Das Schaffhauser Obergericht hat einer Beschwerde von 24 Schaffhauser Kindergärtnerinnen recht gegeben. Das teilt das Obergericht heute mit. Die Kindergärtnerinnen hatten gegen zu tiefe Löhne geklagt.
Der Lohn der Kindergärtnerinnen war 2005 mit der Einführung eines neuen Lohnsystems im Kanton Schaffhausen stark angehoben worden. Jüngere Kindergärtnerinnen erhielten eine Erhöhung von rund 1’000 Franken pro Monat. Der Lohn von älteren Kindergärtnerinnen, darunter die 24 Beschwerdeführerinnen, stieg jedoch nur um rund 400 Franken pro Monat.
Das Obergericht schreibt: «Da die Kindergärtnerinnen bei der Einführung des Lohnsystems im Jahr 2005 ausdrücklich als Aufholerinnen bezeichnet wurden und sowohl der damals zuständige Vorsteher des Finanzdepartements als auch der Autor des neuen Lohnsystems öffentlich erklärten, die Kindergärtnerinnen seien im alten Lohnsystem als typischer Frauenberuf geschlechtsbedingt unterbezahlt gewesen, bestand eine gesetzliche Vermutung für die Annahme einer früheren Lohndiskriminierung. Diese Vermutung konnte (…) nach Auffassung des Obergerichts nicht widerlegt werden.»
Das Obergericht gelangte darum zum Schluss, «dass die früher bestehende Lohndiskriminierung bei den älteren Kindergärtnerinnen offensichtlich nur ungenügend beseitigt worden sei, da bei diesen verglichen mit den jüngeren Kindergärtnerinnen nur eine zu geringe Anhebung erfolgt sei.» Es hält daher fest, dass die ausbezahlten Löhne die Lohngleichheit verletzen.
Das Urteil ist eine Niederlage für das Erziehungsdepartement und den Schaffhauser Regierungsrat. Sie hatten die Beschwerde in der Vergangenheit abgelehnt.