derer das Personal aufstehe. Dass sie sich bisher aber auch daran nie gehalten, sondern nur eine niedrige Pauschale bezahlt hatte und den Mitarbeitenden deshalb Geld schuldete, davon schwieg die Stadt ihnen gegenüber.

Von 22 Uhr bis 6 Uhr früh

Die AZ hat mit einer Handvoll ehemaliger und aktueller Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendheims gesprochen. Zwei von ihnen sind Valeska Konrad und Stefanie Miklo, die heute nicht mehr im Heim arbeiten. Andere, die noch angestellt sind, bleiben hier anonym, um negative Konsequenzen zu vermeiden.

Ginge es nach der Stadt, würden die Nachtbereitschaftsdienste von 22 bis 6 Uhr morgens, in denen die Sozialpädagoginnen im Heim sein müssen, nicht als Arbeitszeit gelten. «Von den städtischen Verantwortlichen hören wir das Argument, ihr könnt ja schlafen. Doch an Schlaf ist oft nicht zu denken», sagt eine der Angestellten.

Die Fünf- bis Achtzehnjährigen, die im Schaffhauser Kinder- und Jugendheim am Kirchhofplatz unterkommen, haben alle ihren Rucksack zu tragen. Die meisten sind hier, weil ihren Eltern ein Teil des Sorgerechts entzogen wurde.

Wenn die Kinder und Jugendlichen gegen 22 Uhr abends im Bett liegen, wenn sie sich ihre kleinen und grossen Sorgen von der Seele reden konnten und die Augen zumachen, ist die Betreuerin noch hellwach. Sie muss den Tag dokumentieren, den Geschirrspüler vom Znacht ausräumen, den Zmorgen vorbereiten. Manchmal rufen Kindseltern an, die reden wollen. Und wenn dann die diensthabende Person in ihre Kammer zur Nachtruhe geht, hat sie das Telefon stets griffbereit neben sich. Innert Sekunden muss sie einsatzbereit sein, wenn etwa die Polizei anruft und ein neues Kind vorbeibringen will oder es eine Krise im Haus gibt. «Die Verantwortung schläft nie», sagt eine Frau. «Auf einem Ohr ist man immer wach», eine andere. Manchmal klopft es in der Früh an ihre Zimmertür und ein Kind steht nach einem bösen Traum oder mit Fieber da. Am nächsten Morgen um 6 Uhr sitzen die ersten Kinder bereits wieder am Frühstückstisch.

Eine Grauzone

Es ist eine schweizweite Grauzone in Kinder- und Jugendheimen: Im Widerspruch zum Arbeitsgesetz werden Nachtbereitschaftsdienste häufig als Pikettdienst abgerechnet. So, als schliefen die Betreuer:innen zu Hause auf Abruf. Dadurch werden sie systematisch unterbezahlt, zudem entstehen «gesundheitsschädigende Monsterdienste», wie die nationale Vereinigung Kriso («Forum für kritische Soziale Arbeit») festhält.

So ist es auch in der Stadt Schaffhausen: Weil die Nächte nicht als Arbeitszeit gelten, haben die Mitarbeitenden oft extrem lange Schichten. Teilweise sind sie bis zu 24 Stunden ohne Pause im Einsatz, wie Arbeitspläne zeigen.

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Der Bildungsreferent Marco Planas und der HR-Zuständige Peter Neukomm räumen auf Anfrage ein, aus Sicht des Gesundheitsschutzes sei das nicht optimal. Die extrem langen Schichten seien aber nicht der Abgeltungsregelung, sondern fehlenden Personalressourcen geschuldet gewesen. Die Situation habe sich unter der neuen Führung des Hauses und wegen zweier zusätzlich gesprochener Stellen unterdessen «spürbar entspannt».

Auch die Sozialpädagog:innen sind mit dem neuen Heimleiter und den zusätzlichen Stellenprozenten zufrieden. Was sie stört, ist etwas Grundsätzliches: Auch wenn die Stadt ihr früheres Reglement nicht eingehalten hatte – immerhin wäre die Präsenzzeit aus ihrer Sicht gesetzeskonform als Arbeitszeit deklariert gewesen. Dass die Stadt das Reglement im Oktober 2024 ohne ihr Wissen anpasste und in ihren Augen arbeitsrechtlich verschlechterte, irritierte und enttäuschte sie.

Sie schalteten die Gewerkschaft VPOD ein. Mit Erfolg: Im Juni 2025 beschloss der Stadtrat, dem Personal für die vergangenen fünf Jahre Geld nachzuzahlen. Gleichzeitig sorgte er mit seiner Überschlagsrechnung erneut für Fassungslosigkeit: Gerade mal 30 Minuten pro Nacht wollte er zahlen, plus die wenigen Franken Nachtzulage. Der VPOD hatte als Kompromiss die Entlöhnung jeweils der halben Nacht (4,5 Stunden) gefordert. Anstatt dementsprechend bis über 40 000 Franken pro Angestellte, sprach der Stadtrat für alle 18 Mitarbeitenden zusammen eine Gesamtsumme von 52 200 Franken.

Die Stadtregierung wollte offensichtlich keine weiteren Diskussionen. Das Geld wurde den Angestellten subito auf ihre Konten überwiesen.

«Hinhalte-Taktik»

«Diese Nachzahlungen sind ein Tropfen auf den heissen Stein und absolut unrealistisch», sagt eine der Sozialpädagog:innen gegenüber der AZ. Doch nicht nur bei der geschuldeten Summe, auch bei der zukünftigen Entlöhnung sind die Frauen nicht dort, wo sie gerne wären. Zwar änderte der Stadtrat das Personalreglement vergangenen Herbst bereits zum zweiten Mal in kürzester Zeit ab: Neu postulierte er eine «all-in»-Pauschale von 150 Franken pro Nacht, dieses Mal ganz ohne Zeitanrechnung und Zuschlag. Doch diese Regelung entspricht den Mitarbeiterinnen weiterhin nicht. Denn ihre Präsenzzeit wird erneut nicht als solche anerkannt.

Die Frauen hatten die Stadt darauf hingewiesen, dass die langen Arbeitszeiten ihre Gesundheit gefährden. Die Arbeitsbelastung sei so schon gross. Dass ihre Meinung nicht gehört werde, setze ihnen zusätzlich zu. Seit Beginn der Diskussion mit der Stadt fielen Mitarbeitende krankheitsbedingt aus, in einem Fall kam es zu einem ärztlich attestierten Burnout. Zwei weitere Personen aus dem kleinen, rund acht Personen umfassenden Team haben seither gekündigt. Die Frauen fühlen sich in ihrem Anliegen nicht ernst genommen, eine spricht gegenüber der AZ von «Hinhalte-Taktik». Stefanie Miklo sagt: «Präsenzzeit im Betrieb wird in zahlreichen anderen Berufen in der Privatwirtschaft selbstverständlich als Arbeitszeit anerkannt. Gerade bei der Fürsorge für bereits belastete Kinder und bei der öffentlichen Hand soll es anders sein.» Die Gewerkschaft hat nun eine Petition gestartet, die verlangt, dass die Präsenzzeit im Kinder- und Jugendheim als Arbeitszeit anerkannt wird.

Machen alle so, sagt die Stadt

Bildungsreferent Marco Planas und HR-Zuständiger Peter Neukomm machen gegenüber der AZ geltend: «Nur weil wir nicht auf ihre Maximalforderungen eingegangen sind, heisst das noch lange nicht, dass wir die Mitarbeitenden nicht ernst genommen und hingehalten hätten.» Sie hätten das Thema umfassend auf Augenhöhe diskutiert. Man müsse aber angemessene, rechtlich gesicherte Lösungen finden, die auch gegenüber Personal in anderen Funktionen fair bleiben. So etwa gegenüber regulären Nachtdiensten wie in den Altersheimen, wo kontinuierlich gearbeitet werde, während im Bereitschaftsdienst im Heim «lediglich eine Präsenz- bzw. Abrufpflicht besteht.» Die Stadträte berufen sich dabei darauf, dass dies in vielen öffentlichen und privaten Institutionen «übliche Praxis» sei. Man habe der Personalkomission gegenüber in Aussicht gestellt, das Thema nochmals zu prüfen. Beschlossen ist laut jener noch nichts.

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