1000 säumige Prämienzahler

16. September 2019, Jimmy Sauter
Den Spitälern Schaffhausen entgehen «jährlich mehrere Hundertausend Franken».
Den Spitälern Schaffhausen entgehen «jährlich mehrere Hundertausend Franken».

1000 Personen bezahlen ihre Krankenkassenprämien nicht. Das hat Folgen: Kanton und Spitäler bleiben auf den unbezahlten Rechnungen sitzen.

Immer mehr Schaffhauserinnen und Schaffhauser bezahlen ihre Krankenkassenprämien nicht. Ende Mai 2014 waren es 270 Personen, im Februar 2018 schon 870, und jetzt sind es bereits 1000. Das gibt Bruno Bischof, Leiter des Schaffhauser Sozialversicherungsamtes SVA, auf Anfrage der AZ bekannt. Bei einer Bevölkerung von rund 70 000 erwachsenen Personen entspricht das somit jeder 70. Person des Kantons Schaffhausen.

Wer sind diese 1000 Personen?

Typische Fälle scheint es nicht zu geben. Zwischen dem 18. Altersjahr und der Pensionierung seien «alle Alterskategorien und Geschlechter einigermassen gleichmässig verteilt», sagt Bruno Bischof. Ab dem AHV-Alter nehme die Anzahl dann wieder stark ab, weil Rentnerinnen und Rentner Ergänzungsleistungen beziehen können und deshalb von der Liste genommen werden. Eine detaillierte Auswertung der Liste mache das SVA aber nicht, relativiert Bischof.

Klar ist: Auf der Liste sind keine Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Wie bei den Pensionierten mit Ergänzungsleistungen werden diesen Personen die Krankenkassenprämien vom Staat bezahlt.

Auch Kinder kommen im Kanton Schaffhausen laut Bruno Bischof nicht auf die Liste, im Gegensatz beispielsweise zum Kanton Thurgau, wo gemäss St. Galler Tagblatt auch Kinder auf der Liste erfasst sind. Allein in Kreuzlingen seien es 274 Kinder. Es komme allerdings «ab und zu» vor, dass Personen mit dem Erreichen der Volljährigkeit auf der Liste landen, weil die Eltern die Prämien nicht bezahlt haben, sagt Bruno Bischof.

Personen, die mindestens einen Teil ihrer Krankenkassenprämien nicht beglichen haben, landen im Kanton Schaffhausen wie auch in sieben anderen Kantonen auf der sogenannten «Liste der säumigen Prämienzahler» und dürfen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nur noch «Notfallbehandlungen» in Anspruch nehmen.

Über Sinn und Zweck der Liste, die einst als abschreckende Massnahme eingeführt wurde, sind sich viele einig: Sie bringe wenig bis nichts. Beispielsweise kam eine Analyse im Auftrag der Zürcher Gesundheitsdirektion zum Ergebnis, dass dem «grossen Aufwand» eine «fragliche Wirksamkeit» gegenüberstehe. Zürich verzichtet bis heute auf eine solche schwarze Liste.

Auch die Schaffhauser Regierung wollte die Liste im Rahmen des Entlastungsprogramms EP14 bereits einmal abschaffen, um jährlich 100 000 Franken an administrativen Kosten einzusparen. Gleichzeitig sollte jedoch bei den Prämienverbilligungen gespart werden, weshalb die Stimmbevölkerung eine Totalrevision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes 2016 abgelehnt hatte. Die Liste blieb bestehen (siehe Artikel «Die teure schwarze Liste» in der AZ vom 1. Februar 2018).

Spital: «Hunderttausende Franken»

Ob man die Liste abschafft oder nicht: Das Problem, dass viele Personen ihre Rechnungen nicht bezahlen, würde wohl bestehen bleiben. Und das hat finanzielle Folgen, beispielsweise für die Spitäler Schaffhausen, Betreiberin des Kantonsspitals: «Die Spitäler Schaffhausen müssen aufgrund unbezahlter Rechnungen jährlich mehrere Hunderttausend Franken abschreiben», schreibt die Kommunikationsverantwortliche der Spitäler Schaffhausen, Lisa Dätwyler. «Die meisten Rechnungen, die nicht bezahlt werden, betreffen Einsätze des Rettungsdienstes.» Hinzu kämen die Behandlungen von Touristinnen und Touristen, die «oftmals keine ausreichende Versicherungsdeckung aufweisen». Allgemein habe «das Problem an unbezahlten Rechnungen in den letzten Jahren signifikant zugenommen».

Auf unbezahlten Rechnungen bleibt auch der Beringer Arzt Martin Bösch immer wieder sitzen. Deswegen habe er damit begonnen, eine interne Liste von nichtzahlenden Patientinnen und Patienten zu führen, sagt Bösch gegenüber der AZ. Zugriff auf die Liste des SVA hat Bösch nicht, die Liste darf gemäss Verordnung des Regierungsrates nur den Sozialhilfebehörden der Gemeinden weitergegeben werden. Mit Personen, die auch nach einer Mahnung ihre Rechnungen nicht bezahlen, suche Bösch das Gespräch. Meistens finde man dann eine Lösung, sagt der Beringer Arzt. Mit Verlustscheinen und gewissen finanziellen Einbussen müsse er leben. Besonders stossend empfindet er es, wenn er kostspielige Medikamente nicht bezahlt erhält. Oder wenn Patientinnen und Patianten den Betrag für die Arztrechnung zwar von der Krankenkasse erstattet erhalten, das Geld dann aber anderweitig ausgeben.

Auch Edgar Funke und Ulrich Böhni, die Ärzte des Ärztezentrums Zenit in der Stadt Schaffhausen, kennen das Problem. Böhni schätzt, dass die Verluste pro Arzt «mit grossen Schwankungen gut und gerne 10 000 bis 15 000 Franken pro Jahr betragen».

Die Spitäler Schaffhausen versuchen, mit Massnahmen entgegenzuwirken. Zwar haben auch die Spitäler keinen Zugang zur Liste des SVA, Einzelanfragen seien aber möglich. Und: «Sofern die Spitäler Schaffhausen Kenntnis von säumigen Prämienzahlern haben, die auf der schwarzen Liste stehen, erfolgt eine reguläre Behandlung nur gegen Vorkasse bzw. Depot.» Ausgenommen sind einzig medizinische Notfälle, schreibt Dätwyler.

Krankenkassen profitieren

Auch der Kanton Schaffhausen muss in die Tasche greifen, wenn Personen ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Laut Krankenversicherungsgesetz müssen die Kantone den Krankenkassen 85 Prozent der unbezahlten Rechnungen erstatten. Schaffhausen bezahlte den Krankenkassen deshalb 2018 2,6 Millionen Franken, Tendenz steigend. 2013 waren es erst 130 000 Franken. Und politisch umstritten: Der Kanton nimmt das Geld, mit dem er die Krankenkassen bezahlt, aus dem gleichen Topf, aus dem er die Prämienverbilligungen finanziert. Allerdings beeinflusse dies weder die Höhe der pro Person ausbezahlten Prämienverbilligungen noch den Umfang des Bezügerkreises, hält SVA-Leiter Bischof fest.

Obwohl die Kantone 85 Prozent der unbezahlten Rechnungen übernehmen, bleiben die Schulden der säumigen Prämienzahlerinnen und Prämienzahler gegenüber den Krankenkassen bestehen, bis sie ihre Rechnungen vollständig abbezahlt haben. Wenn dies der Fall ist, müssen die Krankenkassen wiederum einen Betrag an die Kantone zurückzahlen, allerdings nicht 85 Prozent (so viel, wie sie zuvor erhalten haben), sondern lediglich 50 Prozent. Für die Kantone bedeutet dies ein Verlustgeschäft von 35 Prozent zugunsten der Krankenkassen. Laut Bruno Bischof sind dem Kanton Schaffhausen aufgrund dieser Regelung in den letzten vier Jahren (2015–2018) durchschnittlich 70 000 Franken entgangen.

In anderen Kantonen sind die Beträge wegen der höheren Bevölkerungszahl grösser. Im Kanton Zürich waren es gemäss dem Zürcher SVA im Jahr 2018 1,3 Millionen Franken. Dem Kanton Aargau entgingen laut Gesundheitsdepartement im gleichen Jahr 620 000 Franken, Tendenz steigend. Im Thurgau wurden gemäss Gesundheitsamt im letzten Jahr netto drei Millionen Franken an die Krankenkassen ausbezahlt. Die Rückerstattungen seien (noch) gering, schreibt das Amt.