Ein Mann kämpft bis vor Obergericht um einen Baum. Am Ende verliert er ihn, zusammen mit 30 000 Franken und seinem Vertrauen in den Rechtsstaat. Zurück bleiben tote Wurzeln.
Im Sommer 1978, zur Einschulung der Tochter, pflanzte eine Familie in Schleitheim eine junge Rottanne in ihren Garten. Sie setzten das Bäumchen ganz an den Rand, an die Grenze zum Nachbargrundstück, wo zehn Jahre zuvor ein Wohnblock an das alte Fachwerkhaus der Familie angebaut worden war. Vielleicht pflanzten sie es als Sichtschutz. Vielleicht als Grenzmarkierung. Oder vielleicht auch einfach, weil das Tännchen dort niemanden störte. Noch nicht.
Während aus dem Tännchen eine Tanne wuchs, wurde ihr die Grenze mit jedem Jahrring egaler. Als Alfred Knaus das Grundstück mit dem Fachwerkhäuschen 2006 kaufte, hatte er ein über zwölf Meter hohes, kerngesundes Nadelgehölz in seinem Garten. Der Baum habe ihm gefallen, sagt der pensionierte Drogist. Wegen des Sichtschutzes und wegen der Vögel, die darin nisteten. Doch die Tanne gehörte ihm nicht allein. Denn der mittlerweile über einen Meter dicke Stamm hatte sich längst auf das Nachbargrundstück ausgedehnt. Und dort war die Tanne nicht so willkommen wie bei Alfred Knaus.
Eines Tages, so erzählt es Knaus, habe es an der Tür geklingelt. Davor stand der ehemalige Baureferent von Schleitheim. Er hatte zusammen mit seiner Frau den benachbarten Wohnblock gekauft und wollte Knaus davon überzeugen, die Grenztanne zu fällen. Weil ihn die Nadeln und die oberflächlichen Wurzeln störten, welche die Rottanne gebildet hatte. Und weil diese ihn daran hinderten, im Garten einen Sitzplatz zu bauen. Ausserdem habe er auch vom Schattenwurf gesprochen. «Obwohl der Baum auf der Nordseite des Hauses stand», so Knaus. Der zugezogene Zürcher winkte jedenfalls ab: «Einen gesunden Baum fällt man nicht.»
Diese Überzeugung hat Knaus drei Jahre Anwaltskrieg, 30 000 Franken und sein Vertrauen in den Rechtsstaat gekostet. Die Tanne konnte er trotzdem nicht retten. Ende Oktober dieses Jahres hat sein Nachbar sie fällen lassen, auf Knaus’ Rechnung. Und das, obwohl nur etwa ein Zehntel des Baums auf des Nachbars Land wuchs.
Wie ist das möglich?
Salomonische Teilung
Bei der Besichtigung des Baumstumpfs in Schleitheim trifft die AZ auf eine der Bewohnerinnen des Wohnblocks. Sie sei froh, dass der Baum weg ist, sagt sie, die schon hier zur Miete wohnte, bevor die Tanne gepflanzt wurde. Die Wurzeln hätten ihr immer mehr vom Garten weggenommen. Und Knaus, der Sturkopf, hätte einfach nachgeben sollen. Persönlich kenne sie ihren Nachbar kaum, der sei ja nie hier.
Tatsächlich hat Knaus seinen Hauptwohnsitz bereits vor Jahren nach Spanien verlegt. In eine Finca, umgeben von 80 alten Olivenbäumen, wie er erzählt. Sein Widersacher, der Besitzer des Wohnblocks (er wollte sich gegenüber der AZ nicht zum Fall äussern), wohnt ebenfalls nicht vor Ort, er ist nur der Vermieter.
Nach der Begegnung an Knaus’ Haustüre sehen Knaus und sein Nachbar sich dementsprechend nicht am Gartenzaun, sondern erst vor Gericht wieder. Ein Schlichtungsverfahren endet im Januar 2019 ergebnislos, vier Monate später reichen der Wohnblockbesitzer und sein Anwalt eine Klage beim Kantonsgericht ein. Sie wollen den Baum endlich loswerden und greifen tief in die juristische Trickkiste.
Ihre Argumentation lautet vereinfacht: Eine Pflanze gehört zum Grundstück, auf dem sie aus dem Boden tritt. Und weil der Stamm der Tanne zu 10 Prozent (das Amt für Geoinformation spricht in einem späteren Gutachten von 30 Zentimetern) auf seinem Land stehe, sei der Wohnblockbesitzer Miteigentümer des Baumes. In seiner Klage forderte er nun eine Auflösung des Miteigentums und folglich eine «Teilung» der Tanne. Und weil man einen lebenden Baum schlecht in zwei Teile schneiden kann, bedeutet das: Die Tanne muss gefällt und das Holz unter den Nachbarn aufgeteilt werden, im Verhältnis 1/10 und 9/10. Dasselbe bei den Kosten für die Fällung.
Ein überraschendes Urteil
Knaus hat sich zu diesem Zeitpunkt auch einen Anwalt genommen und reicht Gegenklage ein. Anders als die des ehemaligen Baureferenten geht seine Argumentation nicht von Miteigentum aus. Er sagt: Die Tanne gehört immer noch mir, sie ragt nur etwas zum Nachbarn rüber. Und weil das schon lange so sei, ohne dass sich jemals jemand darüber beschwert hätte, sei ihm ein sogenanntes «Überbaurecht» zuzusprechen. Also eine offizielle Erlaubnis, dass etwas von seinem Grundstück auf das Nachbargrundstück ragen darf. Sollte diese Forderung vom Gericht abgewiesen werden, haben er und sein Anwalt noch einen zweiten Vorschlag, ein sogenanntes «Eventualiter»: Der gesamte Boden, auf dem die Tanne steht, solle in Knaus’ Eigentum übergehen.
Das Kantonsgericht findet die Argumentation des Wohnblockbesitzers überzeugender und urteilt im Juni 2020: Der Baum ist zu fällen und das Holz aufzuteilen. Knaus muss die Kosten fürs Gericht, für den gegnerischen Anwalt und fürs Fällen der Tanne übernehmen. Gesamthaft rund 10 000 Franken.
Ein überraschendes Urteil. Ähnlich gelagerte Fälle, die sich in der Fachliteratur finden, hätten eher einen Richterspruch zugunsten von Knaus erwarten lassen. So entschied etwa einst das Obergericht Luzern, dass eine Gruppe von Eichen und Kirschbäumen auf einer Grundstückgrenze das alleinige Eigentum des einen Nachbars seien, weil nur er die Bäume pflegte und nutzte. Und weil sie als Grenzmarkierung dienten.
Wurzeln sind wichtiger als Vögel
Knaus ist stinksauer und wählt den Weg an die Öffentlichkeit. Ein Monat nach dem Urteil des Kantonsgerichts ist Blick TV in Schleitheim zu Besuch. Der Experte für homöopathische Heilmittel stellt sich zwischen Kameralinse und Baumstamm und sagt, es gehe ihm nicht nur um den Baum, sondern auch ums Prinzip. Und er kündigt an, das Urteil vors Obergericht weiterzuziehen.
Das im April dieses Jahres gefällte Berufungsurteil des Obergerichts ist 14 Seiten lang und dreht sich grösstenteils um formaljuristische Fragen. Etwa darum, wie und von wem der Wert der Tanne bestimmt werden darf. 25 000 Franken, sagen Knaus und sein Anwalt, 5000 die Gegenpartei. Das Gericht schätzt nach drei Seiten «Erwägung»: 15 000 Franken, den Mittelwert. Dann wird über eine Seite lang erwägt, ob es sich beim Grenzgutachten des Amts für Geoinformation um eine «öffentliche Urkunde» oder eine «Parteibehauptung» handle. Und anschliessend darüber, was denn eigentlich ein «Grenzbaum» genau sei.
Im letzten Teil lässt das Gericht die formalen Fragen hinter sich und nimmt konkrete Interessensabwägungen vor. Und die fallen allesamt zuungunsten von Knaus aus. Der «Rückbau» der Tanne sei nicht aufwändig genug, um Knaus ein Überbaurecht oder Eigentum des gesamten Bodens unter der Tanne zuzusprechen. «Auch würden keine bedeutenden wirtschaftlichen Werte vernichtet», so das Gericht. Bei der Tanne handle es sich «mit einem Alter von über 40 Jahren zwar nicht mehr um einen Jungbaum, aber auch nicht um einen Baum mit einem erheblichen Alter, das ein besonderes Interesse an dessen Erhaltung begründen würde».
Eines der Hauptargumente von Knaus, die Vögel in der Tanne, handelt das Obergericht mit nur einem Satz ab: «Keine grössere Bedeutung kommt auch dem Umstand zu, dass der Baum ein beliebter Aufenthaltsort für Vögel sein mag, mangelt es doch im ländlichen Schleitheim nicht an geeigneten Aufenthaltsorten für Vögel.»
Wichtiger als die Vögel in den Ästen findet das Gericht die Wurzeln der Tanne: «Unabhängig von der konkreten durch die Berufungsbeklagten vorgesehenen Nutzung des Hinterhofs ist gerichtsnotorisch, dass sich eine Grünfläche vielfältiger und besser nutzen lässt, wenn sie keine Wurzeln aufweist.»
Schliesslich bestätigt das Obergericht das Urteil des Kantonsgericht. Die Tanne wird «geteilt», also gefällt, und Knaus trägt die Kosten, die mittlerweile auf 30 000 Franken angewachsen sind. Sein Anwalt habe ihm gesagt, vor Bundesgericht hätte er gute Chancen. Doch er entschied sich gegen einen Weiterzug, das sei ihm eine «zu grosse Lotterie». Er wollte seine Pension nicht weiter gefährden.
Nie mehr zurück in die Schweiz
Der Kampf um den Baum hat Spuren hinterlassen. Knaus fühlt sich alleingelassen. Etwa von den Umweltverbänden, die er um Hilfe gebeten habe. Sie hätten ihm geantwortet, er solle doch den Baum fällen und «ein paar Büsche pflanzen», sagt er. Und er hat sein Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. «Da spricht man immer von Klimawandel, aber lässt grundlos gesunde Bäume fällen. Ich werde das nie verstehen.»
In Schleitheim war er zuletzt, als die Tanne noch stand. Das Grundstück mit dem Fachwerkhäuschen steht zum Verkauf. Er wolle nie mehr in der Schweiz leben, sagt er. «In Spanien funktionieren die Behörden überhaupt nicht, aber wenigstens lässt man sich in Ruhe.»
Der Baumstumpf in Schleitheim ist einseitig abgefräst und auf der Wohnblockseite wurden alle Wurzeln entfernt. Der Teil, der auf Knaus’ Land liegt, ist unberührt. Er hat nicht erlaubt, dass jemand sein Grundstück betritt.
So sind die Schlaatemer zwar einen Baum losgeworden. Und einen Mann, der jahrelang hier gewohnt, jedoch wohl nie richtig dazugehört hatte. Aber die Wurzeln, die bleiben.