Für das Jahr 2018 hat der Schweizer Bund ein Pilotprojekt geplant: Die Integrationsvorlehre soll Flüchtlingen den Weg in den Schweizer Arbeitsmarkt ebnen. Ein grosses Vorbild ist dabei der Kanton Schaffhausen – er startete das Pilotprojekt bereits im Jahr 2017.
Warum das? Und was soll das überhaupt sein, eine Integrationsvorlehre? Wie viel kostet das? Wer macht denn so etwas?
Neun Fragen und Antworten zur Integrationsvorlehre
1. Was soll das sein?
«Die Integrationsvorlehre ist eine Begleitmassnahme im Rahmen von Artikel 121a BV: Verstärkung der Integrationsmassnahmen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.»
Für alle, die nicht beim Staatssekretariat für Migration (SEM) arbeiten: Die Integrationsvorlehre soll Flüchtlinge in das Schweizer Arbeits- und Bildungssystem integrieren.
Integrationskurse für Jugendliche gibt es in Schaffhausen einige. Von Deutschkursen über Berufsschulunterricht bis hin zum Schnupperpraktikum.
Das Problem: Praktisch alle dieser Angebote richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis allerhöchstens 25 Jahre.
Dabei gibt es viele ältere Flüchtlinge: Von den 1007 Personen, die während der sogenannten «Migrationswelle» in den Jahren 2014/15 im Kanton Schaffhausen Asyl beantragten, waren fast 30 Prozent zwischen 16 und 35 Jahren alt. Viele von ihnen bringen bereits Arbeitserfahrung aus dem Herkunftsland mit.
Früher ging man davon aus, dass solche Personen auch in der Schweiz eine Anstellung finden würden. In den letzten Jahren hat sich aber gezeigt, dass dies nur sehr bedingt der Fall ist: Dem SEM zufolge finden vier von fünf erwachsenen Flüchtlingen auch nach fünf Jahren Aufenthalt keine Anstellung. Laut der Integrationsfachstelle Schaffhausen sind es immerhin 30 Prozent, aber auch das ist keine befriedigende Zahl.
Um solchen Personen also den Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen, beschloss das SEM im Dezember 2015 die Einführung eines berufsbegleitenden Integrationskurses.
Die sogenannte «Integrationsvorlehre» richtet sich primär an Flüchtlinge zwischen 16 und 35, die bereits Arbeitserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung mitbringen.
Der Kanton Schaffhausen startete das Pilotprojekt im Sommer 2017.
Im vergangenen Herbstsemester besuchten die Teilnehmer während drei Tagen Einführungskurse in verschiedenste Berufsfelder.
Für das zweite Semester entscheiden sich die Flüchtlinge für einen der gezeigten Berufe, um ein halbjähriges Praktikum in einem Lehrbetrieb zu besuchen.
Daneben erhalten sie über das ganze Jahr an zwei Tagen pro Woche Unterricht am BBZ.
Um die Schweizer Haltungen, Werte und Normen kennenzulernen, gehört zur Integrationsvorlehre ein einwöchiger Intensivkurs, quasi ein Klassenlager.
Nach einem Jahr schliesst der Kurs mit einem Sprachtest ab.
Die erhofften Ergebnisse sind Lehrstellen, Praktika oder der sofortige Eintritt in den Arbeitsmarkt. Wie gut das funktioniert, kann man derzeit noch nicht abschätzen.
Das erste Semester war derweil ein voller Erfolg: Fast alle der Teilnehmer haben bereits eine Praktikumsstelle für das Frühlingssemester 2018 gefunden.
2. Wer ist darauf gekommen?
Jedes Jahr vergibt eine Jury im Kanton Schaffhausen den Prix Vision. Das ist eine Auszeichnung zur Förderung von Ideen in der Berufsbildung des Kantons Schaffhausen. Initiiert und finanziert wird er durch die Peyerschen Familienlegate. Im Jahr 2017 ging der Prix Vision an die Integrationsvorlehre.
Der grundlegende Anstoss stammt dabei vom Integres-Geschäftsleiter Kurt Zubler, bei dem der Preis nun auch im Büro hängt.
Er betont aber, dass das Projekt nur deshalb so erfolgreich war, weil er gut mit allen anderen Projektbeteiligten zusammenarbeiten konnte.
Kopfhörer auf oder Volume hoch: Kurt Zubler erzählt von seinen Erfahrungen im Bereich der Integrationsvorlehre und spricht über seine eigene Rolle.
3. Warum ausgerechnet in Schaffhausen?
Das Projekt startet im Jahr 2018 für alle Kantone.
Schaffhausen hat die erste Integrationsvorlehrklasse bereits im Jahr 2017 gestartet.
Das liegt vor allem daran, dass Schaffhausen ein kleiner Kanton ist. Die Wege sind kurz. Man kennt sich.
Ausserdem gibt es mit dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und den Vollzeit-Integrationsklassen bereits ein gutes Fundament für die Integrationsvorlehre. Bereits 2008 wurde neben dem Vollzeit- auch das arbeitsbegleitende Modell der Integrationsklasse genehmigt. Für 2017 war ohnehin eine weitere Integrationsklasse geplant, da die Nachfrage derart gross war.
Also hat man einfach mal angefangen.
Tatsächlich richtet sich das Schaffhauser Modell der Integrationsvorlehre im Grossen und Ganzen nach dem, was der Bund vorgeschlagen hat. Eine einzelne Abweichung gibt es: Der Bund sieht vor, dass sich die Integrationsklassen spezifisch mit einem Berufsfeld beschäftigen. So soll es eine Klasse für Bauberufe oder eine für Pflege geben.
Hier zeigt sich wieder, dass Schaffhausen ein kleiner Kanton ist: Mit den bestehenden Ressourcen ist ein solches Konzept gar nicht durchführbar.
BBZ-Rektor Ernst Schläpfer sieht dies aber nicht als Nachteil:
«So sehen die Flüchtlinge die ganze Palette an Angeboten. Ausserdem ist es ganz gut, wenn sie lernen, dass man nicht immer nur das machen kann, was einem am besten gefällt – das ist ja auch später im Arbeitsleben nicht anders.»
Die Schaffhauser Politik unterstützt das Projekt ebenfalls: Im Demographiebericht des Kantons Schaffhausens bildet der «Ausbau der Bildungsmassnahmen für Migranten/innen» einen Schwerpunkt.
4. Wer macht denn so etwas?
Das Projekt «Integrationsvorlehre in Schaffhausen» ist eine Gemeinschaftsleistung. Hier sind die wichtigsten Institutionen im Überblick.
5. Was soll das bringen?
Zeit für ein wenig Statistik.
Im Jahr 2016 bezogen laut dem Bundesamt für Statistik 85.8 Prozent der in der Schweiz anerkannten Flüchtlinge Sozialhilfe. Das sind 25’544 Personen – etwa vergleichbar mit der Gesamtbevölkerung von Frauenfeld.
Bei den Asylsuchenden sind es sogar 88.4 Prozent. Dabei sprechen wir von 55’504 Asylsuchenden, etwas mehr als die Stadt Biel Einwohner hat.
Damit machen die anerkannten und (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge knapp 30 Prozent der Sozialhilfebezüger der Schweiz aus. Als Vergleich: 42 Prozent der Sozialhilfebezüger sind Schweizer.
Über 80 Prozent ist eine sehr hohe Quote. Diese hat zwei Hauptgründe:
- Ein Teil der Flüchtlinge darf gar nicht arbeiten. In den ersten drei Monaten nach der Einreichung des Asylgesuchs darf der Gesuchsteller nicht arbeiten. Diese Frist kann auch verlängert werden. Verschiedene Kantone kennen zudem Branchenbeschränkungen für Asylsuchende (nicht aber für Flüchtlinge), der Kanton Schaffhausen schränkt beispielsweise auf Landwirtschaft und Gastronomie ein.
- Selbst wenn die Flüchtlinge aber arbeiten dürfen, haben sie auf dem Arbeitsmarkt einen schweren Stand. Mangelnde Sprachkenntnisse oder eine belastete Gesundheit sind regelrechte Killer für Jobchancen.
Dazu kommt, dass viele Bildungsabschlüsse von aussereuropäischen Ländern nicht als gültig anerkannt werden.
Neben dem finanziellen Faktor ist die Arbeit in der Schweiz auch noch aus einem anderen Grund wichtig: Ein grosser Teil des sozialen Lebens spielt sich im Umfeld der Arbeit oder der Ausbildung ab. Auch der Hobbybereich ist mit der Arbeit verknüpft: Kaum eine Freizeitbeschäftigung kommt ohne finanzielle Investition aus.
Für die Integration braucht es also Arbeitsstellen. Und diese sind am einfachsten über eine Schweizer Ausbildung zu erreichen. Hier setzt die Integrationsvorlehre an: Sie soll erwachsenen Flüchtlingen den Einstieg in die Schweizer Arbeitswelt ermöglichen.
Dabei müssen sich Herr und Frau Schweizer auch keine grossen Sorgen machen, dass ihnen die Flüchtlinge die Jobs wegnehmen: Erstens liegt der Fokus der Integrationsvorlehre auf Berufsfeldern, die ohnehin einen Fachkräftemangel aufweisen, beispielsweise in der Pflege oder auf dem Bau. Zweitens müssen Arbeitsgeber derzeit speziell beantragen, Personen mit Asylhintergrund einzustellen. Bei Asylsuchenden gilt ohnehin der Inländervorrang: Die Arbeitgeber müssen belegen, dass sie keine passenden Schweizer Bewerber für den Beruf gefunden haben.
6. Wer bezahlt so etwas?
Der Bund hat für das schweizweite Pilotprojekt einen Kredit über 54 Millionen Franken abgesegnet. Damit können ab 2018 zwischen 800 und 1000 Integrationsvorlehrplätze finanziert werden.
Mit einer umfassenden Vollkostenrechnung kostet ein Platz in der Integrationsvorlehre Fr. 24’500.- pro Jahr und Person. Aber natürlich kommen in den Jahren davor Kosten für die Grundlagenkurse dazu.
Da der Kanton Schaffhausen schon ein Jahr vor den meisten anderen Kantonen mit der Integrationsvorlehre begonnen hat, hat der Bund ein besonderes Auge darauf geworfen.
Der Bund finanziert während der ganzen Programmperiode (2018 – 2021) pauschal pro Jahr und Platz maximal 13’000 CHF, der Rest wird vom Kanton finanziert. Dabei handelt es sich aber um ohnehin vorhandene Gelder – für die Bildung von Migranten gibt es im Budget einen eigenen Etat.
54 Millionen für die Bildung von Flüchtlingen. Das klingt nach ziemlich viel Geld. Dafür könnte man sich fast 300’000 az-Abos leisten.
Dass es sich um gut investiertes Geld handelt, soll ein kleines Gedankenexperiment zeigen.
100 Flüchtlinge beziehen Sozialhilfe. Und 100 Flüchtlinge machen die Integrationsvorlehre.
Pro Person und Monat kostet die Sozialhilfe zwischen 500 und 2000 Franken – je nach Umständen.
Gehen wir einmal von 1000 Franken pro Monat aus. Das sind 12’000 Franken pro Jahr pro Person.
Für 100 Leute kostet die Sozialhilfe dementsprechend 1’200’000 Franken im Jahr.
Gehen wir einmal von der oben genannten Statistik aus: Nach fünf Jahren haben gerade einmal zwanzig Prozent von ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt geschafft.
Verbleiben 80 Personen, denen pro Jahr ein Total von 960’000 Franken ausbezahlt wird.
Wenn man davon ausgeht, dass sich diese Entwicklung linear fortsetzt – was sehr optimistisch ist –, dann bleiben nach zehn Jahren noch sechzig Personen übrig, die Sozialhilfe beziehen. Im zehnten Jahr werden also 72’000 Franken ausbezahlt.
In zehn Jahren werden also 9’552’000 CHF benötigt. Nach 15 Jahren sind es 12’432’000 CHF.
Wie bereits erwähnt, ist die lineare Entwicklung dieser Kurve unrealistisch. Geht man aber davon aus, dass das Sozialhilfe-Gedankenexperiment ab dem 5. Jahr nicht linear mehr verläuft – was auch nicht zu 100 Prozent realistisch ist, vermutlich aber etwas näher an der Wahrheit als die erste Variante ist –, erhält man folgende Kurve:
Kommen wir zur Integrationsvorlehre. Gemäss den Zahlen des Bundes wird hier mit Ausgaben von 54’000 CHF pro Teilnehmer gerechnet, auch wenn sich diese Ausgaben über mehr als ein Jahr erstrecken. Ausserdem beziehen die Teilnehmer (der Einfachheit der Rechnung zuliebe) im ersten Jahr alle Sozialhilfe.
Anschliessend machen zwischen 60 bis 80 Prozent der Teilnehmer ein Praktikum oder eine Lehre, womit sie nur noch bedingt oder gar nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Nach fünf Jahren sind geschätzte siebzig bis achtzig Prozent der Teilnehmer erwerbstätig und beziehen keine zusätzlichen Subventionen mehr. Nach zehn Jahren sind es eventuell noch mehr, eine solche Schätzung ist aber sehr vage, deshalb bleibt der Anteil hier gleich.
Nach fünf Jahren kommt man auf Ausgaben von 8’640’000 CHF. Das ist – verglichen mit den Ausgaben für die Sozialhilfe über dieselbe Zeitspanne (5’280’000 CHF) – viel. Die Differenz beträgt stolze 3’360’000 CHF.
Nach zehn Jahren beträgt die Differenz zur linear gerechneten Sozialhilfe nur noch 1’188’000 CHF. Innert fünf Jahren schrumpft sie erneut auf 408’000 CHF.
Bei der nichtlinear gerechneten Sozialhilfe lohnt sich das Programm bereits nach elf Jahren. Im Jahr 15 ist die Sozialhilfe sogar mehr als zwei Millionen Franken teurer.
Bedenkt man nun noch, dass die Sozialhilfe vom Kanton bezahlt wird und – im Idealfall – die Kurskosten von 54 Franken vom Bund, verbleibt dem Kanton Schaffhausen folgende Kurve bei den Ausgaben für die Flüchtlinge, die an der Integrationsvorlehre teilnehmen:
Vergleicht man all diese Rechenspielereien, kommt man zu folgendem Überblick:
Die Integrationsvorlehre lohnt sich also auch finanziell – vor allem für den Kanton Schaffhausen.
Was bei diesem Gedankenexperiment nicht berücksichtigt wurde, ist, dass Flüchtlinge mit Anstellung auch Steuern bezahlen. Es käme also auch wieder etwas vom Geld herein.
Erwerbstätige Asylsuchende müssen übrigens zusätzlich zu den normalen Steuern auch eine Sondersteuer von 10 Prozent ihres Einkommens abgeben. Dasselbe galt bis Ende 2017 auch für vorläufig Aufgenommene – dies hat der Bundesrat im November entschieden.
7. Wer braucht so etwas?
In den vorbereitenden Vollzeit-Integrationskursen gibt es derzeit über 200 Migranten und Migrantinnen. Viele von ihnen sind potenzielle Nutzer der Integrationsvorlehre.
Die Teilnehmer des Kurses müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie einen gesicherten Aufenthaltsstatus als Flüchtling haben: Möglich sind die Kategorien B (Aufenthaltsbewilligung) und F (Vorläufig aufgenommene Ausländer). Asylsuchende haben den Aufenthaltsstatus N.
Die Integrationsvorlehre richtet sich an Flüchtlinge über dem schulpflichtigen Alter. Das SEM (Staatssekretariat für Migration) schlägt eine Spannweite von 16 bis 35 Jahren vor. Die meisten Teilnehmer sind aber zwischen 26 und 35 Jahren alt.
Dies liegt auch daran, dass sich die Integrationsvorlehre an Migranten richtet, die in ihrem Herkunftsland eine Ausbildung abgeschlossen haben oder praktisch auf einem Beruf gearbeitet haben. Dies muss nicht zwingend derjenige Beruf sein, den sie anschliessend für die Integrationsvorlehre wählen.
Die Anwärter des BBZ-Programms legen einen Deutsch- und einen Mathematiktest ab. Das minimal geforderte Deutsch-Niveau ist A2: Einfache Sätze und Zusammenhänge müssen verstanden oder selbst gebildet werden.
Zusätzlich gibt es ein Aufnahmegespräch. Dort soll abgeklärt werden, ob die Kandidaten genügend motiviert sind, das arbeitsintensive Programm erfolgreich abzuschliessen.
Für den BBZ-Rektor Ernst Schläpfer ist die Motivation der allerwichtigste Punkt. Dazu kommen Disziplin und die Achtung des Schweizer Verständnisses für Regeln:
«Die Teilnehmer haben sich an die Schulordnung zu halten, ansonsten müssen sie den Kurs wieder verlassen.»
Mit den bisherigen Teilnehmern ist er aber sehr zufrieden:
«Die Leiter der Einführungskurse loben die Arbeitsbereitschaft und die Neugier der Teilnehmer.»
Die Personen im folgenden Video sind frei erfunden. Sie bilden aber ein realistisches Quartett von Personen, die sich für die Integrationslehre interessieren könnten.
8. Und warum genau ist das jetzt ein Erfolgsprojekt?
- Die Integrationsvorlehre öffnet ein längst überfälliges Bildungsangebot für Migranten mit Berufserfahrung.
- Damit können auch Personen jenseits von 25 Jahren in das Schweizer Ausbildungssystem aufgenommen werden.
- Alle Beteiligten loben die Motivation der Migranten.
- Für den Kanton Schaffhausen ist das Projekt auch finanziell längerfristig rentabel.
- Von der politischen Seite gab es kaum nennenswerten Widerstand; das Projekt ist sogar in den Legislaturzielen des Kantons vertreten.
9. Und jetzt?
Im Sommer 2018 startet das Projekt in der ganzen Schweiz. Andere Kantone schauen derweil nach Schaffhausen: So lässt sich beispielsweise der Kanton Zug genau darüber informieren, wie das Schaffhauser Modell aussieht.
BBZ-Rektor Ernst Schläpfer zieht derweil ein sehr positives Fazit.
«Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir zwischen sechzig und achtzig Prozent der Teilnehmer dauerhaft in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integrieren können.»
Dies zeigt sich auch in der Jahresplanung: Während alle anderen erst anfangen, hat Schaffhausen für 2018 bereits eine zweite Klasse geplant.
Dieser Artikel wurde als Diplomarbeit für den Ausbildungsgang «Diplomausbildung Journalismus» am MAZ Luzern eingereicht. Ein begleitender Print-Artikel erschien in der az vom 5. Januar 2018.