Die Zusammensetzung des Schaffhauser Erziehungsrates widerspricht nicht der Gewaltentrennung. Dieser Ansicht ist eine grosse Mehrheit des Schaffhauser Kantonsrats. Er hat darum heute Morgen eine Beschwerde von Claudio Kuster abgelehnt.
Kuster hatte moniert, der elfköpfige Erziehungsrat bestehe zu einer Mehrheit aus nicht-unabhängigen Personen und widerspreche darum dem Gewaltentrennungsgesetz. Aus diesem Grund müssten Beschlüsse des Erziehungsrates wie jener zur Einführung des Lehrplans 21 aufgehoben werden (mehr dazu: hier).
Im Namen des Kantonsrats argumentierte Staatsschreiber Stefan Bilger, die Beschwerde sei zu spät eingereicht worden. Wenn man der Ansicht sei, der Erziehungsrat wäre nicht unabhängig – was aus Sicht des Staatsschreibers nicht der Fall ist –, hätte man gegen die Zusammensetzung des Gremiums bereits bei der Wahl des Erziehungsrates durch den Kantonsrat vor einigen Jahren vorgehen müssen. Mit 35 zu 7 Stimmen folgte der Kantonsrat dieser Argumentation und lehnte die Beschwerde von Kuster ab.