Thomas Knecht ist ein bekannter Psychiater. Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft erteilt ihm zahlreiche Aufträge. Dann stossen Fachleute auf «gravierende Mängel». Die Justizbehörden sehen darin kein Problem. Wie kann das sein?
«Ein Kunstwerk der Menschenbehandlung kann einem wirklich gelingen, so dass das ein erhebendes und befriedigendes Gefühl ist – nicht unvergleichbar mit einer gelungenen Töfftour irgendwo ins Bündnerland hinauf.»
– Psychiater Thomas Knecht
Im August 2013 stahl ein Mann gebrauchte Windeln aus einem Abfallcontainer im Thurgauer Ort Aadorf. Ein Ehepaar beobachtete ihn und meldete den Diebstahl der Zeitung 20 Minuten. Und dann passierte, was oft passiert in diesem Land, das sich dadurch auszeichnet, dass man dauernd Ausschau nach Verdachtsmomenten hält. Eine Journalistin namens Tabea rief den Psychiater Thomas Knecht an, und was er ihr sagte, war interessant, denn Psychiater Thomas Knecht rätselte: Beim Täter könnte es sich um einen «Windel-Fetischisten» handeln, dem Windeln als «sexuelles Reizmittel» dienten.
Im April 2019 vergrub ein Mann seinen noch lebenden besten Freund in einer Höhle im Kanton Aargau. «Ich gehe davon aus, dass der Täter a priori kein grosses Gewissen hatte. Möglicherweise hat er bereits als Kind Tiere gequält oder kleine Brände gelegt», rätselte Psychiater Thomas Knecht im Tages-Anzeiger.
Und kürzlich wurde eine Zwölfjährige im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen von zwei gleichaltrigen Mädchen erstochen. «Mädchen kommen ja früher in die Pubertät als Buben. Dabei kam es wohl zu einer emotionalen Unausgeglichenheit», rätselte Psychiater Thomas Knecht im Blick.
Thomas Knecht ist immer gesprächig, wenn Journalisten anrufen und ihn zu den neusten Verbrechen befragen. Ganz egal wie weit entfernt sein Büro von der Tat ist, und ganz egal, worum es geht – korrupte Politiker, betrügerische Wirtschaftsbosse, Mörder, Vergewaltiger, Tierquäler, Pyromanen, Verschwörungstheorien, Alkoholismus, Zivilcourage. Psychiater Thomas Knecht hat immer eine Diagnose parat. Auch als ihn die Schaffhauser Staatsanwaltschaft Anfang 2022 anfragte.
Häftling Nr. 25
Im Februar 2022 reiste Thomas Knecht nach Schaffhausen, zum Gefängnis, um den Insassen in der Zelle Nummer 25 zu untersuchen. Thomas Knecht sollte prüfen, wie gefährlich Nr. 25 ist. Das Ergebnis würde Thomas Knecht in einem psychiatrischen Gutachten festhalten.
Er war schon oft in Schaffhausen gewesen. In den letzten fünf Jahren liess die Staatsanwaltschaft 74 psychiatrische Gutachten erstellen. 29-mal bekam Thomas Knecht den Auftrag. Das sind 40 Prozent aller Aufträge. Diese Zahlen stammen vom Magazin Republik, die den Fall von Nr. 25 publik gemacht hat.
Zum Zeitpunkt von Knechts Besuch, im Februar 2022, befand sich Nr. 25 schon seit fast einem Jahr im Gefängnis. Er war 32 Jahre alt und verheiratet. Im Alter von 17 Jahren war er aus Afghanistan nach Schaffhausen gereist, illegal, und später beging er drei Strassenverkehrsdelikte. Ansonsten kam er nie mit dem Gesetz in Konflikt. Aber nun warf ihm die Schaffhauser Staatsanwaltschaft mehrere Verbrechen vor.
Nr. 25 soll einem Bekannten den Oberschenkel gebrochen haben (Nr. 25 sagt, es habe sich um einen «Spasswettkampf» gehandelt). Dann habe er mit Komplizen einen Mann entführt, bedroht und geschlagen, um Geld einzutreiben (Nr. 25 bestreitet dies). Ausserdem sei er an einer Massenschlägerei auf einem Parkplatz vor einer Tankstelle beteiligt gewesen. Er und Komplizen, bewaffnet mit Eisenstangen, Kanthölzern und einem Messer, hätten zwei Männer verletzt (Nr. 25 gibt zu, dass er dabei gewesen sei, allerdings sei er unbewaffnet gewesen). In der Folge wurde Nr. 25 verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt.
Auch wenn es strenge Auflagen für die Verhängung einer Untersuchungshaft gibt, war das für die Staatsanwaltschaft kein Problem. Nr. 25 könnte Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen, argumentierte sie. Nach einiger Zeit änderte sie ihre Argumentation: Es bestehe ein Rückfallrisiko, das heisst, Nr. 25 könnte gewalttätig werden, sollte er entlassen werden.
Um das zu überprüfen, untersuchte Thomas Knecht Nr. 25 während knapp vier Stunden. Er fragte ihn unter anderem nach seiner Kindheit (sein Vater hat als afghanischer General gegen die Russen gekämpft) und seiner jetzigen Situation (er bezieht Sozialhilfe, möchte aber Sanitär werden). Nach der Untersuchung telefonierte Thomas Knecht mit der Gefängnisaufseherin, die ihm sagte, Nr. 25 sei stets überfreundlich gewesen.
Duell der Charaktere
In seinem Büro in Herisau machte sich Thomas Knecht daran, ein Gutachten von Nr. 25 zu erstellen. Seit zehn Jahren ist er leitender Arzt beim Psychiatrischen Zentrum Appenzell-Ausserrhoden. Für Justizbehörden arbeitet er seit 30 Jahren. In einem Artikel in der Appenzeller Zeitung sagte er, er erstelle 50 bis 80 psychiatrische Gutachten pro Jahr.
«Im Gegensatz zu den Hilfesuchenden einer klassischen Therapie», heisst es im Artikel, «wollen Knechts Klienten in der Regel nicht, dass ihnen geholfen wird. Vielmehr versuchen sie, etwas zu verschweigen, zu lügen und zu tricksen, damit sie das zu erwartende Strafmass drücken können. Knecht umschreibt es als ‹Duell der Charaktere›, das ihn bei den Sitzungen erwartet. Und das reizt ihn.» Dann wird Psychiater Thomas Knecht zitiert: «Mit einer depressiven Hausfrau kommt jeder Psychiater zurecht. Aber mit einem Mehrfachmörder, in dessen Welt seine Begründungen schlüssig sind, zu arbeiten, ist eine ganz andere Herausforderung.»
Um Einblick in diese Herausforderungen zu erhalten, kann man ein Video schauen, in dem man sieht, wie Thomas Knecht vor seinem Computer sitzt und die Wikipedia-Seite von Jack the Ripper studiert und sich Notizen macht.
Dann sagt er: «Aber auch wissenschaftliche Recherchen in der Literatur, im Computer und im Internet sind unumgänglich, damit man in einem Gutachten immer den neusten Standpunkt der Wissenschaft vertritt.»
Fotos, die ihn mit Sportwagen zeigen, werden eingeblendet. «Schöne Technik hat für mich etwas ganz Berührendes, es strahlt einen Hauch Perfektion aus», sagt Psychiater Thomas Knecht. Es folgen drei Motorräder und ein Motorboot.
Das Gutachten
Drei Wochen nach dem Besuch bei Nr. 25 lieferte Thomas Knecht das psychiatrische Gutachten ab (es kostete rund 10’000 Franken). Das Dokument umfasst 33 Seiten. Es gibt kaum Literatur- oder Quellenangaben, und von Fragestellungen oder Hypothesen, die überprüft werden, ist auch nichts zu lesen. Zum Schluss attestiert er Nr. 25 eine «mittlere bis hohe Wahrscheinlichkeit für Aggressionsdelikte».
Thomas Knecht schreibt, Nr. 25 weise einen Intelligenzquotienten von 100 auf. Wie er darauf kommt: keine Angaben. Es müsse festgehalten werden, schreibt er weiter, «dass der durchschnittliche Intelligenzquotient für Afghanistan gemäss internationalen Studien zwischen 76 und 83 bestimmt wurde, was einen signifikanten Unterschied zu den hiesigen Verhältnissen darstellt, wo der durschnittliche IQ deutlich über 100 liegt. So betrachtet, würde sich der Explorand gemessen an seiner Herkunftspopulation sogar über dem Durchschnitt bewegen.» – Die internationalen Studien: keine Belege. Die Tatsache, dass Intelligenztests nur in normierter Umgebung aufschlussreich sind: keine Erwähnung.
Er sei versucht, schreibt Knecht weiter, bei Nr. 25 von «pathologischem Lügen» zu sprechen. Eine Begründung fehlt.
Dann schreibt er, Nr. 25 pflege «Kontakte zu schlecht angepassten und z. T. straffälligen Migranten», was er als Merkmal für Dissozialität einstuft. Kontakte als Kriterium für eine Persönlichkeitsstörung, die dazu führt, Gesetze, gesellschaftliche Normen und die Rechte anderer zu missachten: Kein Problem für Psychiater Thomas Knecht.
Und dann schreibt Knecht, die Tötungsrate in Afghanistan sei 13-mal höher als in der Schweiz, was er als «relevanten Risikofaktor – insbesondere für Gewaltdelikte –» bewertet. Die Zahlen dazu hat er auf Wikipedia gefunden. «Aufgrund seines exotischen Hintergrunds», schreibt Knecht, sei Nr. 25 «nur bedingt vergleichbar mit dem einheimischen resp. europäisch-stämmigen Straftäter».
Das Gutachten von Psychiater Thomas Knecht führte dazu, dass Nr. 25 in Untersuchungshaft bleiben musste.
Der Aufstieg der Psychiatrie
Der Aufstieg von Psychiater Thomas Knecht hängt mit dem Aufstieg der Psychiatrie in der Justiz zusammen. Die Psychiatrie wird immer wichtiger. Gerichte fällen Urteile auf Basis von psychiatrischen Abklärungen. Das Bundesgericht hielt fest, dass Gerichte «nicht ohne zwingende Gründe» von einem Gutachten abweichen dürfen – etwa, wenn ein Gutachten «widersprüchlich» ist. Die Gutachten werden meistens von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben.
Vor zehn Jahren schrieb der Anwalt Stephan Bernard einen Gastkommentar in der NZZ mit dem Titel «Psychiater als heimliche Strafrichter». Seither hat er viele Aufsätze über dieses Thema veröffentlicht.
«Die Staatsanwaltschaft hat einen grossen Ermessensspielraum, ob überhaupt begutachtet wird oder nicht», sagt Stephan Bernard am Telefon, und er redet sehr schnell und sehr engagiert. «Sie wählt einen Psychiater aus, wobei sie allerdings oft fast nehmen muss, was sie bekommt. Es ist nicht einfach, gute und schnelle Gutachter zu finden. Es gibt wenige forensische Psychiater.» Bernard nennt den Begriff «Belastungszirkelschluss» und erklärt sogleich: «Die Ermittlungen laufen noch, man weiss noch nicht, was vorgefallen ist, es gilt die Unschuldsvermutung, aber der Psychiater stützt sich dennoch auf den grössten anzunehmenden Verdacht, auf das Worst-Case-Szenario für den Beschuldigten. Fällt ein Gutachten dann aus diesem Grund verheerend aus, ist verständlich, wenn der Richter später im Sinne des Gutachtens annimmt, vielleicht unbewusst annimmt, der Sachverhalt müsse sich in der schlimmstmöglichen Version zugetragen haben. Aber eine objektive Justiz, welche die Unschuldsvermutung ernst nimmt, ist so in Gefahr.»
In dieser Mikrophysik der Justiz steht Psychiater Thomas Knecht: Immer bereit, wenn er angefragt wird. Aber was bedeutet es, dass jemand 40 Prozent aller psychiatrischen Gutachten anfertigt, wie Thomas Knecht für die Schaffhauser Staatsanwaltschaft?
«Es ist üblich, dass jemand so viele Aufträge bekommt», sagt die pensionierte Richterin Marianne Heer. «Das ist ein riesengrosses Problem. Vor allem in kleineren Kantonen. Man hat seinen Lieblingsgutachter. Man weiss, was man bekommt. Bei der Staatsanwaltschaft ist die Versuchung gross, einen Psychiater zu beauftragen, der punitiv denkt. Und Gutachten zu erstellen, ist ein Business geworden. Ein Gutachten für 10’000 Franken ist günstig. Heute kostet es meistens das Doppelte. Und wie heisst das Sprichwort? Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing’. Dann erstellen Sie als Psychiaterin halt Gutachten, die dem Auftraggeber passen.»
Und ist es überhaupt möglich, 50 bis 80 seriöse Gutachten pro Jahr zu erstellen?
Martin Kiesewetter, der jahrelang Gerichtspsychiater war, sagt: «Das ist eine enorm grosse Zahl. Ich habe nie so viele geschafft.»
«Gravierende Mängel»
Als Simon Bächtold, der Anwalt von Nr. 25, das psychiatrische Gutachten seines Mandanten sah, wurde er misstrauisch. Um das Gutachten zu überprüfen, beauftragte er drei Fachpersonen: die Psychologen Jérôme Endrass und Astrid Rossegger und den Psychiater Thomas Noll.
Ihr Ergebnis: Das Gutachten weise «gravierende Mängel» auf. Laut den drei Fachpersonen fehlen Quellenangaben, wissenschaftliche Standards würden nicht eingehalten und alte oder falsche Fachbegriffe und Statistiken verwendet.
Im Detail: Dass Thomas Knecht Kontakte zu «schlecht angepassten und z. T. straffälligen Migranten» als Zeichen einer dissozialen Persönlichkeitsstörung wertet, sei «höchst fragwürdig», es tauche in keiner einschlägigen wissenschaftlichen Anleitung auf.
Oder die Behauptung, ein durchschnittlicher Afghane sei deutlich weniger intelligent als ein Europäer: «stark diskriminierend und objektiv falsch».
Oder die Beschreibung, Nr. 25 sei von «orientalischem Aussehen»: «für die forensische Begutachtung völlig belanglos … lädt unnötigerweise zur Bildung von Vorurteilen ein».
Die Schlussfolgerungen von Thomas Knecht, schreiben die drei Fachpersonen, müssten «unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten» als «nicht begründet» zurückgewiesen werden.
Jetzt, nach der externen Einschätzung, war sich der Anwalt Simon Bächtold sicher: Das Gutachten deutet auf eine vorverurteilende und diskriminierende Gesinnung von Thomas Knecht hin. So schrieb er es in einem Gesuch, in dem er die Absetzung von Thomas Knecht forderte.
Darauf erklärte Knecht in einer Stellungnahme, als neutraler Experte bemühe er sich konsequent um Objektivität. Die über Wikipedia abrufbaren Tötungsraten zeigten, dass «in verschiedenen Populationen von zum Teil gewaltigen Unterschieden» auszugehen sei. Dabei stelle sich die Frage, ob Migranten «ihre angestammten Risiken» mitnähmen, oder ob bei einem Grenzübertritt alles anders werde. Ausserdem sei es «Tatsache», dass nicht in allen Populationen vom gleichen Intelligenzgrad auszugehen sei.
Thomas Knecht wiederholte also im Wesentlichen, was er schon im Gutachten schrieb. Wir versuchten mehrmals, ihn zu erreichen, per Telefon, E-Mail und SMS, um über die Kritik am Gutachten und über seine Arbeitsweise zu reden. Doch er meldete sich nicht.
Kein Problem für die Justiz
Wikipedia-Tabellen, fehlende Quellenangaben und Fachpersonen, die «gravierende Mängel» beanstanden – offenbar alles kein Problem für die Schaffhauser Justiz. Das Obergericht schrieb in einem Urteil, Thomas Knechts Risikoeinschätzung erscheine «insgesamt nachvollziehbar». Die Herkunft sei nur «als einer unter zahlreichen weiteren Risikofaktoren» aufgelistet. Eine diskriminierende oder vorverurteilende Beurteilung sei nicht erkennbar. Darum wurde Thomas Knecht auch nicht abgesetzt.
Vor Kurzem ging Knecht in Pension. Seine Stelle im Appenzell gab er auf. Aber er will als selbstständiger Psychiater wie bisher Gutachten erstellen. Vermutlich auch in Schaffhausen. «Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Herrn Dr. Knecht weiterhin Gutachtensaufträge zu erteilen», schreibt der oberste Staatsanwalt Peter Sticher per E-Mail. (Seine Stellungnahme siehe Kasten.)
Nr. 25 doch noch entlassen
Etwas Glück hat Nr. 25 aber noch. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft dauerte an. Sie dauerte ungewöhnlich lange an. Der Fall wurde immer grösser. Immer mehr Personen wurden hineingezogen. Über ein Dutzend sind es inzwischen.
Mitte April 2023 – Nr. 25 befand sich seit genau zwei Jahren in Haft – schrieb das Bundesgericht, die Staatsanwaltschaft dürfe sich keine weiteren Verzögerungen mehr erlauben. «In den nächsten Wochen» müsse sie Anklage erheben. Das Bundesgericht stützte sich auf das sogenannte Beschleunigungsverbot, in dem festgehalten ist, dass ein Verfahren möglichst rasch erledigt werden soll. Dass eine Staatsanwaltschaft mit dem Beschleunigungsgebot in Konflikt gerät, kommt selten vor. Aber die Sache verzögerte sich weiterhin, mehr als einige Wochen. Darum musste die Staatsanwaltschaft Nr. 25 am 5. Juli aus dem Gefängnis entlassen.
Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Peter Sticher, der oberste Schaffhauser Staatsanwalt, nimmt per E-Mail Stellung zu den Vorwürfen an Thomas Knecht. Er schreibt: «Dass Dr. Knecht über Jahre hinweg eine grosse Anzahl Gutachten für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte erstellen konnte, zeigt, dass seine Gutachten offenbar nicht von schlechter Qualität gewesen sein können, ansonsten ihn die Strafbehörden in den verschiedenen Kantonen längst nicht mehr beauftragt hätten und die Gerichte dies in ihren Urteilen festgehalten hätten.» Und weiter: «Dass Dr. Knecht mehr Gutachten als andere Gutachter für die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen erstellt hat, liegt primär daran, dass die auf dem Platz und in der Agglomeration Zürich tätigen Gutachter seit Jahren ständig überlastet sind und es immer schwieriger ist, einen Gutachter bzw. eine Gutachterin zu finden, welcher bzw. welche innert einer Frist von drei bis vier Monaten ein psychiatrisches Gutachten erstellt, wie es Dr. Knecht während Jahren möglich war.»