«Diese Geschichte verströmt einen Geruch peinlicher Schmürzeligkeit», kommentierte die «az» im August 2015. Damals beschloss das Schaffhauser Stadtparlament eine neue Regelung der AHV- respektive IV-Beihilfe. «Sparen», so die Begründung der bürgerlichen Parteien.
War die sogenannte «Wintermantelzulage» der Stadt bis anhin an kantonale Ergänzungsleistungen gekoppelt, muss seit Anfang 2016 ein Antrag für die Beihilfe gestellt werden. Durch die zusätzliche Hürde hoffte man auf weniger Gesuche. Und damit auf geringere Ausgaben.
Knapp 260’000 Franken – 0,1 Prozent ihres Budgets – gab die Stadt zuvor für die sogenannte «Wintermantelzulage» aus. Dieser Betrag blieb seit der Einführung 1956 gleich. Zugute kam die Beihilfe den Ärmsten der Bevölkerung; rund 250 Einzelpersonen beziehungsweise Ehepaare wurden damit unterstützt. Die Sätze lagen bei 1’000 Franken für Einzelpersonen, 1’500 Franken für Ehepaare und 800 Franken für Kinder und Jugendliche.
Mit der neuen Regelung hat sich das aber stark verändert: Über 50 Einzelpersonen oder Ehepaare verloren Gelder der Beihilfe. Die Stadt bewilligte im Jahr 2016 nur noch 197 Anträge. Insgesamt schrumpfte das Volumen der Wintermantelzulage massiv auf 197’750 Franken. Das entspricht einem Minus von 23 Prozent oder 58’600 Franken.
«Der erwartete Effekt, dass durch ein Antragsverfahren weniger Beihilfe ausbezahlt wird, ist also spürbar eingetroffen», meint der zuständige Stadtrat Simon Stocker von der AL. Und weiter: «Dem Stadtrat ist es weiterhin ein Anliegen, dass Personen mit einem entsprechenden Bedarf Kenntnis von dieser Möglichkeit haben.»