Zwei Syrerinnen, die im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Kroatien ausgeflogen werden sollten, versuchten, sich am Montag mittels Selbstmord der Ausschaffung zu entziehen.
Der zweifache Suizidversuch wirft Fragen auf: Warum rückte die Schaffhauser Polizei mit einem grösseren Aufgebot auf, um die beiden Schwestern festzunehmen, obwohl sie vom Migrationsamt über deren Suizidgefährdung informiert worden war? Warum hatte eine der Frauen in Untersuchungshaft die Gelegenheit zu einem Suizidversuch, obwohl auch das Gefängnis über die Gefährdung im Bild war?
Denise Graf, Asylrechtsexpertin bei Amnesty International, kritisiert die Schaffhauser Polizei und das Staatssekretariat für Migration SEM, das die Ausschaffung angeordnet hatte. «Wenn in solchen Situationen eine grössere Polizeieinheit eingreift, ist das generell problematisch», sagt Graf, «die Untersuchung wird nun zeigen, ob falsche Anweisungen gegeben wurden.» Ausserdem habe das Wort der behandelnden Ärzte in solchen Fällen zu wenig Gewicht, und das SEM gehe oft sehr leichtfertig mit Suiziddrohungen um. «Es stellt sich auf den Standpunkt, es könne sich von Suiziddrohungen nicht erpressen lassen. Aber diese Menschen machen keinen Suizidversuch, um die Behörden unter Druck zu setzen, sondern weil sie total verzweifelt sind», so Graf. Die Untersuchung läuft.