Enthüllt

31. Mai 2018, Kevin Brühlmann
Illustration: Faro Burtscher
Illustration: Faro Burtscher

Wie sich SVP-Politiker Peter Scheck selbst angezeigt hat, ohne es zu merken.
Wir decken auf. Und sparen dem Staat damit Tausende von Franken.

Heisse Verzweiflung rinnt durch den Telefonhörer. Quelle ist Mariano Fioretti. Die SVP-Allzweckwaffe – Kantonsrat, Grossstadtrat, Stadtschulrat, Parteisekretär, -medienbeauftragter und -kassier – ersucht um Hilfe: Ich kann es nicht gewesen sein, das ist doch zum aus der Haut fahren, beweisen Sie bitte meine Unschuld.

Es scheint, als spielte uns jemand einen Telefonstreich. Aber Fioretti ist es todernst. Was ist denn hier passiert?

Etwa fünfzehn Minuten zuvor an diesem Montag, dem 26. Februar 2018, kurz nach 17 Uhr: Wir schreiben Fiorettis Parteikollegen Peter Scheck eine E-Mail. Wie immer an seine offizielle städtische Adresse; Scheck leitet das Schaffhauser Stadtarchiv, wo der 61-jährige Dr. phil. jeweils gemütlich in seinem Einzelbüro arbeitet.

In der Mail geht es um bestimmte Protokolle der Justizkommission. Vom Kantonsrat zusammengesetzt, kümmert sie sich um Stellenbesetzungen in der Justiz. Präsident ist Peter Scheck. Jene Protokolle dokumentieren die Bewerbungsgespräche mit zwei Staatsanwälten, die kürzlich in Schaffhausen eingestellt wurden – die jedoch an ihrem vormaligen Arbeitsort, in Kreuzlingen,  als «Duo infernale» in die Kritik geraten sind.

Das Bundesgericht setzte sie wegen «zahlreicher und teilweise krasser Verfahrensfehler» von einem Fall ab, wobei sich ihr «Kronzeuge» später als Haupttäter entpuppte. Zurzeit läuft ein Verfahren wegen Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch gegen das Duo.

Möglich war die Einstellung des einen Staatsanwalts, Andreas Zuber mit Namen, weil die Kommission extrem schlecht informiert war: Die Mitglieder hatten die Unterlagen erst wenige Stunden vor dem Bewerbungsgespräch erhalten, wurden also überrumpelt. Zudem hat sich das Thurgauer Duo beim Jobwechsel geholfen, indem es gegenseitige Empfehlungen abgab (und dabei nicht mit Superlativen geizte). Das war nicht unerheblich. Später sprach etwa Peter Scheck von «ausgezeichneten Referenzen», um der Wahl des Duos Glaubwürdigkeit zu verschaffen. (Die Vorgeschichte ist hier nachzulesen.)

Treibende Kraft hinter der Ernennung, wie die Protokolle offenlegen, war der Erste Staatsanwalt Peter Sticher. «Ich kenne ihn [Andreas Zuber] seit mehr als 10 Jahren», sagte er während der entscheidenden Beratung in der Justizkommission. «Er ist intelligent, humorvoll.»

Der Clou daran ist: Wenn es nach dem verantwortlichen Peter Scheck ginge, dürften wir das alles gar nicht wissen. Die Öffentlichkeit hat zwar das Recht, Protokolle von Kommissionen einzusehen. Und Scheck als Präsident des Gremiums stellte uns die Dokumente auch zu, allerdings stark geschwärzt. Die Papiere hätte man glatt für einen Katalog für schwarze Farbe halten können. Das Zensierte sei privat und daher nicht von öffentlichem Interesse, so die Begründung, die Scheck unterzeichnete.

Warum wissen wir trotzdem von den fragwürdigen Umständen der Stellenvergabe? Wir haben uns die unzensierten Originalprotokolle besorgt. Sie zeigen aus­serdem, dass Peter Scheck im Namen der Justizkommission viel zu viel geschwärzt hat.

Man vertuschte zum Beispiel, dass Staatsanwalt Andreas Zuber sagte, er sei mit 20 Jahren in die FDP eingetreten. Dass noch ein Strafverfahren gegen beide Staatsanwälte läuft. Oder dass die zweite Person seit zehn Jahren im Kanton Thurgau tätig ist. Selbst das Wahlergebnis der Kommission, die sich nach den Bewerbungsgesprächen jeweils kurz beriet, ist unkenntlich gemacht.

Das ergibt keinen Sinn; all diese Informationen wurden später auf einem offiziellen Dokument aufgeführt, das für die Öffentlichkeit bestimmt war.

Offenbar ging es beim grosszügigen Einfärben der Protokolle, quasi Fassadenmalerei, bewusst ums Verheimlichen.

Hilfe «bei diesen Linken»
An jenem Montag, 26. Februar, konfrontieren wir Peter Scheck in der E-Mail mit diesen Vorwürfen: merkwürdige Stellenvergabe, unrechtmässig geschwärzte Protokolle. Er reagiert, um diplomatisch zu bleiben, nicht gerade erfreut. Stellung dazu nimmt er nicht – bis heute nicht.

Doch intern, in der Justizkommission, jagt Peter Scheck E-Mails durch die Online-Ellipsen: Wer hat die Protokolle herausgegeben? Wer hat das Amtsgeheimnis verletzt? Als Erstes trifft es seinen SVP-Kollegen Mariano Fioretti. In seiner Verzweiflung ruft dieser «bei diesen Linken» (Fioretti) auf der «az»-Redaktion an. Schliesslich habe er schon eine Anzeige am Hals, da könne er nicht noch eine gebrauchen. Wir fragen uns zwar, warum Fioretti selbst von Parteifreunden verdächtigt wird, können aber Entwarnung geben. Der SVP-Mann ist tatsächlich unschuldig.

Danach gerät der Grüne Roland Müller unter Beschuss. Er hatte sich in der Justizkommission als Einziger kritisch zu den Staatsanwälten geäussert. Seither scheint mehr oder weniger klar: Müller ist der Übeltäter. Doch wir können erneut entschärfen. Müllers Weste ist blütenweiss.

Per E-Mail reisst Scheck eine Strafanzeige an; er lässt darüber abstimmen, und die Justizkommission entscheidet sich mit 9:1 Stimmen dafür. Die offizielle Begründung lautet: Die Herausgabe der Protokolle, die «schützenswerte Geheimnisse» beinhalteten, habe «das Ansehen des Kantons als Arbeitgeber nachhaltig gestört und beeinträchtigt». Eine Strafuntersuchung gegen unbekannt soll «das Leck aufdecken».

Vor Kurzem beauftragte man einen externen Staatsanwalt mit der Untersuchung: Alberto Fabbri aus Basel-Stadt. «Ja», sagt er am Telefon, «ich habe die Anzeige übernommen.» Wir können uns also darauf gefasst machen, dass die «az» wohl als Zeugin vor Alberto Fabbri auftreten muss.

Wie Wasserfarbe zum Lackieren
Jetzt stellt sich die Frage, wer «das Ansehen des Kantons als Arbeitgeber beeinträchtigt» hat. Wer für Peter Schecks Wut, die Verzweiflung des Mariano Fioretti, die Verdächtigung von Roland Müller verantwortlich ist. Und wer die Straf­untersuchung verursacht hat, die den Kanton Schaffhausen wohl Tausende von Franken kosten wird.

Die Antwort heisst – Überraschung – Peter Scheck. Er hat sich absurderweise selbst angezeigt, ohne es zu merken. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, das sieht das Strafgesetzbuch für Amtsgeheimnisverletzung vor.

In diese ungünstige Gesamtsituation geriet Scheck folgendermassen: Er liess uns die geschwärzten Protokolle elektronisch zukommen. Doch die Zensur stellte sich als ähnlich effektiv heraus, wie wenn man Wasserfarbe zum Lackieren eines Autos verwendet. Mit zwei Klicks konnten wir die zensierten Stellen in eine Word-Datei herauskopieren.

Für die «az» hatte dieser technische Fehler, abgesehen von der Enthüllung der zweifelhaften Jobvergabe an die zwei Thurgauer Staatsanwälte, paradoxe Folgen: Wir mussten die Aufgabe der Kommission übernehmen – aber eben auf illegaler Ebene. Wir hielten uns jedoch an die Spielregeln. Nur öffentliche Informationen zu den Staatsanwälten wie Leistungsausweis, Parteizugehörigkeit, Ausbildung oder Wahlergebnis gaben wir preis. Umgekehrt hielten wir private Details zu Wohnform, Familie oder Hobbies, also tatsächlich «schützenswerte Geheimnisse», bewusst zurück.

Glück im Unglück hat allerdings Peter Scheck: Amtsgeheimnisverletzung kann nur vorsätzlich begangen werden. Das dürfte hierbei – wir wollen niemandem etwas unterstellen – eher nicht der Fall sein.

Überhaupt sollte der externe Staatsanwalt nun zurückgepfiffen werden. Das eingesparte Geld könnte man ja in einen Informatik-Crashkurs investieren.

*****

Anleitung zum Schwärzen
Ein Kommentar von Mattias Greuter

Zuerst haben wir in der Redaktionsstube herzhaft gelacht. Dann kamen wir ins Grübeln.

Warum? Nur widerwillig hatte uns SVP-Kantonsrat Peter Scheck Protokolle der Justizkommission geschickt. Zudem waren sie stark geschwärzt. Doch beim Schwärzen war ein Fehler passiert: Ohne besonderes Fachwissen liess sich der Text hinter den schwarzen Balken am Computer sichtbar machen.

Nach unserer Berichterstattung über Inhalt und Schwärzung der Protokolle erstattete ein zorniger Peter Scheck Anzeige: Amts­geheimnisverletzung! Er löste damit das erwähnte Gelächter in der Redaktionsstube aus: Scheck, quasi Anführer der hiesigen Geheimniskrämerfraktion, der uns schon mehrfach Steine in den Weg zu legen versuchte, Scheck, der uns das schlecht geschwärzte Dokument zugestellt hat, zeigte sich gewissermassen unwissentlich selbst an. Dazu kommt, dass ein Sonderstaatsanwalt mit der Ermittlung des Lecks beauftragt wurde.

Nach dem Gelächter aber folgte das Grübeln. Die Protokollseiten enthielten sensible persönliche Daten, die man der «az» nicht hätte geben dürfen – und die wir auch nicht veröffentlichten.

Doch nun sassen wir in einem publizistischen Dilemma. Im Umgang mit Behörden, die gerne zu viel schwärzen, hatten wir einen geheimen Trumpf in der Hand. Wir konnten darauf hoffen, dass sich der Fehler wiederholen würde. Andererseits war dieser Trumpf aus Sicht des Datenschutzes mehr als problematisch. Was tun?

Diese Zeilen und der Artikel oben bilden das Ergebnis unserer Überlegungen. Wir legen offen, wie wir an die Informationen hinter Schecks schwarzen Balken gekommen sind. Wir verzichten bewusst auf die Chance, künftig Informationen zu erhalten, die uns von Gesetzes wegen nichts angehen. Der Datenschutz geht vor, und er ist in Gefahr, solange man in den Amtsstuben nicht weiss, wie man richtig schwärzt.

Wir bekennen uns zum Schutz sensibler Informationen – und tun damit das Gegenteil davon, was uns Politik und Behörden gerne vorwerfen.

Im Gegenzug verlangen wir, dass nicht einfach nach Lust und Laune geschwärzt wird, wie es Scheck tat, sondern nur nach den Richtlinen des Gesetzes. Dass man uns nur dann amtliche Dokumente und Informationen vorenthält, wenn «überwiegende öffentliche oder private Interessen» im Sinne der Verfassung dies verlangen. Kurz: dass das Öffentlichkeitsprinzip korrekt angewendet wird.

Die Behörden sollen richtig schwärzen, aber nicht grosszügiger, als es ihnen zusteht. Die «az» hat schon mehrmals gezeigt, dass sie es sich nicht gefallen lässt, wenn gegen berechtigte Einsichtsgesuche illegitime Hindernisse gemauert werden.

So hat die «az» auch das Referendum gegen die neue, restriktivere ­Öffentlichkeitsverordnung der Stadt Schaffhausen unterstützt. Wir freuen uns auf die Diskussion vor der Abstimmung im September.