Nachdem die «az» die Archivzerstörung der Schaffhauser Kantonalbank publik gemacht hat, reagiert die Staatsbank.
Die Schaffhauser Kantonalbank möchte «Klarheit schaffen», schreibt sie diese Woche in einer Mitteilung. «Die Bank hat ihre Historie dokumentiert.»
Wie die «az» Mitte August publik machte, hat die 1883 gegründete KB vor Kurzem praktisch ihr gesamtes Archiv vernichtet (zum Artikel hier lang). Unter den geschredderten Dokumenten befinden sich fast alle Sitzungsprotokolle der Direktion und des Bankrats, des politisch zusammengesetzten Aufsichtsorgans der Staatsbank. Grundsätzlich werden die Bankratsakten neu nach 15 Jahren zerstört.
Diverse Historikerinnen und Archivare beschwerten sich darüber, dass die strategischen Entscheide der Bank dadurch nicht mehr nachzuvollziehen seien und so keine tiefgründige Schaffhauser Wirtschaftsgeschichte mehr geschrieben werden könne.
SP-Kantonsrat Matthias Freivogel hat deshalb eine Interpellation mit dem Titel «Skandalöse Aktenvernichtung bei der Schaffhauser Kantonalbank?» eingereicht.
Nun reagiert die KB mit einer Stellungnahme. Die Bank dementiert die Zerstörung nicht, präzisiert und begründet aber. Sie schreibt: «[Die KB] stellt mit zahlreichen Dokumenten und Gegenständen in ihrem eigenen Archiv die Dokumentation der Bankhistorie sicher. Dazu zählen beispielsweise alle Geschäftsberichte seit Bestehen der Bank, zahlreiche Dokumente aus der Gründungszeit (z. B. Bankratsprotokolle), umfangreiche retrospektive Unterlagen im Rahmen der Jubiläen oder Fotos. Geschichtsträchtige Ereignisse der Bank wie die Übernahme der Spar- und Leihkasse Ramsen, die Aufarbeitung der Holocaust-Gelder (Volcker-Bericht), der Comaplex-Fall oder das US-Steuerthema sind detailliert dokumentiert. Historische Hypothekenbücher, Sparhefte, Münzprägestempel etc. werden als Zeitzeugnisse der Arbeitsweise der letzten 135 Jahre ebenfalls aufbewahrt.»
2014 seien «die Grundsätze der Archivierung überprüft» worden, so die Mitteilung weiter. Der Bankrat habe damals einstimmig beschlossen, «eine Archivierungsfrist von 15 Jahren auch für die Bankratsprotokolle anzuwenden».
Begründet wird dies mit dem «hohen Stellenwert», den «der Schutz der Kundendaten sowie der Persönlichkeitsschutz der Mitarbeitenden» einnähmen. (kb.)