Keine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung: Bundesgericht kippt Urteil des Obergerichts.
Im Fall der Lohnklage von einigen Schaffhauser Kindergärtnerinnen gibt es eine Kehrtwende. Das Bundesgericht hat am Mittwoch das Urteil des Schaffhauser Obergerichts aus dem Jahr 2016, wonach die Kindergärtnerinnen geschlechtsbedingt beim Lohn diskriminiert wurden, gekippt. Der Entscheid des Bundesgerichts fiel mit drei zu zwei Stimmen. «Entgegen der Ansicht des Obergerichts kann nicht als glaubhaft gemacht gelten, dass unter dem früheren Besoldungssystem eine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrkräfte bestanden hätte», heisst es in der Medienmitteilung des Bundesgerichts.
2016 hatte das Schaffhauser Obergericht die Klage gutgeheissen: «Die Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte (…) waren im früheren, bis Ende Oktober 2005 geltenden Lohnsystem des Kantons Schaffhausen geschlechtsbedingt diskriminiert entlöhnt», hielt das Obergericht fest. Die Rede war von zwei Millionen Franken, die der Kanton den 24 klagenden Kindergärtnerinnen hätte nachzahlen müssen (siehe «az» vom 15. Dezember 2016).
Der Schaffhauser Regierungsrat hatte dieses Urteil allerdings nicht akzeptiert und den Fall an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen. Dieses gab dem Regierungsrat nun teilweise recht: «Die betroffenen Kindergartenlehrkräfte hätten konkretisieren müssen, im Vergleich zu welchen, als gleichwertig ausgewiesenen, geschlechtsneutralen oder männlichen Tätigkeiten sie diskriminiert werden. Einen solchen Vergleich haben sie indessen nicht vorgenommen.»
Offen bleibt, ob ältere Kindergärtnerinnen gegenüber jüngeren Berufskolleginnen schlechter bezahlt wurden. Das Bundesgericht hat diesen Aspekt der Klage zur Prüfung an das Schaffhauser Obergericht zurückgeschickt, das nun erneut über die Bücher muss. (js.)