Jetzt ist schon wieder ein Malheur im Schaffhauser Kantonsrat passiert. Das ging folgendermassen: Das Parlament wählte zuerst die Ersatzrichter fürs Kantonsgericht, danach stand die Wiederwahl der Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) an. Jede Kantonsrätin, jeder Kantonsrat besass eine Stimme, so einfach, so gut.
Nur eine Person scherte sich nicht um diese Regel: der Neuhauser SVPler Arnold Isliker, eben erst ins Parlament gewählt. Bei beiden Abstimmungen legte er jeweils zwei Scheine in die Urne. Handelte es sich dabei um Wahlbetrug? Isliker will zuerst nichts sagen, nur so viel: «Das Ganze wird zu Unrecht an die grosse Glocke gehängt.»
Später ruft er nochmals an und verteidigt sich: «Ich habe das aus Nichtwissen getan.» Als die Wahlzettel ausgeteilt worden seien, sei seine Sitznachbarin, Virginia Stoll, gerade nicht an ihrem Platz gesessen. «Ich wollte ihr einen guten Dienst erweisen, darum habe ich einen Zettel für sie verlangt.» Bei der folgenden Abstimmung war Islikers Kollegin Stoll allerdings noch immer nicht aufgetaucht, also warf er kurzerhand beide Wahlzettel ein. «Der zweite war leer», meint Isliker, «es war keine böse Absicht dahinter.»
Hedy Mannhart (FDP), die als Stimmenzählerin für die Austeilung der Wahlzettel verantwortlich war, ist das Ganze etwas unangenehm. Aber dass Isliker behauptet, er habe die Doppelwahl nicht absichtlich begangen, kann sie nicht auf sich sitzen lassen. «Eigentlich will ich die Sache nicht aufbauschen», sagt sie. «Trotzdem: Islikers Handeln war mutwillig, das steht fest.»
Der Beschuldigte selbst bleibt bei seiner Meinung – «Sie hätten mir die Zettel nicht austeilen sollen» – auch wenn er sich dabei selbst widerspricht, schliesslich hatte er einen zweiten Zettel gefordert.
Wie dem auch sei: Ein juristisches Nachspiel muss Arnold Isliker wohl nicht fürchten. Beide Abstimmungen fielen mit klarer Mehrheit aus.