Der Schaffhauser Kantonsrat hat heute die Schaffung einer finanzpolitischen Reserve genehmigt. Der Regierungsrat kann damit 33 Millionen Franken auf die hohe Kante legen.
Die Bildung dieser «Reserve» ist juristisch umstritten. Laut der Finanzkontrolle von Stadt und Kanton ist sie nach dem heute geltenden Finanzhaushaltsgesetz nicht erlaubt (siehe «az» vom 2. Juni). Matthias Freivogel (SP) stellte darum den Antrag, die Reserve in dieser Form zurückzuweisen. Es gehe um rechtstaatliche Prinzipien, die eingehalten werden sollten, argumentierte Freivogel.
Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK), Marcel Montanari, wies jedoch darauf hin, dass das neue Finanzhaushaltsgesetz, das die Schaffung der Reserve erlaubt, bereits beschlossen wurde und per Anfang 2018 in Kraft treten wird. Ausserdem sei die Reserve nicht verboten, es gebe darüber verschiedene juristische Ansichten. Diese Meinung vertraten auch Staatsschreiber Stefan Bilger und Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel. Schliesslich stimmte eine grosse Mehrheit des Rates für die Schaffung der Reserve. Einzig Teile der Fraktionen von AL/ÖBS und SP/Juso stimmten dagegen.
Dank der Schaffung der Reserve wird der 50-Millionen-Überschuss, den der Kanton 2016 erreicht hat, künstlich reduziert. Die Jahresrechnung 2016 schliesst somit mit einem Gewinn von lediglich 17 Millionen Franken. Ursprünglich wurde ein Minus von 16 Millionen Franken budgetiert.