Amtsmissbrauch und Begünstigung

12. November 2018, AZ-Redaktion

Schwere Vorwürfe und erneut ein Sonderstaatsanwalt: Zwei Verfahren gegen Ex-Polizeikommandant Kurt Blöchlinger.

Eine Woche nach der überraschenden Freistellung von Polizeikommandant Kurt Blöchlinger ist noch immer fast nichts über die Gründe dieser Trennung bekannt. Blöchlingers Chefin, Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, beantwortet strikt keine Fragen und verweist auf die Staatskanzlei. Dort erfährt die «az» – abgesehen von der immer gleichen Floskel, wonach «über die Einzelheiten der Vertragsauflösung zwischen Kurt Blöchlinger und dem Regierungsrat» Stillschweigen vereinbart wurde – nur dies: «Die Arbeiten am neuen Polizeigesetz werden wie geplant weitergeführt.»

Die Staatskanzlei berichtet ausserdem, dass bei der Schaffhauser Staatsanwaltschaft keine Fälle hängig seien.

Das ist richtig. Es sind aber gemäss Recherchen der «az» zwei Verfahren gegen oder im Zusammenhang mit Kurt Blöchlinger hängig, jedoch nicht (mehr) bei der Staatsanwaltschaft, sondern beim Obergericht.

Der erste Fall: Kurt Blöchlinger wurde von einer unbekannten Person wegen Ehrverletzung angezeigt. In der Zwischenzeit hat die anzeigende Person eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung an das Obergericht geschickt, ebenso ein Ausstandsverfahren gegen den zuständigen Staatsanwalt. Es handelt sich dabei – erneut – um den ausserordentlichen, aus­serkantonalen Staatsanwalt Hans Maurer, weil die Schaffhauser Staatsanwaltschaft befangen sein könnte.

Der zweite Fall: Eine weitere Person zeigte Kurt Blöchlinger im Mai 2018 wegen Begünstigung, Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses an. Der Kommandant soll Informationen über die Person an zwei Zürcher Polizisten sowie an eine Privatperson weitergegeben haben. Pikant: Diese Privatperson ist die gleiche, für die der Kommandant Bussen aus dem Polizeibudget Bussen in der Höhe von 12’000 Franken bezahlt hatte.

Die Staatanwaltschaft verfügte die Nichtanhandnahme der Anzeige im zweiten Fall, ohne Ermittlungen anzustellen. Dagegen wehrte sich die anzeigende Person mit einer Beschwerde an das Obergericht. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

Von mindestens einem der beiden Fälle wusste die zuständige Regierungsrätin und ehemalige Oberrichterin Cornelia Stamm Hurter. Die Frage, ob es zwischen diesen Verfahren und der Freistellung Blöchlingers einen Zusammenhang gibt, beantwortet sie nicht. Unklar ist auch, welche Rolle die Enthüllungen der «az» über Blöchlingers Amtsführung gespielt haben.