Eskalation

30. Mai 2024, Marlon Rusch

Eine Rundschau-Recherche über eine Gewalttat in der Wohnung eines Schaffhauser Anwalts sorgt schweizweit für Empörung. Der AZ liegen Akten und Videoaufnahmen vor, die ein anderes Licht auf die Geschehnisse werfen. Das Narrativ der Rundschau erscheint kaum haltbar. Rekonstruktion einer fatalen Nacht.

Anm. der Redaktion: Dieser Bericht zu den brutalen Gewalttaten in der Schaffhauser Anwaltswohnung hat sehr viel Unverständnis, Wut und Kritik ausgelöst. Wir hören diese Kritik und werden sie als Redaktion intensiv diskutieren, unser Vorgehen bei der Berichterstattung analysieren und nächste Woche in der AZ die Schlüsse, die wir daraus ziehen, mit Ihnen teilen. Vorab möchten wir betonen, dass wir – die Redaktion und all ihre Mitglieder – Gewalt und Unterdrückung verurteilen und keine Rechtfertigung für sie tolerieren.

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Am Mittwochabend vor einer Woche erschien in der Rundschau von SRF ein Bericht über eine Gewalttat in der Schaffhauser Innenstadt, die eine Welle der Empörung durchs Land jagte. Eine Frau sei zum Abendessen in die Wohnung eines Anwalts eingeladen worden. Dort habe sie eine Gruppe Männer spitalreif geschlagen.

Seine Wucht entwickelte der Bericht vor allem, weil in der Wohnung des Anwalts zwei Überwachungskameras hingen, die die Gewalttat in Bild und Ton aufzeichneten. Die Ausschnitte, welche die Rundschau in ihrem Bericht zeigte, waren schwer zu ertragen: Am 28. Dezember 2021, vor zweieinhalb Jahren, wurde die Frau von einem Mann mit Faustschlägen traktiert, gewürgt und mit einer Handschelle gefesselt. Immer wieder schrie sie vor Schmerzen auf. Der Anwalt filmte die Taten zeitweise mit dem Handy und gab Anweisungen. Szenen wie aus einem Mafiafilm, mitten in Schaffhausen.

Für Empörung sorgten aber auch die Umstände der Tat. Die Frau behauptete in der Rundschau, sie sei in die Wohnung des Anwalts eingeladen worden, damit sie überzeugt werden könne, einen Kollegen des Anwalts nicht anzuzeigen. Dieser Kollege, so die Frau, habe sie zwölf Tage zuvor vergewaltigt. Der Rundschau-Bericht suggerierte, die Männer hätten die Frau in die Wohnung des Anwalts gelockt, um sie zu verprügeln und einzuschüchtern. Ausserdem, auch dies suggerierte die Rundschau, sei es möglich, dass die Frau in der Wohnung des Anwalts erneut vergewaltigt worden sei. Hinzu kommt, dass die Rundschau der Schaffhauser Polizei und der Staatsanwaltschaft schwere Ermittlungsfehler vorwarf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zum Fall, hat aber auch nach zweieinhalb Jahren noch keine Anklage gegen die mutmasslichen Täter erhoben.

Nach dem Bericht trafen sich über 500 Schaffhauserinnen und Schaffhauser zu einer grossen Demonstration, um gegen die mutmasslich mangelhafte Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in dem Fall und gegen sexualisierte Gewalt im Allgemeinen zu protestieren. In einer Petition, die bei Redaktionsschluss über 9000 Menschen unterschrieben haben, wird eine unabhängige Untersuchung der Vorkommnisse und der Arbeit der Schaffhauser Behörden gefordert. Mehrere Kantonsrätinnen und Kantonsräte stellten in einer Interpellation Fragen an den Regierungsrat. Diverse Schweizer Medien von Blick über Watson bis Tages Anzeiger haben den Rundschau-Bericht nacherzählt und Experten befragt.

Die Demonstration vor der Schaffhauser Polizei. Foto: Robin Kohler

Die Schaffhauser AZ hat in den vergangenen Tagen intensiv zu dem Fall recherchiert. Wir haben diverse Gespräche geführt und als erstes und bisher einziges Medium auch mit mehreren der mutmasslichen Täter gesprochen (die Rundschau hat sie – abgesehen vom Anwalt – nicht kontaktiert). Wir haben versucht, mit dem Opfer Fabienne W. und mit der Opfer­anwältin zu sprechen, diese wollen sich aber nicht mehr zum Fall äussern, weil in der Rundschau bereits alles für Fabienne W. Relevante gesagt worden sei. Schliesslich haben wir uns Zugang zu den polizeilichen Ermittlungsakten verschafft – darunter Tatbestandsrapporte, Einvernahmeprotokolle aller Beteiligten zu verschiedenen Zeitpunkten und medizinische Untersuchungsberichte. Zudem haben wir ungeschnittene Videoaufnahmen aus dem Wohnzimmer des Anwalts einsehen können, die lückenlos die Gewalttat und einen Zeitraum von über zwei Stunden vor der ersten Gewalthandlung zeigen. Das Gesamtbild, das durch die verschiedenen Beweismittel entsteht, lässt die brutale Prügelorgie in einem anderen Licht erscheinen: nicht als Resultat eines kühl geplanten Hinterhalts – sondern als albtraumhaften Höhepunkt eines Rauschabends, der plötzlich völlig ausser Kontrolle geriet.

Wir haben uns anhand der umfangreichen Quellenlage entschieden, die von den mutmasslichen Tätern gegenüber der AZ gemachten Aussagen über die Tatnacht (bis auf ein klärendes Detail) nicht in diesem Text zu zitieren, sondern in erster Linie die Protokolle und Videobilder sprechen zu lassen. Zuerst aber ein paar Hintergründe, um die Rekonstruktion der Gewalttat besser einordnen zu können.

Die Wohnung: eine Halbwelt

In die Wohnung des Anwalts eingeladen wurde die 40-jährige Frau nicht vom besagten Anwalt, sondern von einem 24-jährigen Mann, der mit dem Anwalt befreundet ist. Wir nennen ihn in diesem Text den «Begleiter». Dass es dieser Begleiter war, der sie zum Abendessen in die Wohnung eingeladen hatte, bestätigte Fabienne W. später gegenüber der Polizei. Sie bestätigte auch, dass sie schon ein paar Mal in der Wohnung des Anwalts gewesen war und diesen wegen einer anderen «Anwaltsgeschichte» schon vorher kennengelernt hatte.

Der 24-jährige Begleiter hatte die Frau einige Monate zuvor kennengelernt und sie bereits einige Male getroffen. Um zu verstehen, dass er sie nun am 28. Dezember 2021 nicht in seine eigene Wohnung, sondern in die Wohnung des Anwalts zum Abendessen einlud, muss man etwas mehr über diesen Ort wissen. Und über den besagten Anwalt.

Der 40-jährige Anwalt ist eine schillernde Figur. In frühen Jahren war er ein erfolgreicher Jungunternehmer, der viel Geld verdiente. In letzter Zeit kannte man ihn vor allem als Stadtoriginal in der Schaffhauser Ausgangsszene. Er drehte Videos, veranstaltete Partys, spendierte in Bars Runden. Auffallend war seine Distanzlosigkeit; kaum jemand, der ihn in den Gassen traf, konnte sich seinen Selfies entziehen, die er wie Trophäen in den sozialen Medien hochlud, als ob er zeigen wollte: Mich kennt die ganze Stadt.

Ende 2021 hatte der Anwalt ein grosses Alkoholproblem. Er schien sich in einer manischen Phase zu befinden, auch an Wochentagen streifte er oft schon morgens betrunken, hibbelig und euphorisiert durch die Stadt und quatschte jeden an, der ihm über den Weg lief. Die AZ weiss von diversen Eskapaden, die teils auch polizeiliche Einsätze zur Folge hatten. Radio Munot hat vorgestern berichtet, dass die Schaffhauser Aufsichtsbehörde über das Anwaltswesen ein Verfahren eingeleitet hatte, um ihm die Zulassung als Anwalt zu entziehen. Die von Radio Munot zitierten Akten, welche das belegen und eine Reihe von Verfehlungen des Anwalts auflisten, liegen der AZ ebenfalls vor.

Der Anwalt wohnte im ersten Stock eines Altstadthauses. Die Wohnung war der Bar nachempfunden, die sich im Erdgeschoss befand. Das ganze Wohnzimmer leuchtete, blinkte und schien sich zu bewegen, die Wohnung war eine einzige Reizüberflutung. Ein Refugium für Nachtschwärmer und Abgestürzte, die auch morgens um 7 Uhr noch nicht nach Hause wollten und beim Anwalt weiterfeiern konnten. Zeitweise fanden in der Wohnung fast täglich Partys statt. Es war eine Halbwelt, ein Raum des Exzesses. 

Heute gibt es qualitativ hochwertige Mitschnitte der Gewalttat vom Dezember 2021, weil der Anwalt mit Videokameras in seinem Wohnzimmer Besucher überführen wollte, die Alkohol in grossen Mengen aus seinem Kühlschrank gestohlen hatten, während er selber gar nicht zu Hause oder bereits im Bett war. Seine Wohnung war gewissermassen ein halböffentlicher Raum, über den ihm offenbar teilweise die Kontrolle entglitt. Die Wohnung des Anwalts war auch eine Art offene Küche, er produzierte dort eine trashige Kochsendung, die man sich heute noch auf Youtube anschauen kann und in der Bekannte von ihm verschiedene Gerichte kochten. Darunter auch der Freund des Anwalts, der Begleiter, der Fabienne W. nun zum Essen in die Wohnung eingeladen hat.

In der Rundschau sagte W., sie sei eingeladen worden, weil sie Musik mache und zur Debatte gestanden habe, dass der Anwalt sie finanziell fördern könnte. Diese Darstellung passt zum Anwalt, der immer wieder Musikerinnen und Musiker um sich scharte, die er finanziell unterstützte und die so von ihm abhängig wurden. In der Stadt munkelt man, der Anwalt kaufe sich so Freunde.

War «Peter» am Abend im Spiel?

Am Abend des 28. Dezember 2021 waren Fabienne W., die von der Sozialhilfe lebte, und ihr Begleiter, der als Videojournalismus-Praktikant arbeitete und sich daneben auch für Videoaufträge vom Anwalt bezahlen liess, zuerst zu zweit in der Wohnung. Später kam der Anwalt zusammen mit einem 22-jährigen Rumänen dazu, der in die Schweiz gekommen war, um eine Arbeit zu suchen, und hier den Anwalt kennenlernte, laut dessen Angaben in einer Gay-Sauna in Zürich. Seither wohnte der Rumäne laut eigenen Angaben beim Anwalt, half bei der Hausarbeit und liess sich vom Anwalt ab und zu Geld dafür geben. In den Beziehungen zwischen den Menschen in der Wohnung und dem Gastgeber gab es also diverse Abhängigkeitsverhältnisse. Doch diese zeigten sich vorerst nicht.

Etwa um 20 Uhr assen Fabienne W. und ihr Begleiter zusammen mit dem Anwalt und dem Rumänen und hatten zuerst laut übereinstimmenden Aussagen einen vergnüglichen Abend. Fabienne W., die neun Stunden später in derselben Wohnung brutal verprügelt werden sollte, sagte später in der polizeilichen Befragung: «Das Essen war super und wir haben noch zusammen getrunken. Es war ein guter Abend und wir haben Filme angeschaut, die [der Anwalt und der Begleiter] zusammen gemacht haben.» Bald kamen zwei andere Personen hinzu, eine Frau und ein Mann. Man trank viel Alkohol, Bier, Wein, Schnaps. 

Laut Darstellung in der Rundschau gab es dann aber einen Bruch: Fabienne W. sagte im Fernsehbeitrag, dass der Anwalt sie schnell darauf angesprochen habe, dass sie ja einen Mann, den die Rundschau «Peter» nannte, wegen einer angeblichen Vergewaltigung anzeigen wolle. Diese mutmassliche Tat fand zwölf Tage zuvor statt. Damals fuhr die Frau nach einer Party mit einem fremden Mann nach Hause. Am nächsten Morgen war sie der Ansicht, sie sei vergewaltigt worden, sie hatte jedoch einen Filmriss von dem Abend. Peter sagte zur Polizei, sie hätten einvernehmlichen Sex gehabt. Schliesslich machte W. eine Anzeige, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber ein. Derzeit ist eine Beschwerde der Frau hängig, es gilt die Unschuldsvermutung.

In der Rundschau sagte Fabienne W., zwölf Tage später in der Anwaltswohnung habe sie schnell gemerkt, dass der Anwalt Peter, der sie vergewaltigt haben soll, juristisch beraten habe. Der Anwalt habe zu ihr gesagt, sie solle von einer Anzeige gegen Peter absehen. 

Ob sich diese Diskussion so abgespielt hat, lässt sich nicht verifizieren. In mehreren Befragungen bei der Polizei machte die Frau keine derartigen Aussagen. Am 26. Januar 2023 aber, ein Jahr und einen Monat nach der Gewalttat in der Anwaltswohnung, rief W. bei der Staatsanwaltschaft an und teilte mit, dass sie ein Video des Abends gesehen habe, in dem die Männer den Namen von Peter mehrfach genannt hätten. Die Staatsanwaltschaft notierte: «Sie vermute nun, dass sie von […] den Männern aus Rache für die Anzeige gegen [Peter] geschlagen worden sei.» 

Die Verbindung zum mutmasslichen Vergewaltiger Peter ist der Knackpunkt der Geschichte. Das Narrativ, welches der Rundschau-Beitrag präsentierte und welches danach schweizweit von diversen Medien und sozialen Gruppierungen aufgenommen wurde, lautet: Fabienne W. wurde verprügelt, weil sie eine mutmassliche Vergewaltigung anzeigen wollte. Doch gibt es wirklich einen begründeten Verdacht für diesen Kausalzusammenhang?

Der Peiniger kam zufällig

Was in den neun Stunden zwischen dem Eintreffen von Fabienne W. in der Anwaltswohnung und der Gewalttat in den frühen Morgenstunden geschah, wird wohl nie definitiv geklärt werden können. Die Kameras in der Wohnung zeichneten zwar die ganze Zeit auf, die Polizei hat die Dateien jedoch nicht gesichert. Am Tag nach der Tat sagte die Frau ausserdem in einer polizeilichen Befragung, sie könne sich nur noch bruchstückhaft erinnern, was sich ereignet hatte, nachdem etwa um 1 Uhr nachts ein weiterer Mann zur Runde stiess: der Mann, der Fabienne W. fünf Stunden später brutal verprügeln sollte.

Besagter Mann war der Nachbar des Anwalts und bewohnte als dessen Untermieter eine Wohnung direkt über der Anwaltswohnung. Der «Nachbar», wie wir ihn fortan nennen wollen, war ein 58-jähriger Waffensammler und ehemaliger Kampfsportler, der von der Sozialhilfe lebte. In dieser Nacht wurde er vom Anwalt spontan in die Wohnung eingeladen, nachdem er auf Facebook ein Bild kommentiert hatte, das der Anwalt hochgeladen hatte. Das bestätigte Fabienne W. später gegenüber der Polizei. Dort sagte sie auch, sie habe den Nachbarn, der sie später misshandeln sollte, zu diesem Zeitpunkt nicht gekannt. Dies alles spricht nicht für eine geplante Gewalttat.

Die Aufnahmen der Überwachungskameras aus verschiedenen Perspektiven, die der AZ vorliegen, zeigen das Geschehen im Wohnzimmer der Anwaltswohnung durchgehend von 3.18 Uhr nachts bis 7 Uhr morgens. Da die Konstellation der Menschen in der Wohnung sehr komplex und von verschiedenen Abhängigkeiten geprägt war, wollen wir die folgenden Geschehnisse weniger interpretieren als rapportieren. So möchten wir ein möglichst objektives Bild der brutalen Gewalttat und ihrer Entstehung zeichnen. 

3.18 Uhr Der Anwalt, der Nachbar, Fabienne W. und zwei weitere Gäste sitzen im Wohnzimmer. Es läuft deutscher Schlager, Fabienne W. fordert den Anwalt zum Tanzen auf, sie tanzen umschlungen, torkeln, sind offensichtlich stark berauscht. Dann fallen sie zusammen auf den Boden. Alle lachen. Später sitzen sie Arm in Am auf dem Sofa. Dann wieder tanzt W. mit dem Nachbarn, ihrem späteren Peiniger. Miteinander grölen sie Lieder aus der Musikanlage mit.

4.08 Uhr Eine weitere Frau, die jetzt am Tisch sitzt, beginnt mit dem Anwalt zu streiten, es ist nicht hörbar worüber. Der Anwalt hält sich die Ohren zu. Fabienne W. sitzt unbeteiligt allein am Tisch und singt inbrünstig die Lieder aus der Musikanlage mit. Danach verlassen W. und die andere Frau die Wohnung.

4.28 Uhr Der Nachbar und der Begleiter simulieren spielerisch Kampfszenen, der Anwalt filmt sie dabei. Dann machen die drei miteinander Selfies. Der Rumäne ist zu diesem Zeitpunkt mutmasslich im Schlafzimmer.

4.33 Uhr Der Begleiter hat die Wohnung verlassen. Der Nachbar wird emotional und sagt zum Anwalt: «Ich habe mich so gefreut, als du geschrieben hast, ich solle auch noch kommen!»

4.37 Uhr Der Anwalt schaut auf sein Handy. Offenbar schreibt Fabienne W. oder der Begleiter, W. habe ihr Handy in der Wohnung vergessen. Der Nachbar sagt zum Anwalt: «Komm, schreib ihr. Ich bring es ihr runter.» Der Anwalt antwortet: «Nein, ich habe die Schnauze voll.» Im selben Augenblick klingelt es an der Tür, der Begleiter kommt zurück. Der Anwalt händigt ihm missmutig den Pullover der Frau aus (ob er ihm auch besagtes Handy aushändigt, ist auf den Videobildern nicht zu erkennen) und sagt, Fabienne W. dürfe nicht mehr in die Wohnung hochkommen: «Ich will meine Ruhe haben.» Der Nachbar ermahnt den Anwalt: «Verhalte dich korrekt!» Dann geht der Begleiter mit dem Pullover von W. wieder aus dem Haus. 

4.47 Uhr Der Anwalt und der Nachbar diskutieren, dass der Anwalt in seiner Wohnung offenbar gar nicht das Sagen habe und dass sich die Gäste unhöflich benommen hätten.

4.53 Uhr Es klingelt erneut. Fabienne W. ist zurück und setzt sich zu den beiden Männern. Der Nachbar legt den Arm um ihre Schultern und erzählt ihr aus seinem Leben. Sie halten sich an den Händen, die Gesichter sind nah beieinander. Er fragt: «Bist du jetzt allein da?» Es läuft Griechischer Wein von Udo Jürgens. Dann setzt sich der Nachbar wieder ein Stück weg von Fabienne W..

Dieser Moment ist offenbar eine Schlüsselstelle des Abends. In der polizeilichen Einvernahme sagten später sowohl der Anwalt wie der Nachbar, nachdem Fabienne W. zurückgekommen sei, sei sie «wie ein ganz anderer Mensch» gewesen. Sie selber sagte in einer polizeilichen Befragung, sie habe mit ihrem Begleiter an dem Abend Kokain konsumiert, was auch er gegenüber der Polizei bestätigte. Dass der Konsum in diese Zeit fiel, lässt sich jedoch nicht belegen. 

5.00 Uhr Fabienne W. sitzt allein am Tisch und schenkt sich Wein ein. Der Anwalt und der Nachbar räumen Flaschen ab. Dann setzt sich der Nachbar wieder, W. rutscht nah an ihn heran, sie reden über das Leben, der Nachbar fasst W. am Arm, sie rutscht zur Seite. Der Anwalt sitzt indes unbeteiligt auf dem Sofa und tippt auf seinem Handy herum.

5.04 Uhr Fabienne W. beginnt zu weinen und erzählt dem Nachbarn von einem engen Angehörigen, der offenbar krank sei und im Sterben liege. Der Nachbar sagt in väterlichem Ton zu ihr: «Du bist für dich selber verantwortlich. Du darfst nicht in Selbstgerechtigkeit versinken. Das ist das Schlechteste, was du tun kannst.» Es läuft dramatische Musik. Dann sagt er zum Anwalt: «Ich geh dann mal hoch in meine Wohnung, wenn das erlaubt wäre.» Er bleibt aber sitzen.

5.07 Uhr Jetzt schlägt die Stimmung im Raum spürbar um. Fabienne W., die gerade noch geweint hat, ist plötzlich forsch und blafft den Nachbarn an. Was sie reden, ist auf den Videoaufnahmen nicht zu verstehen. Dann sagt der Nachbar zu ihr: «Weisst du, wer ich bin? Ich habe noch nie eine Frau geschlagen, ich habe Respekt. Hey Meitli, ich wollte dir heute helfen, für dich da sein.» Fabienne W. antwortet: «Du lässt dich verarschen.» Sie streiten. Dann verlässt W. den Raum. Der Nachbar sagt zum Anwalt: «Das muss man erst einmal verstehen.»

5.12 Uhr Der Anwalt und der Nachbar sitzen auf dem Sofa. Der Anwalt wirkt völlig verladen und schläft fast ein. Dann gibt er dem Nachbarn Geld, dieser verlässt den Raum und sagt: «Ich lasse die Türe offen, ich komme gleich wieder rein.»

5.15 Uhr Fabienne W. kommt zurück und setzt sich wieder an den Tisch. Gleich darauf kommt der 24-jährige Begleiter auch wieder an den Tisch. Und mit ihm der Nachbar, welcher der Frau eine goldene Halskette präsentiert, die er in der Zwischenzeit oben in seiner Wohnung geholt hat. Er sagt: «Weisst du, was das ist? Ein Kreuz. Ich will dir das schenken.» Er hängt ihr die Kette um und küsst sie auf die Stirn. Sie aber streift die Kette über den Kopf und hängt sie dem Begleiter um. «Kein Respekt», murmelt der Nachbar und steht vom Tisch auf. Dann wird Fabienne W. laut und sagt: «Du hast eine grosse Klappe. Ich schenke die Kette jetzt weiter.» Der Nachbar sagt zu ihr: «Tut mir leid, dass du einen Schaden hast. Easy peasy.»

5.22 Uhr Fabienne W. fällt ein Glas zu Boden. Daraufhin kommt der Anwalt an den Tisch und herrscht sie an: «Jetzt ist fertig.» Er schickt sie raus: «Fertig!» Dann geht W. ins Schlafzimmer beim Wohnungseingang, wo mutmasslich der Rumäne schläft, und der Anwalt ruft sie zurück: «Komm hierher!» Sie baut sich vor dem Anwalt auf und  setzt sich dann wieder an den Tisch, worauf der Anwalt immer wütender wird. Der Nachbar sagt zu W.: «Jetzt gehst du! Jetzt ist fertig!» Der Anwalt sagt: «Raus! Jetzt!» Als sie nicht geht, fragt der Nachbar den Anwalt: «Ist es okay, wenn ich die Polizei anrufe?» 

5.27 Uhr Der Nachbar wählt eine Nummer und sagt am Telefon: «Wir haben hier ein Problem.» Heute sagt er gegenüber der AZ, dass er das nur simuliert und wieder aufgehängt habe, bevor die Polizei abgenommen habe.

5.28 Uhr Fabienne W. stellt sich direkt vor den scheinbar telefonierenden Nachbarn und redet auf ihn ein. Dann setzt sie sich erneut an den Tisch. Der Anwalt schreit: «Raus! Raus! Raus! Jetzt! Das ist meine Wohnung! Eine Privatwohnung!» W. aber bleibt sitzen. Dann sagt der Anwalt: «Jetzt hole ich die Polizei. Ist mir scheissegal.» Dann versucht er sie vom Tisch aufzuziehen. Der Nachbar sagt zu W.: «Es ist seine Wohnung! Er will, dass du gehst!» Dann beginnt Fabienne W. zu schreien: «Lasst mich in Ruhe!» Sie schlägt den Anwalt mit der Hand.

5.31 Uhr Der Nachbar hält die Arme von W. hinter ihrem Rücken fest und stösst sie so in Richtung Ausgang.

5.33 Uhr Der Anwalt und der Nachbar kommen zurück. Jetzt kommt auch der Rumäne aus dem Zimmer, er sollte später in der Einvernahme sagen, er sei durch den Lärm geweckt worden. 

5.35 Uhr: Vom Treppenhaus hört man die Stimme von Fabienne W., die Männer gehen raus. 

5.37 Uhr Man hört W. im Treppenhaus laut schreien, weinen und «Fick dich!» schreien. Den Nachbarn hört man sagen: «Dann hör doch einfach auf!» Später ruft er: «Sie hat keine Chance gegen mich!» 

5.38 Uhr Fabienne W. kommt wieder ins Wohnzimmer und wirft einen Stuhl durch die Wohnung.

5.40 Uhr Sie nimmt ein volles Glas vom Tisch schüttet es dem Nachbarn an, dann wirft sie das Glas hinterher, es trifft seinen Brustkorb und zerschellt dann. Daraufhin wirft der Nachbar W. auf ein Sofa. Ein Handgemenge beginnt. Sie ruft: «Fick dich! Fick dich!» Dann zieht er sie an den Beinen in den Gang und ruft: «Du haust jetzt einfach ab!» Der Anwalt sagt: «Lass sie jetzt! Jetzt ist sie auch ruhig.» W. steht auf und sagt: «Ihr seid so Arschlöcher!» Der Nachbar sagt, sie solle sich setzen: «Ich räume alles auf, dann ist fertig.» Fabienne W. zeigt ihm den Mittelfinger und ruft: «Du bist so tot, Mann!» Dann geht sie wieder auf die Männer zu. Sie sagt: «Du weisst genau, von wem ich rede. Es interessiert dich einen Scheiss.» Es ist die einzige erkennbare Stelle im Video, die ein Hinweis auf Peter sein könnte. Der Anwalt versucht derweil, seine Wohnung aufzuräumen und sagt zu W.: «Du bleibst hier sitzen!»

5.44 Uhr Der Anwalt sagt: «Ein Riesenterror. Alles kaputt machen, alles verscherbeln. Sie hat alles umgeworfen. Jetzt hat mich [mein Vermieter] angerufen und gesagt, ich fliege raus. Ich verliere meine Wohnung wegen diesem Blödsinn!» Zum Begleiter von Fabienne W. sagt er: «Beruhige diese Person!» Dann geht W. zum Ausgang, wo sich auch das Schlafzimmer befindet. Der Nachbar ruft ihr hinterher: «Verpiss dich jetzt!». Kurz darauf schreit er: «Ich schmeiss sie aus dem Fenster, ich schwör’s dir!» Sie schreit: «Du scheiss Hurensohn!» Dann betritt W. das Schlafzimmer, die drei Männer gehen ihr hinterher.

An dieser Stelle beginnen die sieben Minuten, die einen weiteren Knackpunkt im Rundschau-Beitrag darstellen. Dort wird suggeriert, in den sieben Minuten im Schlafzimmer, wo es keine Videokamera gab, könnte Fabienne W. von den drei Männern vergewaltigt worden sein. Dabei behauptete Fabienne W. dies weder in den Polizeibefragungen noch im Rundschau-Beitrag. Und auch auf den Videoaufnahmen aus dem Wohnzimmer, die den Ton aus dem Schlafzimmer wiedergeben, gibt es für diese Rundschau-These keinerlei Anhaltspunkte. 

5.48 Uhr Man hört aus dem Schlafzimmer den Nachbarn sagen: «Geh weg!» Dann ruft er: «Helft ihr bitte!» Der Anwalt antwortet: «Der ist nicht mehr zu helfen.» Der Nachbar sagt: «Ich mach sie kalt.» Der Anwalt sagt: «Ja, mach sie kalt.» Der Nachbar: «Die ist krank, die Frau. Raus mit der!» Der Anwalt: «Nein, dann macht sie ein Geschrei.» Man hört Fabienne W. jetzt wimmern. 

5.53 Uhr Die Männer diskutieren, dass man sie nicht aus der Wohnung lassen könne, «sonst schreit sie alles zusammen.» Im Hintergrund schreit die Frau. Ihr Begleiter sagt zu ihr: «Hör auf! Hör auf! Was läuft mit dir? Alle, die dich lieben, fickst du!» 

5.55 Uhr Der Nachbar sagt: «Bind sie zusammen.» Fabienne W. schreit. Der Nachbar sagt: «Setz dich mit uns an den Tisch.» 

Nach den sieben Minuten sieht man die vier zurück ins Wohnzimmer kommen, Fabienne W. und der Nachbar sind jetzt mit einer Handschelle aneinandergefesselt. Später gibt der Nachbar gegenüber der Polizei an, er habe die Handschelle zuvor oben in seiner Wohnung geholt. 

5.56 Uhr Der Nachbar sagt zu Fabienne W.: «Ich bin der, der zu dir gehalten hat.» Sie schreit: «Du verdammte Scheiss Bitch!» Dann versucht sie, den Nachbarn zu kicken und er fixiert sie auf einem Stuhl und sagt: «So läuft das nicht. Gar nicht.» Die Handschelle hängt jetzt nur noch an ihrem Handgelenk.

5.57 Uhr Der Nachbar beginnt, W. zu würgen und sagt: «In zwei Minuten wirst du ohnmächtig. In zwei Minuten wirst du ohnmächtig.» Sie schreit wie am Spiess und beschimpft ihn als Hure. «Weisst du, wer ich bin?», fragt er. Dann reisst sie sich los und versucht erneut, ihn zu kicken. Er ­fixiert sie wieder und würgt sie. «Zwei Minuten geht es, dann wirst du ohnmächtig, zwei Minuten. Glaub mir.» Dann lässt er von ihr ab und geht weg. Er hat jetzt eine blutige Schramme an der Stirn. Später in einer polizeilichen Einvernahme sagt der Nachbar: «Ich habe ihr einfach mit den Fingern das Blut an der Halsseite abgedrückt. Vorne hab ich nicht zugedrückt. So konnte sie noch atmen.»

6.00 Uhr Der Nachbar sagt: «Sorry.» Der Anwalt sagt: «Du hast das schon gut gemacht. Es war ein entspannter Abend und jetzt schreit sie hier rum.»

6.01 Uhr Fabienne W. will wieder auf den Nachbarn losgehen. Dieser schlägt sie mit der Hand aufs Sofa und ruft: «Ich habe dir zwei Mal eine Chance gegeben, ich habe dir zwei Mal eine verfickte Chance gegeben! Du hast drei Chancen gehabt, vier.» Dann reisst der Rumäne W. an den Beinen herum, sie liegt auf dem Boden und schreit. «Ruhe jetzt!», schreit der Anwalt. Dann schlägt der Nachbar ihr eine Faust ins Gesicht. 

6.03 Uhr W. steht auf und will einen Stuhl packen, da stossen die Männer sie zurück aufs Sofa. Der Nachbar gibt ihr erneut die goldige Kette. Sie nimmt die Kette, wirft sie weg und ruft: «Du bist so scheisse!» Dann sagt der Nachbar: «Weisst du, wer ich bin? Weisst du, wer ich bin? Ich bin der verdammte scheiss Killer! Ich bin ein Mann und du bist eine Muschi. Du hast vier Chancen gehabt, um alles richtig zu machen! Du dumme Kuh!» Der Nachbar und der Begleiter fixieren Fabienne W. und wollen ihr die Handschellen anlegen, aber es funktioniert nicht. Sie schreit weiter und prallt in verschiedene Möbel. «Jetzt fängt es schon wieder an», sagt der Nachbar. Der Anwalt ruft: «Sie macht alles kaputt. No! Mein Fernseher ist kaputt!»

6.07 Der Nachbar sagt: «Was machen wir jetzt? Rausschmeissen? Die braucht Hilfe, die Frau!» Sie sagt: «Ja, ich brauche Hilfe.» Der Nachbar sagt: «Wir wollten dir alle helfen! Was machen wir jetzt? Die Polizei rufen?» Der Anwalt sagt: «Nein, machen wir nicht.» Fabienne W. will aufstehen und wirft dem Rumänen eine Jacke an, dieser packt W., hebt sie hoch und wirft sie mit dem Kopf voraus auf den Boden. Sie bleibt liegen, schreit und wimmert schmerzerfüllt. Der Anwalt sagt: «Ich will nichts mehr hören!»

6.10 Uhr Der Nachbar sagt: «Jetzt will sie gleich wieder angreifen.» Er packt den Arm von Fabienne W. und dreht ihn in einer Art Polizeigriff. Sie schreit wie am Spiess. Er versucht, ihr den Mund zuzuhalten. In seinem Gürtel stecken die Handschellen. Zuerst wird sie ruhig, dann schreit sie wieder. «Erklär mir mal, warum du das gemacht hast», sagt der Nachbar: «Wir gehen nicht ins Spital. Du musst jetzt in den Tritt kommen. Niemandem musst du Schuld geben. Die einzige, die Schuld hat, bist du.»

6.13 Uhr Der Nachbar sagt: «Steh jetzt auf, nimm dein Handy in den Sack und geh heim.» Der Anwalt sagt: «Sie hat meinen Fernseher kaputtgemacht, der kostet 2000 Stutz, aber ich kaufe schon einen neuen.» Der Nachbar sagt zu W.: «Wir waren alle für dich da.» Sie antwortet: «Ist mir scheissegal!» Dann beginnt sie erneut, ihn zu kicken. Er schlägt zurück, schlägt sie mehrfach gegen den Kopf und in den Bauch und sagt: «Schlag mich nie mehr!» Sie schreit wieder los. Der Anwalt sagt zum Nachbarn: «Hau ihr eins in die Fresse! Sie hat meinen Fernseher kaputtgemacht.» Sie steht auf, aber der Nachbar kickt sie wieder aufs Sofa. Der Anwalt wiederholt seine Anweisung: «Hau ihr eins in die Fresse! Machs! Machs!»

6.16 Uhr: Der Anwalt beginnt mit seinem Handy zu filmen, der Nachbar zieht sein Shirt aus. «Ready for fucking?», sagt der Rumäne und lacht. «Ready for fucking», sagt der Nachbar zu ihm. Dann sagt er zu ihr: «Jetzt steh auf und verpiss dich!» Der Anwalt sagt: «Der Fernseher kostet 2000 Stutz!» Sie steht auf. Der Nachbar macht mit den Armen Bewegungen, wie wenn er kopulieren würde. Zu ihr sagt er: «Hau ab!» Dann schlägt er ihr ins Gesicht und schreit: «Raus!» Sie sagt: «Du bist so eine ­motherfucking bitch, die jede Nutte fickt!» 

6.20 Uhr Der Nachbar ruft: «Geh raus! Geh raus! Raus jetzt! Tür auf und raus!» Dann verlassen alle das Wohnzimmer. 

6.22 Uhr Der Nachbar sitzt mit dem Anwalt wieder am Tisch und fragt ihn: «Jetzt ganz ehrlich, wäre das nicht passiert, wenn ich nicht bei dir gewesen wäre?» «Nein, sicher nicht», antwortet der Anwalt. 

6.29 Uhr Der Nachbar sagt: «Eigentlich muss ich mich ja schämen, eine Frau hier zu schlagen. Aber sie hatte ja die Chance aufzuhören.»

Im Blut: Kokain

Draussen auf der Gasse ruft der 24-jährige Begleiter von Fabienne W. die Ambulanz. Mit der Ambulanz trifft wenig später auch die Polizei ein, die in der Gasse auch die anderen drei mutmasslichen Täter antrifft – den Anwalt, den Nachbarn und den Rumänen –, die gerade dabei sind, den kaputten Fernseher zu entsorgen. Was danach geschieht und wie Polizei und Staatsanwaltschaft in den kommenden Monaten ihre Arbeit verrichteten, lesen Sie nächste Woche im zweiten Teil dieser AZ-Recherche. 

Als Fabienne W. viereinhalb Stunden nach der Gewalttat von einem Arzt des Zürcher Instituts für Rechtsmedizin medizinisch untersucht wird, stellt dieser ein Schädelhirntrauma ersten Grades und ein Brillenhämatom fest. Ausserdem Prellungen an den Armen mit mehreren Hämatomen und Prellungen am Knie. In ihrem Blut wird eine Alkoholkonzentration von 2,05 Promille gemessen, ausserdem werden Kokain-Rückstände festgestellt. Auch das Neuroleptikum Quetiapin wird nachgewiesen, dessen Konzentration jedoch gemäss dem Arzt während der Geschehnisse «keine Wirkung» hatte.  Im Blut des Nachbarn, der sie verprügelt hatte, wird eine Alkoholkonzentration von 1,52 Promille festgestellt, daneben keine weiteren Substanzen. Kurz darauf werden die Beteiligten das erste Mal von der Polizei befragt.

Schaut man heute, zweieinhalb Jahre später, auf die fatale Nacht in der Wohnung des Anwalts zurück, stellen sich viele Fragen. Warum es genau zum Gewaltausbruch kam, ist nach wie vor unklar. Dies aufzuzeigen ist nicht Aufgabe der Medien, sondern der Strafverfolgungsbehörden. Was wir jedoch zeigen können: Die Komplexität des Falles ist gross. Und das Narrativ der Rundschau, dass die Männer Fabienne W. in einen Hinterhalt gelockt hatten, um sie mit brutaler Gewalt einzuschüchtern und von einer Strafanzeige gegen den angeblichen Vergewaltiger Peter abzubringen, erscheint mehr als fragwürdig.

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In der Rundschau-Recherche wird das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft hart kritisiert. Zu Recht? Lesen Sie nächste Woche den zweiten Teil unserer Rekonstruktion in der Schaffhauser AZ.

Diese Recherche wurde unterstützt vom AZ-Recherchefonds. Wir freuen uns sehr über eine kleine Spende per Twint über den QR-Code.