Für die Untersuchung der Vorfälle im Zusammenhang mit den Suizidversuchen zweier Syrerinnen, die ausgeschafft werden sollten (vergleiche «az» vom 7. September, Seite 5), ist ein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt worden.
Es handelt sich um Oberstaatsanwalt Andreas Zuber von der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen. Die in der «az» aufgeworfenen Fragen seien Gegenstand der Untersuchungen, teilt die Schaffhauser Staatsanwaltschaft mit.