Die «az» hat heute beim Obergericht Beschwerde eingereicht. Grund dafür ist der Entscheid des Schaffhauser Kantonsrats, die Herausgabe von bestimmten Kommissionsprotokollen zu verweigern (die «az» berichtete vorletzte Woche ausführlich darüber).
Konkret geht es um Bewerbungsgespräche, welche die Justizkommission – zuständig für Stellenbesetzungen in der Schaffhauser Justiz – mit drei neuen Staatsanwälten und Richtern führte. Diese Kandidaten sind allesamt Mitglieder der Kantiverbindung Scaphusia – ebenso wie mehrere Mitglieder der Kommission. Mit der Einsicht in die Protokolle wollte die «az» nachschauen, ob dieses heikle Thema an den Bewerbungsgesprächen behandelt worden war.
Grundlage dazu ist das Öffentlichkeitsgesetz. Dieses sieht vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger amtliche Akten einsehen darf. Seit einem wegweisenden Entscheid des Schaffhauser Obergerichts im Jahr 2016 sind auch Kommissionsprotokolle öffentlich.
Nun ist der Kantonsrat der Meinung, bei protokollierten Bewerbungsgesprächen handle es sich um einen Sonderfall – deshalb die Geheimhaltung.
Inwiefern profitiert die Öffentlichkeit von der Einsicht in protokollierte Bewerbungsgespräche von Staatsanwältinnen und Richtern? Die Kommission schlägt jeweils nur eine einzige Person zur Wahl für ein Amt als Staatsanwalt oder Richterin vor. Wenn nun die Bewerbungsgespräche und die Beratungen in der Kommission geheim bleiben, kann keine wirkliche öffentliche Diskussion zu diesem Einer-Wahlvorschlag stattfinden. Für ein öffentliches Amt eine spezielle Situation: Die Allgemeinheit weiss nicht, wie die Amtsträgerin oder der Amtsträger zum Amt kam.
Plötzliche Wende
Dass der Kantonsrat die Protokolle nicht offenlegen will, ist kurios: Vor wenigen Monaten stellte die «az» das exakt gleiche Gesuch. Damals wurde es bewilligt. Die «az» erhielt Protokolle von Bewerbungsgesprächen mit zwei Staatsanwälten. So konnte sie Folgendes enthüllen: Die Kommission war enorm schlecht informiert. Und die beiden Kandidaten, beide aus dem Thurgau, hatten sich gegenseitig bei der Bewerbung geholfen.
Dass der Kantonsrat plötzlich umgeschwenkt ist, hängt wohl mit der kritischen Berichterstattung der «az» zu diesem Fall zusammen.
Die «az» ist jedoch der Meinung, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht auf solche Informationen hat. Über eine öffentliche Wahl soll auch öffentlich diskutiert werden. Mit der Beschwerde wird das Obergericht einen Grundsatzentscheid fällen.