Der Kanton wird das Urteil im Fall des zu Unrecht fristlos entlassenen Polizeimitarbeiters nicht anfechten. «Die Schaffhauser Polizei akzeptiert das Urteil und nimmt zur Kenntnis, dass sie vorgängig Massnahmen disziplinarischer Art hätte ergreifen müssen. Sie wird die Prozessabläufe anpassen», teilte das Finanzdepartement diese Woche mit.
Das Kantonsgericht hatte Ende November die Klage eines früheren Polizeiangestellten gutgeheissen. Der Kanton muss dem ehemaligen Mitarbeiter Löhne in der Höhe von 23’000 Franken nachzahlen. Zusätzlich muss er neben den eigenen Anwaltskosten jene des Klägers im Umfang von knapp 10’000 Franken übernehmen.
Die fristlose Entlassung des ehemaligen Mitarbeiters geht auf einen Zwist mit dem Polizeikommandanten Kurt Blöchlinger zurück (siehe auch «az» vom 7. Dezember 2017).
Weiterhin hängig ist die Untersuchung des externen Staatsanwalts Hans Maurer um mindestens eine auffällige Zahlung in der Polizeirechnung. Blöchlinger soll eine Busse, die gegen eine Privatperson verhängt worden war, eigenmächtig aus dem ordentlichen Polizeibudget bezahlt haben («az» vom 7. September).
Wie Maurer auf Anfrage der «az» schreibt, seien die «wesentlichen Untersuchungsschritte» abgeschlossen. Er hofft, dass er das Verfahren in rund zwei Monaten abschliessen kann. (js.)