Keine Décharge für den EKS-Verwaltungsrat.
Die Geschäftsprüfungskommission des Schaffhauser Kantonsrats (GPK) will den Verwaltungsrat des Schaffhauser Elektrizitätswerks (EKS) um ihren Präsidenten Martin Kessler noch nicht entlasten. Sie empfiehlt dem Regierungsrat, an der kommenden Generalversammlung mit der Erteilung der Décharge abzuwarten.
Hintergrund ist ein hängiges Strafverfahren gegen zwei Firmen aus Deutschland und Thayngen, die im Auftrag des EKS Solaranlagen in der Region Schaffhausen installiert haben sollen. Das Eidgenössische Strominspektorat (ESTI) hat im Februar Strafanzeige beim Bundesamt für Energie eingereicht. Laut Peter Rey, stellvertretender Leiter des ESTI-Rechtsdienstes, seien Pflichtverletzungen in 84 Fällen festgestellt worden. Eine allfällige Busse könnte gemäss Rey bis zu 100’000 Franken betragen.
«Bis zum Abschluss dieser Verfahren bestehen aus Sicht der GPK noch nicht abschliessend evaluierbare Unsicherheiten», begründet die Geschäftsprüfungskommission ihre Haltung. Der Regierungsrat habe die Mitteilung der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis genommen und werde nächsten Dienstag darüber beraten, heisst es aus Kesslers Baudepartement.
Weiter empfiehlt die GPK dem Regierungsrat, die Wahl des Verwaltungsrats wenn möglich nur auf ein Jahr vorzunehmen, damit innerhalb dieser Frist die Zusammensetzung des Gremiums überprüft werden könne. (js.)