Auslosung kommt vor Gericht

20. Oktober 2016, Mattias Greuter

Was passiert, wenn bei einer Wahl zwei Kandidierende gleich viele Stimmen bekommen? Mit dieser Frage muss sich demnächst das Obergericht beschäftigen.

Nachdem bei den Kantonsratswahlen im Wahlkreis Neuhausen Hedy Mannhart und René Sauzet (beide FDP) gleich viele Stimmen erhalten hatten, setzte die Staatskanzlei eine Losziehung an. Das Ergebnis: Hedy Mannhart erhielt den Sitz zugesprochen. Dagegen haben zwei Bürger eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht: der Verlierer René Sauzet und Claudio Kuster. Am Freitag gab der Regierungsrat mit Verweis auf das Wahlgesetz bekannt, dass er die Beschwerde abgewiesen habe.

Das Wahlgesetz ist in dieser Frage aber nicht ohne Widerspruch: Einerseits besagt es, dass bei Stimmengleichstand innerhalb der Liste das Los entscheide. Andererseits besagt es, dass bei sehr kleiner Differenz nachgezählt werden muss.

Eine solche Nachzählung fordern die Beschwerdeführer. Sie haben beschlossen, die Angelegenheit ans Obergericht weiterzuziehen. «Ich kenne kein Beispiel, bei dem eine Nachzählung das exakt gleiche Resultat ergeben hätte», sagt Claudio Kuster. René Sauzet betont, es gehe ihm nicht in erster Linie darum, um seinen verlorenen Sitz zu kämpfen, sondern um Klarheit: «Ich will nicht, dass diese Pattsituation bestehen bleibt.»