Polizeikommandant Kurt Blöchlinger soll mit Steuergeldern noch weitere Schulden des Mannes getilgt haben, den er im Bedrohungsmanagement betreut hatte.
Der Sonderstaatsanwalt, der ein halbes Jahr lang zu dubiosen Zahlungen von Polizeikommandant Kurt Blöchlinger ermittelte, sprach dabei einzig und allein mit dem Kommandanten (die «az» berichtete). Danach stellte er die Untersuchung ein.
Eine E-Mail zeigt nun, dass es sich durchaus gelohnt hätte, auch den Mann einzuvernehmen, der von Blöchlingers Zahlungen profitierte. Wir nennen ihn F.
Am 1. Mai um 16:01 Uhr schrieb F. in einer Rundmail: «Nachdem die Strafuntersuchung gegen den Polizeikommandanten ergebnislos eingestellt werden musste, fährt er in der Vermittlung zwischen mir und dem Staat fort. Zwischenzeitlich hat sich längst bestätigt, dass ich ihm vertrauen darf. Unter anderem hat er es geschafft, Steuerrestanzen seit 2014 auf Eis zu legen, ohne dass ich deswegen in neue Rechtshändel verstrickt worden wäre.»
Geht es also nicht nur um die rund 12’000 Franken, die F. aus dem Polizeibudget bezahlt respektive erlassen wurden?
Nachfragen bei Kommandant Kurt Blöchlinger und Finanzdirektorin Cornelia Stamm-Hurter blieben ergebnislos. Das Finanzdepartement lässt ausrichten, die Ausführungen von F. könnten – gestützt auf das Gesetz über die direkten Steuern – «weder dementiert noch bestätigt werden».
Gar nicht suizidal?
Angenommen, F. schreibt in seinem Rundmail die Wahrheit, hätte der Sonderstaatsanwalt auch in dieser Sache nachforschen müssen. Er wäre wohl, wie bei den anderen beiden Zahlungen, zum Schluss gekommen, dass es dafür «keine ausreichende rechtliche Grundlage» gegeben habe.
In seinen Ermittlungen kam er jedoch zum Schluss, dass die Zahlungen trotzdem keine Straftat darstellten, denn mit ihnen sei eine «unmittelbar drohende Gefahr» abgewendet worden. Der Sonderstaatsanwalt stützt sich dabei auf die sogenannte «polizeiliche Generalklausel».
Konkret habe die Gefahr bestanden, dass F. Suizid begehen könnte, wenn nicht sofort gehandelt werde. Die Zahlungen seien dabei ein «adäquates Mittel zur Deeskalation» gewesen.
Nur: In einer zweiten E-Mail schrieb F. am 9. Mai an die «az», die Aussage, er werde sich in die Luft sprengen, habe er nie «gemacht, geschrieben oder sonstwie assoziiert».
Auch diese Aussage von F. wäre für den Sonderstaatsanwalt wohl nicht unerheblich gewesen. Schliesslich fusste seine ganze Argumentation darauf, dass von F. eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausging. (mr.)