«Man kann sich das nicht vorstellen»

22. August 2025, Xenia Klaus
Patrick Wasem. Bild: Robin Kohler
Patrick Wasem. Bild: Robin Kohler

Der Leiter der kantonalen Abteilung für Fischerei und Jagd wird niedergestochen und überlebt nur knapp. Der Täter ist geständig, aber schizophren. Das Gericht muss die Frage beantworten, ab wann man Schuld am eigenen Wahn trägt.

Patrick Wasem war an einem Märzmorgen 2023 beruflich in Flurlingen unterwegs, in der Nähe der Fischzucht. Wasem ist Schaffhausens Fischerei- und Jagdaufseher. Ein junger Mann kam auf ihn zu und fragte, wie er nach Schaffhausen gelange. Wasem erklärte den Weg in die Kleinstadt, doch anstatt sich in diese Richtung auf den Weg zu machen, zog der Mann ein Messer aus der Tasche und stach damit auf sein Gegenüber ein. Später wechselte er zu einem Gertel – einer Art Machete – und machte damit weiter. 37 Mal stach er insgesamt auf den Oberkörper, den Hals, das Gesicht und die Hand von Patrick Wasem ein.

Der Täter entfernte sich, der schwer verletzte Mann wurde von einer Joggerin und einem Anwohner entdeckt und ins Spital Schaffhausen gebracht. Dort wurde er mehrere Stunden notoperiert, bevor er stabil genug war, um ins Unispital Zürich verlegt zu werden. Er wurde mehrere Tage künstlich beatmet und überlebte nur sehr knapp.

Nun, gut zweieinhalb Jahre später, wird die Tat am Bezirksgericht Andelfingen das erste Mal juristisch beurteilt.

Die Aufgabe, die sich dem Gericht stellt, ist ein heikler Seiltanz zwischen einem schwer geschädigten Opfer und einem schwer kranken Täter. Die Anhörung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und sie beginnt deshalb unüblich: mit einer Vorstellungsrunde. Zugelassen sind nur Journalist:innen und Bezugspersonen von Opfer und Täter. Der vorsitzende Richter Thomas Keller überprüft nochmals einzeln und persönlich, wer genau gekommen ist.

Das Bezirksgericht Andelfingen macht den Medien in diesem Fall auch unüblich strenge Auflagen dazu, was sie berichten dürfen. Alter, Berufsbezeichnungen, Tatort, momentaner Aufenthaltsort des Täters dürfen nicht genannt werden, Zeichnungen aus dem Gerichtssaal anzufertigen ist ebenfalls nicht erlaubt. Da viele dieser Angaben bereits in früherer Berichterstattung und Polizeimeldungen genannt wurden und das Opfer keinen Einwand dagegen hat, namentlich genannt zu werden, werden diese auch hier wiedergegeben. Vielleicht ist es die seltsam vertraute Stimmung, welche die Vorstellungsrunde erzeugt hat, die dann den Journalisten einer grossen Zürcher Tageszeitung wiederum zu Unüblichem veranlasst: Er habe noch eine Frage zu den Einschränkungen, ruft er dem Richter zu. Der Richter Thomas Keller, offensichtlich irritiert, antwortet, dass er nicht gedenke, Fragen entgegenzunehmen.

Bei all diesen Auflagen geht es dem Gericht vor allem darum, die Identität des jungen Mannes zu schützen, der auf der Anklagebank sitzt. Und um dessen Gesundheitszustand und Schuldfähigkeit in den kommenden Stunden verhandelt werden wird.


Der unbestrittene Tathergang

Als der Angeklagte an das Pult sitzt, versteht man, warum das Gericht ihn um jeden Preis vor der Öffentlichkeit abschirmen will.
Er sieht noch jünger aus, als er tatsächlich ist; sähe man nicht das Geburtsdatum auf den Unterlagen, würde man denken, hier tage ein Jugendgericht. Er wirkt so, als müsse er sich Mühe geben, klar zu sprechen und so, als wäre er immer bereit, sich wegzuducken. Zwischen den Fragen sackt er in seinen gross geschnittenen schwarzen Kleidern zusammen oder blickt fragend zu seiner Verteidigerin. Wie er bereits kurz nach der Tat der Polizei gesagt habe, glaube er der Darstellung des Opfers, sagt er dem Richter.

In der hinteren Reihe der kleinen Gruppe an Zuschauern sitzen seine Eltern und schauen die meiste Zeit auf den Boden. Am Nachmittag wird nur noch seine Mutter auftauchen.
Niemand in diesem kleinen Andelfinger Gerichtssaal bestreitet, dass der junge Mann Patrick Wasem töten wollte. Es bestreitet aber auch niemand, dass er die brutale Attacke in einem Zustand ausgeübt hat, in dem er schuldunfähig war.

«Mein Mann hat sich dort von mir verabschiedet.»

Ehefrau von Patrick Wasem

Der junge Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Die ersten Symptome seiner Krankheit habe er als 12-Jähriger bemerkt, sagt er am Gericht. «Auch da habe ich schon Stimmen gehört, die mir gesagt haben, ich solle fliegen.» Später bricht er zuerst die Sekundarschule, dann die Lehre ab, er konsumiert viel Cannabis und Anabolika. Ab 2020 ist er fast durchgehend in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Heute, sagt er, gehe es ihm besser, er habe aber trotzdem manchmal das Gefühl, «ich könnte verfolgt werden.»

Auch in der Zeit vor der Tat leidet er an akustischen und visuellen Halluzinationen. Der Mann befindet sich zu jener Zeit in Behandlung in einer Klinik im Kanton Bern und ist überzeugt, dass er von einer Sekte verfolgt wird, die ausserdem eine Kollegin von ihm vergewaltigen wolle. In der Nacht vor der Tat schickt ihn das Klinikpersonal an die frische Luft, um sich zu beruhigen. Stattdessen macht er sich frühmorgens auf den Weg zum Bahnhof Bern, mit dem Plan, seine Kollegin vor der Sekte zu retten. Bis die ersten Züge gefahren seien, sei er am Bahnhof gesessen und habe geweint.

Über Zürich – hier habe er 1000 Franken auf den Boden geschmissen, um sich von der Sekte freizukaufen – kommt er nach Schaffhausen, wo er sich mit den späteren Tatwaffen ausstattet und dann in den falschen Bus steigt, der ihn nach Flurlingen bringt. Er sei einen Hang heruntergeschlittert und auf Patrick Wasem getroffen. Er erinnere sich daran, nach dem Weg gefragt zu haben. «Dann hat die Stimme «Blackout» gesagt und meine ganze Menschlichkeit, meine ganze Persönlichkeit war weg.» Das erste, an das er sich wieder erinnern könne, sei das Blut an seinen Händen und ein Garten gewesen.

Für diese Tat an diesem Märzmorgen vor zwei Jahren steht der junge Mann in Andelfingen vor Gericht.
Für die Frage, ob und wie schuldig er ist, ist aber ein ganz anderer Zeitraum entscheidend.

Das mit den Medikamenten

Die Seite des Opfers stellt sich auf den Standpunkt, dass der Beschuldigte zwar zum Zeitpunkt wegen seiner Krankheit schuldunfähig war, dies aber einst selbst verschuldet hat.
Nach der ersten Diagnose seiner Schizophrenie wurden ihm Medikamente gegen diese verschrieben. Etwa drei Monate lang habe er sie tatsächlich genommen, bevor er die Einnahme nur noch vortäuschte, erzählt er dem Gericht. Der Beschuldigte sagt, er habe die Medikamente nicht mehr einnehmen wollen, weil er das Gefühl gehabt habe, sie würden ihn an seinem Training hindern. Und weil er Angst vor Nebenwirkungen gehabt habe, Pickel zum Beispiel.

Der Beschuldigte beschreibt vor Gericht detailliert, wie er die Bluttests, die die Einnahme hätten überprüfen sollen, umgangen hat. Daneben habe er viel Cannabis konsumiert – ein Gutachten diagnostiziert ihm ein Suchtverhalten – und nahm Anabolika ein.
Die Frage, ob der junge Mann Mitschuld an seinen Krankheitssymptomen trägt, ist für das Opfer entscheidend – es ist eben ein Seiltanz: Ein Schadenersatz steht einem Opfer üblicherweise nur dann zu, wenn es einen Schuldigen gibt. Schaden jedenfalls ist genug angerichtet worden.

Die Opfer

Patrick Wasem bleibt für die Fragen des Richters Keller auf seinem Platz sitzen, weit weg vom Täter, in seinem Rücken weint leise seine Ehefrau.

Wasem beschreibt ein Leben, das nach der Tat im Griff der erlebten Gewalt geblieben ist, eines voller physischer Schmerzen, Albträumen, Flashbacks und Panik. «Ich kann die Narben nicht wegwaschen, die Gedanken nicht aus meinem Gehirn spülen.» Er ist noch 40 Prozent arbeitsfähig, aber eigentlich auch das nur wegen der Unterstützung seines Arbeitgebers, sagt er dem Gericht. Sein Handgelenk sei zerstört, gegen die Schmerzen, die die unzähligen durchtrennten Nerven am Oberkörper verursachen, helfen Schmerzmittel nur bedingt und das Schlimmste sei eigentlich, wenn im Sommer Schweiss irgendwo am Körper herunterlaufe und sich wie Blut anfühle. An belebte Orte gehe er kaum mehr, bewege sich jemand zu schnell auf ihn zu, denkt er, er werde angegriffen.


Die eigentliche Tat sei nur ein Teil seines Traumas, sagt Wasem dem Richter Keller, er blieb während seiner Erstversorgung bei Bewusstsein. «Man kann sich nicht vorstellen, wie das ist, ohne Narkose eine Thoraxdrainage in die Lunge gerammt zu bekommen.

Während der ganzen Befragung wirkt der Richter bemüht, seinen Seiltanz empathisch mit beiden Parteien aufzuführen. Nach Ende der Befragung fragt der Richter das Opfer, ob er dem Gericht noch etwas zu sagen habe und Wasem, der vorher bemüht-beherrscht war, wird emotional und laut, als sich sein Frust über die Justiz entlädt. Dass die Tat gegen ihn erst jetzt verhandelt wird, liegt unter anderem daran, dass er sich die Einsicht in das Gutachten über die Erkrankung des Beschuldigten bis vors Obergericht erstreiten musste und Akten zu seinem Fall zwischenzeitlich nicht mehr auffindbar waren, weil sie nicht eingeschrieben an seinen Strafverteidiger verschickt wurden. Er fühle sich mittlerweile wie ein «Arsch mit Ohren», sagt Wasem, «ich verstehe das Rechtssystem nicht mehr.»

Der Täter hatte während der Befragung ausgesagt, dass er die Klinik täglich mehrere Stunden verlassen und sich auf dem ganzen Gebiet des Kantons bewegen dürfe. Wasem sagt, er habe das vor der Verhandlung nicht gewusst, und das nun vor Ort zu erfahren sei für ihn nur schwer erträglich.
Jedes Gewaltverbrechen zieht Höllenkreise und im nächsten sitzt in Wasems Fall seine Ehefrau. Sie arbeitet im Kantonsspital Schaffhausen und hatte Schicht, als ihr Mann schwer verwundet eingeliefert wurde. «Ich habe ihm gesagt, wir hätten im Spital häufig viel Blut und es werde gehen. Mein Mann hat sich dort von mir verabschiedet.»

Die abgesetzten Medikamente

Schwere Gewalt an einem Gericht zu verhandeln, ist ein seltsames Unterfangen. Das Gericht nimmt die Tat wie ein Objekt mit unbekannt vielen Seiten in die Hand, es dreht und wendet, hört Opfer, Beschuldigte, Zeugen, Anwälte an. Und wie so gedreht und gewendet wird, alle die gleiche Tat aus ihrer Perspektive neu erzählen, bekommt dieses Erzählen der Gewalt etwas rhythmisches, etwas hypnotisches – bis der Schrecken, der am Morgen noch zuckend in den Gesichtern stand, sich irgendwann schwer und lähmend in alle Glieder verteilt hat.

Kurz nach dem Mittag nickt im Gerichtssaal Andelfingen ein Polizist ein, später wird er während der Plädoyers ein Video auf seinem Handy aus Versehen mit Ton abspielen.

In diesen Plädoyers geht es schliesslich um die Frage, auf die sich das Urteil richten wird: Ob man dem Täter vorwerfen kann, seine Medikamente nicht mehr eingenommen zu haben. Und dass er mit einer Schizophrenie-Diagnose weiterhin gekifft hat. Der Opferanwalt geht in seinem Plädoyer auf die verweigerten Medikamente, den Drogenkonsum und zwei frühere Vorfälle ein: Der Beschuldigte hat ein Mal jemanden mit der Faust geschlagen und ein Mal jemandem mit dem Tod gedroht. Laut Opferanwalt hätte er also wissen müssen, dass diese Tat passieren könnte, wenn er keine Medikamente nimmt.

In der Frage steht er allerdings alleine zwei Gegnerinnen gegenüber. Denn Staatsanwältin und Verteidigerin wollen für den Beschuldigten dasselbe: Keine Strafe, sondern eine «Massnahme». Massnahmen werden auch «kleine Verwahrungen» genannt und stehen als solche auch immer wieder in der Kritik. Denn sie erlauben etwas, was eigentliche Strafen in der Schweiz nicht können: Sie sind unbefristet; sie werden zwar regelmässig überprüft, aber können auch immer wieder verlängert werden.

Bei der Frau des Opfers hatte Richter Keller die Klimaanlage noch abgestellt, um sie besser zu verstehen. Als die Anwältin des Täters zum Plädoyer ansetzt, ist es mittlerweile so warm im Raum, dass er die Lüftung laufen lässt und stattdessen auffordert, laut zu sprechen. Die Anwältin beginnt ihr Plädoyer mit einem Satz, den Wasem später einen Affront nennen wird.

Nämlich mit der Aussage, dass ein Schadenersatz am Schmerz des Opfers überhaupt nichts ändern würde. Als sie darüber spricht, wie sehr die Tat auch den Beschuldigten belastet, dreht sich Patrick Wasem um und wechselt einen langen Blick mit seiner Frau. Die Anwältin des Täters sieht im Absetzen der Medikamente und dem Drogenkonsum kein Selbstverschulden, sondern vielmehr auch Symptome der Schizophrenie.

Das Urteil

Am Ende lassen die Richter einen Kniff zum Seiltanz walten, den anscheinend weder Verteidigung noch Opferanwalt haben kommen sehen.

Der Mann, der Patrick Wasem attackiert hat, wird nicht schuldig gesprochen. Er hat eine versuchte Tötung begangen – in nicht selbstverschuldetem Zustand der Schuldunfähigkeit. Unklar bleibe, ob der Täter mit seiner Nicht-Einnahme der Medikamente die Schuldunfähgkeit nicht mindestens teilweise mitverursacht habe, sagt Richter Thomas Keller. Im Strafrecht müsste man ihm die Selbstverschuldung aber nachweisen, um ihn schuldig zu sprechen. So wird keine Strafe, sondern nur eine Massnahme gegen ihn verhängt.

Während Keller das Urteil verliest, legt Wasem immer wieder das Gesicht in seine Hände, er reibt sich das kaputte Handgelenk, die Nasenbrücke und blickt zu seiner Frau.

Im Zivilrecht, sagt der Richter, sei die Sache aber anders. Dort sei die Beweislast für die Selbstverschuldung umgekehrt. Der Täter müsse zeigen, dass er sie nicht verursacht habe. Das könne er ebenfalls nicht. Deshalb hafte er für den Schaden. Und Patrick Wasem wird eine Genugtuung von 80000 Franken zugesprochen. Die Anwaltskosten lässt der Richter den Staat übernehmen und sagt dem Täter, sollte er je zu Geld kommen, müsse es an den Schadenersatz und die Genugtuung gehen.

Sobald die ungefähren Linien des Urteils klar werden, wirkt der Täter wacher als an der Verhandlung selbst, weniger schüchtern. Als der Richter sagt, die Anwaltskosten gingen auf Staatskosten, weil er sie ja wohl kaum werde übernehmen können, wirft er ungefragt ein: «Also ich kann alles geben, was ich habe.» Und als der Richter nochmals von der Massnahme spricht und davon, dass diese immer wieder verlängert werden kann, solange es dieses Gericht für nötig befindet, wiederholt der Täter dies wie ein Amen in der Kirche, beflissentlich nickend.

Er hoffe sehr, sagt der Richter zum Ende, dass mit diesem Urteilsspruch alle Parteien leben können. Er wisse aber nicht, ob diese Hoffnung gerechtfertigt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch weitergezogen werden.

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