Datenschützer pfeift Zivilschutz zurück

16. Juni 2018, Kevin Brühlmann

Der Schaffhauser Zivilschutz stellt Fotos von Zivilschutzangehörigen ohne deren Einverständnis ins Netz.

Sie posieren in orangen Shirts und grünen Jacken und Hosen, graben mit der Schaufel oder schieben Rollstühle über Hindernisse: Seit ein paar Monaten kann die Bevölkerung den Schaffhauser Zivilschützern auf Twitter und Instagram bei ihren Tätigkeiten zuschauen. Der Zivilschutz hält die Arbeiten der Dienstleistenden auf Fotos fest und stellt sie ins Netz – allerdings ohne alle abgebildeten Personen vorher um Erlaubnis zu fragen.

Das darf der Zivilschutz laut geltendem Gesetz nicht, wie der kantonale Datenschutzbeauftragte, Christoph Storrer, auf Anfrage der «az» schreibt: «Von jedem auf den Bildern ersichtlichen Dienstleistenden müsste eine Einwilligung eingeholt werden.» Nach der Anfrage der «az» habe Storrer den Zivilschutz aufgefordert, sich künftig daran zu halten.
Der Zivilschutz schert sich jedoch nicht darum. Noch immer ist mindestens ein Foto auf Instagram zu sehen, das eine Person zeigt, die kein Einverständnis gegeben hat. Der Kommandant des Schaffhauser Zivilschutzes, Christoph Kolb, will gegenüber der «az» keine Fragen beantworten und verweist stattdessen auf die Medienstelle von Polizei und Zivilschutz.

Pressesprecher Patrick Caprez schreibt: «Die beauftragten Fotografen (alles Angehörige des Zivilschutzes oder der Abteilung Bevölkerungsschutz und Armee) haben seit dem Beginn der Publikationen auf Instagram die Anweisung, bei den abgebildeten Personen eine Einwilligung einzuholen, sofern die Personen erkennbar sind. Dies geschieht mündlich. Wird eine Zustimmung verweigert, wird das Bild gelöscht und nicht publiziert.» Es sei aber denkbar, dass das Einholen der Zustimmung «in Einzelfällen vergessen wurde».
Weiter schreibt Caprez: «Selbstverständlich wird das Bild entfernt, sobald eine abgebildete Person geltend macht, sie hätte ihre Zustimmung nicht gegeben, oder ihre Zustimmung nachträglich widerruft.» (js.)