Das Elektrizitätswerk Schaffhausen liess deutsche Monteure erneut ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz arbeiten. Dabei wurde das EKS erst vor Kurzem deswegen verurteilt.
Am 2. August 2018 brach in Thayngen das Stromnetz zusammen. Ein Fall für Markus Niedrist, Leiter Netz des Elektrizitätswerks (EKS). Nun musste es schnell gehen. Doch die Pikett-Monteure waren in Rüdlingen, unterer Kantonsteil, Fahrzeit: 30 Minuten. Also zückte Niedrist den Joker. Die EKS-Aussenstelle im deutschen Worblingen verfügt ebenfalls über Pikett-Monteure. Sie befanden sich zurzeit in Gailingen, 15 Minuten Fahrzeit. Wenig später standen zwei EKS-Lieferwagen mit deutschen Kennzeichen in der Mühlegasse. Bald darauf floss der Strom wieder aus den Thaynger Steckdosen.
«Die Versorgungssicherheit steht bei uns an erster Stelle», sagt Niedrist. Es habe sich bei dem Einsatz um einen Notfall gehandelt, vergleichbar mit einem Verkehrsunfall, einem Brand oder einem Unwetter.
Nicht prioritär war in jenem Moment, dass die deutschen EKS-Monteure in der Schweiz gar nicht arbeiten durften. Die Entsendung von ausländischen Arbeitnehmern in die Schweiz ist vom Bund geregelt.
Im Zuge der Diskussion um das Rahmenabkommen mit der EU ist derzeit die Acht-Tage-Regel virulent. Sie besagt, dass Arbeitseinsätze acht Tage vorab beim Arbeitsamt gemeldet werden.
Das EKS hat den Einsatz gar nicht angemeldet – auch nicht nachträglich, was einer gängigen Praxis entspricht. Das Arbeitsamt erfuhr nur vom Einsatz, weil es eine Meldung aus der Bevölkerung erhielt. In der Folge kam es am Freitag, dem 17. August, zwei Wochen nach dem Einsatz, zu einer Krisensitzung beim Arbeitsamt.
Nicht das erste Mal
Man muss vorausschicken: die Sache ist durchaus delikat. Deutsche Monteure, die im Auftrag des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen auf Schweizer Boden arbeiten und dabei die Gesetze verletzen – so was gab es schon einmal. Es ist gar nicht lange her.
Im Dezember 2016 wurde das Schaffhauser Arbeitsamt aktiv, nachdem die deutsche Solarfirma E. U. Solar Swiss GmbH im Auftrag des EKS Grenzgänger während mehr als 90 Tagen zum Arbeiten in die Schweiz geschickt und damit gegen das Fernmeldegesetz verstossen hatte (siehe die ausführliche Recherche in der «az» vom 3. Oktober 2017). Vor wenigen Wochen hat das Kantonsgericht nun in einem Zivilverfahren gegen die E. U. Solar Swiss entschieden. Der Entscheid kann erst in einigen Wochen eingesehen werden. Er wurde nur im Amtsblatt publiziert, weil er der Firma «nicht zugestellt werden konnte». Der Telefonanschluss der Firma, welche bereits vor ihrem Engagement für das EKS diverse Male betrieben worden war, ist nicht mehr in Betrieb. Der eine Fall ist also abgeschlossen, doch genau zeitgleich folgt der nächste.

Das Beweisfoto: Dieser Einsatz vom 2. August 2018 verstiess gegen das Gesetz. (Foto zVg)
Kein Kommentar
Stellt man beim Arbeitsamt Fragen zum Einsatz in Thayngen und zur Sitzung vom 17. August 2018, wird man von Dienststellenleiter Vivian Biner darauf verwiesen, dass «generell keine firmenbezogenen Auskünfte» erteilt würden. Auch Nachfragen beim zuständigen Regierungsrat Ernst Landolt mit dem Verweis darauf, dass das EKS zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand ist und ein öffentliches Interesse an seiner Geschäftsführung besteht, bleiben ergebnislos – «keine Auskunft».
Einer glaubt zu wissen, wieso sich das Volkswirtschaftsdepartement so bedeckt hält. Hans-Peter Kaufmann ist der Direktor des Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverbands (Suissetec) und einer der schärfsten Kritiker des EKS. Ausserdem ist er in der Branche exzellent vernetzt. Kaufmann sagt, am 17. August sei – im Beisein von Ernst Landolt – entschieden worden, dass der Vorfall in Thayngen nicht publik werden dürfe. Auch Regierungsrat Martin Kessler, Verwaltungsratspräsident des EKS, war im Bild. Die Regierungsräte hätten sich dafür eingesetzt, die Affäre «unbürokratisch» zu klären. Man habe verhindern wollen, dass das EKS erneut in die Kritk gerät. Nach den Nachfragen der «az» habe beim Arbeitsamt eine «Hexenjagd» stattgefunden, um vermeintlich undichte Stellen zu finden.
«Dumm gelaufen»
Was Markus Niedrist vom EKS bestätigt: Das Arbeitsamt habe um eine mündliche Stellungnahme gebeten. Welche Massnahmen das Amt eingeleitet habe, sei bis heute nicht bekannt. Das Arbeitsamt zeige Verständnis für die Notsituation, es müsse aber alle Firmen gleich behandeln.
Niedrist sagt auch, es habe sich bei dem Einsatz um einen Einzelfall gehandelt. Beweisen lässt sich das nicht. Der Fall ist nur publik geworden, weil eine Person die Baustelle mit EKS-Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen fotografierte und das Amt informierte.
Nun hat das EKS gehandelt. Gemäss Niedrist wurden für die zwei Mitarbeiter aus Worblingen Arbeitsbewilligungen für die Schweiz beantragt und auch erteilt. Die anderen Mitarbeiter in Worblingen, die manchmal in der Schweiz arbeiten, hätten eine Grenzgängerbewilligung mit fünfjähriger Laufzeit.
Wieso das nicht früher geschehen ist? «Das ist dumm gelaufen», gesteht Niedrist. Suissetec-Direktor Kaufmann sagt, der Fall zeige erneut, dass das EKS glaube, tun und lassen zu können, was es wolle.